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KFZhaftpflicht unfall geschädigter

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Ungelesen 27.03.13, 18:04   #1
levpard
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levpard ist noch neu hier! | 0 Respekt Punkte
Standard KFZhaftpflicht unfall geschädigter

Hi Leute, Ich bin noch im Februar aufm Parkplatz vorm Edeka gefahren. Schon wollt i parken und in dem moment ist mir eine ausm Parkplatz rückwarts rausgefahren und mit am Kotflügel getroffen. Ich hab dann die Polizei gerufen. Die sind gekommen haben alle personalien aufgeschrieben und das war alles. Noch haben die gesagt das sie nicht hier sind um zu entscheiden wer Schuld ist. Sie hat 35€ Verwarnung gekriegt, ich allerdings auch, und das angeblich deswegen das ich auf sollchen Parkplätzen so schnell fahren soll, damit ich immer rechtzeitig bremsen kann. Mit den Polizisten wollte ich nicht streiten, also hab ich bezahlt. Die Alte hat noch dazu falsche Versicherung angegeben. Dann hab ich mich bei ihrer richtigen Versicherung gemeldet - da wo sie wirklich versichert ist. Und die haben gesagt dass ich mir einen Kostenvoranschlag machen laseen soll und dann per email schicken. Und die eine hat schon am telefon gesagt die ich auch 35€ Verwarnung gekriegt hab, und das ich da Wahrscheinlich mitschuldig bin und blah blah blah. die Scheiss Sprüche von der Versicherung wie immer. Dann bin ich zur Werkstatt - da wo ich immer gehe. Und der Mechaniker hat gesagt, wenn die gleich von Anfang mit sowas kommen. Soll ich mir gleich ein Gutachten erstellen lassen. Hab ich auch gemacht bei Dekra. Die Reparaturkosten laut Gutachten sind 3350€. Ich wollte Eure Meinungen dazu hören. Wieviel könnte ich davon wirklich kriegen, und wie schaut es dann aus mit der Mitschuld, wegen der Verwarnung??? Danke fuer Eure Antworten
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Ungelesen 27.03.13, 18:25   #2
AlittleR2D2
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Ich an Deiner Stelle würde mich mal bei einem fachkundigen Rechtsanwalt erkundigen ! Alles andere wäre reine Spekulation ! Wenn beide Unfallbeteiligten ein Verwarnungsgeld bekommen haben wird die Sache wohl auf einen juristischen Streit hinaus laufen ! Ich denke mal die gegnerische Versicherung wird nicht zahlen wollen . Wenn Du nicht auf Deinen Schaden sitzen bleiben willst , wirst Du Dir Rechtsbeistand nehmen müssen .
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Ungelesen 27.03.13, 19:24   #3
schlappeseppel922
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du hättest das bußgeld nicht zahlen sollen, so haste dir ja eine Teilschuld zugestanden.
__________________
Irgendwie wahr.
schlappeseppel922 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 27.03.13, 21:19   #4
Dr.Anton
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Zu 90% dürfte es zu treffen, das du auch, wie die Polizei festgestellt hat, eine Teilschuld hast. Denn auf einem Parkplatz gilt im Grunde nur §1 der Straßenverkehrsordnung.

Zitat:
Ständige Vorsicht, gegenseitige Rücksicht

Paragraf 1 der StVO lautet: "Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird."

Daraus – und aus der umfangreichen Rechtsprechung – folgt: • Die Fahrspuren auf einem Parkplatz sind keine Vorfahrtstraßen. • Pfeile auf der Fahrbahn stellen lediglich eine Fahrtrichtungsempfehlung dar. Sie sollte zwar befolgt werden, doch mit "Falschfahrern" ist jederzeit zu rechnen. • Ein Tempo oberhalb von Schrittgeschwindigkeit kann je nach Situation bereits zu hoch sein. Wer mit Tempo 20 bis 30 oder gar mehr fährt oder zu rasant ein- oder ausparkt, hat meist schlechte Karten. • Entscheiden kann auch das genaue Schadenbild an den Autos. Wer etwa beim Rückwärtsausparken einem langsam vorbeifahrenden Wagen voll in die Seite fährt, dürfte die Alleinschuld kassieren.

