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myGully |
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11.09.12, 06:52
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#1
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.366
Bedankt: 55.395
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Piraten-Gründer: Besitz von Kinderpornografie sollte straffrei sein
Zitat:
Die Piratenpartei Deutschland hat sich am Montag gegen den schwedischen Gründer ihrer Bewegung gestellt, der den Besitz von Fotos mit Darstellungen sexueller Gewalt an Kindern straffrei stellen will. In seinem persönlichen Blog schrieb Rick Falkvinge am Wochenende über "drei Gründe, warum der Besitz von Kinderpornografie im kommenden Jahrzehnt wieder legalisiert werden muss". Dabei bezeichnete er das Verbot des Besitzes kinderpornografischer Darstellungen als "offene Wunde in der Aufklärungstradition der Informationsfreiheit". Solange diese bestehe, werde es auch Forderungen nach dem Verbot anderer Inhalte geben.
Falkvinge habe sich "hier eindeutig im Denken verfangen", kritisierte der Bundesvorsitzende der Piratenpartei, Bernd Schlömer. "Wie die Gesellschaft im Allgemeinen braucht auch die digitale Gemeinde Regeln des guten Miteinanders und ein funktionierendes Rechtssystem." Der Berliner Pirat und Netzaktivist Stephan Urbach erklärte, Falkvinge habe sich mit seinen Äußerungen als ernstzunehmender politischer Akteur disqualifiziert. Im April war Falkvinge beim Bundesparteitag der Partei in Neumünster bei Kiel noch als Pionier gefeiert worden. Falkvinge gründete 2006 die "Piratpartiet" in Schweden und war bis Anfang 2011 ihr Vorsitzender. (dpa) / (vbr)
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11.09.12, 10:11
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#2
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DAU
Registriert seit: Feb 2012
Beiträge: 350
Bedankt: 489
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WTF?!?
jetzt wissen wir was dieser dreckskerl auf der verschlüsselten partition seines computers hat...
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Zitat:
Horton hört einen nabelfreien Fotzenfurz
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11.09.12, 10:33
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 551
Bedankt: 484
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wenn sein neffe/sohn mal missbraucht wird und dann jemand fotos davon macht, würde er wahrscheinlich seine einstellung ändern
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11.09.12, 14:10
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#4
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Ist öfter hier
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 218
Bedankt: 342
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Hat auch nur einer von euch [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] gelesen, bevor er hier rumgegeifert hat?
Gerade bei der Gesetzeslage seines Landes ist das alles nicht so schwarz weiß zu sehen.
Aber sobald das Wort "Kinderpornos" fällt, geht bei vielen scheinbar direkt das Hirn aus.
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11.09.12, 14:20
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#5
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.366
Bedankt: 55.395
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Kannst den Text ja übersetzen und hier einfügen!
Zitat:
Zitat von SpülerderWinde
Aber sobald das Wort "Kinderpornos" fällt, geht bei vielen scheinbar direkt das Hirn aus.
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Vorsicht ist besser als Nachsicht!
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12.09.12, 17:29
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#6
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.366
Bedankt: 55.395
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Zitat:
Zitat von trovato
Wie soll man das jetzt verstehen? Ist doch wohl hoffentlich nicht auch bei dir ein Stromausfall oder? 
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Das bedeutet bezogen aufs Forum, dass ich schon bei dem leisesten Verdacht auf "Kinderpornografie" banne.
Sieht mir hier bei einem Bilderset ein Mädel jünger als 18 aus, dann fliegt der Upper direkt. Natürlich kann ich nicht sicher sein, dass diese minderjährig ist, aber der Upper kann mir auch nicht beweisen, dass diese volljährig.
Insofern ... Vorsicht ist besser als Nachsicht. Und das ist auch gut so!
P.S: Musst du dir eigentlich schon wieder so einen Wolf schreiben?
Wer hat denn immer Lust solch langen Texte zu lesen?
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11.09.12, 14:32
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#7
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Ist öfter hier
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 218
Bedankt: 342
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Naja, wenn "Vorsicht" in dem Fall gegen Aufklärung solcher Fälle und dem Fassen solcher Täter spricht, dann ist Vorsicht nicht besser als Nachsicht.
Zum Übersetzen, der Artikel ist nur in Englisch und auch nicht besonders komplex geschrieben.
Und wenn man etwas nicht lesen kann, dann ist ein Urteilen darüber schon "gewagt".
Ein Kommentar von einem Leser, den der Autor noch nachträglich angefügt hat, fasst es ganz gut zusammen.
Zitat:
It’s not illegal to film a murder.
