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14-Tage Rückgaberecht

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Ungelesen 12.08.12, 04:48   #1
Krumax
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Hallo,

Habe mir eine Waschmaschine gekauft und möchte die gerne zurückgeben.Leider hat die waschmaschine oben vorne am rand schon kratzer.Was bedeutet das jetzt für mich? Nehmen die es trotzdem zurück und ich bekomm mein geld? Oder kann ich mir das jetzt abschminken?

Mfg
Kru
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Ungelesen 12.08.12, 05:15   #2
Prince
Klaus Kinksi
 
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Jetzt ist die Frage, wo du die Maschine gekauft hast. Im Laden oder per Internet?

Im Internet sollte das problemlos klappen. Die Kratzer können ja durch den Transport entstanden sein.


Im Laden muss man auf die Kulanz der Leute dort hoffen.
__________________
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Ungelesen 12.08.12, 05:32   #3
Steiner1973
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hi,

soweit ich weis sollten transportschäden eigendlich bei erhalt der ware protokoliert werden bzw das gerät sollte im beisein des spediteurs/lieferanten ausgepackt,und vor der abschliessenden unterschrift auf dem lieferschein auf schäden geprüft werden und diese sollten dann notiert werden.

wenn denn dann schäden festgestellt werden steht sogar auf den lieferpapieren bzw transportpapieren mancher verkäufer,dann sollte die annahme verweigert werden weil sonst keine reklamationen bezüglich transportschäden akzeptiert werden.

es könnte wenn das nicht geschehen ist vielleicht etwas schwierig werden so zu argumentieren.

das gilt übrigends für alle käufe mit anschliessender waren/speditionslieferung ob internetkauf oder nicht spielt da eigendlich keine rolle.

kannst es aber trotzdem versuchen schaden kanns ja nich
__________________
Cu


Steiner1973
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Ungelesen 12.08.12, 07:00   #4
thyriel
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Entgegen der landläufigen Meinung gibt es KEIN 14 Tage Rückgaberecht
Bietet ein Händler sowas an dann ist es reine Kulanz.

Was es sehr wohl gibt ist einerseits das [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ], das gilt allerdings nur für Fernabsatzverträge (=Internetkäufe zb). Da könnte man ohne besonderen Grund ein Gerät zurückschicken.

Ist die Waschmaschine defekt ist es auch nicht so leicht vom Kaufvertrag zurückzutreten. Der Händler hat die Möglichkeit dir eine neue (evtl gleichwertige) Maschine zu geben, oder sie reparieren zu lassen (mit vielen wenn und aber) bevor du das Recht hast sie zurückzugeben.
Ein recht gutes Q&A dazu gibts zb hier:
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

Um also auf deine Frage wegen der Kratzer zurückzukommen, das ist genauso Kulanz des Händlers wie die Rückgabe selbst, wird dir also niemand außer dem Händler selbst beantworten können
__________________
Lebt wohl war mir eine Freude über viele Jahre mit euch, zumindest mit jenen die mich nicht des trollens bezichtigten...
thyriel ist offline   Mit Zitat antworten
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