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[Wirtschaft] Online-Einkauf: Abbuchung vom Konto vor dem Aus

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Ungelesen 05.09.12, 14:42   #1
Prince
Klaus Kinksi
 
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Standard Online-Einkauf: Abbuchung vom Konto vor dem Aus

Zitat:
Die bequeme Zahlungsmethode des Lastschriftverfahrens könnte beim Online-Einkauf vor dem Aus stehen. Zumindest wenn der europäische Zahlungsraum (SEPA) wie geplant umgesetzt wird. Darauf wies der IT-Branchenverband BITKOM heute hin.

Laut den SEPA-Regelungen muss bei einem Einkauf im Internet künftig eine schriftliche Einwilligung des Kunden für die Abbuchung vom eigenen Konto vorliegen. Stichtag für die Umsetzung der entsprechenden SEPA-Verordnung ist der 1. Februar 2014. Der BITKOM setzt sich deshalb zusammen mit neun weiteren Wirtschaftsverbänden in einer gemeinsamen Stellungnahme dafür ein, die Internet-Lastschrift in ihrer bisherigen Form vorerst zu erhalten.

Zunächst sollte die Frist für die Einführung eines neuen Verfahrens um zwei Jahre auf Februar 2016 verschoben werden, so die Forderung. Zudem werde die Kreditwirtschaft aufgefordert, bis dahin technisch sichere Internet-Lastschriften unter SEPA-Bedingungen zu ermöglichen. "Beim Einkaufen im Internet eine schriftliche Einwilligung für ein Zahlverfahren zu verlangen, bedeutet praktisch ihr Aus", erklärte BITKOM-Präsident Dieter Kempf. Das Lastschriftverfahren sei eine unkomplizierte Zahlungsmethode, die entscheidend zum Erfolg des E-Commerce in Deutschland beigetragen hat.


Mit der Schaffung eines einheitlichen europäischen Zahlungsraums (Single Euro Payments Area - SEPA) soll der Zahlungsverkehr innerhalb der Euro-Zone vereinheitlicht werden. In diesem Rahmen soll auch ein neues Lastschriftverfahren eingeführt werden. Neben einer schriftlichen Einwilligung für den Bankeinzug können die Kreditinstitute laut SEPA-Verordnung auf freiwilliger Basis eine elektronische Einverständniserklärung akzeptieren. Das lehnt die Kreditwirtschaft aber bislang ab und trägt damit dazu bei, das Lastschriftverfahren als Zahlungsmethode vom Markt zu drängen.

"Mit dem E-Postbrief, De-Mail oder dem neuen Personalausweis existieren innovative Verfahren, die den Auftraggeber eindeutig identifizieren und authentifizieren", sagte Kempf. Den Einsatz dieser Technologien sollten die Kreditinstitute bei der Umsetzung der Internet-Lastschrift auf den Weg bringen. Nach einer aktuellen repräsentativen BITKOM-Umfrage nutzen 46 Prozent aller Online-Einkäufer das Lastschriftverfahren bei Bestellungen im Internet. Damit liegt das Lastschriftverfahren an dritter Stelle der am meisten genutzten Zahlungsmethoden hinter der Rechnung mit 58 Prozent und Online-Bezahldienstleistern wie Paypal mit 52 Prozent.

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Ungelesen 06.09.12, 05:48   #2
Toclek
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Hmmm...

Zitat:
Nach einer aktuellen repräsentativen BITKOM-Umfrage nutzen 46 Prozent aller Online-Einkäufer das Lastschriftverfahren bei Bestellungen im Internet. Damit liegt das Lastschriftverfahren an dritter Stelle der am meisten genutzten Zahlungsmethoden hinter der Rechnung mit 58 Prozent und Online-Bezahldienstleistern wie Paypal mit 52 Prozent.
Macht 156% oder rechne ich da falsch?
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Ungelesen 06.09.12, 06:39   #3
Matt.Massacre
Erfahrener Newbie
 
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Den Artikel verstehe ich nicht ganz: wenn ich beispielsweise bei ebay oder Amazon online einkaufe und per PayPal bezahle, dann habe ich mich doch bei der Anmeldung bei PayPal dazu bereit erklärt, dass PayPal per Lastschrift berechtigt ist von meinem Girokonto abzubuchen. Damit habe ich mich mit der Anmeldung bei PayPal einverstanden erklärt. Und wenn auf meinem Girokonto unberechtigterweise etwas abgebucht wird so habe ich doch die Möglichkeit in den sechs Wochen nach Abbuchung zu reklamieren und den Betrag zurückzuholen.
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Ungelesen 06.09.12, 07:22   #4
Matt.Massacre
Erfahrener Newbie
 
Registriert seit: May 2011
Beiträge: 103
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Dann ist das alles doch nur wieder bürokratischer Mehraufwand?!

Edit:
@gentlemen-smart: weiß nicht, weshalb meine Antwort jetzt über deiner steht. Auf jeden Fall gilt dieser Beitrag dir.
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Ungelesen 06.09.12, 09:51   #5
Octal
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Zitat:
Zitat von Toclek Beitrag anzeigen
Hmmm...



Macht 156% oder rechne ich da falsch?
Vermutlich kann eine Person auch mehrere Zahlungsarten nutzen?
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