It’s not illegal to possess a film of a murder.
But it’s still illegal to murder people.
And it’s illegal to initiate a murder for the purpose of filming it.
If you have taken part in a murder and have film of it, the film may be usable as proof against you.
I can’t see that Rick suggests anything different here – i.e., I see no suggestions that it should be OK to molest children for the purpose of filming it. That’s good.
In the end it’s as simple as this: it should never be illegal to merely possess information, any information.
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Zitat:
Es ist nicht illegal einen Mord zu filmen.
Es ist nicht illegal das Video eines Mordes zu besitzen.
Aber es ist immer noch illegal jemanden zu ermorden.
Und es ist illegal einen Mord anzuzetteln um ihn dann zu filmen.
Wenn man was mit einem Mord zu tun gehabt hat und es gefilmt hat, dann kann das Video als Beweis gegen einen selbst genutzt werden.
Ich sehe Rick (den Autor) nirgendwo etwas anderes vorschlagen, also zum Beispiel, dass es OK wäre, Kinder zu missbrauchen, um sie dabei zu filmen. Das ist gut.
Am Ende bleibt es einfach: Es sollte niemals illegal sein, Information lediglich zu besitzen und dass sollte für jegliche Information gelten.
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Die Argumentation im Originalartikel ist natürlich deutlich umfangreicher und detaillierter und auch über die kann man sich streiten, doch einfach so mal rumonken, nur weil das Wort Kinderpornographie im Titel vor kommt, hilft niemandem.
@Cooler
Und auch du, lies doch erstmal den verdammten Artikel.
Es geht nicht darum Kinderpornos zu legalisieren, damit sich jeder Honk darauf einen wichsen kann.
Es geht um ernsthafte Defizite im Gesetz, die z.B. eine Zeugenaussage zu dem Thema praktisch unmöglich machen oder 17 Jährige, die ihrem gleichaltrigen Partner nen Bild ihrer Geschlechtsteile schicken, mit einem "Sex Offender" Akteneintrag das Leben versauen.
Aus dem Auge aus dem Sinn, mag sich ja für dich besser anfühlen, aber das hilft keinem Opfer dieser Debatte.
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11.09.12, 14:39
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#8
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Stammi
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 1.247
Bedankt: 1.130
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Hmmm... also ich denke es geht hier eher um das "Verbot" worauf er hinaus wollte, dass es Moralisch verwerflich ist, ist ihm bestimmt auch klar und sollte auch bestraft werden.
Das Verbot kann ja aufgehoben werden, solange keine Straffreiheit abgelegt wird. Es geht wohl eher darum, dass Digitale Informationen, egal welcher Art keinem Verbot unterliegen sollten, aber bei Besitz eine Strafe folgt.
Ich meine es gab doch auch auf den alten D-Mark Scheinen so ein Spruch ala "Wer Banknoten nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft oder in Verkehr bringt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft", da ist ja auch von keinem Verbot die Sprache, nur man muss sich im klaren sein, dass es zur einer Strafe kommt, wenn man erwischt wird.
Wie gesagt zerreißt mich bitte nicht jetzt in der Luft, nur weil ich das jetzt so hier interpretiere und wieder gebe, dass spiegelt nicht unbedingt meine Meinung wieder und sollte nur dem besser Verständnis dienen.
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Meine Liste was wir nicht brauchen: GVU, GEMA, GEZ, Religionen, Radikale(Rechts o. Links), Kriege, Drogen, Steuerverschwendung, TTIP, Zahnbürste mit Bluetooth, Helene Fischer
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11.09.12, 15:51
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#9
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Ist öfter hier
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 218
Bedankt: 342
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Immerhin versuchst du ja ein paar zusammenhängende Gedanken in Worte zu fassen, das halte ich dir zugute.
1. Du machst nicht klar, worauf du dich beziehst.
Nach geltendem schwedischen Recht wird kein Unterschied zwischen den Sextape eines 17 jährigen Paares und der brutalen Vergewaltigung eines 5 jährigen gemacht.
Sobald du erklärst, wo drauf du dich beziehst, können wir gern weiter über den Punkt reden.
2. Sehr viele Kinderschänder wurden aufgrund ihres Videomaterials überführt.
Der sexuelle Missbrauch von Kindern findet immer noch in erster Linie IN der Familie und damit meist zuhause statt.
Als Beispiel kann man die Webseite 4chan nennen auf der schon einige Missbrauchsfälle durch Bilder aufgeklärt wurden.
Was die Aufklärer übrigens nach geltender Gesetzlage im Bereich der Illegalität getan haben.
