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myGully |
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10.01.13, 19:49
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#1
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.366
Bedankt: 55.395
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Rossmann klagt gegen neuen Rundfunkbeitrag
Zitat:
Der neue haushaltsbezogene Rundfunkbeitrag bedeutet vor allem für Unternehmen mit vielen Filialen eine spürbare Mehrbelastung. Die Drogeriemarkt-Kette Rossmann will deshalb nun vor Gericht ziehen.
Denn im Vergleich zu den bisher bezahlten Gebühren kommt man nach firmeninternen Berechnungen auf eine um 500 Prozent höhere Summe - mindestens. Das geht aus einem Bericht der 'Frankfurter Allgemeinen Zeitung' hervor. 39.500 Euro zahlte die Handelskette im vergangenen Jahr. Jetzt werden es auf gleicher Basis voraussichtlich etwa 200.000 Euro sein, so geht es aus der Klageschrift hervor.
Und hier ist das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht. Denn Rossmann will auch pleite gegangene Schlecker-Filialen übernehmen. Dadurch würde die Zahl der Geschäfte noch einmal ansteigen und die Beitragszahlung sich voraussichtlich auf 291.000 Euro im Jahr summieren.
Die Klage des Unternehmens stützt sich im Wesentlichen auf den Gleichbehandlungsgrundsatz, der aus der Bayerischen Verfassung abgeleitet werden kann, in deren Geltungsbereich der Firmensitz liegt. Wie die Anwälte der Handelskette ausführen, würde Rossmann als Unternehmen mit vielen Filialen deutlich stärker zur Kasse gebeten, als beispielsweise Firmen, in denen viel mehr Beschäftigte tätig sind - nur eben an einer kleineren Zahl von Niederlassungen.
Weiterhin wird angezweifelt, dass der neue Rundfunkbeitrag aufkommensneutral berechnet wurde und die öffentlich-rechtlichen Sender letztlich nur so viel Geld erhalten wie bisher. Denn durch die haushaltsgebundene Abgabe kommen nicht nur Zahler hinzu, die bisher mangels Empfangsgerät nicht zur Kasse gebeten wurden, sondern es werden auch Radiohörer ohne Fernseher mit in den höheren Tarif einsortiert.
Aber damit ist es für die Rossmann-Vertreter noch nicht getan. Sie zweifeln in der Klage an, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag überhaupt verfassungsgemäß beschlossen wurde. Denn im Kern sei der Rundfunkbeitrag eine Steuer, die aber nicht Länder, sondern nur der Bund beschließen können.
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10.01.13, 20:05
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#2
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Newbie
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 82
Bedankt: 219
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Zitat:
Zitat von Prince Porn
Weiterhin wird angezweifelt, dass der neue Rundfunkbeitrag aufkommensneutral berechnet wurde und die öffentlich-rechtlichen Sender letztlich nur so viel Geld erhalten wie bisher. Denn durch die haushaltsgebundene Abgabe kommen nicht nur Zahler hinzu, die bisher mangels Empfangsgerät nicht zur Kasse gebeten wurden, sondern es werden auch Radiohörer ohne Fernseher mit in den höheren Tarif einsortiert.
Aber damit ist es für die Rossmann-Vertreter noch nicht getan. Sie zweifeln in der Klage an, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag überhaupt verfassungsgemäß beschlossen wurde. Denn im Kern sei der Rundfunkbeitrag eine Steuer, die aber nicht Länder, sondern nur der Bund beschließen können.
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Davon könnten otto normal Verbraucher auch irgendwann profitieren wenn die erfolgreich klagen.!
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10.01.13, 23:55
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#3
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Echter Freak
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 2.209
Bedankt: 3.945
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Nö.
Wird so werden wie beim Strom: grosse Unternehmen werden befreit und bei Otto Normal wirds draufgeschlagen.
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11.01.13, 00:28
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#4
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Sechzig München
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 1.360
Bedankt: 2.128
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Zitat:
Zitat von nolte
Nö.
Wird so werden wie beim Strom: grosse Unternehmen werden befreit und bei Otto Normal wirds draufgeschlagen.
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Wetten das das nicht so kommen wird. Das würde dann eine Klagewelle geben. Bin gespannt wie das ausgeht.
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Sollte einer meiner Uploads offline sein. Bitte eine PN.  Danke
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11.01.13, 06:00
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#5
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Banned
Registriert seit: Jan 2012
Ort: Deutschland
Beiträge: 1.366
Bedankt: 1.075
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Wie wohl? Der Deutsche Michel hält das Maul und wird gemolken..
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11.01.13, 12:06
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Sep 2009
Ort: Posemucke
Beiträge: 642
Bedankt: 552
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Des fällt ihnen auch früh ein...
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