GEMA-Petition: Mindestanzahl an Unterschriften erreicht
Berlin - Einen Tag vor Fristende hat die Online-Petition "Urheberrecht - Aufhebung der sogenannten GEMA-Vermutung" die Mindestanzahl von 50.000 Mitzeichner erlangt. Damit ist der Weg frei für eine Auseinandersetzung über die GEMA-Vermutung im Bundestag.
Die GEMA-Petition gegen die GEMA-Vermutung ist im § 13c des Gesetzes über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (UrhWahrnG) verankert und bedeutet, dass die GEMA nicht beweisen muss, dass sie die Berechtigung zur Wahrnehmung von Künstlerrechten hat, um Vergütung zu fordern. Das Gegenteil ist der Fall, ein Veranstalter oder Label müssen gegebenenfalls beweisen, dass auf ihren Veranstaltungen gespielte Songs oder auf ihren Alben veröffentlichte Musik GEMA-frei ist.
Die GEMA-Vermutung, gegen die die GEMA-Petition abzielt, hat ihren Ursprung darin, dass voraussgesetzt wurde, dass professionell agierende Musiker und Autoren der GEMA als praktisch einziger Musikverwertungsgesellschaft die Wahrnehmung ihrer Rechte übertragen würden. Dies führt dazu, dass alle veröffentlichte oder gespielte Musik unter dem GEMA-Verdacht steht. Schwierig wird der Beweise der GEMA-Freiheit insbesondere bei Verwendung von Pseudonymen, bei der die GEMA-Mitgliedschaft nicht sofort ausgeschlossen werden kann.
Sollte die GEMA-Petition gegen die GEMA-Vermutung von Erfolg gekrönt sein, wird sich wohl besonders die neu gegründete cultural commons collecting society (C3S) freuen. Diese hat vor, den Künstlern größere Freiheiten als die GEMA einzuräumen, beispielsweise verschiedene Rechte für verschiedene Songs einzuräumen. Zudem will die C3S ein transparentes Verteilungsverfahren einführen.
Aufgrund der Länge dazu im Spoiler ein weiterer Interessanter Artikel.
Zitat:
Muss die Gema-Vermutung wirklich weg?
von Kai Biermann
Eine Onlinepetition gegen die Gema-Vermutung findet viel Zustimmung. Kritiker sagen, die Petition sei zwar gut gemeint, aber schlecht gemacht.
Eine Onlinepetition gegen die sogenannte Gema-Vermutung hat die psychologisch wichtige Schwelle von 50.000 Mitzeichnern überschritten. Petent David Henninger fordert darin eine Veränderung von Paragraf 13 des Urheberrechtsgesetzes, um diese Gema-Vermutung abzuschaffen.
Die Zahl der Mitzeichner führt dazu, dass sich der Petitionsausschuss des Bundestages in einer öffentlichen Sitzung mit der Petition befassen muss. Mehr bedeutet es nicht, zumindest nicht rechtlich. Allerdings ist es durchaus eine gesellschaftlich relevante Aussage, wenn so viele Menschen die Petition unterstützen.
Hier ist ein Exkurs nötig um zu erklären, was die sogenannte Gema-Vermutung eigentlich besagt. Der Bundesgerichtshof hat unter anderem 1985 festgelegt, dass es eine Prüfpflicht gibt, wenn es um Nutzungsrechte von Musik oder anderen immateriellen Werken geht. Und diese Pflicht liegt nicht bei der Gema. Das bedeutet, die Gema darf grundsätzlich erst einmal davon ausgehen, dass eine Musik geschützt ist. Die Gegenseite, damals war es ein Pornofilmer, in dem aktuell diskutierten Fall geht es vor allem um Clubbetreiber und DJs, muss der Gema das Gegenteil beweisen.
