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myGully |
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15.03.13, 16:36
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#1
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Profie
Registriert seit: Oct 2010
Ort: Germany
Beiträge: 41
Bedankt: 15
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Recht, Waffengesetz
Hallo!
Hätte mal ne Frage zum Thema Recht und Waffengesetz!
Naja da ich sehr Waffenbegeistert bin hab ich mir mal diese Waffe hier bestellt, die kommt aus Österreich :
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Nun hab ich ein bisschen in meinem Garten rumgeballert und schon steht die Polizei vor meiner Haustür und hat die Waffe beschlagnahmt..
Ich wollte nur fragen ob jetzt was auf mich zukommt.. Ich weiß ja nicht ob die Waffe überhaupt in Deutschland erlaubt ist. Ich weiß es war dumm von mir und bitte keine weiteren Kommentare dazu
Hab nur ein bisschen angst.
ich bedanke mich mal im Voraus
 ))
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15.03.13, 17:07
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#2
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Mitglied
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 169
Bedankt: 300
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Also, erstmal im Garten damit rumballern darfst du normalerweise schon einmal garnicht, insofern euer Garten keine dicke Wand besitzt, durch welche nichts nach außen dringen kann.
Kenne mich auch nicht zu 100% damit aus, wenn ich mir aber dieses Luftgewehr anschaue, dann hat es eine max. Energie von 2,05 Joule, ohne Waffenschein ist der Besitz von Gewehren mit max. 7,5 Joule erlaubt.
Das führen von Waffen ab 0,5 Joule ist allerdings in der öffentlichkeit komplett untersagt und natürlich alles erst ab 18 erlaubt.
Also, alles in allem:
Solltest du 18 Jahre alt sein darfst du solche eine Waffe besitzen, allerdings darfst du damit nicht Wild in deinem Garten oder sonst wo rumballern. Welche rechtlichen Konsequenzen dies zur Folge haben kann wenn du damit rumrennst, bzw. im Garten rumballerst, kann ich dir allerdings nicht sagen.
//edit
Gerade gesehen dass die Waffe ja kein Luftgewehr, sondern ein Repetierer ist.
Da ist die rechtliche Lage meines Wissens wieder anders, denn für diese Art von Waffen ist meines Wissens ein Waffenschein erforderlich (falls keine F-Kennzeichnung vorhanden).
Gerade nochmals etwas über dieses Gewehr gelesen, warst du beim Beschussamt und hast die "F-Kennzeichnung" drauf machen lassen?
Denn nur mit dieser darfst du das Gewehr mit 18 ohne Waffenschein besitzen.
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15.03.13, 17:58
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#3
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Profie
Registriert seit: Oct 2010
Ort: Germany
Beiträge: 41
Bedankt: 15
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Ne  hab da kein F zeichen drauf gehabt..
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15.03.13, 17:58
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#4
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Profie
Registriert seit: Oct 2010
Ort: Germany
Beiträge: 41
Bedankt: 15
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Naja in meinem Baum steht ein Baum.. da hab ich halt drauf geschossen.. mehr auch nicht
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15.03.13, 19:21
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#5
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Profi
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 1.658
Bedankt: 2.167
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waffe ohne prüfzeichen (F) = ordnungswidrigkeit
waffe auf grundstück abfeuern ohne sicherung (Kugelfang, etc.) = ordnungswidrigkeit
wirst nur paar euros zahlen, waffe wird aber beschlagnahmt bleiben und vernichtet
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17.03.13, 10:15
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#6
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 119
Bedankt: 141
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Ist doch total egal, warum die Polizei kam. Wichtig ist nur, dass er kein F-Zeichen hatte und somit "dran" ist.
