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Artikel getestet = gebraucht?

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Ungelesen 08.11.12, 18:28   #1
StefanBach
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Standard Artikel getestet = gebraucht?

Hallo zusammen,
bei ebay habe ich eine Trockner Heizung ersteigert. Mit 5 Schrauben befestigt und ca.20s. und fertig. Wieder ausgebaut und zurück geschickt. Jetzt meint der Händler das DIng würde Gebrauchsspuren aufweisen und er könne nur noch die hälfte dafür verlangen.

Darf man nicht einmal einen Artikel auf Funktion testen? Ich kann ja auch schlecht die Heizung in der Hand halten und testen.

Weiß da jemand genaueres?
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Ungelesen 08.11.12, 18:37   #2
Setchan
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Weshalb hast dus denn zurückgeschickt?

Wenns wegen nem Defekt ist, kann der nich mit sowas kommen. Denn das kannste ja wirklich schlecht vorher wissen.
Wenns einfach nur nicht gefallen deinerseits ist dann ist das auspacken, aufbauen und anschmeißen natürlich schon ein Gebrauch. Und natürlich können bei der Montage auch gebrauchsspuren entstehen. Also kann der Händler das Gerät auch nicht mehr als "Neuware" anbieten.

Wies speziell bei ebay geschäftigen aussieht weiß ich allerdings nicht was du da noch für rechte hast^^
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Ungelesen 08.11.12, 18:41   #3
sigon
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Wenn ich mich recht erinnere, hat der Händler damit recht. Dadurch das du die Heizung festgeschreubt hast entstehen Gebrauchsspuren ob du willst oder nicht. Somit kann der Händler die Heizung nicht mehr als neu verkaufen.
Mit der Aussage Artikel zum testen kaufen ... ist ein wenig blauäugig.
Generell darf man nichts zum testen kaufen, es darf nur zurückgegeben oder umgetauscht werden, wenn man mit der Ware nicht zufrieden ist oder diese doch nicht das verspricht womit sie beworben wurde. Allerdings auch nur dann, wenn die Waren in einem einwandfreien Zustand ist...alles andere ist Kullanz des Händlers.
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Ungelesen 08.11.12, 18:52   #4
StefanBach
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Ich habs einfach auf Verdacht gekauft, wirklich eingepackt war die nciht. Einfach nur lose in Luftpolsterfolie im Paket gelegen. Aber rein aus dem Gefühl heraus ist das einfach gelogen das der jetzt Gebraucht sein soll der Artikel
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Ungelesen 08.11.12, 18:58   #5
sigon
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Nicht wirklich ... wenn es als Neu verkauft wurde und es nun Gebrauchsspuren hat, gilt es nicht mehr als neu ... das ist einfach so.

Aus dem Einzelhandel kenne ich das z.B. ich hatte mal in einem PC laden gearbeitet und da war es auch so. Kunden kaufen eine Grafikkarte oder Mainbaord bei es ein und sind am nächsten Tag wieder da und wollen es zurückgeben. Natürlich verursachen die Schrauben Spuren an Grafikkarte oder Mainbord und kann somit nicht mehr als neu verkauft werden und somit zu einem geringerem Preis.

Also ist das alles schon nachvollziehbar und so hart wie das auch ist hast du halt die berühmte A-Karte, weil wer kauft soetwas auf Verdacht oder ähnlich ... also bitte.
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Ungelesen 08.11.12, 19:00   #6
Setchan
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Gelogen ist es nicht denn streng genommen ist der Artikel nunmal gebraucht.
Inwiefern das mit den Gebrauchsspuren der Wahrheit entspricht oder wie akkut die wirklich sind bleibt wohl leider dem Händler überlassen.

Aber ehrlich gesagt ist man nunmal auch selbst schuld wenn man etwas auf Verdacht kauft.
In dem fall muss der Händler den Artikel noch nichtmal zurücknehmen wenn ich mich nicht täusche.
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Ungelesen 08.11.12, 19:01   #7
sigon
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genau so ist es
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Ungelesen 08.11.12, 19:09   #8
StefanBach
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Also das der Trockner nen defekt hat sollte glaube ich klar sein. Also ich habs nicht zum Spass gekauft sondern weil ich vermutet habe die Heizung ist defekt, aber dnn ist eben Pech gehabt. sind nur 35€ in den Sack gehauen.
Trotzdem danke
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Ungelesen 08.11.12, 19:42   #9
sigon
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Sry aber das sind gerade 2 verschiedene Ausgangspunkte.
Zuerst sagst du du wolltest du testen und nun soll es defekt sein?

