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Abmahnanwalt abmahnen

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Ungelesen 27.03.13, 21:47   #1
Toclek
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Standard Abmahnanwalt abmahnen

Seit 14.03.2009 bekomme ich eMails von den Rechtsanwälten "Auer Witte Thiel" im Auftrag der "Wondo GmbH" welche Geld von mir wollen.

Bis heute habe ich nie gezahlt nur langsam habe ich keinen Bock mehr auf diese eMails und dachte mir: Da muss man was machen können. (Ja ich weis wie man eMails als Spam markiert, aber das meine ich nicht!)

Deswegen hier mal meine Fragen, evtl. weis da jemand bescheid bevor ich meinen Anwalt konsultiere:
- Kann man gegen diese Abmahnungen vorgehen?
- Selbst auf Unterlassung Mahnen/Klagen?
- Anzeige wegen belästigung?
- Hat damit jemand erfahrung?
- Lohnt es sich einen Anwalt damit zu belästigen?


Hier mal so eine droh mail:
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Ungelesen 27.03.13, 21:56   #2
gentleman-smart
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Mein Güte, stimmt ... Lesen können diese Menschen auch nicht:
Zitat:
Zitat von Toclek Beitrag anzeigen
Deswegen hier mal meine Fragen, evtl. weis da jemand bescheid bevor ich meinen Anwalt konsultiere:
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.
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Ungelesen 27.03.13, 21:58   #3
kkhamburg
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1. Ist das keine Abmahnung sondern eine "normale" Mahnung zu einer leistung die du wahrscheinlich mal bezogen hast.

2. Macht es überhaupt keinen Sinn dagegen irgendetwas zu unternehmen, solange nicht mehr als diese mails kommen.

@eistee28
Bevor du andere als dumm titulierst solltest du deine eigenen Postings prüfen.
Was macht wohl eine neue Rechtschutzversicherung für Sinn für einen Vorgang der seit 2009 läuft ?
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Ungelesen 27.03.13, 22:13   #4
Toclek
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Zitat:
Zitat von kkhamburg Beitrag anzeigen
1. Ist das keine Abmahnung sondern eine "normale" Mahnung zu einer leistung die du wahrscheinlich mal bezogen hast.

2. Macht es überhaupt keinen Sinn dagegen irgendetwas zu unternehmen, solange nicht mehr als diese mails kommen.
Danke für die Antwort

Zu 1. - Ich habe bereits 2x das Standartschreiben des Verbraucherschutzes dahin zurückgeschickt (Also alles abgestritten/widerrufen und um Beweise gebeten das ich da was abgeschlossen habe) -> [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Bis heute nurnoch mehr "Mahnungen" per Mail bekommen. Allerdings nie eine Antwort auf mein schreiben.

Zu 2: Naja, die nerven mich, und ich fühle mich durch deren schreiben Belästigt. Immerhin sind es schon über 30 eMails seit 2009. Da muss man ja was gegen machen können denke ich.
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Ungelesen 27.03.13, 22:04   #5
wolfgang1502
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Ungelesen 27.03.13, 22:15   #6
xangelusx
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"Auer Witte Thiel" ist bei der Kanzlei für die meine Frau arbeitet auch bekannt. Bis jetzt kam es aber wohl noch nie zu einer Klage seitens "Auer Witte Thiel".
Anwalt aufsuchen ist immer gut um auf der sicheren Seite zu sein. Aber auch ein Besuch beim Verbraucherschutz hat mir persönlich schon geholfen, als ich angeblich einen Vertrag mit einem Gewinnspielservice eingegangen sein sollte.
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Die zehn Gebote Gottes enthalten 279 Wörter, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 300 Wörter, die Verordnung der europäischen Gemeinschaft über den Import von Karamelbonbons aber exakt 25911 Wörter.
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Ungelesen 27.03.13, 22:26   #7
Ghozz
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Hab das mal auf einer anderen Seite mal rausgesucht, vielleicht ist es für dich hilfreich.

