nach §48 sgb V (meine ich mich zu erinnern, hab gestern leistungsrecht in der gkv geschrieben

) hast du längstens 78 wochen anspruch auf krankengeld wegen -derselben- krankheit. sprich, mit ner neuen diagnose hast du erneuten und von der ersten diagnose unabhängigen anspruch auf krankengeld.
kannst ja mal im 40er bereich vom sgb V gucken, ist auch alles online. der krankengeld teil ist auch für absolute laien ziemlich logisch und nachvollziehbar aufgeschlüsselt.
/edit
@ kaffeetrinker (ich trink auch grad kaffee)
meines wissen ist nur der arbeitgeber unter den meisten voraussetzungen der 6wöchigen arbeitsentgeltforzahlung verpflichtet. demnach zahlt "die agentur" kein arbeitsentgelt fort, sondern das krankengeld der kasse greift sofort. kann mich aber auch irren.
/edit2
§78 stimmt