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myGully |
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01.08.12, 10:30
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#1
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Ü30 na und?!
Registriert seit: Feb 2009
Beiträge: 344
Bedankt: 313
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Ebay Käufer droht mit Anzeige
Hi,
ich habe vor ca 3 Monaten einen PC verkauft als Privatverkäufer, dieser wurde selbst zusammengestellt und lief bei Verkauf auch wunderbar. Der Käufer teilte mir auch bei erhalt mit das alles in Ordnung sei.
Im Lieferumfang befanden sich alle Original Kartons und Rechnungen die von Nöten waren.
Nun nach geraumer Zeit schreibt mit der Käufer das Mainboard des PC´s sei defekt und er habe keine Rechung, aufgrund dessen droht er mir mit einer Anzeige und juristischen Schritten.
Wie sieht die Rechtslage aus? Vielen Dank im voraus.
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01.08.12, 10:37
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#2
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Mitglied
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 327
Bedankt: 255
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Keine Ahnung, bin kein Anwalt. Aber du hast den PC ja als Privatperson verkauft und ohne Garantie bzw mit der Rechnung als Garantiebeleg. Hast du dir zufällig Kopien der Rechnungen gemacht? Zumal er den PC ja in Benutzung hatte kannst du ja nicht ausschließen, dass der Defekt erst später oder durch sein Zutun hervorgerufen wurde.
Wenn du ihm alles geschickt hast (Rechnungen etc.) ist es denke ich sein Problem und nicht deins.
Bevor ich mittlerweile was in eBay verkaufe schmeiss ichs lieber auf die Straße oder verschenke es oder setzte es in Quoka. Hatte kaum noch einen Verkauf ohne Ärger über eBay. Von nicht angekommen über defekt. Der ganze Absicherungsaufwand ist es einfach nicht mehr wert!
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01.08.12, 10:37
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#3
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CPC-Tuning
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 72
Bedankt: 55
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Ich würd sagen Privatverkauf also keine Garantie etc
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01.08.12, 10:41
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#4
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Mitglied
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 327
Bedankt: 255
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Das mit der Rücknahme und garantie ist so eine Sache. Bei Paypal und ebay ticken die Uhren da anders. Ware anders als beschrieben....
Da kann man noch so sehr sagen das die Ware genauso war/ist wie beschrieben und die kommen trotzdem durch.
Bei mir warens immer Artikel im die für 1-20€ (oft weit unter Gebrauchtmarktpreis) weg gegangen sind.
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01.08.12, 10:41
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#5
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MitGlied
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 35
Bedankt: 17
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bei privatverkäufen muss man garantie geben außer man schreibt einen satz wie dazu: privatverkauf keine garantie o.ä.
hoffe das hast du gemacht
sonst weiß ich nicht wie es für dich aussieht
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01.08.12, 10:42
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#6
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Ü30 na und?!
Registriert seit: Feb 2009
Beiträge: 344
Bedankt: 313
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Leider habe ich keine Kopien mehr, ich verkaufe auch nur noch sehr ungerne was bei dem Verein, man sieht ja anhand dieses Beispiels mal wieder was man davon hat.
Ich hatte vor geraumer Zeit mal was von Gewährleistungpflicht gelesen der selbst als Privatverkäufer gültig sein soll.
Einen Kopf mache ich mir eigentlich nicht nur habe ich schon viele Foren abgeklappert nur nichts gefunden in diesem Speziellen Falle.
@Blaus
Diesen Satz habe ich vermerkt.
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01.08.12, 10:43
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#7
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Viagra Fan
Registriert seit: Nov 2010
Ort: Auf dem Mars
Beiträge: 62
Bedankt: 2.389
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Da schliess Ich mich Cupzilla an, bei einen Privatverkauf, bei dem im Angebot keine Rücknahme und Garantie angegeben wurde kann nichts passieren und der Käufer kann denn keine Kosten zurückverlangen.
__________________
Der mit der Fleischpeitsche kämpft  
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01.08.12, 10:51
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#8
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Banned
Registriert seit: Jan 2012
Ort: Bei dir im Wohnzimmer
Beiträge: 435
Bedankt: 444
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Es ging ja erst nach 3 Monaten kaputt.
Vieleicht ist es am defekt auch noch selber Schuld.
Brauchst dir keine Sorgen wegen Strafe machen.
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01.08.12, 11:04
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#9
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Profi
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 1.858
Bedankt: 711
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Selbst wenn er per PayPal bezahlt hat ist der Zug den Käuferschutzes abgefahren! Also hast du kein Stress... Dieses ganzes Anzeigen/Anwalt gelaber ist meistens nur gelaber!
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01.08.12, 16:52
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#10
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Gehört zum Hochadel!
Registriert seit: Jul 2009
Ort: Disneyworld
Beiträge: 53
Bedankt: 23
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1. Er kann dich Anzeigen, ob er damit durch kommt ist was ganz anders.