Zitat:
Die Rechtsanwälte möchten ihren Opfern mit der Nennung der IP-Adresse vorgaukeln, dass man vor Gericht verwendbare Beweismittel gegen sie in der Hand habe. Es muss davon ausgegangen werden, dass diese Beweise tatsächlich nicht existent sind. Denn auch auf deine ausdrückliche Aufforderung hin, hat man dir diese nicht vorgelegt (dies wäre natürlich erst noch abzuwarten). Weiterhin ist zu befürchten, dass zahlreiche Betroffene allein aufgrund des Kanzleibriefkopfs derart eingeschüchtert sind, dass ungeachtet des offensichtlichen Nichtbestehens der Forderung diese gezahlt wird. Dies schädigt das Ansehen des Berufsstands der Rechtsanwälte nachhaltig und untergräbt das Vertrauen in die Rechtsanwaltschaft.

Zudem werden gleichzeitig Inkasso-Gebühren und Rechtsanwaltsgebühren geltend gemacht. Es ist davon auszugehen, dass die Rechtsanwaltskanzlei dies standardmäßig in einer Vielzahl von Fällen macht. Es ist durch den Anwaltsgerichtshof Hamm entschieden, dass dies einen Verstoß gegen § 43 BRAO darstellt (vgl. AGH Hamm, Urteil vom 7.11.2011, 2 AGH 48/10). Du regst an, dass den Rechtsanwälten zumindest ein belehrender Hinweis durch die Rechtsanwaltskammer über ihr berufsrechtswidriges Verhalten erteilt wird.
Quelle [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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Ungelesen 27.03.13, 22:17   #8
kkhamburg
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Wenn es dich so sehr nervt dann drohe dem Anwalt mit einer Unterlassungsklage.
Ich befürchte nur, darauf werden die auch nicht reagieren.

Ich würde einfach die gesamte Maildomain des Anwalts in den Spamfilter setzen und Ruhe ist.
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Ungelesen 28.03.13, 09:03   #9
MW75
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Ich würde der Forderung erstmal widersprechen. Denn seit einiger Zeit ist die Rechtslage so,daß unbestrittene Forderungen der Schufa gemeldet werden können, auch wenn sie inhaltlich offensichtlich gegenstandslos sind.
Und ein Anwalt, der per Mail mahnt ist m.E. sowieso nicht ernstzunehmen. Ich tippe mal auf die gleiche Masche wie bei Urheberrechtsverletzungen (mit denen AWT auch im Geschäft ist): Man schießt einfach blind in die Menge und schaut,ob man jemanden trifft. Anders gesagt: Man mahnt einfach irgendwelche Leute ab und wartet,ob sie zahlen. Gerade in Zusammenhang mit Pornographie im weitesten Sinne dürfte es da viele Sofortzahler geben, die eigentlich unschuldig sind, aber zahlen, weil sie sonst Stress mit der werten Gattin befürchten.
MW75 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 28.03.13, 18:03   #10
AlfredE.Neumann
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Kinderleicht.....gar keine Reaktion zeigen ! Die haben eine Frist bis 28.03.09 gesetzt ?!
Bis jetzt ist noch immer nichts passiert ? Nichts vom Gericht etc ?
Rate mal was Du noch erwarten kannst...NICHTS. Mails empfangen, lesen und in einen Ordner verschieben, mehr nicht. Es wird doch erst interessant, wenn was vom Gericht kommt und wenn seit 4 Jahren nichts passiert ist wird jetzt auch nichts mehr passieren. Die wollen nur einschüchtern, gibt ja genug dumme Schafe, die zahlen !