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Ungelesen 27.03.13, 22:16   #5
levpard
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Ja das könnt sein, aber die Alte hat den Polizisten immer wiederholt, das sie nicht schuld ist usw. usw. Und die haben ganz klar gesagt, dass sie nicht da sind um zu entscheiden wer Schuld ist. Dann frag ich mich wer tut es dann?? etwa di eine, die in der Versicherung gemütlich auf ihrem Stuhl hockt und gar nicht die Autos gesehen hat? Und wenn ja, wie will sie meinen Anteil der Schuld berechnen, oder sagt sie einfacdh 50/50 und das wars? Ich galub da muss wirklich ein Anwalt her.
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Ungelesen 28.03.13, 05:38   #6
AlittleR2D2
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Ohne Anwalt wird gar nichts gehen !Und da der Parkplatz meistens ein Privatgelände ist werden sich die Cops da raushalten !
Also ab zum Anwalt und schauen was der zu sagen hat !
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Ungelesen 28.03.13, 10:11   #7
Katzenfisch
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Wenn man vorsichtig und ordentlich aus einem Parkplatz ausparkt, wie kann man dann ein anderes Auto so dermaßen rammen, dass gleich über 3000€ Schaden entstehen? Ein kleiner Lackkratzer am Kotflügel scheint das ja nicht mehr zu sein. Ein Gutachter sollte doch sicher anhand des Schadens feststellen können, wie schnell sie ungefähr war, ob diese Geschwindigkeit normal fürs rückwärts ausparken ist und ob du dabei überhaupt eine Chance hattest, zu reagieren.
Ich meine, wenn man Schrittgeschwindigkeit fährt und jemand rast plötzlich wie ein Irrer rückwärts mit durchdrehenden Reifen aus einer Parklücke und trifft dich an der Seite - da kann man so vorsichtig sein wie man will, es würde nichts ändern.
Katzenfisch ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 28.03.13, 11:45   #8
levpard
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ja, genau der Meinung bin ich auch. Ich hab sie ja fast gar nicht gesehen, und da wo ich sie gesehen hab war es einfach zu spät. Aber da ist die Versicherung anderer Meinung, ich lass mich noch überraschen nach den Feiertagen. Die Dekra hat das Gutachten an die Versicherung abgeschickt und da hab ich noch nichts von denen bekommen. Gestern hat mich da jemand angerufen, aber ich konnte nicht ran, weil ich in der Arbeit war. Ich bin schon jetzt gespannt. Kennt zufällig jemand nen guten Anwalt in Augsburg evtl. MN??
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Ungelesen 28.03.13, 14:50   #9
AlittleR2D2
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Nunja , zu einem Unfall gehören immer 2 und wir haben nur Deine Sicht der Dinge gehört . Wie schon geschrieben such Dir einen Anwalt der Dich richtig berät . Alles andere wäre reine Spekulatiuon !
AlittleR2D2 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 28.03.13, 21:55   #10
Dr.Anton
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Dr.Anton sollte auf gnade hoffen | -32 Respekt Punkte
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Zitat:
Die Dekra hat das Gutachten an die Versicherung abgeschickt und da hab ich noch nichts von denen bekommen.
Vermute mal, dein Gutachter wird nur die Höhe des Schadens fest gestellt haben. Er wird sich aber nicht damit befasst haben, nach Schadensbild den Verlauf des Unfalles zu Rekonstruieren. Das bleibt im Streitfall dann noch einem weiteren Gutachter überlassen. Zumindest wenn du nicht mit der Einstufung laut Versicherung nicht einverstanden bist.

Wenn deine Angaben stimmen, dann wirst du auf alle Fälle weniger als 50% der Teilschuld bekommen. Die Hauptursache lag bei deinem Unfallgegner. Vermutlich wird es sich um plus minus 75% Einpendeln.
Du bekommst 30% Teilschuld, dein Unfallgegner 70% oder du nur 20% und dein Unfallgegner dann 80%.

Das heißt du bekommst 70%(80%) deines Schadens ersetzt. Und du zahlst dann 30%(20%) des Schadens deines Unfallgegners. Zusätzlich werden beide, leider unabhängig von der Höhe der Schuld, in der Schadensfreiheitsklasse zurück gestuft.

Wenn du Vollkasko hast, dann kannst du zusätzlich bei der den Restschaden der nicht bezahlt wurde vom Gegner, erstatten lassen.

Zitat:
Kennt zufällig jemand nen guten Anwalt in Augsburg evtl. MN??
Wichtig ist, das du Ihn 100% die Wahrheit erzählst. Also wenn du doch schneller als Schrittgeschwindigkeit warst, das heißt Tachonadel hat sich bewegt, dann sag Ihm das. Auch wenn du z.B. Abgelenkt warst, Handy, Navy oder hübsches Mädchen, dann erzähl Ihm das. Nur so kann er dich richtig beraten. Und sei dir sicher, dem Gericht oder der Versicherung erzählt der davon nur das, was dir auch hilft. Zu allen anderen Schweigt er.
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