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Datenträger beschlagnahmt, was passiert mit den Kopien nach Verfahrensabschluß ?

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Ungelesen 22.03.13, 22:33   #1
yetudwa
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Standard Datenträger beschlagnahmt, was passiert mit den Kopien nach Verfahrensabschluß ?

Hallo.

Mein Problem, ich hatte vor ein paar Jahren Streß mit einem Nachbarn, ich habe mich da auch falsch verhalten, jedenfalls endete das Ganze damit das die Polizei bei mir eine HD machte und meine gesamte Hardware einkassiert hatte.
Es ging dabei um die Verletzung des Persönlichkeitsrechtes.
Es wurden zwar tatsächlich auch Beweise dafür gefunden, das Verfahren dann aber doch eingestellt weils nicht so derb war.

Die Hardware hatte ich komplett und ungelöscht zurück bekommen und dachte die Sache wäre damit erledigt.
Nun, nach gut 2 Jahren will mich der Typ vor einem Zivilgericht verklagen.
Von den Sachen die gefunden wurden gibt es eine CD Rom in der Ermittlungsakte, das dürfte für eine Verurteilung zu Schadensersatz allerdings nicht ausreichen.

Nun frage ich mich, ob die Kopien meiner Datenträger wohl noch bei der Forensik existieren oder ob die so was löschen...in meinem Fall sind das bei 1:1 Images rund 6 TB gewesen.
Wie es aussieht wurde damals nicht all zu gründlich ausgewertet ( was mir ganz recht war ).
Heben die die Kopien nach Verfahrensende noch auf oder werden die dann gelöscht ?
Endlos Platz haben die ja auch nicht.
Wenn die doch aufbewahrt werden, kann der Gegner in einem Zivilverfahren darauf zugreifen ?
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Ungelesen 23.03.13, 13:15   #2
doc_bg
Leider GEIL!!!
 
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also wenn ich du wäre würde ich mich mal beim Anwalt informieren.. der wird dir bestimmt sagen können, ob und wie lange Beweismittel aufbewahrt werden.
__________________
Hab ich gesagt machst du so? Hab ich gesagt mach so!
doc_bg ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 23.03.13, 14:53   #3
dieselkopf
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pauschal würd ich sagen die heben heute alles auf bis zum st. nimmerleinstag. nimm dir n anwalt der hat akteneinsicht oder warte einfach mal ab was rauskommt. schreibst ja nichtmal was der tatbestand sein soll wie soll dir da jemand ne gescheite antwort geben
dieselkopf ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 23.03.13, 19:03   #4
yetudwa
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Ich habe einen Anwalt und er hat die Akte durchgearbeitet.
Es steht da einfach nicht drin.
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Ungelesen 23.03.13, 19:27   #5
thyriel
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Du hast nen Anwalt der dir ne Rechtsfrage nicht beantworten kann und da denkst du dir "fragen wir mal auf mygully, die werden das schon wissen" ?
seems legit
__________________
Lebt wohl war mir eine Freude über viele Jahre mit euch, zumindest mit jenen die mich nicht des trollens bezichtigten...
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Ungelesen 23.03.13, 22:13   #6
yetudwa
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Klar, warum nicht ? Hier haben doch viele Leute Erfahrungen in dem Bereich sammeln müssen.

Mein Anwalt versucht das zu recherchieren, aber das geht dann über die Staatsanwaltschaft zur Polizei zum LKA, von da zu der privaten Firma die hierzulande solche Auswertungen macht und überall zieht sich die Sache ewig hin.
Wie gesagt, das Strafverfahren ist durch und kann auch nicht mehr neu aufgerollt werden, von daher hat es von der Seite keiner eilig.