2. Es war ein Privatverkauf, und er muss dir Nachweisen, das du ihm die Rechnung NICHT mitgesendet hast, was natürlich sehr schwer wird.
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01.08.12, 17:58
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#11
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Anfänger
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 41
Bedankt: 217
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Nach 3 Monaten kommt er damit an , ja ne ist klar.
Was ist wenn er son fuchtel kopf ist und übertaktet und hat es dabei kaputt gemacht , dabei bringt ihn auch keine rechnung was.
Mach dir kein kopf !
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01.08.12, 23:35
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#12
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Mitglied
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 464
Bedankt: 172
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Zitat:
Zitat von Aziras
ich habe vor ca 3 Monaten einen PC verkauft als Privatverkäufer, dieser wurde selbst zusammengestellt und lief bei Verkauf auch wunderbar.
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Ob Gewährleistung oder nicht, hängt davon ab, aus welchen Grund wurde der PC von dir zusammen gebaut.
Wurde der PC nur zum Zwecke des Weiterverkaufes von dir zusammen gebaut, dann hast du Eindeutig Gewerblich gehandelt. Somit kannst du die Gewährleistung nicht wirksam ausschließen. Es gelten zwei Jahre mit Beweislastumkehr nach sechs Monaten. Da erst 3 Monate um sind, mußt du beweisen, das der Fehler bei Übergabe nicht vorhanden war.
Hast du den PC für dich zusammen gebaut und einige Zeit genutzt, nur dann war es ein Privatverkauf. Im dem Fall kannst du die Gewährleistung wirksam ausschließen.
Wichtig zu wissen ist, Ausschluss der Garantie, ist kein Ausschluss der Gewährleistung. Das sind zwei verschiedene Sachen.
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01.08.12, 23:57
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#13
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Mitglied
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 464
Bedankt: 172
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Zitat:
Zitat von trovato
Wer also keine Garantie geben will, gibt ganz einfach keine.
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Richtig. Nur ist es auch nicht verboten, als guter Verkäufer, seinen Kunden darüber zu Informieren, das man im Gegensatz zu vielen anderen Herstellern, keine Garantie geben zu möchten.
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02.08.12, 00:18
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#14
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Ü30 na und?!
Registriert seit: Feb 2009
Beiträge: 344
Bedankt: 313
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Ich habe den Pc selbst genutzt, somit war es keine gewerbliche Handlung. Ist aber schon sehr interessant unsere Rechtslage in diesem konkreten fall.
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02.08.12, 14:18
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#15
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Katzenfisch
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 571
Bedankt: 614
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Ich glaube, es geht dem Käufer weniger darum, den Verkäufer für den Mangel haftbar zu machen. So wie ich das sehe, behauptet er, der Vertrag wurde nicht richtig erfüllt, da die zugesicherte Rechnung (angeblich) nicht geliefert wurde...
Ohne die Rechnung kann er die Herstellergarantie fürs Mainboard nicht nutzen, also will er jetzt den Threadstarter dazu bringen, für die Kosten aufzukommen.
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02.08.12, 14:30
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#16
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Mitglied
Registriert seit: Jul 2012
Beiträge: 6
Bedankt: 0
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Wenn du Rechtsschutzversichert bist dann lass dich von einem Anwalt beraten. Hier wird dir keiner
richtig weiterhelfen können.
Ich an deiner Stelle würde einfach auf den o.g. Satz zurückgreifen: Keine Garantie und keine Rücknahme
da Privatverkauf.
So sieht es aus und nicht anders.
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02.08.12, 14:57
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#17
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Stammi
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 1.252
Bedankt: 1.130
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Der Fall ist doch ganz klar. Der Käufer hat doch in einer Email bestätigt das alles okay sei, also hat er hier den Willen erklärt das der Kauf beendet ist. Alles weitere kannst du gelassen entgegen sehen.
Wenn ich etwas verkaufe bei eBay, dann schreibe ich den Käufer immer nochmal zum Schluss an ob alles in Ordnung ist und war. Zu 99% bekomme ich die positive Rückmeldung und der Kauf ist damit abgeschlossen.
__________________
Meine Liste was wir nicht brauchen: GVU, GEMA, GEZ, Religionen, Radikale(Rechts o. Links), Kriege, Drogen, Steuerverschwendung, TTIP, Zahnbürste mit Bluetooth, Helene Fischer
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05.08.12, 21:56
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#18
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Ist öfter hier
Registriert seit: Sep 2011
Ort: Next to the Mars
Beiträge: 184
Bedankt: 39
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Entspann dich: du hast keine Verpflichtungen ihm gegenüber.
Er hat bestätigt (in Form einer Bewertung), dass alles beschreibungskonform läuft und nicht defekt ist. Jetzt ist etwas defekt, konntest du es vorausahnen oder irgendjemand anders? Nein! Wenn ich mir ein gebrauchtes Auto kaufe, kann ich auch nicht ausschließen, dass irgendwann etwas defekt geht.
