Willkommen |
|
myGully |
|
Links |
|
Forum |
|
|
|
 |
13.01.13, 20:55
|
#1
|
Keks-süchtig
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 1.041
Bedankt: 749
|
abmahnung verschmissen
kumpel hat ne ausserordentliche abmahnung bekommen , er ist im ersten lehrjahr ( probezeit ist schon zuende)
er ist 19 jahre alt
der chef verlangt von ihm dass sein vater ( bei dem er wohnt) die abmahnung unterschreibt.
jetz traut er sich nicht dass seinem vater zu zeigen , weswegen die seit 3 wochen bei ihm daheim rumliegt.
freitag hat ihn der chef drauf angesprochen dass er die abmahnung endlich bringen soll
"sonst gibts gewaltig ärger"
nun das problem : er findet sie nichter. hat sie in den 3 wochen i wo verschmissen.
kann ihn der chef jetz rauswerfen bzw ihn nochmal abmahnen , weil er das verschmissen hat ?
muss sein vater dass überhaupt unterschreiben ? er is ja schon volljährig.
|
|
|
13.01.13, 21:11
|
#2
|
Keks-süchtig
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 1.041
Bedankt: 749
|
er war volljährig beim vertragsabschluss
er hat sie erhalten weil ein lehrer der berufsschule sich über sein verhalten in der schule beschwert hat.
er würde nie seine sachen dabei haben ,
nie mitschreiben
2 mal zu spät , einmal garnicht ( auto war kaputt und war noch am selben tag in der werkstatt )
dazu hat der chef dann gleich noch mehr draufgeschrieben ,
er würde im betrieb rumspazieren ,
hätte mal das betriebsgelände unerlaubt verlassen
zu den vorwürfen durfte er beim chef keine stellung nehmen.
|
|
|
13.01.13, 21:16
|
#3
|
Gnyaaaaa!
Registriert seit: Nov 2010
Ort: 537 Paper Street, Bradford 19808
Beiträge: 338
Bedankt: 275
|
Zitat:
Zitat von arbeitnehmerkammer.de
Wann ist eine Abmahnung gerechtfertigt?
Eine Abmahnung ist dann gerechtfertigt, wenn Sie als Azubi Ihre vertraglichen Verpflichtungen schuldhaft verletzt haben. Die Abmahnung hat eine Warnfunktion und enthält neben der Rüge eines konkreten Fehlverhaltens den Hinweis, dass im Wiederholungsfalle eine Kündigung erfolgt (FAQ Abmahnung).
Wenn Sie minderjährig sind, so muss die Abmahnung zu ihrer Wirksamkeit auch Ihrem gesetzlichen Vertreter zugehen (in der Regel sind das die Eltern).
|
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Dort findest du auch nochmal ein [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ].
Ansonsten gibt es auch unter [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] allerlei zu lesen.
Ich denke mal das er auf einer Unterschrift so nicht bestehen kann. Und einen Azubi zu kündigen ist auch alles andere als leicht.
Man sollte sich aber Gedanken machen warum der Chef da auch einmal noch etliche Gründe aus dem Hut ziehen kann. Eventuell stimmt tatsächlich etwas nicht mit der Arbeitseinstellung/ -Leistung etc.
Ich bin kein Rechtsverdreher, Advokat oder sonstwas. Also erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit/Vollständigkeit meines Beitrags.
|
|
|
13.01.13, 21:37
|
#4
|
Keks-süchtig
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 1.041
Bedankt: 749
|
und was soll er jetzt morgen machen ?
das gespräch mit dem chef suchen und versuchen die in der abmahnung beschriebenen sachen zu klären?
ihm direkt ins gesicht sagen dass ers verschmissen hat ?
einfach sagen dass er das unterschreiben muss und nicht sein vater ?
|
|
|
13.01.13, 21:53
|
#5
|
Gnyaaaaa!
Registriert seit: Nov 2010
Ort: 537 Paper Street, Bradford 19808
Beiträge: 338
Bedankt: 275
|
Wenn er sie nicht findet, bleibt wohl nur das Gespräch mit Schilderung der Lage. (Verlust)
Eine Abmahnung dient zunächst vorrangig dazu, einem Azubi sein Fehlverhalten auf zu zeigen und klar zu machen das es so nicht weiter geht. Er sollte dem Chef also sagen das er sein Fehlverhalten unverzüglich ändern wird. Allerdings nicht so allgemein dahin gelabert, sondern ernsthaft auf die Punkte hin.
Wenn er noch Stellung zu den Vorwürfen beziehen will, dann schriftlich. Dies kann (oder muss sogar) auf seinen Wunsch hin an seiner Personalakte angehängt werden. Direkt hinter der Abmahnung, die wird da ja so oder so sein.
Ich muss ehrlich sagen dass ich die Situation sehr mies empfinde. Zumindest Teile der Abmahnung sind ja nicht unwahr, dazu noch der Punkt des Verlustes der Abmahnung. Das passt wie die Faust aufs Auge.
So würde ich mich verhalten. Ob das gut oder schlecht ist, keine Ahnung..
|
|
|
13.01.13, 22:16
|
#6
|
Beater
Registriert seit: Jul 2012
Ort: Northeim
Beiträge: 61
Bedankt: 22
|
komisch das er noch die Unterschrift seines Vaters brauch 
Zu meiner Zeit (is noch nicht so lange her, 2008-2011) mussten die Abmahnungen wenn der Azubi Volljährig war, also ü18 kein Elternteil mehr unterzeichnen
|
|
|
13.01.13, 22:24
|
#7
|
abcdefgh
Registriert seit: Oct 2008
Ort: Ziegengehege
Beiträge: 2.645
Bedankt: 2.533
|
Er ist nicht berechtigt von seinem Vater eine Unterschrift zu verlangen. Ich weiß nicht in welcher Welt der Arbeitgeber lebt, aber aufgrund der Volljährigkeit des Azubis ist er derjenige, welcher die Abmahnung unterschreiben muss. Mit der Volljährigkeit ist jeder für sich selbst zuständig. Er könnte sogar sagen, dass der Vater ihm die Unterschrift verwehrt hat, weil er rein rechtlich gesehen nicht mehr sein Vormund ist.
Ändert nichts an der Tatsache, dass er wenigstens den Erhalt bestätigen sollte.
|
|
|
Forumregeln
|
Du kannst keine neue Themen eröffnen
Du kannst keine Antworten verfassen
Du kannst keine Anhänge posten
Du kannst nicht deine Beiträge editieren
HTML-Code ist Aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 03:17 Uhr.
().
|