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29.08.12, 16:46
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#1
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.366
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Kabinett beschließt schärferes Leistungsschutzrecht
Zitat:
Die Bundesregierung hat heute einen dritten Entwurf für das umstrittene Leistungsschutzrecht für Presseverlage beschlossen. Dieses soll nun als Gesetz umgesetzt werden. Gegenüber dem zweiten Entwurf, der als "Lex Google" bezeichnet wurde, werden nun wieder breitere Angebote erfasst.
Zukünftig sollen nun jene, die Erzeugnisse von Presseverlagen in ihren Diensten automatisiert und zu gewerblichen Zwecken aufbereiten, eine Lizenz dafür erwerben müssen. War der zweite Entwurf ausdrücklich auf Suchmaschinen zugeschnitten - bei denen Google hierzulande quasi eine Monopolstellung hat - sind nun auf Verlangen der Verlage beispielsweise auch wieder Newsaggregatoren enthalten.
Der der SPD angehörende Rechtsanwalt Jan Mönikes befürchtet nach einer Analyse des Gesetzestextes allerdings, dass der "tatsächliche Geltungsbereich der Vorschrift damit aber in der Praxis wieder uferlos" werden könnte. So könnten beispielsweise auch automatisierte Zusammenstellungen von RSS-Feeds oder Tweets betroffen sein, wenn diese auf einem Blog zusammenlaufen, deren Betreiber als gewerblich eingestuft wird.
Wer genau ein gewerblicher Anbieter ist, ist derzeit noch nicht endgültig geklärt. Wer als kleinerer Blogger versucht, seine Server-Kosten beispielsweise durch die Schaltung eines Werbebanners oder einer Google-Anzeige, gegenzufinanzieren, dürfte ziemlich sicher darunter fallen. Eventuell aber auch solche, die ein Spenden-System wie Flattr integriert haben.
Beate Merk, Justizministerin in Bayern, verteidigte das Leistungsschutzrecht gegen aktuelle Kritiken des IT-Branchenverbandes BITKOM und des Suchmaschinenkonzerns Google. "Es ist schlicht ein Gebot der Gerechtigkeit, dass ein Verleger, mit dessen Inhalten Suchmaschinenbetreiber Geld verdienen, davon etwas bekommt", so Merk. "Dies als 'rückwärtsgewandte Verteidigungsschlacht' abzutun, wird der Bedeutung des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte nicht gerecht."
Ihrer Ansicht nach würde die Regelung nicht als Innovationsbremse wirken, sondern gerade einen Anreiz für Neuerungen darstellen. "Auf Dauer lebt das Internet doch gerade auch von den Inhalten. Wenn Verlage keinen Anreiz mehr haben, Qualität für das Internet zu produzieren, sehe ich die Gefahr, dass diese Angebote in den kostenpflichtigen Bereich abwandern", führte Merk aus.
Kritiker sehen in dem Leistungsschutzrecht hingegen lediglich einen Bestandsschutz für Angebote, deren Geschäftsmodell nicht hinreichend funktioniert. Eine Studie zeigte außerdem auf, dass Links auf Presseverlage bei weitem nicht die entscheidende Geschäftsgrundlage für Google sind. Diese machen in den Ergebnislisten letztlich nur einen kleinen Teil der Treffer aus.
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01.03.13, 15:38
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#2
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
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Update:
Zitat:
Leistungsschutzrecht ist "der größte Schwachsinn aller Zeiten"
01.03.2013, 15:59 Uhr | AFP, dpa, dapd
Internet-Suchmaschinen und automatische Nachrichtensammler werden künftig Gebühren an Presseverlage bezahlen müssen, wenn sie Teile von Pressetexten auf ihren Seiten verwenden. Aber das am Freitag in Berlin beschlossene Leistungsschutzrecht ist derart schwammig formuliert, dass Gerichte wohl jahrelang darüber debattieren werden, wer nun zahlen muss und wer nicht. Kritiker befürchten bereits eine gewaltige Welle neuer Abmahnungen.