Die Gema-Vermutung basiert auf den damals noch durchaus zutreffenden Annahmen, dass es erstens kaum freie Musik gibt. Dass die Gema zweitens die einzige Wahrnehmungsgesellschaft für solche Rechte hierzulande ist. Und dass sie in dieser Funktion drittens das gesamte in der Welt verfügbare Repertoire an geschützter Musik vertritt. Wer Musik aufführen oder nutzen will, heißt das, muss sich vorher erkundigen, ob er das darf, und er muss die aufgeführten Lieder der Gema melden. Er kann nicht einfach etwas aufführen und von der Gema den Beweis verlangen, dass er das Urheberrecht verletzt hat.
Die Vermutung soll dazu dienen, der Gema ihre Arbeit zu erleichtern. Was anhand der Menge der Fälle, die sonst geprüft werden müssten, durchaus nachvollziehbar ist.
Inzwischen haben sich allerdings ein paar Dinge geändert. Deshalb gibt es jetzt die Onlinepetition. Die wichtigste Änderung ist die Menge an Musik, für deren Nutzung die Urheber gar keine Gebühren verlangen. Viele Musiker verbreiten ihre Werke inzwischen unter freien Lizenzen kostenlos über das Internet – weil sie es als Dienst an der Gesellschaft verstehen, oder weil ihnen die Bekanntheit wichtiger ist als der konkrete Verdienst mit diesem Werk. Jeder kann solche Musik abspielen, kopieren, weiterverarbeiten.
Das Problem ist, dass niemand weiß, wie viele Werke das betrifft. Denn dabei verwendete Rechtsmodelle wie Creative Commons sind eben keine Verwertungsgesellschaft, bei der man sich anmelden muss. Daher gibt es auch keine Statistik, wie viele sie nutzen. Markus Beckedahl, der Creative Commons in Deutschland vertritt, sagt: "Bei Musik ist das sehr schwer zu beziffern. Wir kennen viele freie Musiker und viele Netlabels, allerdings können wir nicht sagen, wie viele es insgesamt gibt."
Fünf Prozent sind freie Bilder
Als vager Anhaltspunkt kann die Bilddatenbank Flickr gelten – weil sie sehr groß ist und weil sich die Bilder dort nach ihrem Rechtsmodell durchsuchen lassen. Beckedahl sagt, vor gut einem Jahr seien fünf Prozent der Bilder dort, 200 Millionen Werke, unter einer CC-Lizenz eingestellt gewesen. "Inzwischen dürften es sehr viel mehr sein."
Das sind keine belastbaren Zahlen, aber es ist ein Anhaltspunkt dafür, dass die Gema-Vermutung heute auf einer nicht mehr ganz so sicheren Grundlage basiert. Was nicht zuletzt einer der Gründe für die derzeitigen Proteste gegen die Gema ist.
Gema kassiert auch für eigentlich kostenlose Werke
Noch komplizierter wird das dadurch, dass Autoren, wenn sie einmal der Gema beigetreten sind, keine freie Musik mehr produzieren können. Denn sie haben mit ihrer Unterschrift unter den Gema-Vertrag der Gesellschaft die Verwertung all ihrer Rechte übertragen. Und die Gema kennt keine freien Lizenzen. Wer freie Musik produzieren will, muss zuvor bei der Gema austreten, oder darf gar nicht erst Mitglied werden. Und wer Mitglied wird, der verändert letztlich auch die Rechtslage bei zuvor von ihm frei produzierten Dingen. Die Gema fühlt sich auch für Werke zuständig, die vor einem Beitritt eines Künstlers von ihm geschaffen wurden.
Ob das alles jedoch genügt, um die Beweislast umzukehren und sie der Gema aufzuerlegen, wie es in der Onlinepetition gefordert wird?
Die Piratenpartei findet, es genügt. Nicht, weil die Gema dadurch mehr oder weniger Arbeit hat. Die Kritik der Piraten richtet sich gegen einen anderen Punkt. "Die Gema-Vermutung führt heute ständig zu einer unfairen Bereicherung der Gema an Werken, die gar nicht von ihr vertreten werden", heißt es in einer Erklärung von Bruno Kramm, dem Beauftragten der Piraten für Urheberrecht. Da die Gema praktisch in jedem Fall annehme, dass die Aufführung eines Musikstückes gebührenpflichtig sei, kassiere sie immer wieder auch Gebühren für eigentlich freie Werke, die umsonst sind.
