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Richtiges Verhalten bei Verkehrsunfall

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Ungelesen 05.03.13, 18:03   #1
Niklas1994
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Standard Richtiges Verhalten bei Verkehrsunfall

Ich hab neulich mit ein paar Kollegen darüber geplaudert, wie wir reagieren würden falls es uns bei nem Verkehrsunfall erwischt. (verschuldet und unverschuldet)

Ich selbst hatte zum Glück noch keinen Verkehrsunfall, und kann mir vorstellen, dass ich dementsprechend erst Einmal perplex wäre...

Was wären eure Tipps?

Braucht man immer Polizei?
Inwieweit lohnt es sich die Sache ohne Versicherung zu machen?

Wie würdet ihr reagieren?

Danke & Gruß,
Niklas
Niklas1994 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 05.03.13, 18:30   #2
Your_Conscience
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Man MUSS die Polizeit nicht einschalten, wenn es später aber teurer als gedacht wird, steht man dumm da.
Solange es unverschuldet war, würde ich immer den Rechtskräftigen Weg nehmen (außer der Andere ist bereit eine hohe Summe zu zahlen).

Es hängt aber immer von der Situation ab und wie schwer der Unfall war.
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Ungelesen 05.03.13, 18:46   #3
Ensus
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Wenn es keinen Personenschaden gibt, kannst du die Polizei weglassen, außer du hast Angst das du sonst deine Reparatur nicht bezahlt bekommst oder der andere ist angetrunken/high. Wenn du der Verursacher bist, bist du ohne Polizei aber immer besser dran. Ist keiner am anderen Auto (z.b. geparkter Wagen), lass deine Anschrift und Telefonnummer da nachdem du eine angemessene Zeit gewartet hast. Je nach Schaden sind das 15 Minuten (eine Delle oder ein paar Kratzer) bis 2 Stunden (Ordentlicher Schaden bis Schrottreif).

Als nächstes, wenn niemand verletzt ist, räumt die Straße. Wenn die Polizei kommt heisst es immer als ersten ihr sollt die Straße räumen, gibt nur Stau oder Folgeunfälle.

Wenn jemand verletzt ist, solltet ihr euch natürlich um denjenigen kümmern, einen Verbandskasten habt ihr ja im Auto, der Erste-Hilfe- Kurs sollte hin und wieder aufgefrischt werden.

Tauscht eure Anschriften aus, notiert euch die Namen der Beteiligten und der Zeugen und macht Fotos der Schäden (Handy reicht dafür vollkommen). Auf keinen Fall solltet ihr ein Schuldeingeständnis machen/unterschreiben, sonst könnt ihr den Schaden später selbst zaheln.

Wenn die Polizei beteiligt war, brauchst du für die Versicherung meistens später die sogenannte "Tagebuchnummer". Die erfährst du später von der Polizei.
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Ungelesen 06.03.13, 21:06   #4
Dante1253
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Zitat:
Zitat von Ensus Beitrag anzeigen
Ist keiner am anderen Auto (z.b. geparkter Wagen), lass deine Anschrift und Telefonnummer da nachdem du eine angemessene Zeit gewartet hast. Je nach Schaden sind das 15 Minuten (eine Delle oder ein paar Kratzer) bis 2 Stunden (Ordentlicher Schaden bis Schrottreif).
Dann hast du Fahrerflucht begangen und auch noch deine Adresse hinterlassen. Wenn nach einer angemessenen Wartezeit (z.B. 15 Minuten) der Fahrer nicht in Sicht ist, bist du verpflichtet, die Polizei zu informieren als Verursacher.

Wenn du Geschädigter bist, würde ich es wie gesagt, von der Situation abhängig machen. Wenn der Unfallgegner vertrauenswürdig ist und ihr gemeinsam (!) dokumentiert und beide die Dokumentation unterschreibt, ist das schon okay... ansonsten können auch die liebsten Unfallgegner im Nachhinein ganz tolle Geschichten erzählen (da liegt einiges Lehrgeld hinter mir >_>).

