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myGully |
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12.03.13, 19:17
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#1
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.366
Bedankt: 55.395
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Filesharing: Vorbeugung gegen Abmahnung möglich
Zitat:
Wer die Befürchtung hat, wegen Urheberrechts-Verletzungen in Filesharing-Netzen eine Abmahnung von einer bestimmten Kanzlei zu erhalten, kann durch Eigenaktivität das entstehen von Kosten durchaus vermeiden.
Insbesondere wenn ein Nutzer bereits ein entsprechendes Schreiben der Anwälte von Musik-Rechteinhabern erhielt, besteht eine nicht ganz kleine Wahrscheinlichkeit, dass man auch von anderen Juristen Post bekommt. Denn häufig wurden Titel verschiedener Musiker getauscht für die jeweils andere Vertreter zuständig sind.
In einem Fall, der jetzt vor dem Bundesgerichtshof entschieden wurde, gaben Nutzer daher gegenüber der Kanzlei Schutt & Waetke vorsorglich eine Unterlassungserklärung ab, bevor diese auch nur auf die Idee kommen konnte, eine Abmahnung mit entsprechender Kostennote zu verschicken. Dagegen können sich die Anwälte laut dem nun ergangenen Urteil nicht wehren.
Wie der Rechtsanwalt Christian Solmecke berichtete, wollte die Kanzlei von den Absendern der vorbeugenden Unterlassungserklärungen direkt Anwaltskosten erstattet haben. Denn, so die Argumentation, man habe ja wegen der unaufgefordert zugesandten Schreiben aktiv werden müssen. Außerdem würden die Zuschriften eine Belästigung darstellen, wie es auch bei Spam der Fall ist.
Über mehrere Instanzen hinweg wurden die Forderungen der Kanzleien allerdings abgelehnt - mit einer Ausnahme am Landgericht Köln. Letztlich landete die Auseinandersetzung vor dem Bundesgerichtshof. Dieser wies die Forderungen der Kanzleien nun zurück. Insbesondere könne man hier nicht einen Vergleich zu Spam ziehen, da die Unterlassungserklärungen durchaus einen ernsten Hintergrund hätten, erklärten die Richter.
Durch die Zusendung der Schreiben entsteht nach Ansicht des Bundesgerichtshofes auch keine Beeinträchtigung des Geschäftsbetriebes einer Anwaltskanzlei. Immerhin gehe es in den jeweiligen Fällen lediglich um einzelne Briefe und es könne einem Absender nicht zur Last gelegt werden, wenn auch viele andere Nutzer vorsorglich eine Unterlassungserklärung schicken.
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12.03.13, 19:54
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 551
Bedankt: 484
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ganz schön dreist
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12.03.13, 22:25
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#3
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Ist öfter hier
Registriert seit: May 2011
Beiträge: 204
Bedankt: 137
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Jetzt könnte man einfach aus Spaß diese ganzen Abmahnkanzleien mal so richtig zumüllen. Die verdienen nichts daran, haben aber trotzdem Tonnenweise Arbeit am Hals, und das ganze ist auch noch rechtlich Abgesichert. Oh, diese Möglichkeiten...
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Jeder Mensch muss sterben, aber nicht jeder hat gelebt.
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12.03.13, 23:08
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Jul 2012
Beiträge: 622
Bedankt: 388
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Als ich den Titel gelesen habe, dachte ich kurz ihr macht auch bei der "VPN-Initiative", die b.bz gerade anleiert..
Aber eine interessante News. Obgleich das Vorgehen relativ dreist ist.
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Manchmal zieht man auch mit einem Aussichtslos den Hauptgewinn
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01.04.13, 22:14
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#5
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Anfänger
Registriert seit: Mar 2013
Beiträge: 1
Bedankt: 0
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ganz schön frech find ich
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