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02.03.13, 00:52
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Legende
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Wieviel Zeitung darf man googeln?
Zitat:
Kostenlose Textlänge nicht definiert
In abgeschwächter Form hat der deutsche Bundestag am Freitag das umstrittene Leistungsschutzrecht verabschiedet. Der Abstimmung waren lange und heftige Kontroversen vorausgegangen. „Einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte“ dürfen nun kostenfrei genutzt werden. In Deutschland wird eine Klagewelle befürchtet.
Das Leistungsschutzrecht sieht vor, dass Suchmaschinen und Nachrichtenaggregatoren künftig Lizenzen erwerben müssen, wenn sie Texte auf ihren Seiten verwenden wollen. „Einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte“ können laut der aktuellen Fassung aber weiterhin lizenzfrei genutzt werden.
Erst am Dienstag war der Gesetzesvorschlag dahingehend geändert worden. Die maximale Länge der Textausschnitte wurde dabei allerdings nicht definiert. Nun wird befürchtet, dass die genaue kostenpflichtige Länge auf gerichtlichem Weg erstritten wird.
Wie lang ist ein Schnipsel?
Die SPD-Abgeordnete und Ex-Justizministerin Brigitte Zypries bemängelte, viele Aspekte am verabschiedeten Gesetz seien unklar. „Wie definiert man denn ‚kleinsten Textausschnitt‘?“ Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Günter Krings, meinte, „Schnipsel“ umfassen eine Überschrift und wenige Worte. Am Vorabend zur Abstimmung sagte er, die genaue Länge müssten Verlage und Suchmaschinenanbieter untereinander aushandeln.
Der netzpolitische Sprecher der Grünen, Konstantin von Notz, warf der Koalition vor, mit der Formulierung zu „einzelnen Wörtern oder kleinsten Textausschnitten“ das Gesetz „verschlimmbessert“ zu haben. Das Gesetz diene der Gesichtswahrung der deutschen Kanzlerin Angela Merkel (CDU), die den Verlagen ein Leistungsschutzrecht versprochen habe. Für das Gesetz stimmten 293 von 539 Abgeordneten, 243 waren dagegen, drei enthielten sich.
Verlage wollen Geld von Google
Die Verlage sehen ihr Geschäftsmodell im Internet durch Suchmaschinen wie Google und Nachrichtenaggregatoren gefährdet. Kurze Anrisse von Nachrichtentexten in deren Ergebnislisten würden genügen, damit Leser sich ausreichend informiert fühlten und nicht mehr auf die Websites der Zeitungen und Zeitschriften klickten, so die Verleger. Zudem würden sie mit Werbung neben den Suchergebnissen Geld verdienen und damit an der Arbeit der Verlage.
Entsprechend begrüßten die deutschen Verlage die Entscheidung. „Auch wenn der verabschiedete Text nicht alle Vorstellungen der Verleger berücksichtigt, ist das neue Leistungsschutzrecht für Presseverlage ein wichtiges Element eines fairen Rechtsrahmens für die digitale Welt“, so die Verbände VDZ und BDZV. Verleger könnten nun selbst bestimmen, wie ihre Inhalte von kommerziellen Suchmaschinen und Nachrichtensammlungen im Internet genutzt werden.
Google will weitermachen wie bisher
Der Suchriese Google, auf dessen Dienst Google News das auch als „Lex Google“ bekannte Leistungsschutzrecht abzielt, erneuerte seine Kritik. Das Gesetz sei weder notwendig noch sinnvoll, es behindere Innovation und schade der Wirtschaft und den Internetnutzern in Deutschland, so Google-Sprecher Kay Oberbeck. Google geht davon aus, seine bisherige Praxis nicht ändern zu müssen: „Wir erkennen an, dass Suchergebnisse im Internet auch in Zukunft in der bewährten Form ermöglicht werden sollen.“
Google hoffe darauf, dass der Bundesrat das Gesetz stoppen werde. Die Länderkammer, in der SPD und Grüne dominieren, muss dem Entwurf nicht zwingend zustimmen. Sie kann ihn hinauszögern und im Vermittlungsausschuss erneut zur Diskussion stellen.
Streit über Verteilung der Einnahmen
Die deutschen IT-Branchenverbänden Bitkom und eco kritisierten das Gesetz ebenso wie die Gewerkschaft Verdi und der Deutsche Journalistenverband. Letztere sehen die Interessen der Urheber nicht ausreichend berücksichtigt. Verdi forderte, Journalisten müssten mindestens die Hälfte von etwaigen Lizenzeinnahmen erhalten. Im Gesetz heißt es, die Urheber sollten angemessen an den Einnahmen beteiligt werden. Bisher hatte das Urheberrechtsgesetz die Leistungen der eigentlichen Urheber, also der Journalisten, Fotografen und Grafiker, geschützt.
Der Netzaktivist und Blogger Markus Beckedahl befürchtet, dass das Gesetz anstelle großer Firmen kleine Blogger treffen werde. Auch Fachleute könnten nicht sagen, ob das Gesetz jetzt vor allem symbolisch sei oder im Gegenteil „alles noch viel komplizierter“ mache.
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Ab jetzt nur noch Titel, drei Sätze und den Link posten?
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