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myGully |
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07.10.12, 15:02
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#1
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bsssss
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 150
Bedankt: 520
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Weiterverkauf von MP3s vor Gericht
Zitat:
Weiterverkauf von MP3s vor Gericht
Am Freitag startete vor einem US-Gericht ein vom Musikkonzern EMI angestrengter Prozess gegen das Start-up ReDigi, das es seinen Nutzern ermöglicht, MP3s weiterzuverkaufen. Ein Urteil in dem Rechtsstreit könnte weitreichende Auswirkungen haben.
EMI klagte das im Oktober 2011 gegründete Start-up, das seinen Nutzern einen Marktplatz zum Weiterverkauf rechtmäßig erworbenere Musikfiles bietet, Anfang des Jahres wegen Urheberrechtsverletzungen. Am Freitag startete vor einem Gericht im New Yorker Stadtteil Manhatten der Prozess mit den ersten Anhörungen, [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]die BBC.
EMI sieht durch den Weiterverkauf digitaler Musik-Files sein Copyright verletzt und beruft sich dabei unter anderem auf Lizenzverträge, die mit Online-Musikshops abgeschlossen wurden. Diese räumen dem Musikkonzern das alleinige Vertriebsrecht für die digitale Versionen geschützter Werke ein.
"Digitaler Second-Hand-Plattenladen"
ReDigi sieht sich hingegen im Einklang mit dem US-Recht. Das Start-up bezeichnet sich als digitales Äquivalent eines Second-Hand-Plattenladens und beruft sich auf die "First Sale"-Doktrin des US-Copyright, die es Käufern geschützter Werken erlaubt, diese auch weiterzuverkaufen. EMI argumentiert hingegen dass digitale Musik-Files etwas anderes seien als CDs oder Bücher und die "First Sale"-Doktrin deshalb nicht zur Anwendung kommen könne.
Um auf ReDigi Musik-Files verkaufen zu können, müssen Nutzer eine Client-Software herunterladen, die überprüft, ob die zum Verkauf angebotenen Musik-Files rechtmäßig erworben wurden. Nur Songs, die in Online-Musik-Shops gekauft wurden, dürfen auch weiterverkauft werden. Titel, die von physischen Tonträgern - etwa von CDs - gerippt wurden oder aus Tauschbörsen stammen, werden zum Handel auf der Plattform nicht zugelassen.
"Wiederverkaufswert für digitale Güter"
Wird ein Song zum Verkauf freigegeben, werden Kopien des Songs auf den Computern des Verkäufers und von damit synchronisierten Geräten, wie etwa MP3-Playern, gelöscht. Damit soll verhindert werden, dass Songs mehrfach verkauft werden können. "Diese Vorgehensweise ermöglicht es uns, den Gesetzen zu entsprechen ", [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]eine ReDigi-Sprecherin vergangenes Jahr der futurezone: "Digitale Güter bekommen auf diese Art einen Wiederverkaufswert."
EMi zweifelt daran, dass ReDigi feststellen kann, dass die Files rechtmäßig erworben wurden. Auch dass sie tatsächlich von den Geräten der Verkäufer gelöscht werden, stellt der Musikkonzern in Frage.
150.000 Dollar Schadenersatz pro Song
EMI fordert 150.000 Dollar pro weiterverkauftem Song von den ReDigi-Betreibern. Der Ausgang des Prozesses wird mit Spannung erwartet. Das Urteil könnte die Industrie verändern, zitiert die BBC einen Rechtsexperten.
ReDigi gibt sich zuversichtlich. Gegenüber der BBC sagte Unternehmenschef John Ossenbacher, dass das Start-up mit oder ohne Erlaubnis der Labels weitermachen werde. Laut BBC hat Ossenbacher auch weiterreichende Pläne. Mit seinem Start-up will er bald auch schon auf dem E-Book-Markt aktiv werden.
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Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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07.10.12, 15:29
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#2
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Stammi
Registriert seit: Apr 2011
Ort: Terra
Beiträge: 871
Bedankt: 761
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Ne kann die da verstehen.
Ich meine ich kaufe einen Song, ziehe mir den auf Mp3 Player, Handy etc.
Wie will das Programm die Songs löschen, wenn ich die nicht an den PC angeschlossen habe? Nachdem ich alle gekauften Songs dupliziert habe und weiterverkauft würde ich das Programm wieder löschen und die Songs wieder auf PC ziehen.
Stelle mir das ganze nichtmal wirklich schwer vor die Songs zu verkaufen und zu behalten.
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" Die Rechtschaffenheit deines Handelns wird gemessen an der Stärke deiner Überzeugung. "
" Sieg bedarf keiner Erklärung, Niederlage erlaubt keine. "
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07.10.12, 19:00
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#3
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auf der Suche
Registriert seit: Nov 2011
Ort: Ähm
Beiträge: 242
Bedankt: 138
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Je nachdem, wie stark das Internet in Zukunft überwacht werden wird, könnten solche Plattformen durchaus Schlupflöcher bieten für Leute, die ehemals Filesharing betrieben haben werden.
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07.10.12, 19:04
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#4
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Stammi
Registriert seit: Apr 2011
Ort: Terra
Beiträge: 871
Bedankt: 761
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Genau BuddyDacote weil Leute in einem Sektor betrügen sollte damit auch ein Betrug woanders gerechtfertigt sein......
Und ja das ist für mich ein Betrug. Sachen kaufen kopieren und weiterverkaufen. Wenn Chinesische Firmen soetwas machen schreit jeder auf.....
Aber da dies im Internet ist ist es ok oder was?
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07.10.12, 23:45
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#5
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Gott
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 966
Bedankt: 716
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150.000 $ PRO song??
schadenersatz - also der ersatz des entstandenen schadens. wollen die einem ernsthaft erzählen, denen ist PRO SONG 150.000 $ schaden entstanden?! leute leute. kein wunder wenn sich alle welt über die plattenindustrie aufregt
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08.10.12, 17:56
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#6
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Stammi
Registriert seit: Feb 2009
Beiträge: 1.111
Bedankt: 2.926
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150k ist dabei noch nicht die Spitze des Eisbergs.
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07.10.12, 22:00
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#7
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Anfänger
Registriert seit: Apr 2011
Beiträge: 17
Bedankt: 6
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Zitat:
Zitat von BuddyDacote
Wenn man sich einen Tonträger kauft, sprich Vinyl, CD (oder auch Filme auf DVD) und diese dann weiterverkauft, fragt auch kein Mensch ob man davon noch eine private Kopie besitzt.
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Wenn man sich heutzutage aber LPs/CDs/etc. kauft, tut man dies für gewöhnlich, um was "in der Hand zu haben", auch wenn es mehr kostet als z.B. ein Download bei Itunes. Das ist doch wieder was anderes, wenn man diese dann weiterverkauft, ein gebrannter und beschrifteter Rohling macht sich im Regal halt nicht so gut wie ne schöne Box
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