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17.03.13, 17:32
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#7
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Profie
Registriert seit: Oct 2010
Ort: Germany
Beiträge: 41
Bedankt: 15
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hey nochmal, hab jetzt ein Brief vom Amtsgericht erhalten worin steht, dass ich gegen Waffengesetz 52 verstoßen habe.. Außerdem steh im Brief, dass es sich hierbei um eine CO2 Waffe handelt, was aber garnicht stimmt? Die Nachbarn dachten wohl ich wöre ein Terrorist oder sowas?  ja meine nachbarn haben mich verraten.
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17.03.13, 18:18
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#8
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Banned by himself
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 2.930
Bedankt: 2.107
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Solltest dir vielleicht nen Anwalt zulegen
Kann auch was auf dich was zukommen wenn die rausfinden das die Waffe aus Österreich kommt (versand von Waffen und Waffenteilen über Landesgrenzen hinweg ist verboten)
Der §52 ist zwar etwas mühsam geschrieben und für nen Laien kaum verständlich, aber klingt mir nicht als ob es dabei um das abschießen ohne ausreichende Sicherung geht sondern um den Besitz des Teils generell.
Und je nachdem ob du wegen §52 Absatz 1 oder 3 angezeigt wirst kommst du eventuell nicht mit einer Geldstrafe davon, also auf alle Fälle Anwalt nehmen
__________________
Lebt wohl war mir eine Freude über viele Jahre mit euch, zumindest mit jenen die mich nicht des trollens bezichtigten...
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17.03.13, 19:35
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#9
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Gnyaaaaa!
Registriert seit: Nov 2010
Ort: 537 Paper Street, Bradford 19808
Beiträge: 338
Bedankt: 275
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Ich mag dieses Gesetz..
Du brauchst auf jeden Fall einen Anwalt. Alles andere ist keine Option!
Beim WaffG ist die Staatsgewalt ziemlich unkulant. Zumindest aus meiner Erfahrung heraus.
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17.03.13, 19:53
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#10
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Anfänger
Registriert seit: Jan 2013
Beiträge: 15
Bedankt: 0
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Ich bin selbst Sportschütze und kenne mich mit dem ganzen Thema "ein wenig" aus.
Oben wurde ja bereits gesagt das du ohne Waffenbesitzkarte ( Waffenschein wäre nur zum öffentlichen Tragen) Waffen bis 7,5 Joule besitzen darfst. Laut Gesetz darfst du sogar mit echten Schusswaffen (geladen!) auf deinem Grundstück rumlaufen und die können dir nix. Allerdings darf das Geschoss nicht das Grundstück verlassen. Wenn du also mit ner echten Knarre rumläufst und schießen würdest wäre ja klar das dies nicht geht. Falls du mit deinem Luftgewehr einfach auf Dinge geschossen hast und das Geschoss sicher ( auch bei vorbeischießen ) das Grundstück nicht verlassen konnte können die dir nix. Verstehe auch nicht warum sie die Waffe beschlagnahmt haben.
Und zu dem Gesetz im Brief weiß ich leider nichts, wenn es aber wie einer gesagt hat bedeutet das du die Waffe nicht besitzen darfst ist es quatsch. Wie schon gesagt, bis 7,5 Joule ist erlaubt ab 18 Jahren.
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17.03.13, 19:53
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#11
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Heul' doch!
Registriert seit: Feb 2010
Ort: Im Herzen Württembergs
Beiträge: 3.455
Bedankt: 9.548
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Zitat:
Zitat von AznGamer
Außerdem steh im Brief, dass es sich hierbei um eine CO2 Waffe handelt, was aber garnicht stimmt?
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Ob es sich nun um eine Federdruck- oder eine Druckluftwaffe (z.B. per CO²) handelt, spielt hierbei auch keine Rolle mehr...
Kollege thyriel hat eigentlich schon genug gesagt...
Zitat:
Zitat von thyriel
Der §52 ist [...] nicht als ob es dabei um das abschießen ohne ausreichende Sicherung geht sondern um den Besitz des Teils generell.