3. Das grundlegende Problem ist nicht, dass viele Leute das Material zu sehen bekommen, sondern, dass dieses Material entsteht.
Es geht übrigens immer noch nicht darum, dass sich Leute darauf einen runter holen können, sondern, dass zum Beispiel ein Zeuge ein Beweisfoto machen darf oder das ein Journalist in diesem Bereich recherchieren darf.
4. Lass uns doch erstmal die von dir vorgebrachten bereden, dann sehen wir gerne weiter.
Kleines Gedankenspiel:
Du wirst Zeuge eines sexuellen Missbrauchs an einem 5 Jährigen.
Was machst du?
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11.09.12, 20:07
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#10
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Mitglied
Registriert seit: Apr 2010
Ort: Im Norden aber nicht in Norden
Beiträge: 433
Bedankt: 401
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Zitat:
Am Ende bleibt es einfach: Es sollte niemals illegal sein, Information lediglich zu besitzen und dass sollte für jegliche Information gelten.
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Offtopic:
Siehe WikiLeaks
__________________
4402480306751026
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12.09.12, 04:46
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#11
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Sexgott
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 348
Bedankt: 34.448
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@spülerderwinde:
danke erstmal für den link. ich habe mir den kompletten beitrag durchgelesen und muss sagen, dass die aussagen absolut nachvollziehbar sind, wenn man genauer darüber nachdenkt. der besitz von derartigen bildern oder videos kann in den händen der richtigen personen sehr hilfreich bei der überführung von tätern sein.
ich habe mir gedanken über folgenden fall gemacht: ein mann hilft seiner nachbarin, weil der PC des ehemannes den dienst verweigert. während der reparatur findet er auf dem rechner dateien, die eindeutig darstellen, wie der ehemann sich an einem kind vergeht. nun ist natürlich die wahrscheinlichkeit gegeben, dass der typ alle beweise vernichtet, wenn er heimkommt und die frau ihm erklärt, dass jemand an seinem PC gearbeitet hat. was also kann man tun, damit der vogel nicht aus der nummer heraus kommt? eine an sich gute lösung wäre natürlich, ein paar dieser dateien auf den USB-stick zu ziehen und damit zur polizei zu gehen. dummerweise befindet sich in diesem moment ein USB-stick mit kinderpornografie in unserem besitz. und dieser besitz ist - genau - generell verboten. in einem solchen fall wirkt das verbot in der tat kontraproduktiv, weil betroffene damit rechnen müssen, als dankeschön für ihren einsatz selbst eins auf den sack zu kriegen.
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"Der Hund ist das einzige Lebewesen auf der Welt, das Dich mehr liebt als sich selbst."
25.12.2000 - 26.12.2012 ... Missing You 
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12.09.12, 15:03
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#12
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Ist öfter hier
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 218
Bedankt: 342
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@UltimateCreature
Danke fürs Lesen und in Ruhe drüber nachdenken.
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12.09.12, 18:28
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#13
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Ist öfter hier
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 218
Bedankt: 342
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Schöner Beitrag, trovato.
Natürlich ist das Rufen der Polizei die erste Wahl.
Leider gibt es aber eine Reihe von Situationen, in denen dies nicht so einfach möglich ist oder durch das Rufen der Polizei Verdunkelungsgefahr besteht.
Auch das von dir angesprochene Aufnehmen eines Screenshots würde dich nach den derzeitig geltenden schwedischen Gesetzen als Sexualstraftäter brandmarken.
Die Überlegung Katharsis VS Hemmschwellensenkung ist sehr interessant, aber ich glaube nicht, dass Falkving in erster Linie darüber in seinem Artikel spricht.
Aber ein gutes Thema für einen neuen eigenen Thread.
Dein Hinweis auf weibliche Täter ist richtig und gut, es gab vor einiger Zeit mal eine ausführliche Doku zu dem Thema auf ARD, müsste über Youtube ansehbar sein, Titel "Mama hör auf" oder so, aber Vorsicht, echt harter Tobak.
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12.09.12, 18:50
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#14
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Sexgott
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 348
Bedankt: 34.448
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interessant wird es auch, wenn du zeuge einer vergewaltigung wirst und reflexartig das handy zückst, um einen beweis zu erzeugen, um die täter identifizieren zu können. dann ist man streng genommen nicht nur im besitz, sondern sogar hersteller eines kinderpornografischen handyvideos.
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13.09.12, 16:24
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#15
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Anfänger
Registriert seit: Apr 2012
Beiträge: 16
Bedankt: 1
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Informationsfreiheit ??
ich meine sowas ist ja schön und gut aber bitte doch nicht bei so was...
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