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Ausgezogen - Welche Frist bis zur abholung pers. Sachen

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Ungelesen 08.11.12, 07:31   #1
scruffy88
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Standard Ausgezogen - Welche Frist bis zur abholung pers. Sachen

Guten Morgen liebe Community.
Ich hätte mal ne Frage (in erster Linie an die Österreicher).

Folgendes Szenario:
Man lässt jemanden bei sich (kostenlos) wohnen und diese Person zieht dann einige Zeit später wieder aus.
So jetzt stehn noch ein haufen Sachen bei dir rum.
Wenn die betroffene Person bei jedem ausgemachten Termin absagt,
oder sich gar nicht meldet, was soll man dann mit dem Zeug machen?

Wegwerfen finde ich ist keine Option (und rechtens wäre das denke ich auch nicht).
Vor die Tür liefern lassen? Wäre das rechtlich gedeckt?
Oder gibt es da allgemein irgendwelche Fristen? Das würde ja schon reichen um etwas Druck zu machen.

Ich hoffe ja nicht das es soweit kommt und sich der betroffene noch "besinnt",
allerdings kanns ja nicht schaden da mal nachzufragen,
ob schon mal jemand einen ähnlichen Fall erlebt hat.

mfg Scruffy
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Ungelesen 08.11.12, 10:42   #2
Buzz Lightyear
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Da du schon mehrmals ein Termin mit ihm ausgemacht hast, würde ich eine Frist setzten 2 Wochen.

Sollte er die Sachen bis dann nicht abholen ab in den Restmüll.
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Ungelesen 08.11.12, 11:11   #3
Marule
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Ja denke 2 Wochen ist standard ^^
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Never say never...
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Ungelesen 08.11.12, 17:12   #4
pumlakum
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Am sichersten ist es, Du sendest ein Brief per Einschreiben und Rückschein und setzt der Person eine angemessene Frist (14-21 Tage) und forderst sie endgültig auf, die eigenen aus der Wohnung zu räumen. Falls er nicht reagiert oder die Sachen nicht abholt, kannst Du die Entsorgung selbst betreiben, ihm aber die Kosten in Rechnung stellen. Sollte es sich aber bei den Sachen um wertintensive Güter handeln, ist das wiederum ein Problem für Dich, denn mann kann ja beispielsweise fremde PC, Flachbildschirme usw. entsorgen, ohne die Zustimmung des Eigentümers.
Vielleicht wäre auch eine Zwischenlagerung in einer anderen verschlossenen Räumlichkeit (Keller, Dachboden, Garage) möglich.
Eine Patentlösung wirst Du wohl kaum bekommen.
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Ungelesen 08.11.12, 17:46   #5
__SANJA
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Zitat:
Zitat von pumlakum Beitrag anzeigen
Sollte es sich aber bei den Sachen um wertintensive Güter handeln, ist das wiederum ein Problem für Dich, denn mann kann ja beispielsweise fremde PC, Flachbildschirme usw. entsorgen, ohne die Zustimmung des Eigentümers.
andererseits könnte man sich doch so die miete von lagerflächen sparen und die sachen einfach überall rumstehen lassen. deswegen denke ich, dass du eine frist setzen solltest und die sachen danach entsorgen.
__SANJA ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 08.11.12, 18:42   #6
scruffy88
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Nabend.
Dann sage ich schon mal vielen Dank für die Rückmeldungen, werden morgen mal ein Schreiben aufsetzen.
Wertintensive Güter sind eigentlich keine dabei. Die meisten Dinge sind Gewand, Bettwäsche, ein "Kästchen" und solche Dinge. Also zumindest keine Unterhaltungselektronik oder ähnliches.

mfg Scruffy
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Ungelesen 08.11.12, 20:15   #7
Dr.Anton
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Wenn es nicht zu viele Sachen sind, dann packe sie in ein Paket und schicke es als Paketsendung Ihm unfrei per DHL zu. Als Absender gibst du dabei nicht deinen, sondern seinen Namen an. Einlieferbeleg zum Beweis auf heben.

Und wenn er dann das Paket nicht annimmt oder bei der Post abholt. Dann ist es sein Problem, bzw von DHL wann Sie es vernichten dürfen.
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Ungelesen 08.11.12, 21:13   #8
lillyfee88
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Wenn du die Person brieflich aufforderst die Sachen aus der Wochnung zu entfernen, suche die einen z.B. einen Freund der bezeugen kann das du die schriftliche Aufforderung in den Brief gesteckt und zur Post gebracht hast. Denn du könntest alles möglich geschrieben in das Couvert stecke. Das war mal ein Tipp von einem Anwalt
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Ungelesen 08.11.12, 23:19   #9
cracklink
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also, ich finde es eine schweinerei bei jemandem aufgenommen zu werden und nach dem auszug mich nicht um mein zeug zu kümmern trotz mehrerer absprachen.

willst du wirklich wissen was ich machen würde? ab in die tonne, bei ebay verschachern... egal. was man eben damit machen kann. wenn er dann kommt und fragt wo seine sachen sind, würde ich nur antworten: welche sachen?
__________________
Ich soll verrückt sein? HAHAHA! Das hätten die Stimmen mir längst gesagt...
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Ungelesen 11.11.12, 18:05   #10
Balou81
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Machs dir doch einfach §959 BGB Eine bewegliche Sache wird herrenlos, wenn der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgibt.

Des Weiteren spricht das BGB von einer Verwahrungsfrist von 6 Monaten. (§ 965 ff. BGB)
Danach gehen die Sachen in dein Eigentum über. Du hast die Sache "zur Anzeige" gebracht und ihm/ihr den "Fund" bzw. "Verlust" gemeldet. Nun musst du alles 6 Monate verwahren oder zum Amt/Fundbüro bringen und versteigern lassen. Je nachdem, wie du dich entscheidest, gehören die Sachen nach 6 Monaten dir.
Balou81 ist offline   Mit Zitat antworten
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