Bußgeldverfahren
Hallo liebe User,
ich habe gerade einen Brief vom Landkreis geöffnet.
Tatvorwurf:
a) Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war.
b) Sie hatten während der Fahrt den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt nicht angelegt.
c) Sie führten ein nicht vorschriftsmäßiges (Tieferlegung nicht eingetragen) Fahrzeug.
Von Freunden und Bekannten aus meiner Gegend wurde mir erzählt das ein sogenannter "Mängelbescheid" mit gegeben wird. Das heißt man hat eine Frist von 2 Wochen die Eintragung nach zuholen.
Da mir dieses Mängelbescheid nicht mitgegeben wurde wollte ich gerne wissen, was jetzt genau passiert.
Ungefähr wieviel Punkte und die Höhe der Geldstrafe.
Im Bußgeldkatalog von 2013 habe ich bisher herausgefunden das nicht anlegen des Sicherheitsgurtes 30,- kostet.
Über die anderen Tatbestände habe ich bisher keine Informationen erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
nanochip
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