Verwaltungsaufwand würde steigen
Kramm erklärt dazu: "Kein DJ kann die bürgerlichen Namen der Songschreiber aller aufgeführten Titel kennen. Darauf setzt die Gema und kassiert auf unzähligen Veranstaltungen Gema-Gebühren für Gema-freies Repertoire. Die Gema akzeptiert dabei keine Pseudonyme und schreckt nicht einmal vor der Aufdeckung der Anonymität von im Ausland verfolgten Künstlern zurück."
Seine Schlussfolgerung: "Die Gema-Vermutung muss endlich aus dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz gestrichen werden. Der Gesetzgeber muss klarstellen, dass die Vermutung der Rechtswahrnehmung durch die Gema in der bisherigen Form für den diversifizierten Musikmarkt von heute nicht mehr statthaft ist."
So leicht aber ist es nicht. Denn ohne die Gema-Vermutung dürfte es der Gema schwerfallen, das Geld für die Künstler einzutreiben, die das wollen. Beziehungsweise dürfte der Verwaltungsaufwand dafür stark steigen und somit der Gewinn für die Künstler sinken.
Abschaffung geht zu weit
Im Zweifel müssen, wie in vielen Fällen, hier zwei Rechtsgüter gegeneinander abgewogen werden. Die Wünsche der freien Künstler gegen die Wünsche derjenigen, die Verwertungsgebühren einnehmen wollen. Allein die Abschaffung zu fordern, wie es die Petition tut, wird da nicht genügen. Ganz abgesehen davon, dass die Petition selbst nicht wirklich treffend formuliert ist. IT-Anwalt Thomas Stadler bloggt dazu: "Diese Petition ist ähnlich wie die zum Leistungsschutzrecht zwar evtl. gut gemeint, aber leider schlecht gemacht."
Das wissen auch die Piraten. So heißt es in einer Erklärung der sogenannten Musikpiraten: "Die vollständige Abschaffung von §13c UrhWarnG geht uns zu weit." Vor allem deshalb, weil die Petition nicht sauber formuliert sei, denn selbst wenn der entsprechende Paragraf gestrichen würde, was unwahrscheinlich ist, würde die zugrunde liegende Gema-Vermutung weiter gelten. Jedoch begrüße man ausdrücklich "die dadurch erneut angestoßene Diskussion", schreibt der Verein darin.
Die scheint tatsächlich überfällig. Denn in den sechziger Jahren, als das Konzept der Gema-Vermutung entstand, spielten freie Lizenzen in der Kunst keine Rolle. Das aber ist inzwischen anders.
Meine Liste was wir nicht brauchen: GVU, GEMA, GEZ, Religionen, Radikale(Rechts o. Links), Kriege, Drogen, Steuerverschwendung, TTIP, Zahnbürste mit Bluetooth, Helene Fischer
Natürlich wollen sie die Gema-Vermutung nicht abschaffen. Dann müssten sie für ihr Geld ja auch arbeiten... absolutes Ding der Unmöglichkeit.
Eine Art Kompromiss wäre doch wohl das beste: Die Gema fordert lediglich Namen des betroffenen Titels und dessen Künstler an. Das und eine Analyse des Tracks (computertechnisch ganz fix gelöst) sollte ausreichen, um eindeutig die Rechtslage festzustellen, die diesen Track betrifft.
Vor allem soll die Gema aber nicht mehr an jedem Datenträger mitverdienen, nur weil ich Musik darauf speichern könnte, die Gema-Geschützt ist. Der Witz an dieser Nummer ist nämlich, dass man das aus Gründen der Medienpiraterie eigentlich gar nicht darf... ich zahle also bei Kauf eines USB-Sticks für etwas, das eigentlich sowieso nicht erlaubt ist.