Anzeige Fahrlässige Körperverletzung ja oder nein?
Guten Abend,
ich erzähl dann mal die ganze Geschichte. Ich war letzte Woche bei einem Freund, DVD´s gucken, alles prima. Er wollte mich dann nach Hause bringen (Es war so gegen 2 Uhr Nachts, es hatte geschneit, Alkohol oder sonstige Sinnes veränderste Stoffe haben wir nicht genommen.) Er fuhr dann mit 70 (erlaubt war da glaube ich 50) in eine Linkskurve. Er hat die Kontrolle verloren, versucht gegenzulenken, das hat aber nicht so geklappt und wir landeten vorm Baum. Krankenwagen kam dann 20 Minuten später alles prima etc. Ich lag dann 2 Tage im Krankenhaus, er konnte sofort entlassen werden. Ich hatte aber auch nichts schlimmes, nur ein paar Cuts und Prellungen. Heute kam dann der Brief von seiner Versicherung (Meine Brille hat das leider nicht so mitgemacht) und der Polizei. In dem Brief stand mit dann die Auswahl, ob ich Ihn anzeigen soll, wegen Fahrlässiger Körperverletzung. Wir kennen uns 1,5 Jahre und sind recht gute Freunde. Was würdet ihr in dieser Situation machen? Er hat sich schon ein paar mal Entschuldigt, was ich auch angenommen habe. Es hätte alles schlimmes enden können und inzwischen lachen wir ja auch wieder dadrüber.
Ernsthaft?!?
Im Grunde hast du die Frage schon selbst beantwortet:
Zitat:
Zitat von Smarium
Er hat sich schon ein paar mal Entschuldigt, was ich auch angenommen habe. Es hätte alles schlimmes enden können und inzwischen lachen wir ja auch wieder dadrüber.
Wenn ihr wirklich Freunde seid, dann würde ich über eine Anzeige nicht mal nachdenken....
Du hast dich entschieden einzusteigen und du hast du fahren lassen. Und dann denkst du ernsthaft über eine Anzeige nach??
Es ist deine Entscheidung, ob du im Auto von anderen mitfährst, oder etwa nicht?
Strafrechtlich ist Fahrlässige Körperverletzung ein Antragsdelikt, es sei denn öffentliches Interesse aufgrund schwerer Verletzungen wird bejaht.. Also lass es sein bei einem Freund.
2 Tage Klinikaufenthalt und Brille sind Sache des Zivilrechts. So genau bin ich da leider nicht informiert. Sollte sich da die Versicherung querstellen, spreche mit deinem "Freund" !
Zitat:
Deshalb stellen Antragsdelikte die Ausnahme dar und entstammen meist im Bagatellbereich Die bekanntesten (absoluten) Antragsdelikte sind: Beleidigung (§§ 185, 194 StGB) (einfacher) Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) Verletzung des Briefgeheimnisses (§§ 202, 205 StGB) Einige Antragsdelikte können dann auch von Amts wegen verfolgt werden, wenn die Staatsanwaltschaft ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung feststellt. Hierzu zählen: (einfache) Körperverletzung (§§ 223, 230 StGB) fahrlässige Körperverletzung (§§ 229, 230 StGB) (einfache) Sachbeschädigung ( 303, 303c StGB) Diebstahl geringwertiger Sachen (§ 248a StGB) Leistungserschleichung (§§ 265a, 248a StGB) Als relative Antragsdelikte - im Unterschied zu absoluten Antragsdelikten - werden Straftaten bezeichnet, die dem Antragszwang nur bei einer persönlichen Beziehung des Geschädigten zum Täter unterliegen. die Ausnahme dar und entstammen meist im Bagatellbereich Die bekanntesten (absoluten) Antragsdelikte sind: Beleidigung (§§ 185, 194 StGB) (einfacher) Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) Verletzung des Briefgeheimnisses (§§ 202, 205 StGB) Einige Antragsdelikte können dann auch von Amts wegen verfolgt werden, wenn die Staatsanwaltschaft ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung feststellt. Hierzu zählen: (einfache) Körperverletzung (§§ 223, 230 StGB) fahrlässige Körperverletzung (§§ 229, 230 StGB) (einfache) Sachbeschädigung ( 303, 303c StGB) Diebstahl geringwertiger Sachen (§ 248a StGB) Leistungserschleichung (§§ 265a, 248a StGB) Als relative Antragsdelikte - im Unterschied zu absoluten Antragsdelikten - werden Straftaten bezeichnet, die dem Antragszwang nur bei einer persönlichen Beziehung des Geschädigten zum Täter unterliegen. Beispiel ist der Haus- und Familiendiebstahl (§ 247 StGB).
Da fällt mir nichts mehr zu ein..
Denkste der hat das Auto absichtlich an Baum gesetzt?
Er hat jetzt wohl genügend andere Probleme. Da brauch er nicht auch noch eine Anzeige von einem 'Freund'.
Freundschaft hin oder her. Fakt ist niemand braucht der Aufforderung der Polizei Folge zu leisten, wenn es um eine Aussage geht. Es wird von dir nur angerufen und der Termin abgesagt. Punkt.
ABER: Fakt ist, du hast nur den Status eines Zeugen. Und Zeugen dürfen vor Gericht nicht die Aussage verweigern, außer sie sind verwandt oder würden sich selbst belasten.
Das Gericht, sofern es zur Verhandlung kommt, hat verschiedene Möglichkeiten, die Aussage zu erzwingen. Das geht bis zur Festnahme, da Beugehaft angeordnet worden ist.
