Willkommen |
|
myGully |
|
Links |
|
Forum |
|
|
|
 |
02.04.13, 13:33
|
#1
|
Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.381
Bedankt: 55.393
|
US-Gericht: MP3-Weiterverkauf ist nicht zulässig
Zitat:
In einem am vergangenen Wochenende bekannt geworden Gerichtsurteil wurde festgestellt, dass der Weiterverkauf "gebrauchter" digitaler Musikdateien die Urheberrechte des Originalanbieters der Inhalte verletzt.
Wie das US-Technik-Blog 'The Verge' berichtet, entschied ein New Yorker Bezirksgericht, dass legal erworbene MP3s nicht vom Nutzer noch einmal verkauft werden dürfen. Damit urteilte das Gericht zu Gunsten von Capital Records, einer Tochtergesellschaft des französischen Medienkonzerns Vivendi.
Capital Records hatte im Jahr 2012 ein Unternehmen namens ReDigi verklagt. Dort können Nutzer ihre digitalen Musikdateien weiterverkaufen, zumindest bisher. Die Entscheidung des Bezirksgerichtes gilt zunächst einmal für den Staat New York, es wird allerdings angenommen, dass sie wegweisend für andere US-Bundesstaaten sein dürfte.
ReDigi berief sich bei der Verteidigung ihres Geschäftsmodells auf die so genannte "First Sale"-Regelung. Diese besagt, dass Urheberrechte bei physischen Gütern nur bei der "ersten" Transaktion zwischen Anbieter und dem Kunden gelten würden, danach kann das Produkt (beispielsweise eine CD) weiterveräußert werden, ohne dass man rechtliche Konsequenzen fürchten muss.
Das Gericht stellte allerdings fest, dass ReDigi im Zuge der auf der Seite durchgeführten Transaktion eine Kopie des jeweiligen Songs erstelle, was die Urheberrechte von (in diesem Fall) Capitol Records verletze.
ReDigi hat nach der Entscheidung des Gerichts ein Statement veröffentlicht, in dem man schreibt, dass die Gerichtsentscheidung lediglich auf Version 1.0 der ReDigi-Software zutreffe. Der Nachfolger mit der Nummer 2.0, der jetzt zum Einsatz komme, sei dagegen vom aktuellen Spruch nicht betroffen.
Die Technologie des Online-"Gebrauchthändlers" setzt auf ein System, das sicherstellen soll, dass die Datei komplett von allen Datenträgern bzw. verbundenen Geräten entfernt wird. Zudem sei man in der Lage, zu erkennen, ob es sich bei der Musikdatei um einen digital gekauften Song handelt und nicht etwa einen CD-Rip. ReDigi will die Entscheidung anfechten und verweist auf vergleichbare Sprüche des US-Höchstgerichts bzw. in der EU, wo man Rechte von Konsumenten in Zusammenhang mit digitalen Gütern stärken will.
Im nächsten Schritt soll nun über die Höhe des Schadenersatzes entschieden werden, auch eine Schließung von ReDigi steht zur Diskussion. Capitol Records fordert den maximal möglichen (Straf-)Betrag, das sind 150.000 US-Dollar pro Song. Auf wie viele Musikdateien dies zutrifft, ist allerdings nicht bekannt.
|
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
|
|
|
02.04.13, 18:56
|
#2
|
Banned
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 1.177
Bedankt: 1.376
|
Wenn man ne Mp3 weiter verkaufen kann, dann führt das dazu:
User1 kauft mp3, User1 kopiert mp3 und verkauft sie für 0,01$ weiter an User2, User2 kopiert die mp3 und verkauft sie weiter für 0,01$ an User3
unsw. unsw. also downloaden für lau und völlig legal... des geht halt ned
|
|
|
02.04.13, 18:58
|
#3
|
Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.381
Bedankt: 55.393
|
Das Gleiche kannst du aber auch mit CD's machen.
Merkst du was?
|
|
|
03.04.13, 11:40
|
#4
|
Banned
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 1.177
Bedankt: 1.376
|
Eben das ganze mit CDs zu machen ist inpraktikabel... aber ne mp3 ist mit einem klick kopiert mit dem zweiten "weiterverkauft" das resultat wären riesige Börsen wo man jede mp3 für 1 cent oder weniger... wenn also die Hürde wegfällt, dann wird das auch ausgenutzt.
Ich bin kein Freund der Plattenfirmen, aber sowas ging zuweit.
|
|
|
03.04.13, 11:55
|
#5
|
Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.381
Bedankt: 55.393
|
Wenn man aber die komplette News gelesen hätte, hätte man festgestellt, dass es entgegen der Überschrift gar nicht gegen den Weiterverkauf von MP3's geht.
Bei der Klage ging es darum, dass dieser MP3 Weiterverkaufs-Portal die zu verkaufenden MP3 zwischen gespeichert hat, was in deren aktuellen Software nicht mehr der Fall ist.
Folglich betrifft das Urteil nur Rückwirkend die Firma ReDigi, und ist für uns völlig irrelevant.
|
|
|
Forumregeln
|
Du kannst keine neue Themen eröffnen
Du kannst keine Antworten verfassen
Du kannst keine Anhänge posten
Du kannst nicht deine Beiträge editieren
HTML-Code ist Aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 03:18 Uhr.
().
|