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06.08.12, 11:42
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#19
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Anfänger
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 28
Bedankt: 18
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ist ne bekannte masche mit der die käufer versuchen noch geld rauszuschinden nach dem kauf.
hast du in deinem angebot den satz stehen " als privater verkäufer schliesse ich garantie,umtausch und rücknahme aus" kann dir NICHTS passieren. absolut nICHTS!
hat mir damals sogar die ebay hotline bestätigt!
.aber er hat ja sogar schon positiv bewertet also scheiss drauf und lass ihn labern.
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08.08.12, 16:51
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#20
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Stammi
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 1.142
Bedankt: 580
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Hallo
ich würde die Sache ganz entspannt sehen und den Menschen klagen lassen, er wird damit nicht durchkommen, schon garnicht nach 3 Monaten.
Ich habe mich zu dem Thema vor längeren mit einem Bekannten ( er ist Anwalt ) unterhalten, ging um einen eBay-Verkauf von mir, wo der Käufer den Artikel reklamiert hatte, ich ihm die Rückgabe und Kaufpreis erstattung angeboten haben und er dann anfing rumzuzicken.
Bei einem Defekt mus sich den Artikel zurücknehmen, aber nur innerhalb von 2 Wochen nach Kauf, auch wenn Garantie, Gewährleisutng usw. ausgeschlossen sind und das hab ich gemacht.
Danach ist es Pech des Käufers, es muss einen Defekt umgehenst nach Erhalt reklamieren.
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09.08.12, 23:06
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#21
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Ü30 na und?!
Registriert seit: Feb 2009
Beiträge: 344
Bedankt: 313
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Vielen Dank für die Informationen, ich denke dann kann ich dieser Sache wirklich entspannt entgegen sehen.
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10.08.12, 20:08
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#22
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Newbie
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 67
Bedankt: 36
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Zitat:
Zitat von Blausputnik
bei privatverkäufen muss man garantie geben außer man schreibt einen satz wie dazu: privatverkauf keine garantie o.ä.
hoffe das hast du gemacht
sonst weiß ich nicht wie es für dich aussieht
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Unsinn.
Privatverkauf = automatisch keine Garantie und Gewährleistung
Erst durch solche Sätze reiten sich die Verkäufer tief in die Sch....
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11.08.12, 00:11
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#23
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 661
Bedankt: 1.168
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Romiina, "Privatverkauf = automatisch keine Garantie und Gewährleistung" ist falsch.
Dr.Anton und trovato liegen schon richtig: Auch für Privatverkäufer sieht das Gesetz grundsätzlich Gewährleistung vor. Diese kann ein Privatverkäufer allerdings ausschließen.
Garantie ist sowieso eine andere Angelegenheit, auch wenn das gern mit der Gewährleistung in einen Topf geworfen wird.
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12.08.12, 17:13
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#24
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Anfänger
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 6
Bedankt: 6
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Wie schon so häufig geschrieben, muss folgendes in deinem Angebot stehen:
Da ich Privatverkäufer bin, gebe ich keine Garantie und biete auch keine Rückname an.
Ausserdem kann er dich gerne Anzeigen, jedoch fehlt der Beweis das der PC von Anfang an kaputt war. Hatte er dir keine Mail geschrieben, dass alles passt und funktioniert?
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12.08.12, 17:18
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#25
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Pokermaestro^^
Registriert seit: Oct 2008
Ort: nähe Kaiserslautern
Beiträge: 1.041
Bedankt: 338
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Gewährleistung ausgeschlossen. Das füge ich bei Ebay immer in den Verksaufartikel mit ein. Also grundsätzlich hat er keine Garantie. Denke er hat keine Rechtliche Handhabe.
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12.08.12, 23:34
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#26
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 661
Bedankt: 1.168
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Zitat:
Zitat von Denilson
Da ich Privatverkäufer bin, gebe ich keine Garantie und biete auch keine Rückname an.
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NEIN!
Garantie ist eine freiwillige Sache. Entweder man räumt eine Garantie ein, oder es gibt keine. Ein Garantieausschluss ist daher Blödsinn.
Bei Käufen von einer Privatperson gibt es kein Widerrufsrecht, es muss also ebenfalls nicht ausgeschlossen werden. Die Rücknahme bei Abweichungen von der Beschreibung kann man sowieso nicht ausschließen, also ist auch der "keine Rücknahme"-Teil unsinnig.
Ein einfaches "Ich verkaufe als Privatperson und schließe jegliche Gewährleistung aus." reicht völlig. Alles andere ist Blödsinn, insbesondere das ganze Geschwafel vom "neuen EU-Recht" usw., das man in jedem zweiten eBay-Angebot findet.
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