Ohne Versicherung ist davon ganz abgesehen zu betrachten: Wenn der Schaden gering ist und du nach Kostenvoranschlag lieber selbst zahlen willst, dann informier nicht die Versicherung, dann wirst du nicht hochgestuft, bei wirklichen Schäden 800+ ist dies aber eher selten der Fall. Wenn dein Unfallgegner ohne Versicherung will, solltest du trotz allem deinen Wagen in eine Vetragswerkstatt (dazu hast du das Recht) bringen und den Kostenvoranschlag dem Unfallgegner schicken. Erst wenn dieser schriftlich zustimmt, die Reperatur annehmen, sonst kann es böse enden
Dante1253 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 05.03.13, 19:00   #5
321meins
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Zunächst einmal ist es für die zivilrechtliche Geltendmachung eines Anspruchs völlig unerheblich, ob die Polizei vor Ort war oder nicht.
In manchen Bundesländern kommt die Polizei bei Bagatellschäden mangels Zuständigkeit sogar teilweise gar nicht zu Verkehrsunfällen, was ich persönlich zumindest problematisch halte.
Ich würde wohl aus dem Bauch heraus entscheiden, ob ich die Polizei rufe oder nicht. Kommt auch darauf an, welchen Eindruck der andere Fahrer macht und ob es Zeugen gibt.

Dass man, wie @Ensus schreibt, als Verursacher ohne Polizei immer besser dran ist, wage ich zu bezweifeln. Ich denke dabei speziell an Versicherungsbetrug und nachträglich entstandene Schäden, die der Geschädigte dann geltend machen will. In diesen Fällen kann die Dokumention der Polizei vor Ort durchaus hilfreich sein.
321meins ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 05.03.13, 19:14   #6
Ensus
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Zitat:
Zitat von 321meins Beitrag anzeigen
Dass man, wie @Ensus schreibt, als Verursacher ohne Polizei immer besser dran ist, wage ich zu bezweifeln. Ich denke dabei speziell an Versicherungsbetrug und nachträglich entstandene Schäden, die der Geschädigte dann geltend machen will. In diesen Fällen kann die Dokumention der Polizei vor Ort durchaus hilfreich sein.
Wenn die Polizei kommt bekommst du als Verursacher immer einen Bußgeldbescheid und Punkte in Flensburg. Als Beispiel: "Missachtung der Vorfahrt mit Unfallfolge" sind etwa 300€ und 3 Punkte. Zusätzlich kommt bei Fahranfängern noch ein Aufbauseminar dazu (etwa 300 - 500€ und 4 sterbenslangweilige Abende).

Wegen der Schäden die später geltend gemacht werden, sagte ich ja das man alles per Foto dokumentieren soll, auch das Notieren der Zeugennamen hilft hier Betrug zu vermeiden.
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Ensus ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 05.03.13, 19:30   #7
321meins
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Zitat:
Zitat von Ensus Beitrag anzeigen
Wenn die Polizei kommt bekommst du als Verursacher immer einen Bußgeldbescheid und Punkte in Flensburg.
Auch das ist nicht richtig. Selbstverständlich können Umstände vorliegen, dass ein bußgeldbewährter und ggf. probezeitrelevanter A-Verstoß vorliegt, genauso kann die Polizei auch auf eine Verwarnung verzichten, so wie es in der Regel bei einfachen Unfallschäden wie Parkrempler oder abgefahrenen Spiegeln abläuft.
321meins ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 07.03.13, 08:56   #8
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Was habt ihr den für ne Polizei? Die ist verpflichtet bei einem gemeldeten VU zu kommen.
Es spielt dabei keine Rolle ob es Verletzte gab oder nicht.... Wozu ihr verpflichtet seit, sofern es euch möglich ist, den Durchgangsverkehr nicht zu behindern, das heißt, die Strasse zu räumen... Wenn möglich, die Positionen der Fahrzeuge anhand der Reifen markieren...

Das Problem ist meistens, das im Falle eines Verkehrsunfalles vorschnell Aussagen getätigt werden, z.b. Schuldeingeständnisse, etc,.. Es gibt auch Unfallgegner, die direkt aussteigen und versuchen den anderen einzuschüchtern. Damit würde er auch gleich eine Straftat begehen.

Als erstes gilt es, einen kühlen und ruhigen Kopf zu bewahren. Wenn man sich als nicht unfallverschuldet fühlt, sollte man sicherlich die Polizei hinzuziehen und somit den Unfall festhalten zu lassen. Auch wenn man sich "bedroht" fühlt, oder der Lage nicht mehr Herr ist.

3 Zeugen können unter Umständen bedeuten, das du nachher 3 verchiedene Aussagen hast, die mit dem eigentlichen Geschehen rein garnichts mehr zutun haben. Meiner Meinung nach ist es deshalb auch wichtig, etwaige Zeugenaussagen gleich festzuhalten...