Das von den deutschen Verlegern getriebene Gesetz (PDF-Download) sieht vor, Presseverlagen das ausschließliche Recht einzuräumen, Presseerzeugnisse oder Teile davon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen. Es gibt aber Ausnahmen: Die reine Verlinkung von Artikeln, ihre Nutzung im Rahmen der Zitierfreiheit und die Verwendung "einzelner Wörter oder kleinster Textausschnitte" sollen weiterhin unentgeltlich möglich sein. Ursprünglich sollte es diese Ausnahme nicht geben, doch das nun verabschiedete Gesetz definiert die exakte Länge der lizenzfreien Textschnipsel nicht.
Leistungsschutzrecht führt zu Abmahnwelle
Diese schwammige Formulierung werde jahrelang zu juristischen Auseinandersetzungen führen, sagte der netzpolitische Sprecher der Grünen, Konstantin von Notz. Das Gesetz diene lediglich der Gesichtswahrung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), die den Verlagen ein Leistungsschutzrecht versprochen habe. "Niemand weiß genau, was genau vor wem geschützt werden soll", sagte die medienpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Tabea Rößner. Die einzigen Profiteure der Reform würden die Anwälte sein. Die Reform des Leistungsschutzrechts sei "der größte Schwachsinn aller Zeiten", so Rößner abschließend.
Petra Sitte (Linke) warf der Schwarz-Gelb-Koalition vor, den Forderungen von Medienkonzernen "wie Lemminge" zu folgen. Das Leistungsschutzrecht sei unnötig und schädlich und stifte mehr Verwirrung als Klarheit. "Ich sehe schon, wie die Abmahnanwälte sich die Hände reiben." Gerichte werden letztlich entscheiden müssten, wie viele Zeichen einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte umfassen, damit diese so genannten Snippets weiterhin lizenzfrei angezeigt werden können.
Union verteidigt den Beschluss
Der Netzaktivist und Blogger Markus Beckedahl befürchtet, dass das Gesetz anstelle großer Internetfirmen einfache Blogger treffen werde. "Google hat viel Geld und eine große Rechtsabteilung. Wir Blogger haben beides nicht", sagte er. Auch Fachleute könnten nicht sagen, ob das Gesetz jetzt vor allem symbolisch sei oder im Gegenteil "alles noch viel komplizierter" mache, sagte Beckedahl.
Unions-Fraktionsvize Günter Krings (CDU) verteidigte in seiner Rede im Bundestag den Entwurf. Ein Leistungsschutzrecht sei dann notwendig, wenn der Werkvermittler - also in diesem Fall Presseverlage - nicht mehr die Herrschaft über den Vertrieb habe. In Zeiten von Internet sei es deshalb begründet, das Leistungsschutzrecht einzuführen. Die deutschen Verleger, die das Schutzrecht eingefordert hatten, begrüßten die Entscheidung des Bundestags. Verleger könnten nun bestimmen, wie ihre Inhalte von kommerziellen Suchmaschinen und Nachrichtensammlungen im Internet genutzt werden.
Leistungsschutzrecht "weder notwendig noch sinnvoll"
Der Internet-Riese Google, auf dessen Dienst Google News das Leistungsschutzrecht auch zielt, kritisierte das Vorhaben erneut. "Das Gesetz ist weder notwendig noch sinnvoll, es schadet den Internetnutzern in Deutschland", erklärte Google-Sprecher Kay Oberbeck. "Wir erkennen an, dass Suchergebnisse im Internet auch in Zukunft in der bewährten Form ermöglicht werden sollen."
Da jedoch 52 der Oppositionsabgeordneten im Rahmen einer so genannten Paring-Vereinbarung nicht am Platz waren, verabschiedete die Koalition Schwarz-Geld ihr Gesetzeswerk im Bundestag - trotz vier weiterer Gegenstimmen aus der FDP sowie zwei Enthaltungen aus der Unionsfraktion. In namentlicher Abstimmung votierten 293 Abgeordnete für den Gesetzentwurf der Bundesregierung, 243 lehnten ihn ab. Insgesamt gab drei es Enthaltungen.
Bevor das Leistungsschutzrecht in Kraft tritt, muss die Novelle zum Urheberrecht noch den Bundesrat passieren. Das Leistungsschutzrecht wurde auch von einzelnen Netzpolitikern aus den Reihen der schwarz-gelben Koalition abgelehnt. Der SPD-Netzpolitiker Lars Klingbeil kündigte an, seine Partei werde das Gesetz im Bundesrat stoppen.
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