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myGully |
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13.03.13, 22:02
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#1
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.519
Bedankt: 34.774
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Peinliche Hürde im österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetz
Zitat:
Wer in Österreich die Staatsbürgerschaft beantragen will, muss zahlreiche Hürden überwinden. Aber selbst wer all diese Kriterien erfüllt, wird mitunter abgewiesen. Schuld ist eine umstrittene Bestimmung im Staatsbürgerschaftsgesetz, wie ein Fall aus Tirol zeigt.
Hesmat Hashemi lebt seit zwölf Jahren in Österreich. 2001 ist er als Zwölfjähriger ohne Familie aus Afghanistan nach Östereich geflüchtet. Er hat in Tirol eine Bleibe gefunden, ging zur Schule und wurde Elektrotechniker. Deutsch- und Staatsbürgerschaftstest hat er absolviert, ein regelmäßiges Einkommen kann er nachweisen. Der Antrag auf Staatsbürgerschaft für ihn und seinen zweijährigen Sohn wurde trotz aller bestandener Tests abgelehnt.
Verhängnisvolles Angebot vom Minister
Das Staatsbürgerschaftsgesetz fordert von Antragstellern einen mindestens zehnjährigen „rechtmäßigen und ununterbrochenen“ Aufenthalt in Österreich.
2004 wurde Hesmats abenteuerliche Flucht durch ein Radiointerview der Öffentlichkeit bekannt. Der damalige Innenminister bot daraufhin dem Flüchtling eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis an. Dazu musste Hesmat - damals noch Schüler - allerdings seinen Asylantrag zurückziehen, erklärt Rechtsanwalt Paul Delazer. Der Afghane blieb in Österreich und hielt einige Wochen später wie versprochen die Aufenthaltserlaubnis in Händen. Diese wenigen Wochen werden jetzt im Staatsbürgerschaftsverfahren als Lücke im rechtmäßigen Aufenthalt gewertet.
Gesetzesnovelle sieht bisher keine Änderung vor
Das Problem dieser juristischen Lücke betreffe nicht nur Asylwerber, sagt der Rechtsanwalt. Wird etwa eine Niederlassungsbewilligung nur um ein oder zwei Tage zu spät verlängert, beginnt die Zehnjahresfrist für den Staatsbürgerschaftsantrag aufs Neue zu laufen.
Laut einem Sprecher des Innenministeriums wird das Staatsbürgerschaftsgesetz bald novelliert. Derzeit würde die Stellungnahme im Begutachtungsverfahren analysiert. Im Gesetzesentwurf, den das Ministerium zur Begutachtung ausgeschickt hat, ist die Stelle über den rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalt allerdings nicht verändert worden.
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Das muß man sich auf der Zunge zergehen lassen:
"Wird etwa eine Niederlassungsbewilligung nur um ein oder zwei Tage zu spät verlängert,
beginnt die Zehnjahresfrist für den Staatsbürgerschaftsantrag aufs Neue zu laufen."
Manchmal sollte man dem Amtsschimmel einfach den Gnadenschuß verpassen.
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14.03.13, 09:35
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#2
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Stammi
Registriert seit: Nov 2010
Ort: Misanthropien
Beiträge: 1.020
Bedankt: 1.033
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Tja, jedes Land hat so seine paar hundert Gesetze welche mal erneuert/angepasst werden sollten.
Aber dafür fehlt den Regierungen Zeit und Lust, Bankenretten ist viel wichtiger als antike Vorschriften human zu gestalten.
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14.03.13, 09:50
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#3
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Echter Freak
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 2.395
Bedankt: 3.163
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Die sollten mit Ihrer Bearbeitung einige Wochen Zeit lassen, dann wäre das Problem gelöst und die wenige Wochen Aufenthaltslücken wären nichtig. Ob die Bürokratie und das Gesetz dies auch so sieht, ist eine andere Geschichte.
Außerdem bot damals der Innenminister diese humanitäre Aufenthaltserlaubnis an, wobei er den Status als Asyl-suchender aufgeben musste und diese Lücke erstand. Da kann der Amstschimmel mal ein Auge zudrücken und Ihren Schimmel aufbacken, damit etwas Frische in die Sache kommt.
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