Im Falle von Personenschaden bzw. Unfall mit Kindern ist immer die Polizei hinzu zuziehen.

Versicherungstechnisch hat Trovato schon gesagt, es gibt die Möglichkeit den Schaden an die Versicherung zurückzuzahlen, um eine Höherstufung zu umgehen.

Mfg
ckjthedogmaster ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 07.03.13, 20:04   #9
321meins
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Zitat von ckjthedogmaster Beitrag anzeigen
Was habt ihr den für ne Polizei? Die ist verpflichtet bei einem gemeldeten VU zu kommen.
Je nach Unfall kann es aber sein, dass die Polizei den Unfall mangels Zuständigkeit gar nicht aufnehmen darf. Das führt zumindest bei Bagatellschäden (bspw. im ruhenden Verkehr oder "Spiegel abgefahren") dazu, dass die Polizei vor Ort keine polizeiliche Aufgabe mehr wahrnehmen muss/kann und somit eigentlich auch nicht kommen müsste. In fast allen Bundesländern kommt sie dennoch, auch wenn sie ggf. zur Unfallaufnahme gar nicht zuständig ist.

Sicherlich, sobald eine Unfallstelle gesichert werden muss oder die Identität eines Unfallgegners zur sicherung zivilrechtlicher Ansprüche festgestellt werden muss, wird das die Polizei auch machen.
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Ungelesen 01.04.13, 00:57   #10
schlappeseppel922
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wenn denn die Polizei dran geht, ich hatte das mal das ich eine gefühlte halbe Stunde bei der 112 in der schleife gehangen habe und es dann aufgeben habe, die 110 fühlte sich nicht zuständig da niemand verletzt war, durch nachfragen von Passanten bekam ich dann die Nummer von der Örtlichen Polizeidienststelle wo ich noch mal 15 Minuten am Hörer gehangen haben und dann über eine Stunde warten musste bis jemand kam obwohl der Unfall, nur 14 km von der Dienstelle entfernt war. Und gebracht hat mir nichts :-(.
wenn du aber einen Unfall hattest wo nur dein Auto beschädigt ist aber Flüssigkeiten wie Benzin oder Öl austreten, würde ich immer die Polizei/Feuerwehr anrufen, ansonsten kann es teuer werden.
__________________
Irgendwie wahr.
schlappeseppel922 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 06.03.13, 21:49   #11
321meins
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Fristen und die aktuelle Höhe der potentiellen "Regulierungssumme", die sich noch zur Rabattrettung lohnen würde, kann man beim Versicherer erfragen.
Vollkommen richtig. Man kann zunächst den Schaden durch die Versicherung regulieren lassen und anschließend zurückkaufen. Ob das im gegebenen Fall sinnvoll ist, kann einem die Versicherung mitteilen.
Problematisch sind allerdings die Rabattretter, da diese sehr häufig bei Versicherungswechsel nicht anerkannt werden und man sich dadurch indirekt an die Versicherung bindet.
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Ungelesen 07.03.13, 06:42   #12
PhenomenaL109
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Also bei uns in der Gegend kommt die Polizei bei kleineren Schäden oder bei welchen wo keiner verletzt ist garnet mehr. Sagen am Telefon man soll das untereinander klären und fertig.
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Ungelesen 07.03.13, 21:16   #13
Dante1253
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Wozu? Lass die Versicherung den Schaden begleichen. Es gibt heutzutage eigentlich keine Kfz-Versicherung mehr, die keine sogenannten Rabatt-Retter anbietet.
Zweifelsfrei richtig, aber einige (imho viele) Versicherungen machen dies erst für SF 20+, als etwas jüngerer Fahrer ist man davon allerdings meist weit entfernt. Ggf. waren meine 800€ zu hoch gegriffen, aber wenn du n Schaden von 60€ (Spiegel) hast, dann würde ich niemals meine Versicherung deswegen nutzen.
Dante1253 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 01.04.13, 00:44   #14
Nachtgrabb
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7.Der Polizei denn Unfallschildern und Akten Nummer erhalten
8.Unfallort verlassen wegfahren, wenn Auto fahrbereit ist
ich würde am Unfallort grundsätzlich keine Aussage machen. Das kann nachträglich erfolgen. Versicherungskarten austauschen wurde hier noch nicht erwähnt.
Nachtgrabb ist offline   Mit Zitat antworten
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