Also NO PANIC & COOL bleiben
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Ungelesen 28.03.13, 21:37   #11
Toclek
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Zitat:
Zitat von AlfredE.Neumann Beitrag anzeigen
Die haben eine Frist bis 28.03.09 gesetzt ?!
Die Frist setzen die jedes mal neu. Das war eine der ersten emails
Ich denke ja auch nicht das da was kommt und zahlen werde ich auch nicht
Will halt nur wissen ob man die verklagen kann wegen Belästigung oder ähnliches. Evtl. Noch ne aufwandsentschädigung bei rausklagen damit sich das alles lohnt ^^
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Ungelesen 28.03.13, 22:12   #12
AlfredE.Neumann
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Zitat:
Zitat von Toclek Beitrag anzeigen
Die Frist setzen die jedes mal neu. Das war eine der ersten emails
Scheint wohl ein Emailverteiler zu sein

Also ich hätte mal frech angerufen und denen gesagt, dass Du Dich belästigst fühlst und wenn Sie das nicht unterlassen wirst Du Deinen Anwalt einschalten, da Du nichts unrechtes gemacht hast. Natürlich in einem netten Ton Dich natürlich auch nur auf den Emailversand einlassen.
Wenn das nicht fruchtet, die Mails mal ausdrucken zum Anwalt und der wird mal was nettes schreiben. Geld wirst Du da nicht erwarten können. Sowas würde wohl erst fließen, wenn so etwas per Gericht untersagt wird und die sich trotzdem nicht dran halten.

Versuche mal den netten Weg, kann schon viel ausmachen.
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Ungelesen 28.03.13, 23:57   #13
t.jowann
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Hallo,

ich würde ihm ein Einschreiben mit Rückschein schicken, indem du ihn nochmal aufforderst dir die Beweise innerhalb von 4 wochen vorzulegen, und weise ihn gleich darauf hin, das du wenn die beweise nicht innerhalb der genannten Zeit nicht eingegangen sind, du sein Schreiben als ungerechtvertigt ansiehst, und gegen weitere unberechtigte schreiben rechtlich vorgehen wirst.

Tip: Wenn du privat einen Anwalt oder einen Jurastudenten kennst, soll der dir das schreiben, weil es sich dann nach Anwaltsschreiben anhört.
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Ungelesen 29.03.13, 11:38   #14
AlfredE.Neumann
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Zitat:
Zitat von t.jowann Beitrag anzeigen
Hallo,

ich würde ihm ein Einschreiben mit Rückschein schicken,
ICH würde mich auf dem Postweg gar nicht melden, muss per Telefon für so eine banale Sache langen. Nur zur Löschung aus dem "Emailverteiler" äußern, NICHTS anderes. Immer wieder neue Fristen sind ja nicht gerade clever, dies auch als Grund angeben und sagen das Du keinen Bock mehr auf Spam hast
Bitte die drum und schweige zum Inhalt der Mails, geht ja auch nur um den "Emailverteiler"

Nachdruck hinter diese Sache setzen, dass Dein Anwalt sonst mal was nettes schreibt.

Falls wirklich keine Reaktion von denen kommt, also weiterhin "Spam", dann darf die Androhung mit dem Anwalt keine Androhung bleiben !! "Spam"-Mails audrucken und hin zum Anwalt, Fall schildern und ihn beauftragen mal was liebes zu schreiben. (HEY, die 50 € wäre es mir wert !) Der Anwalt wird schon hereinschreiben, dass im Falle einer Widerhandlung mit weiteren Maßnahmen zu rechnen sei (oder so ähnlich).

Wieder abwarten ob noch weiterhin Spam kommt. Ich denke hier wird aber schon Ende sein.
Sollten die Kanzlei unbelehrbar sein und weiterhin schreiben, ausdrucken, zum Anwalt und da wird denn etwas passieren was der unbelehrbaren Kanzlei gar nicht schmeckt. Ich vermute dein Anwalt wird Geld einfordern oder Klage einreichen. Vor Gericht werden die keine Chance haben, da keine Beweise vorliegen und lustigerweise immer neue Fristen gesetzt wurden (zeugt ja nicht gerade von rechtmäßigkeit der Forderung), wird der Richter auch lustig finden.
Dann werden die zahlen und Ende der Story, falls die Deine IP haben ist dies noch lange kein Beweis irgendeiner Schuld !