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...dennoch nochmals: Egal, weswegen Dich Deine Nachbarn (vielleicht) angezinkt haben ... das amtsgerichtliche Schreiben, das Du im Briefkasten hast, hat mit dem Ballern im Garten an sich nichts zu tun. Es geht schlichtweg um illegalen Waffenbesitz, da Dein Gewehr keine "F-Kennung" trug!
Zitat:
Zitat von AntiHipsterCompany
Ich bin selbst Sportschütze und kenne mich mit dem ganzen Thema "ein wenig" aus. Oben wurde ja bereits gesagt das du ohne Waffenbesitzkarte (Waffenschein wäre nur zum öffentlichen Tragen) Waffen bis 7,5 Joule besitzen darfst.
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Lies Dir diesen Thread und §52 Waffg nochmal ganz genau durch...
Alles was Du sagst, gilt freilich nur für in D erlaubte Waffen!
Der TE aber besitzt/hat Umgang mit einer Waffe, deren Besitz/Umgang hier in Deutschland ohne WBK nicht zugelassen ist (Stichwort: fehlendes "F-Prüfzeichen") - ergo: Anklage wg. widerrechtlichen Waffenbesitzes!
BTW: Das Führen von Druckluftwaffen (nicht "Tragen"!  ) ist absolut untersagt!
__________________
Signatur ist z.Zt. unterwegs über den Atlantik um für Umweltschutz und Weltfrieden zu demonstrieren!
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17.03.13, 23:55
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#12
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Registriert seit: May 2010
Ort: CA 94089
Beiträge: 77
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Die Staatsanwaltschaft versucht sich dahingehend abzusichern, dass sie
bereits im Vorfeld einen Text formulieren der daraufhin hinauslaufen soll,
dass Deine "Waffe" auf jeden Fall beschlagnahmt werden soll.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft- im schlechtesten Fall- gegen Einstellung des Verfahrens.
Du brauchst jetzt leider einen Rechtsanwalt möglicherweise Strafverteidiger der
sich konkret damit auskennt.
Es gibt natürlich einige Rechtsanwälte die auch Jäger sind und sich entsprechend damit
auch auskennen (sollten).
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18.03.13, 13:40
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#13
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- AVATAR -
Registriert seit: May 2010
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Beiträge: 77
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Hallo AznGamer,
ich hab mich jetzt mal Sachkundig gemacht.
Du hättest die "Waffe" von den Östereichern- wo Du sie bestellt hast- direkt zum Zoll
schicken lassen müssen, mit der Bitte um Weitergabe an das Beschussamt.
Die hätten die Jouleangaben überprüft und Dir ein F in das Dreick gemacht.
Nur damit hättest Du die Waffe überhaupt erst besitzen dürfen.
Damit wären aber auch weitere Kosten in einer Grössenordnung zwischen 100 bis ca.
250 Euro entstanden.
Das alles ist leider dumm gelaufen, denn nun wird es auch nicht günstiger für Dich
werden.
Hast es halt versäumt Dich vorher zu informieren und dann auch noch Dein
toller Nachbar dazu....
Wie gesagt such Dir einen guten Rechtsbeistand!
Viel Glück !!
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21.03.13, 17:50
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#14
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 180
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Soweit ich weiss fallen Waffen welche unter 0,5 Joule unter Geschoßspielzeug. Diese müssen lediglich ein CE Zeichen tragen.
Das alles kannst du hier nachlesen [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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23.03.13, 19:13
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#15
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- AVATAR -
Registriert seit: May 2010
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Zitat:
Soweit ich weiss fallen Waffen welche unter 0,5 Joule unter Geschoßspielzeug.
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Die "Waffe" um die es oben geht hat 2,05 Joule
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29.03.13, 10:50
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#16
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jan 2011
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Zitat:
Zitat von dankebitte
Die "Waffe" um die es oben geht hat 2,05 Joule 
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Oh, hab ich wohl übersehen. Dann gibts wohl doch ein großers Problem
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