Rechtsfrage
Hallo,
Ich habe bei einen Baustoffhandel Telefonisch einen Stahlträger für einen Mauerdurchbruch als Sturz bestellt. Am Tag drauf stellten wir fest,das der Träger nicht benötigt wird. Ich rief bei den Baustoffhandel an,um vom Verkauf zurück zutreten. Der sagte mir aber,das dies nicht möglich sei und ich muss den Träger zahlen und holen!
Ist das wirklich so?
Bestellt habe ich Donnerstag (3.1) Nachmittag. Telefonisch, nur mit meinen Nachnamen.
Der Baustoffhandel hat nur meine Handy-Nummer und meinen Nachnamen.
Ausgemacht wurde,das der Träger am Dienstag (8.1) von mir abgeholt und bezahlt wird.
Die Bestellung wollte ich Freitag (4.1) Mittag zurücknehmen.
Bin ich wirklich dazu verpflichtet,den Träger zu kaufen?
Mfg
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