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myGully |
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04.09.12, 16:03
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 5
Bedankt: 4
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Inkasso wird gierig
hallo zusammen
ich hab mal ne frage
ich habe damals eine rechnung nicht zahlen können
dann würd das inkasso unternehmen eingeschaltet
so als ich dann wieder arbeit hatte hab ich dort angerufen und hab gefragt welcher betrag offen wäre
es waren 137 und ein paar kaputte offen.....so hab das ganze aber dann auch direkt überwiesen und dachte es wäre jetzt weg
so hab genau einen monat später erneut post von den bekommen das ich wieder 50€ zahlen soll
ich hab dann dort angerufen und gefragt....die sagten ja sie haben am 14 angerufen und am 15 kam das geld an aber es war dann noch am 17 wieder was da von 12€
dann ist mir der gedultsfaden gerissen und hab die arme frau erstmal richtig zur sau gemacht warum die so gierig seien
meine frage jetzrt muss ich die ganze scheiße bezahlen von zinsen vorgerichtliche mahnauslage, kontoprüfung, kontoführungskosten und inkasso vergütung
.....oder reicht das wenn ich nur die 12 euro zahle ohne das die mir wieder was können?
ich find das zum kotzen, kaum zahlt man das und dann denken die man kann immer mehr raus quetschen weil die VERFICKTE gier der menschheit immer schlimmer wird -.-
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04.09.12, 18:27
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#2
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Anfänger
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 21
Bedankt: 10
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Guck dir mal an, was die Adam Smith zu dem Thema Gier und Egoismus zu sagen hat
Und von meiner Seite aus kann ich nur sagen, dass du im Ansatz selber Schuld hast, weil du deine Rechnung nicht bezahlen konntest, aus welchem Grund auch immer.
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05.09.12, 07:21
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#3
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Pokermaestro^^
Registriert seit: Oct 2008
Ort: nähe Kaiserslautern
Beiträge: 1.041
Bedankt: 338
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Zitat:
Zitat von SchNeiZeR
Und von meiner Seite aus kann ich nur sagen, dass du im Ansatz selber Schuld hast, weil du deine Rechnung nicht bezahlen konntest, aus welchem Grund auch immer.
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Da Du ja in eine fnanzielle Notlage nie kommen könntest...
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04.09.12, 18:33
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#4
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Profi
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 1.818
Bedankt: 1.593
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Womit genau begründet man nun die zusätzlichen 50 Euro?
Meine erfahrung:
Inkasso-Gebühren sind im allgemeinen sehr hoch. Manche INkassos knallen auf die eigentliche Rechnung nochmal Kosten die jenseits von Gut udn Böse sind. Hat man ja alles normalerweise aufgelistet.
Manche sind dann aber auch echte abzocker. Hatte auch mal nen vorfall mit einem Betrugs-Inkasso (leider war mein fall korrekt) wo dann alles abbezahlt war und nen monat später auch noch nen brief kam mit ähnlich hohen kosten die ich nochmal extra zahlen sollte. Damals hab ichs widerwillig gemacht weil ich monatelangen krieg mit denen hatte und die was mein bankkonto anging am "längeren" Hebel saßen. Danach hatte ich auch nie wieder was von denen gehört.
Heute würde ichs allerdings nicht mehr tun.
Jetzt würde ich dir aber raten dass du dir eine vollstände Kostenaufstellung von denen zuschicken lässt. Falls du diese bereits hast, worauf der Rechnungsbetrag welchen du überwiesen hast, mit allen posten aufgelistet ist, dann geh damit zum verbraucherschutz.
Denn in diesen Auflistung sind immer auch alle zusätzlichen auslagen und gebühren vermerkt, und wenn nicht haben die dir das auszuhändigen.
Wenn eben in der eigentlichen Rechnungsaufstellung diese neuen Kosten nirgends eine Erwähnung finden würde ich damit zum v-schutz gehen und dich aufklären lassen.
Denn 50 Euro sind in dem fall wohl nicht die üblichen verzugszinsen die ja täglich berechnet werden -.-
Edit: oh man ... jetzt seh ich erstmal was ich überlesen habe -.-
Die 12 Euro, is das denn nen ganz neuer fall? In dem Fall hast du die zusatzkosten nunmal zu zahlen. Thats inkasso
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04.09.12, 19:16
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#5
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Pokermaestro^^
Registriert seit: Oct 2008
Ort: nähe Kaiserslautern
Beiträge: 1.041
Bedankt: 338
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Ja aber ist schon Wahnsinn was die Inkassobüros draufhauen. Wenn es viel ist immer einen Abschlag vereinbaren, die machen das dann in Raten.
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05.09.12, 15:52
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#6
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Anfänger
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 21
Bedankt: 10
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Weil die offenen 137€ natürlich die unlösbare Notlage sind
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05.09.12, 16:50
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#7
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Anfänger
Registriert seit: Mar 2012
Beiträge: 8
Bedankt: 7
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Die Notlage ist eher die grandiose Zeichensetzung.
