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Gesetzlicher Anspruch Auf Herausgabe der Arztberichte??

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Ungelesen 23.02.13, 23:12   #1
pinwand
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Standard Gesetzlicher Anspruch Auf Herausgabe der Arztberichte??

Ein liebes Hallo,

vielleicht kennt sich ja einer damit aus und kann einen Tipp geben.

Nach mehrmaligem teilstationären Krankenhausaufenthalt habe ich jedes mal um die persönliche Aushändigung (also an mich) des kompletten Arztberichtes gebeten. Erhaten habe ich jeweils nur diesen vorläufigen Arztbericht (Kurze...... genannt - an das Fremdwort gewöhne ich mich nie).

Für den entgültigen Abschlußbericht solle ich eine Schweigepflichtsentbindung gegenüber meinem Hausarzt machen, damit er sie erhalten kann.
Mir war aber so, glaube es mal gehört zu haben, dass auch ICH selbst auf die Herausgabe des entgültigen Abschlußberichtes ein Anrecht habe. Dennschließlich geht es ja um mich!

Weiß zufällig jemand hier, wo man sich da belesen könnte oder ob es da direkt einen Paragraphen gibt??? Wenn ja, wo....

Lieben Dank für Eure Hilfe
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Ungelesen 23.02.13, 23:30   #2
bambamfeuerstein
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recht auf einsicht hast du bzw. kannst die freigabe an den hausarzt vernalssen.
ein recht auf herausgabe hast du nicht, die krankenakten sind eigentum des krankenhauses.

aaaaaaaaaaber: auf focus online stand mal ein bericht über ein gerichtsurteil zu diesem thema. da ging es aber darum, das der arzt meinte, die krankenhausakten wäre sein eigentum. also bisschen andere situation.
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Ungelesen 23.02.13, 23:51   #3
pinwand
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Zitat:
Zitat von bambamfeuerstein Beitrag anzeigen
recht auf einsicht hast du bzw. kannst die freigabe an den hausarzt vernalssen.
ein recht auf herausgabe hast du nicht, die krankenakten sind eigentum des krankenhauses.

aaaaaaaaaaber: auf focus online stand mal ein bericht über ein gerichtsurteil zu diesem thema. da ging es aber darum, das der arzt meinte, die krankenhausakten wäre sein eigentum. also bisschen andere situation.



Danke Dir, werde mal auf Suche gehen bei Focus online, notfalls gibt es ja wohl auch noch 123-recht.net - ich will ja lediglich den Abschlußbericht, nicht die komplette Krankenhausakte. Beim stationären Aufenthalt habe ich zum Abschluß den Kurzbericht und anschließend auch den Abschlußbericht persönlich ausgehändigt bekommen. Das ist es ja, was mich stutzig macht.
Oder nehmen wir die Berufsgenossenschaften, wenn man da ein Feststellungsverfahren zu laufen hat, bekommt man die kompletten Unterlagen (Schriftverkehr/Arztschreiben etc) da wird man auf einen Paragraphen im SGB hingewiesen - aber ob der auch für Arztberichte nach teilstationärem Aufenthalt gilt *überleg*


Danke Dir aber;-)
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Ungelesen 24.02.13, 15:52   #4
copyofM
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nach §810 BGB steht dir das recht auf einsicht zu. in der praxis ist das so ausgelegt, dass du kopien der akten anfordern kannst, jedoch auf deine kosten (also du trägst die druckkosten).

die orginale gehören, wie schon erwähnt, dem krankenhausträger bzw. dem behandelnden arzt (kommt auf art des krankenhausvertrages an, bist du gkv oder pkv versichert?). der grund warum die sehr ungern originale aushändigen, ist schlichtweg einfach, dass sie verfälschungen oder das abhandenkommen fürchten, denn das geht zu lasten des arztes/krankenhausträgers (dokumentationspflicht etc).
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Ungelesen 25.02.13, 16:52   #5
pinwand
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Zitat:
Zitat von copyofM Beitrag anzeigen
nach §810 BGB steht dir das recht auf einsicht zu. in der praxis ist das so ausgelegt, dass du kopien der akten anfordern kannst, jedoch auf deine kosten (also du trägst die druckkosten).

die orginale gehören, wie schon erwähnt, dem krankenhausträger bzw. dem behandelnden arzt (kommt auf art des krankenhausvertrages an, bist du gkv oder pkv versichert?). der grund warum die sehr ungern originale aushändigen, ist schlichtweg einfach, dass sie verfälschungen oder das abhandenkommen fürchten, denn das geht zu lasten des arztes/krankenhausträgers (dokumentationspflicht etc).

Danke erst einmal, ich werde mir diesen "810er"mal zu Gemüte ziehen. Und *lächel*, ich gehöre zu den Normalo's .. also bin GKV.

Danke schön!!!
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