Letztlich ist es wohl eh Latte, irgendwelche Dritte dürfen meine privaten Daten wohl nicht so ohne Weiteres durchschnüffeln lassen, und extrem teuer wäre das wohl auch, was der Gegner dann erst mal zahlen müsste.
Ich muss wohl einfach abwarten.
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Ungelesen 24.03.13, 08:04   #7
wolfeagle
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Ich hatte einen ähnlichen Fall in der Firma, da war es so, dass der Anwalt nach Abschluss des Verfahrens die Löschung, bzw. Herausgabe der sichergestellten Daten beantragen musste.
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Ungelesen 24.03.13, 08:45   #8
mikemchammer
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ja genau so ist es! Du musst einen Antrag auf Herausgabe stellen!
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Ungelesen 24.03.13, 08:58   #9
Your_Conscience
Hinter dir!
 
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Du solltest dir einen anderen Anwalt suchen, deiner scheint ja nicht grad eine Leuchte zu sein.
Ein Anwalt sollte schon mehr Ahnung von der Sache haben, als die ganzen User hier. Ansonsten hat er seinen Beruf verfehlt.
Your_Conscience ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 24.03.13, 12:33   #10
pauli8
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Zitat:
Zitat von thyriel Beitrag anzeigen
... und da denkst du dir "fragen wir mal auf mygully, die werden das schon wissen" ?
seems legit
Vollkommen richtig thyriel !

myGully hilft da nicht, aber vielleicht bekommt man von Google Lösungsansätze ?

Urteil OLG Stuttgart

Zitat:
Gericht: Oberlandesgericht Stuttgart
Beschluss verkündet am 27.08.2001
Aktenzeichen: 2 Ws 165/2001
Rechtsgebiete: StPO, GVG, RiStBV

Vorschriften:
StPO § 111 k
GVG § 17 a
RiStBV Nr. 75

1. Für die Entscheidung, ob Gegenstände, die in einem rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahren beschlagnahmt worden waren, an den letzten Gewahrsamsinhaber oder einen anderen herauszugeben sind, ist nicht das Gericht, sondern die Staatsanwaltschaft zuständig.

2. Verweigert die Staatsanwaltschaft nach rechtskräftigem Abschluß des Strafverfahrens die Herausgabe von Gegenständen, die in dem Strafverfahren beschlagnahmt worden waren, so kann gegen diese Entscheidung nicht das Strafgericht angerufen werden; hierfür steht die Herausgabeklage auf dem Zivilrechtsweg zur Verfügung.

3. Eine Verweisung von dem Strafgericht an das Zivilgericht entsprechend § 17 a GVG findet nicht statt.
Oberlandesgericht Stuttgart - 2. Strafsenat - Beschluss

Geschäftsnummern: 2 Ws 165/2001
Und jetzt wird es im selben Urteil, wie in der Juristerei üblich, schwierig.

Zitat:
1.

Soweit diese eine gerichtliche Aufhebung der Beschlagnahme erstrebt, fehlt es bereits an einem Bedürfnis für eine Entscheidung.

Nach ganz einhelliger Auffassung endet eine Beschlagnahme nämlich ohne Weiteres mit dem rechtskräftigen Abschluss des betreffenden Strafverfahrens, sofern nicht die Einziehung o. ä. angeordnet worden ist; eine förmliche Entscheidung ist somit überflüssig (Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. A., § 98 Rn. 29 m.w.N).

2.

Auch für eine gerichtliche Herausgabeanordnung ist kein Raum.

Die Herausgabe früher beschlagnahmter Gegenstände als solche nach Verfahrensabschluss ist grundsätzlich Sache der Staatsanwaltschaft (a.a.O.). Dies gilt nach ganz allgemeiner Meinung jedenfalls dann, wenn die Rückgabe an den letzten Gewahrsamsinhaber erfolgt oder dieser mit einer anderen Verfahrensweise einverstanden ist.

In anderen Fällen wird zum Teil vertreten, es sei eine gerichtliche Entscheidung notwendig. Soweit nicht auf eine nähere Begründung verzichtet wird (vgl. OLG Koblenz GA 1984, 376; Nack in Karlsruher Kommentar zur StPO, 4. A., § 111 k Rn 7; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 111 k Rn 9).
Einziehung, wenn es um strafbare Inhalte geht. Sag ade. zu den Sachen. Eine Einstellung des Verfahrens bedeutet nicht automatisch, dass die Daten nichts Strafbares enthalten, es kann auch kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung daran bestanden haben. Werden sie noch bei einer Zivilklage des "bösen" Nachbarn benötigt ? Da steige ich jetzt lieber aus.