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06.09.12, 20:55
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#8
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Äggsbärde
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 25
Bedankt: 51
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Inkassogebühren sind vor Gericht nicht durchsetzungsfähig / einklagbar. Also what happens, wenn man die Originalforderung an den Originalforderungsberechtigten zahlt dann kann sich das Inkassobüro in den A**** fi**en. Die Fantasiegebühren einiger Unternehmen sind ja schon nicht mehr feierlich und verstoßen allzuoft auch gegen die Schadensminderungspflicht.
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Die Maske meiner Zurechnungsfähigkeit gleitet mir langsam vom Gesicht....
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06.09.12, 21:23
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#9
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Profi
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 1.818
Bedankt: 1.593
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Zitat:
Zitat von royal23
Inkassogebühren sind vor Gericht nicht durchsetzungsfähig / einklagbar. Also what happens, wenn man die Originalforderung an den Originalforderungsberechtigten zahlt dann kann sich das Inkassobüro in den A**** fi**en.
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Das möchte ich gerne schriftlich und mit entsprechendem paragraphen-blabla haben. Danke
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06.09.12, 22:31
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#10
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Newbie
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 84
Bedankt: 101
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Inkassogebuehren sind selbstverstaendlich gerichtlich durchsetzbar. Die Gebuehren an sich richten sich nach staendiger Rechtsprechung an den Saetzen des RVG.
Eine Zahlung an den "Originalinhaber" der Forderung behebt das Problem nicht. Der Erstglaeubiger tritt naemlich in den allermeisten Faellen seine Forderung an das Inkassobuero ab, mit der Folge, dass er keine Ansprueche gegenueber dem Schuldner mehr geltend machen kann.
Eine einzige Ausnamhe besteht, wenn der Schuldner unwissend um den Umstand der Abtretung an den vermeintlichen Glaeubiger leistet - dann gilt die Forderung als beglichen.
Edith sagt:
@trovato
Die Schuldrechtsreform war 2002 - das muss man doch wissen...tz, tz, tz ;-)
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07.09.12, 02:27
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#11
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Freeuser Friendly Uploads
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 149
Bedankt: 450
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Hallo, wie auch v3r17a5 schon geschrieben hat, tritt der Erstgläubiger die Forderung an das Inkasso ab. Somit wird man vom Erstgläubiger auch nie mehr ""die offenen"" Kosten erfahren.
Wenn du den Erstgläubiger dann fragst, was bei dir offen sei, wird er dich -ohne eine Zahl zu nennen- an sein Inkasso Büro verweisen.
Auch wenn du die 12 Euronen bezahlst, wirst du noch Schulden beim Inkasso haben, die mehr werden mit der Zeit..
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hm  .. -D lala -T User -C password --DUMP
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07.09.12, 14:58
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#12
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Profi
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 1.818
Bedankt: 1.593
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Zitat:
Zitat von Exiaptor
Wenn du den Erstgläubiger dann fragst, was bei dir offen sei, wird er dich -ohne eine Zahl zu nennen- an sein Inkasso Büro verweisen.
Auch wenn du die 12 Euronen bezahlst, wirst du noch Schulden beim Inkasso haben, die mehr werden mit der Zeit..
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So siehts nämlich leider aus.
Die erfahrung habe ich schon gemacht. Sobald die schriftliche Info über die Abtretung an das Inkasso kam, hat der erstgläubiger nichts mehr zu der Sache gesagt sondern alles durchs Inkasso-Büro regeln lassen.
Letzendlich ist man selbst schuld wenn man es soweit kommen lässt, dass man dann die Gebühren auch zahlt.
Nur leider ahnt man ja nicht dass manche da wirklich astronomische Summen verlangen. So werden aus ursprünglichen 12 Euro mal plötzlich 80, 90, 100 oder mehr ... nur weil man stur war oder sonstwat
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07.09.12, 16:15
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#13
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Freeuser Friendly Uploads
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 149
Bedankt: 450
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Genau setchan ... Es ist leider oft so, dass Kunden meinen, mit der Verbraucherzentrale das Inkasso abschaffen zu können. Das ist nicht der Fall. Solange dir das Inkasso die Kosten per Aufstellung darlegen kann, solange musst du diese auch bezahlen.
Das ähnelt einem Steuerausgleich - solange du belegen kannst, dass du das beruflich brauchst und die rechnung hast, solange bekommst das Geld auch bewilligt.
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hm  .. -D lala -T User -C password --DUMP
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07.09.12, 21:01
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#14
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Banned
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 226
Bedankt: 264
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JO, bei mir auch ich Rufe an, ja 200 € überweisen sie uns, soll ich ihnen Bank daten geben, sagten Sie am Telefon , ich schauen sie mal genau ja ich hab schon etwas Bezahlt, dann kam brief mit 100 € nur noch D....
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07.04.13, 02:47
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#15
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Anfänger
Registriert seit: Apr 2013
Ort: FFM
Beiträge: 19
Bedankt: 6
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Übergabe
Ich arbeite selbst für einen großen Pay-TV Anbieter und habe Tagtäglich mit Kunden zu tun die nicht bezahlen. Sobald was an das Inkassobüro übergeben wird sind nur noch die Zuständig, da wirst du vom "Erstgläubiger" keine Infos mehr bekommen und kannst dich nur noch ans IKB wenden.
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