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myGully |
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08.09.12, 12:48
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#1
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Sohn des Teufels
Registriert seit: May 2012
Ort: In the Hell
Beiträge: 34
Bedankt: 17
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zuschüsse vom staat ?
Guten Morgen MyGully
also es fing an das ich anfang des jahres zu meinem vater und seiner lebensgefährtin gezogen bin.
wo auch alles gut lief etc.
einzige problem war das mein vater gewalttätig gegenüber mich und der kinder der lebensgefärtin war / wurde.
irgendwann kam es wie es kommen musste das sie sich getrennt haben aufgrund der gewaltätigkeit etc.
ich wohne jetz weiterhin bei seiner ehemaligen lebensgefährtin(anja) weil ich keine lust habe bei meinem gewalttätigen Vater zu bleiben.
für sie ist es auch okay das ich bei ihr bleibe.
er hat das kindergeld ja immer erhalten. was er mir dann immer anfang des monats gegeben hat.
gut jetz haben wir aber das problem das er das geld für sich behält und keinen cent zahlt.
im endeffekt steckt er sich die 184€ ein und ich lebe momentan auf kosten von anja.
unterhalt kanner nicht zahlen da er arbeitlos ist und sich auch nen scheiß um sein arbeitslosengeld kümmert etc.
gibt es irgendwelche anderen zuschüsse die mir bzw. der anja zustehen.
momentan mache ich ein berufsqualifikationsjahr und verdiene somit kein eigenes geld. zu meiner mutter besteht kein kontakt und von ihr gibt es auch keinen einzigen cent.
nur ich kann doch jetz nicht nur auf kosten von der anja leben
ich bin momentan 17 werde ende des jahres 18.
wie die frage schon im text zu entnehmen ist: gibt es zuschüsse oder ähnliches die mir bzw der anja zustehen?
und wie sieht es mit dem kindergeld aus ?
lg rick
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 Signatur kommt später
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08.09.12, 16:15
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#2
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Newbie
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 50
Bedankt: 18
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wie wär es mal mit jemand darüber zu sprechen der ahnung davon hat (stichwort arbeitsamt bzw sozialamt usw.)
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08.09.12, 20:09
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#3
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Stammi
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 1.247
Bedankt: 1.130
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Wie wäre es mit Unterhalt einklagen? Dein Vater ist immer noch Unterhaltspflichtig! Am besten meldest du dich mal beim Jugendamt, die helfen da auch weiter. Nach meinem Wissen erhältst du vom Staat Hilfe die sich der Staat dann wieder bei deinem Vater holt, sei es durch einbehalten von Hartz IV und dem Kindergeld, aber das kann dir ja dann egal sein.
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Meine Liste was wir nicht brauchen: GVU, GEMA, GEZ, Religionen, Radikale(Rechts o. Links), Kriege, Drogen, Steuerverschwendung, TTIP, Zahnbürste mit Bluetooth, Helene Fischer
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08.09.12, 20:54
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#4
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Banned
Registriert seit: Apr 2010
Ort: Absurdistan
Beiträge: 216
Bedankt: 150
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Zitat:
Zitat von vialukai
sei es durch einbehalten von Hartz IV und dem Kindergeld
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Beim Kindergeld habe ich keine Ahnung, aber Sozialleistung einbehalten(Hartz IV) wer mir neu .
Da gibts das Wort Selbstbehalt
Was soll das Jugendamt schon groß bei dem Vater machen, wo nichts ist kann nichts geholt werden.
Und wenn er nachweislich nicht Zahlungsfähig ist aber Zahlungwillig, und sich regelmäßig bewirbt. Wird auch das Jugendamt Prob. haben , da was zu zurückzufordern.
Und was soll auch das Jugendamt zurückfordern wollen, Unterhaltsvorschuss ist vorbei.
Und wenn die Geschichten mit seinem Vater stimmt, warum sollte er nicht vor 25 seine eigene Wohnung beziehen können, und auch dann stehen ihn leistungen von der Arge zu.
Oder zur Untermiete bei der Lebensgefährtin, aber ob dass auf Dauer gut ist.
Wenn der Vater keinen Unterhalt zahlt oder nicht kann, wird er ihn wohl verklagen müssen.(Wenn es nicht anders geht)
Keine Ahnung ob dass alles übers Jugendamt läuft, aber mehr als Beistand können die auch nich machen.
Und sollte es zum Prozess kommen, und die sehen dass er Leistungswillig aber nicht Zahlungsunfähig ist, was sollen die da machen, 40 bewerbungen im Mon. als Auflage.
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09.09.12, 05:19
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Jul 2012
Beiträge: 622
Bedankt: 388
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Wenn dein Vater wirklich gar nicht bereit ist sich damit auseinanderzusetzen, würde ich es eiskalt vor Gericht gehen lassen. Spätestens dann werden dir schon deine rechtmäßigen Leistungen zugesprochen.. Ein Beratungsgespräch gibts bei den Anwälten ja meistens sogar kostenlos.
OT:
Zitat:
Zitat von EBSC
Und wenn die Geschichten mit ihren Vater stimmt, warum sollte Sie nicht vor 25 ihre eigene Wohnung beziehen können, und auch dann stehen ihr leistungen von der Arge zu.
[...]
Wenn der Vater keinen Unterhalt zahlt oder nicht kann, wird sie ihn wohl verklagen müssen.(Wenn es nicht anders geht)
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Zitat:
Zitat von rickofdevil
lg rick
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Rick scheint mir ein komischer Mädchenname
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09.09.12, 11:25
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#6
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Banned
Registriert seit: Apr 2010
Ort: Absurdistan
Beiträge: 216
Bedankt: 150
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Zitat:
Zitat von MrPandasau
Rick scheint mir ein komischer Mädchenname 
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hatte ich nicht drauf geachtet, wurde berichtigt ; )
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09.09.12, 00:21
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#7
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Stammi
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 1.247
Bedankt: 1.130
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@EBSC
Der Weg über das Jugendamt ist auch nur, weil der/die TE noch unter 18 ist und das JA wird wohl am besten wissen wie weiter zu verfahren ist. Ich denke auch das hier das Einklagen in erster Linie mit der richtige Weg ist. Auch denke ich das der/die TE sich ALG II melden müsste und dann gegeben falls sich mal um eine eigene kleine Wohnung kümmert, damit er/sie auf eigenen Füßen steht.
Wir wissen hier ja auch nicht, ob und welchen Schulabschluss er/sie hat und ob eine Ausbildung angestrebt wird. Das sind alles Faktoren die wir hier noch nicht berücksichtigen können. Effektiven Rat kann der/die TE sich nur an den richtigen Stellen holen und mehr als das wir hier in einem Forum auf diese Stellen hinweisen, können wir im Moment auch nicht machen.
Eigentlich ist meiner Meinung nach alles gesagt worden wie in so manch anderen Beiträgen zuvor schon.
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09.09.12, 11:05
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#8
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Anfänger
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 14
Bedankt: 19
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Hat zwar nix damit zutun. Aber ich hoffe du knallst die Anja.
Hallo wer träumt nicht davon mit der (ex)freundin des vaters zu poppen? Ich würde das tun
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