Aufgrund deiner Schilderung handelt es sich wahrscheinlich um eine fahrlässige Körperverletzung. Um deinen Freund zu unterstützen, kannst du folgendes machen: Schreib einen Brief direkt an die Staatsanwaltschaft. Denn sobald jemand durch einen Verkehrsunfall verletzt wird, MUSS die Staatsanwaltschaft ermitteln. Ermittlungshelfer ist in diesem Fall die Polizei.
In deinem Brief verzichtest du auf eine Anzeige und bittest für deinen Freund um eine geringe Strafe und fragst zum Abschluß, ob die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht einstellen könnte.So würde ich es jetzt machen und habe ich es auch schon gemacht. Es hat geholfen.
Unabhängig davon bleibt natürlich der Anspruch auf Schadenersatz. Da mußt du dich mit der Pkw-Versicherung in Verbindung setzen.
Merlin....so kann man es natürlich auch machen. Ob er nun der Polizei absagt oder nicht, irgendwann wird er erklären müssen, ab er Strafantrag stellt oder nicht. Damit ist doch keine Aussage zum Unfall betroffen.
Aber ich verwette einen meiner 23 Goldfische im Teich, dass das Verfahren ohne die "Bemühungen" eingestellt wird. Man sollte halt irgendwie zum Ausdruck bringen, dass man kein Interesse an einer Strafverfolgung hat.
Die Kosten des Klinikaufenthalts und der Brille müssen trotzdem geklärt werden.
Hey....wo seid ihr denn ihr Versicherungsfachleute ?
Heute kam dann der Brief von seiner Versicherung (Meine Brille hat das leider nicht so mitgemacht) und der Polizei. In dem Brief stand mit dann die Auswahl, ob ich Ihn anzeigen soll, wegen Fahrlässiger Körperverletzung.
Weder die Versicherung deines Freundes, noch die Polizei würden so was glaube ich Schreiben/Fragen.
Wenn überhaupt, dann kommt ein Schreiben bezüglich des Unfalls von deiner Krankenkasse. Da gibst du an, wie der Unfall passiert ist und wer möglicherweise Schuld ist. Und da gibt es auch eine Frage, ob Anzeige erstattet wurde. Aber nicht ob man das machen möchte. Noch nicht mal, das man es machen müßte.
Ich denke, der TE hatte 2 Tage zum nachdenken und will nun Schmerzensgeld und ne neue Brille von der Versicherung rausschinden. Und ne Anzeige verleiht dem Ganzen mehr Gewicht.
Selbstverständlich muss die Versicherung sämtlichen Fremdschaden (inkl. Schmerzensgeld) übernehmen, alternativ natürlich der Fahrer selbst.
Es ist auch nicht richtig, dass eine Strafanzeige der Forderung nach Schmerzensgeld "mehr Gewicht verleiht". Die Versicherungen wissen ziemlich genau, wann sie in der Pflicht sind. Und das sind sie im vorliegenden Fall bereits direkt nach dem Unfall und nicht erst dann, wenn Strafanzeige gestellt wird.
Bei der Höhe des Schmerzensgeldes kommt es auf viele Faktoren an. Wie stark ist man durch den Unfall beeinträchtigt? Wie lange dauert der Heilungsprozess? Gibt es mögliche Spätfolgen?
Realistisch dürfte meiner Erfahrung nach ein Schmerzensgeld zwischen 500 und 1000 Euro sein, je nach Ausprägung der Verletzungen - und natürlich auch abhängig davon, mit welchem Nachdruck man seine Forderung stellt.
Darüber nachzudenken Anzeige zu erstatten gegen einen Freund???? Ich geh kaputt. Sag deinen Freund "hey, meine Brille ist dabei Kaputt gegangen, ersetz die und spendier mir ein Bier und dann vergessen wir es". Dein Freund hat sich X-mal entschuldigt, was wäre wenn du gefahren wärst und es dir passiert wäre?
In was für eine Gesellschaft leben wir, das man sich über solche Sachen Gedanken machen müssen....nenene
@Bandin:
Als Fahrer bin ich immer und zu jederzeit für meine Mitfahrer verantwortlich. Und genau diese Verantwortung wurde hier nun nahezu vorsätzlich nicht wahrgenommen. Wenn wegen mir jemand zwei Tage im Krankenhaus liegen muss, dann hat sich das mit einer einfachen Entschuldigung nicht getan.
Und ja, in was für einer Gesellschaft leben wir, in der der TS sich an den Fahrer wenden soll, um die Kosten für seine Brille erstattet zu bekommen? Es ist doch wohl selbstverständlich die Aufgabe seines Freundes, ihm dieses Angebot zuerst zu machen und nicht erst auf eine Bitte hin, die Kosten zu übernehmen.
Diese Ansprüche (hier wohl. Brille und Schmerzengeld) werden von der KFZ-Haftpflicht des
"Unfallfahrzeuges" reguliert.
Also diese Schäden dort anmelden. Alte Brille bitte aufbewahren!
Deinem "Freund?" schadet es finaziell nicht! (Zussätzlich)
Der KFZ-Haftpflichtschaden ist eingereten, die Kosten für Krankenwagen, Arztkosten, etc. sind sicher so hoch, dass es sich nicht lohnen wird den Schaden "zurückzukaufen" um die Rückstufung durch den Schadensfall zu verhindern.
Also macht Brille + Schmerzensgeld den Kohl diesbzgl. nicht mehr fetter.
2. Die Anzeige wg. fahrlässiger Körperverletzung solltest du dir sparen.
Zumal das Verfahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gegen Bußgeldzahlung eingestellt wird.
Mit Anzeige fällt das Bußgeld ggf. höher aus.
Wahrscheinlich fällt bei einer Anzeige die "Freundschaft?" auch weg.
2.) Hat bei so einer Konstellation sicher keinen Einfluss auf 1.)!
Darum wirds mMn Dir auch gehen.