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myGully |
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25.07.12, 13:18
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#1
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Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 48
Bedankt: 43
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Ich denke nicht das da was kommt. Wenn es denen wichtig gewesen wäre dann hätten sie dich angehalten. Und das hättest du über Lautsprecher gehört.
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25.07.12, 13:20
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#2
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Ist öfter hier
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 226
Bedankt: 16
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An Zebrastreifen nicht gehalten
Hi zusammen,
habe da ein Problem und zwar bin ich vorher mit dem roller über nen zebra streifen gefahren, da stand ne frau am straßenrand und ich wurde erst auch langsamer, dann hab ich gesehn wie langsam die frau sich auf den zebrastreifen zubewegt hat und bin kurz ganz links übern streifen gefahren sodass ich längst drüber war bevor die frau auch nur von mir verhindert worden wäre (natürlich entspricht das nicht den verkehrsregeln, bereu es nun auch) Jedenfalls kamen ein paar autos entgegen unteranderem ein polizei auto und ich habe es zweimal hupen gehört (vermutlich das polizei auto) Ich bin kurz langsamer geworden, hab um mich geschaut und bin dann weiter..
Muss ich damit rechnen dass ich ne strafe bekomme weil die polizei sich mein kennzeichen gemerkt hat?
Wäre ich sogar verpflichtet gewesen das hupen als aufforderung stehen zu blieben verstanden zu haben und ich muss sogar ne strafe wegen fahrerflucht befürchten?
Ist den polizisten wirklich so langweilig, dass sie sich da jetzt die bemühungen machen mir nachzustellen? Sie ist weder umgedreht um mir zu folgen noch sonst etwas..
Was meint ihr?
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25.07.12, 13:25
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#3
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Ort: ♥♥BACHELOR's NIGHT♥♥
Beiträge: 6.877
Bedankt: 13.575
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Also (Kurzform)....
Es gibt die Pflicht beim [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] mit langsamer Geschwindigkeit heranzufahren und nötigenfalls warten.
Hier gibts den [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]. Nachschauen darfst Du selbst.
Desweiteren hast Du auch noch gegen das Rechtsfahrgebot verstossen. -> siehe wiederum OwiG-Katalog.
Das Hupen der Polizei ist keine Aufforderung an Dich stehen zu bleiben, sondern lediglich der "akkustische" Hinweis (wenn auch nicht konform mit der StVO), dass Du Mist gemacht hast.
Fahrerflucht? Hm, da solltest Du Dir den [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] mal etwas näher ansehen.
Da das Kennzeichen am Roller hinten befestigt ist, werden sich die Polizisten wohl kaum die Mühe gemacht haben (es fand lediglich eine Behinderung statt), sich im Auto den Kopf zu verrenken.
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25.07.12, 13:41
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#4
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Ist öfter hier
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 226
Bedankt: 16
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okay nun ja in deinem artikel geht es nur um fahrerflucht bei unfällen, was in meinem fall ja nicht zutrifft, aber ich meine, hätte die polizei ne durchsage über lautsprecher gemacht und ich wär weggefahren, wär das doch auch ne art fahrerflucht oder.. aber hupen hat ja eben kein aufforderungscharakter zum halten..
naja die motivation der polizisten wäre halt gewesen mich mit 50€ und 4 punkten für mein fehlverhalten zu sanktionieren, solche polizisten solls ja geben
ach das rechtsfahr gebot bezieht sich doch auf die spuren oder? beim motorradfahren lernt man ja in der fs dass man je nach kurve auch an der inneren linie fahren muss (hab den führerschein für a1)
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25.07.12, 13:42
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#5
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Ort: ♥♥BACHELOR's NIGHT♥♥
Beiträge: 6.877
Bedankt: 13.575
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Mann, mann ...
Du erwähntest die "Fahrerflucht" nicht ich... Deswegen auch der dezente Hinweis.
Es gäbe ja noch den § 315 c StGB, welcher, wenn Du weitergemacht hättest, durchaus in Betracht gezogen werden könnte. Beachte den Konjunktiv.
Das Rechtsfahrgebot gilt auf der kompletten Fahrbahn. Unabhängig davon ob Du nun die innere Linie fahren musst oder nicht. Eigentlich Blödsinn, denn wer mit angepasster Geschwindigkeit fähert muss auch keine Linie nehmen.
Und zu den Sanktionen seitens der Polizei sei gesagt, dass die Jungs sich ja im fliessenden Verkehr befanden und somit erheblich mehr Aufruhr verursacht hätten, als Du, wenn sie Dir hinterher wären.
Wie gesagt, es ist nichts Gravierendes passiert.
Und ich jedenfalls, ich spreche da aus einschlägiger Erfahrung, hab bei solchen Sachen niemals den Kopf verdreht. Da reicht der Blick von vorne, denn man trifft sich immer zweimal. Man kennt eben seine Kunden...
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25.07.12, 14:59
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#6
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Mitglied
Registriert seit: Jun 2008
Beiträge: 391
Bedankt: 84
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Bei uns in der Gegend sind die Polizisten eigentlich auch so drauf, dass sie Lichthupe machen oder hupen damit man merkt, dass man scheiße gebaut hat. Das war es dann auch schon.
Wenn mal wirklich was übles ist fahren sie hinter her oder stehen eine Stunde später vor der Tür.
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26.07.12, 18:55
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#7
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jun 2012
Ort: Das wunderschöne Bayernland
Beiträge: 124
Bedankt: 48
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Mach Dir keine Gedanken, es wird nichts kommen. Hättest Du eine Ordnungswidrigkeit begangen, hätten Dich die Beamten gestellt und vor Ort einen Bußgeldbescheid ausgestellt. Also mach Dir keinen Kopf. LG zulucoca
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30.07.12, 22:44
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#8
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Ist öfter hier
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 226
Bedankt: 16
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ja hab mich informiert und festgestellt, dass sie mir nichts anhaben können solang nicht eindeutig festgestellt ist dass ich der fahrer war..
und rausgefunden dass beim roller keine amtlichen kenzeichen angebracht sind sondern nur versicherungsnachweiße, wobei das glaub ich bei meinem motorroller wieder anders is.. habe da schon ein großes kennzeichen mit landkreis etc..
naja aber polizisten sind meißt auch nur faule menschen.. heute ein wartende autoschlage rechts aufm fahrradweg überholt und vor nem polizei van wieder eingeordnet, das hat die glaub ich nichtmal gejuckt, war nicht mal ein hupen wert..
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31.07.12, 00:15
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#9
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Morgen ihr Luschen!!!
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 58
Bedankt: 21
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Klar können die dir was anhaben. Zwar nur indirekt, aber eine Führung eines Fahrtenbuches kann dir ohne weiteres per Gericht verordnet werden. Das Kennzeichen ist bei 50ccm und Mofa nur ein Versicherungsnachweis. Kommt eben drauf an, was du fährst.
Aber dein
Zitat:
(natürlich entspricht das nicht den verkehrsregeln, bereu es nun auch)
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glaube ich dir auf keinen Fall. Denn sonst häätest du ja nicht ein paar Tage später wieder vorsätzlich gegen die StVo verstoßen.
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31.07.12, 18:55
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#10
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James Dean
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 146
Bedankt: 53
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Selbe Situation bei meiner Mutter. Es endete so, ich hab extra vorhin noch gefragt: 140€ und 3 Punkte. Ich möchte dir jetzt ungerne angst machen, aber das ist mein Stand der Dinge!
Hoffentlich ist es bei dir nicht so schlimm.
lg Eco R1
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