Nur Mut ist mein Rat an Dich, ich würde es so machen.
Eins darfst Du die ganze Zeit nicht vergessen : DU BIST UNSCHULDIG !

So muss es auch die ganze Zeit rüberkommen


PS: Haben die in irgendeiner Mail mal gesagt worum es eigentlich geht ? Was wird Dir denn vorgeworfen? Einfach nur eine Mail schicken mit der "Bitte" zu zahlen wäre ja albern.
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Ungelesen 29.03.13, 14:09   #15
Toclek
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Zitat:
Zitat von AlfredE.Neumann Beitrag anzeigen
PS: Haben die in irgendeiner Mail mal gesagt worum es eigentlich geht ? Was wird Dir denn vorgeworfen? Einfach nur eine Mail schicken mit der "Bitte" zu zahlen wäre ja albern.
In der Überschrift steht immer nen Aktenzeichen, dahinter dann Wondo GmbH und dann mein Name.

Ich denke ich werde nach Ostern mal mit nem Anwalt reden
Toclek ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 29.03.13, 14:30   #16
AlfredE.Neumann
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Zitat:
Zitat von Toclek Beitrag anzeigen
In der Überschrift steht immer nen Aktenzeichen, dahinter dann Wondo GmbH und dann mein Name.

Ich denke ich werde nach Ostern mal mit nem Anwalt reden
Aktenzeichen ist ja normal, aber es müsste auch irgendwo mal gesagt werden worum es geht, ...."Ihnen wird vorgeworfen" etc.
Ohne das ist es einfach nur noch deutlich, dass es sich um Betrug handelt, aber Du machst es richtig, ab zum Anwalt ! Hoffe Du schreibst nochmal was rausgekommen ist, ich denke das ist von allgemeinen Interesse.
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AlfredE.Neumann ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 29.03.13, 00:09   #17
timbutz
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Sicher, dass es sich um eine Abmahnung handelt? Im Falle einer "normalen" Forderung wäre schon längst Verjährung eingetreten (drei Jahre, zu rechnen ab 31.12. des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist).

Ansonsten einfach als Spam markieren, Rundablage. Interessant und wichtig wird es erst, wenn was vom Gericht kommt. Und eigentlich sind AWT durchaus dafür bekannt, diesen Weg zu kennen. Und wenn da nix kommt... Auch nicht lange rumdiskutieren, schon gar nicht am Telefon. Evtl. Verhandlungen werden gerne als Anerkenntnis gewertet und können die Verjährung hemmen.
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Ungelesen 30.03.13, 13:47   #18
timbutz
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Nachdem Google gearbeitet hat, geht es wohl wirklich um eine "Schlicht-Forderung" und mitnichten um eine Abmahnung. Daher => Verjährung ist eingetreten, allerdings kann man den Gläubiger nicht auffordern, weiter um die Begleichung der Forderung zu "bitten", schon gar nicht kostenpflichtig! Grundsätzlich besteht die Forderung auch nach Verjährung weiterhin, kann nur nicht mehr beigetrieben werden.

Ich würde dieses ganze Säbelrasseln vergessen, Spam und gut. Einen "reinwürgen" kannst du dem Anwalt eher nicht.

Frohe Ostern!
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Ungelesen 30.03.13, 22:40   #19
AlfredE.Neumann
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Zitat:
Zitat von timbutz Beitrag anzeigen
Ich würde dieses ganze Säbelrasseln vergessen, Spam und gut. Einen "reinwürgen" kannst du dem Anwalt eher nicht.
Prinzipiell richtig, jedoch fühlt er sich belästigt, warum sich nicht ein "gutes" Gefühl geben und der Anwaltskanzlei einen reinwürgen !?