Also schreibe die Staatsanwaltschaft an.
pauli8 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 24.03.13, 12:52   #11
dankebitte
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In der Regel werden - nach Einhaltung einer Frist- die Akten gelöscht.

Das liegt schlichtweg daran, dass Justizia gar nicht den Platz hätte, alles

endlos aufzubewahren.

Das einzige was zunächst nicht gelöscht wird ist das Urteil.

In Deinem speziellen Fall solltest Du Dir einen Strafverteidiger nehmen, der in

wenigen Anrufen den Status Quo konkret klären kann

Ebenfalls wird er Dir sagen in wie weit ein Zivielprozess gegen Dich überhaupt noch

konkret möglich ist.

Ausserdem solltest Du in jedem Fall darauf achten, dass der Geschädigte nicht an die

beschlagnahmten Datenträger aus der Aservatenkammer gelangen kann.

(was aber offensichtlich ja auch gar nicht der Fall ist)


P.S. Ausserdem wird Dein Strafverteidiger Dir, nach Akteneinsicht sagen, was genau

auf dem einzelnen Datenträger in der Akte drauf ist.
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Ungelesen 24.03.13, 13:07   #12
pauli8
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Zitat:
Zitat von dankebitte Beitrag anzeigen
...Ausserdem solltest Du in jedem Fall darauf achten, dass der Geschädigte nicht an die beschlagnahmten Datenträger aus der Aservatenkammer gelangen kann....
Ausserdem wird Dein Strafverteidiger Dir, nach Akteneinsicht sagen, was genau auf dem einzelnen Datenträger in der Akte drauf ist.
Top !

Anwärterbeitrag für Award in "Best Of MyGully" !
pauli8 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 24.03.13, 14:49   #13
dankebitte
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@ Pauli8

Dann vergess nicht, Dich noch bei mir zu bedanken!
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Ungelesen 25.03.13, 19:16   #14
yetudwa
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Zitat:
Zitat von pauli8 Beitrag anzeigen


Einziehung, wenn es um strafbare Inhalte geht. Sag ade. zu den Sachen. Eine Einstellung des Verfahrens bedeutet nicht automatisch, dass die Daten nichts Strafbares enthalten, es kann auch kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung daran bestanden haben. Werden sie noch bei einer Zivilklage des "bösen" Nachbarn benötigt ? Da steige ich jetzt lieber aus.

Also schreibe die Staatsanwaltschaft an.
Lies doch einfach was die Leute schreiben ! Ich habe doch gesagt dass das Strafverfahren eingestellt und abgeschlossen ist und ich alles längst wieder bekommen habe.
Die Staatsanwaltschaft interessiert das alles nicht mehr.

Es geht hier um ein Zivilverfahren.
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Ungelesen 25.03.13, 19:21   #15
yetudwa
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Zitat:
Zitat von dankebitte Beitrag anzeigen
In der Regel werden - nach Einhaltung einer Frist- die Akten gelöscht.

Das liegt schlichtweg daran, dass Justizia gar nicht den Platz hätte, alles

endlos aufzubewahren.
So was in der Art vermute ich auch.

Zitat:
Zitat von dankebitte Beitrag anzeigen


P.S. Ausserdem wird Dein Strafverteidiger Dir, nach Akteneinsicht sagen, was genau

auf dem einzelnen Datenträger in der Akte drauf ist.
Was auf dem Datenträger drauf ist steht in der Akte, hat er mir auch gesagt.
Aber scheinbar kann man die mit normalen Mitteln nicht öffen, die ist wohl von der Forensik verschlüsselt worden und man braucht eine Software von der Polizei um sie zu öffnen.
yetudwa ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 25.03.13, 20:26   #16
timbutz
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Die StA-Akten (und evtl. Kopien deiner Daten/-träger) können jederzeit vom Zivilgericht beigezogen werden. Und da wird auch nix mehr verschlüsselt.
timbutz ist offline   Mit Zitat antworten
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