Sry aber irgendwas stimmt an der Geschichte nicht .... in diesem Sinne.
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Ungelesen 08.11.12, 19:49   #10
Dr.Anton
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Einbauen war, wie schon geschrieben wurde, ist leider nicht erlaubt.

Was in dem Fall erlaubt war ist, Heizung auspacken, sie sich ganz genau ansehen und mit der alten Heizung vergleichen. Und wenn Sie nicht identisch ist, dann wieder ohne Einbauversuch einpacken und zurück schicken. Das ist vom Gesetz abgedeckt.

Ansonsten, ob die Heizung defekt ist, oder nicht, das kann man eigentlich sehr leicht prüfen:

1. Per Widerstandsmessung der Heizung und dem Ohmschen Gesetz.
2. Per Spannungsmessung direkt an den Klemmen der Heizung. Liegt Spannung an der Heizung und Sie wird nicht warm, dann ist Sie defekt. Liegt keine Spannung an, obwohl Sie heizen sollte, dann liegt der Fehler wo anders.
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Ungelesen 08.11.12, 19:49   #11
StefanBach
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Komm laber doch keinen, der Trockner hat einen defekt und im Verdacht hatte ich die Heizung. Also neue gekauft um zu testen obs diese auch ist. War nicht so, ergo ein anderes Teil ist daran Schuld das die Heizung nicht richtig funktioniert. Also was ist hier nicht richtig an der Geschichte?

Ja die heizt nur kurzzeitig und dann gar nicht mehr. Hatte eingebaute Sensoren in der Heizung im Verdacht die man nicht austauschen konnte. Aber es liegt doch an der Elektronik. Trotzdem danke
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Ungelesen 08.11.12, 19:52   #12
Setchan
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Das einzige was nicht richtig lief ist einfach der Kauf auf Verdacht. Nach der Geschichte hättest zumindest in Erwägung ziehen müssen dass es nicht mit dem teil funktioniert und du somit das Geld rausgeschmissen hast.

Aber gut.....so weißt dus beim nächsten mal besser und lässt eventuell nochmal jemanden nachschauen bevor es zu auf-gut-glück einkäufen kommt

@Sigon: Das gekaufte teil war nicht der defekte Trockner sondern ein Teil um den defekten trockner zu reparieren


@StefanBach: Bevor es auf die Finger gibt: Voll-Zitate und Doppelposts sind nicht erwünscht
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Ungelesen 10.11.12, 01:37   #13
thyriel
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Das stimmt so bisher meiner Meinung nach nicht so ganz, sofern das Teil auf eBay bei einem gewerblichen Händler gekauft wurde und keinem Privatverkäufer:

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1. Man hat ein Widerrufsrecht da es sich um einen Fernabsatzvertrag handelt
2. bezüglich "ausprobieren" der Ware und Gebrauchsspuren:
Zitat:
Ebenfalls eine Unsicherheit im Sinne der Verwendung in der Widerrufsbelehrung ist der Wertersatz für bereits gelieferte Waren, deren Wert durch die Ingebrauchnahme durch den Käufer reduziert wurde.
In zahlreichen Widerrufsbelehrungen wird eine Wertersatzpflicht grundsätzlich festgelegt, sofern der Käufer die Ware wie ein Besitzer in Gebrauch nimmt und nicht lediglich begutachtet, wie dies beispielsweise in einem Ladengeschäft möglich wäre.
Laut einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist eine solche, generelle Wertersatzpflicht unzulässig, da dadurch das Widerrufsrecht des Käufers beschränkt bzw. mit finanziellen Risiken verbunden und dadurch unter Umständen unterlaufen wird. Laut Europäischem Gerichtshof hat der Verkäufer das Recht, eine derartige Wertersatzpflicht festzulegen, muss dies aber in einem einzelfallbezogenen Hinweis tun.
Aus den Belehrungspflichten des BGB und des Einführungsgesetzes zum BGB (EGBGB) ergibt sich, dass der potentielle Käufer auch über diesen Aspekt des Vertrages vor dessen Abschluss zu informieren ist. Allerdings wurde auch hier eine Information, die unmittelbar nach Vertragsabschluss erfolgt, einer Information vor Vertragsabschluss gleichgestellt.
Das heißt, der Verkäufer darf eine generelle Wertminderung durch "ausprobieren" der Ware weder einfach so im nachhinein festlegen, noch durch seine AGB.
Er muss explizit vorher darauf hinweisen.
Hat er das also nicht im Artikel selbst gemacht, hat der Verkäufer Pech gehabt und muss die Ware trotz Gebrauchsspuren ohne Wertminderung zurücknehmen.
__________________
Lebt wohl war mir eine Freude über viele Jahre mit euch, zumindest mit jenen die mich nicht des trollens bezichtigten...
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