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[Recht & Politik] GEMA vor Petitionsauschuss des Bundestages

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Ungelesen 19.10.12, 02:53   #1
vialukai
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Standard GEMA vor Petitionsauschuss des Bundestages

Zitat:
GEMA-Petition: Mindestanzahl an Unterschriften erreicht

Berlin - Einen Tag vor Fristende hat die Online-Petition "Urheberrecht - Aufhebung der sogenannten GEMA-Vermutung" die Mindestanzahl von 50.000 Mitzeichner erlangt. Damit ist der Weg frei für eine Auseinandersetzung über die GEMA-Vermutung im Bundestag.


Die GEMA-Petition gegen die GEMA-Vermutung ist im § 13c des Gesetzes über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (UrhWahrnG) verankert und bedeutet, dass die GEMA nicht beweisen muss, dass sie die Berechtigung zur Wahrnehmung von Künstlerrechten hat, um Vergütung zu fordern. Das Gegenteil ist der Fall, ein Veranstalter oder Label müssen gegebenenfalls beweisen, dass auf ihren Veranstaltungen gespielte Songs oder auf ihren Alben veröffentlichte Musik GEMA-frei ist.

Die GEMA-Vermutung, gegen die die GEMA-Petition abzielt, hat ihren Ursprung darin, dass voraussgesetzt wurde, dass professionell agierende Musiker und Autoren der GEMA als praktisch einziger Musikverwertungsgesellschaft die Wahrnehmung ihrer Rechte übertragen würden. Dies führt dazu, dass alle veröffentlichte oder gespielte Musik unter dem GEMA-Verdacht steht. Schwierig wird der Beweise der GEMA-Freiheit insbesondere bei Verwendung von Pseudonymen, bei der die GEMA-Mitgliedschaft nicht sofort ausgeschlossen werden kann.

Sollte die GEMA-Petition gegen die GEMA-Vermutung von Erfolg gekrönt sein, wird sich wohl besonders die neu gegründete cultural commons collecting society (C3S) freuen. Diese hat vor, den Künstlern größere Freiheiten als die GEMA einzuräumen, beispielsweise verschiedene Rechte für verschiedene Songs einzuräumen. Zudem will die C3S ein transparentes Verteilungsverfahren einführen.
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Aufgrund der Länge dazu im Spoiler ein weiterer Interessanter Artikel.

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Meine Liste was wir nicht brauchen: GVU, GEMA, GEZ, Religionen, Radikale(Rechts o. Links), Kriege, Drogen, Steuerverschwendung, TTIP, Zahnbürste mit Bluetooth, Helene Fischer
vialukai ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 19.10.12, 17:24   #2
TheBandicoot
Doomsayer
 
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Natürlich wollen sie die Gema-Vermutung nicht abschaffen. Dann müssten sie für ihr Geld ja auch arbeiten... absolutes Ding der Unmöglichkeit.

Eine Art Kompromiss wäre doch wohl das beste: Die Gema fordert lediglich Namen des betroffenen Titels und dessen Künstler an. Das und eine Analyse des Tracks (computertechnisch ganz fix gelöst) sollte ausreichen, um eindeutig die Rechtslage festzustellen, die diesen Track betrifft.

Vor allem soll die Gema aber nicht mehr an jedem Datenträger mitverdienen, nur weil ich Musik darauf speichern könnte, die Gema-Geschützt ist. Der Witz an dieser Nummer ist nämlich, dass man das aus Gründen der Medienpiraterie eigentlich gar nicht darf... ich zahle also bei Kauf eines USB-Sticks für etwas, das eigentlich sowieso nicht erlaubt ist.
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Ungelesen 19.10.12, 18:16   #3
PerfectHit
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das wird wieder son 57 sekunden ding im bundestag...

wird aufgerufen, keinen interessierts, es wird abgelehnt und auf wiedersehen!
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