Ich würde wahrscheinlich auch alles ignorieren, aber jeder möchte anders handeln.
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AlfredE.Neumann ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 31.03.13, 11:24   #20
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Zitat:
Zitat von AlfredE.Neumann Beitrag anzeigen
Prinzipiell richtig, jedoch fühlt er sich belästigt, warum sich nicht ein "gutes" Gefühl geben und der Anwaltskanzlei einen reinwürgen !?

Ich würde wahrscheinlich auch alles ignorieren, aber jeder möchte anders handeln.
Ich würde halt (Kosten-)Risiko und Nutzen gegeneinander abwägen. Und würde daher den zumindest für mich bequemeren und einfacheren Weg wählen. Dass die Gegenseite (freiwillig) die eigenen Anwaltskosten übernimmt, mag ich nämlich nicht wirklich glauben. Und dann wegen der paar Mark fuffzich vor Gericht gehen, auf Goodwill des Einzelrichters angewiesen sein, das ganze dann nicht mal berufungsfähig... Nee, als Spam markieren ist wesentlich stressfreier.

Auch Anwälte kommunizieren mittlerweile per Mail. Ist einfach wirtschaftlicher.
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Ungelesen 31.03.13, 16:37   #21
AlfredE.Neumann
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Zitat:
Zitat von timbutz Beitrag anzeigen
Ich würde halt (Kosten-)Risiko und Nutzen gegeneinander abwägen.
Ich glaube da hast Du mich falsch verstanden und/oder meine Antworten nicht richtig gelesen.
Ich würde auch alles in einen "Spam-Anwaltsordner" schieben, jedoch wäre wohl schon nach einem Anwaltsschreiben gegenüber der Kanzlei schluss, WENN man sich für diesen Weg entscheiden würde. Es geht ja nur um "Belästigung" per Email.
WENN dieser Weg gegangen wird, dann sollten die ca 50 € es einem wert sein. Dein "Nutzen" wäre dann wohl keine Emails mehr und ein "gutes" Gefühl.

Ohne eine Reaktion, also ohne Anwaltsschreiben!!, wäre es erst interessant wenn was vom Gericht kommt. Dies ist hier aber eher unwahrscheinlich, wenn man diese Beispiel-Mail hier liest.

Zitat:
Zitat von timbutz Beitrag anzeigen
Und würde daher den zumindest für mich bequemeren und einfacheren Weg wählen.
Liegt halt beim Threadstarter diese Entscheidung zu treffen, jeder reagiert anders und strebt einen anderen Lösungsweg an. Wir tippern hier nur unsere Meinung und Ansicht zu diesem Thema. Liegt aber wie ich schon sagte nicht an uns.

Zitat:
Zitat von timbutz Beitrag anzeigen
Dass die Gegenseite (freiwillig) die eigenen Anwaltskosten übernimmt, mag ich nämlich nicht wirklich glauben.
Hat ja auch wirklich niemand behauptet !

Zitat:
Zitat von timbutz Beitrag anzeigen
Und dann wegen der paar Mark fuffzich vor Gericht gehen, auf Goodwill des Einzelrichters angewiesen sein, das ganze dann nicht mal berufungsfähig... Nee, als Spam markieren ist wesentlich stressfreier.
As i said, Spam und gut ist. Beobachten wie sich die Dinge entwickeln.
__________________
Solange Sie glauben ich sei verrückt, ist alles noch in Ordnung.
AlfredE.Neumann ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 31.03.13, 19:31   #22
timbutz
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Na, dann sind wir doch d'accord!

Ich meinte das alles in erster Linie auf die Hinweise "Unterlassungsverfügung", bei Zuwiderhandlung entsprechend zahlen etc. Kam nicht von dir, aber von einigen anderen. Und war auch ein Gedanke des TE.

Weiterhin frohe Ostern!
timbutz ist offline   Mit Zitat antworten
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