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myGully |
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27.09.12, 20:02
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#1
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.366
Bedankt: 55.395
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Diablo 3: Verbraucherzentrale setzt sich durch
Zitat:
Blizzard, Betreiber des Hack'n'Slay-Games Diablo 3, muss ab dem nächsten Jahr deutlich prominenter auf den Verpackungen hinweisen, wenn zum Spielen eine dauerhafte Internet-Verbindung oder Anmeldung bei Battle.net benötigt wird.
Damit hat sich die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen das US-Unternehmen durchgesetzt. Wie die Konsumentenschützer auf der Seite 'Surfer haben Rechte' vermelden, habe der Spielentwickler dies Anfang der Woche im Rahmen einer Unterlassungserklärung zugesagt.
Damit verpflichtet sich der Spielehersteller, in Zukunft auf Spieleverpackungen erweiterte Konsumenten-Hinweise über etwaige Voraussetzungen, speziell geht es um eine (dauerhafte) Internetverbindung sowie Registrierung beim Blizzard-Netzwerk Battle.net, zu platzieren.
Der vzbv schreibt: "Dieses betrifft alle Produktkategorien, die wie Diablo 3 nur über einen Battle.net-Account und eine bestehende Internetverbindung (auch im Einzelspielermodus) genutzt werden können." Diese Maßnahme muss bis spätestens 1. April 2013 umgesetzt werden, heißt es auf "Surfer haben Rechte".
In Bezug auf die Serverausfälle, die im Rahmen des Unterlassungsverfahrens zunächst ebenfalls bemängelt worden sind, wurde das Verfahren dagegen eingestellt, da man laut vzbv von Spielern erfahren habe, dass die Server mittlerweile stabil liefen. Deshalb sieht die Verbraucherschutzorganisation von einer gerichtlichen Klärung ab.
Auf "Surfer haben Rechte" schreibt der vzbv allerdings auch, dass das Problem "grundsätzlich" bestehen bleibe, genauer gesagt, dass Spieler ein erworbenes Spiel an einen Account bei Battle.net koppeln müssten. Dadurch sei ein Weiterverkauf nicht mehr oder nur eingeschränkt möglich, was im Vergleich zu anderen Spielen eine "massive Ungleichbehandlung zum Nachteil der Spieler" darstelle. In diesem Zusammenhang verweist der vzbv auf eine aktuelle 'Abmahnung von Steam-Betreiber Valve', auch in diesem Fall wird die Bindung der gekauften Spiele an ein bestimmtes Konto kritisiert.
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27.09.12, 21:13
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#2
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Mitglied
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 287
Bedankt: 88
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gut so das diese unternehmen durch den verbraucherschutz wenigstens ein bisschen in die schranken gewiesen werden
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27.09.12, 21:28
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#3
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Keyseller u Boss zugleich
Registriert seit: Apr 2012
Beiträge: 259
Bedankt: 890
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Klar, Blizzard down und so weiter, aber jeder wuste das man ne internet verbindung braucht, und jetzt ne klage...
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27.09.12, 21:40
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#4
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Anfänger
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 7
Bedankt: 6
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Schlussendlich ändert sich nur wenig, steht jetzt halt etwas größer auf der Verpackung, dass ne dauerhafte Inetverbindung notwenig ist
Aus meiner Sicht viel Wirbel um nix, sich vorher über etwas informieren ist nie verkehrt...und hätte dem ein oder anderen seinen Ärger erspart
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27.09.12, 22:00
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#5
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-_-
Registriert seit: Oct 2008
Ort: Direkt am Strand
Beiträge: 4.778
Bedankt: 1.136
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Deswegen ist das eigentliche Problem dass man eine ständige Internetverbindung braucht aber immernoch da.
Viel Rauch um nichts.
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