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[Other] Oberlandesgericht zerreißt Filesharing-Abmahnung in der Luft

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Ungelesen 12.07.12, 09:11   #1
gentleman-smart
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Standard Oberlandesgericht zerreißt Filesharing-Abmahnung in der Luft

Zitat:
Oberlandesgericht zerreißt Filesharing-Abmahnung in der Luft
12.07.2012, 09:46 Uhr | Sascha Plischke

In einer nun veröffentlichten Entscheidung hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Anforderungen an Filesharing-Abmahnungen deutlich nach oben geschraubt (Beschluss vom 14.11.2011, AZ I-20 W 132/11). Nach Ansicht der Richter genügt es nicht, pauschal wegen einer bestimmten Anzahl zum Download angebotener Musikstücke abzumahnen. Dies sei eine "völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung" und dafür dürften keine Gebühren verlangt werden. Nun könnten tausende Abmahnungen unwirksam werden.

Im konkreten Fall hatte sich eine Frau dagegen gewehrt, dass ihr im Kampf gegen eine – aus ihrer Sicht unberechtigte – Abmahnung eine finanzielle Beihilfe zu Prozesskosten verweigert worden war. Die vorherige Instanz hatte entschieden, dass die Frau keine Chance zur juristischen Gegenwehr hätte und ihr deshalb die beantragte Beihilfe nicht zustünde. Dem widersprach nun das Oberlandesgericht Düsseldorf in seiner Entscheidung deutlich. So sei die Gegenwehr der Frau alles andere als chancenlos, im Gegenteil sei die an sie gerichtete Abmahnung viel zu pauschal formuliert und deshalb gegenstandslos.

Gericht fordert deutliche und konkrete Beanstandung

Eine Abmahnung müsse "mit hinreichender Deutlichkeit zum Ausdruck bringen, welches konkrete Verhalten beanstandet" werde. Sie müsse genau darlegen, welche Verstöße der Abgemahnte genau begangen habe. Dazu gehöre beim Filesharing von Musiktiteln eine Auflistung, welche Songs genau illegal angeboten worden sein sollen und für welchen Mandanten der Abmahnanwalt diese Rechte mit der Abmahnung durchsetzen will. Ohne diese Angabe habe die Beklagte der Abmahnung daher nicht entnehmen können, welches Verhalten sie in Zukunft unterlassen solle.

Pauschale Unterlassungserklärungen unwirksam

Auch die in der Abmahnung geforderte pauschale Unterlassungserklärung sei unwirksam. Die Frau sollte sich schriftlich verpflichten, nie wieder einen Song aus dem Repertoire der durch den Abmahnanwalt vertretenen Musiklabels illegal zum Download anzubieten. Damit eine solche Unterlassungserklärung wirksam sein könne, müsse ihr mindestens eine Auflistung aller Songs beigefügt sein, auf die sich die Erklärung erstrecken soll.

Insgesamt sei die vorliegende Abmahnung, "die den vorliegenden Verstoß nicht erkennen lässt und auch den bereitwilligsten Schuldner nicht in die Lage versetzt, eine wirksame Unterlassungserklärung abzugeben, eine völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung." Die Leistung des Anwalts sei in diesem Fall so gering, dass er dafür in keinem Fall Gebühren verlangen könne, weder von der Beklagten noch von seinem Mandanten.

Experte sieht Entscheidung mit weitreichenden Folgen

Der auf Medien- und Internetrecht spezialisierte Anwalt Christian Solmecke hält den Beschluss des Oberlandesgerichts für bemerkenswert und glaubt, dass die Begründung der Düsseldorfer Richter Einfluss über das betroffene Verfahren hinaus haben dürfte. "Die Entscheidung führt in der Konsequenz dazu, dass Tausende Filesharing Abmahnungen als unwirksam anzusehen sind." Theoretisch könne die Entscheidung auch dazu führen, dass einige Betroffene bereits gezahlte Abmahngebühren wieder zurückfordern könnten – vorausgesetzt dass sie sich nicht außergerichtlich geeinigt haben.
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Ungelesen 12.07.12, 19:44   #2
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Endlich mal ein Richter der Internet benutzt!
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MFG Danny war hier
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Ungelesen 13.07.12, 01:24   #3
BerlinHarry
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Zitat:
Zitat von Danny_BaT Beitrag anzeigen
Endlich mal ein Richter der Internet benutzt!
Und es werden immer mehr !
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Ungelesen 13.07.12, 13:17   #4
UltimateCreature
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ich finde es gut, dass viele richter inzwischen den abmahnanwälten langsam aber sicher den zahn ziehen und schön feste auf die zehen treten.
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Ungelesen 12.07.12, 20:35   #5
Melvin van Horne
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Moin,

da ist wohl etwas Vorsicht geboten. Zum Sektkorkenknallen ist es noch ein wenig zu früh
Das Gericht hat in der Sache nur entschieden das die Frau Aussicht auf Erfolg hat wenn sie gegen die Abmahnung vorgeht. Deshalb steht ihr Prozesskostenhilfe zu. Und nur um die PKH ging es in diesem Fall.

Das was das OLG zu der Abmahnung gesagt hat dient nur dazu um diese Erfolgsaussichten zu belegen. Die Frau wird also PKH bekommen und den eigentlichen Prozess führen können. Ob das dann entscheidende Gericht der Auffassung des OLG folgen wird bleibt abzuuwarten. Es ist möglich und ich halte es auch für wahrscheinlich. Aber sicher ist das nicht.

Fans des FC Bayern werden wissen was ErfolgsAUSSICHTEN wert sind.

Und es scheint mir auch so das die "Abmahnanwälte" sehr schnell in der Lage sein werden ihre Schriftsätze an die Gegebenheiten dieses Urteils anzupassen.
Das OLG verlangt ja lediglich das die Unterlassungserklärung eine konkrete Tat benennt die der Abgemahnte zu unterlassen hat. Statt also zu schreiben "Ich verpflichte mich keine Musik mehr illegal herunterzuladen" muss nun da stehen "Ich verpflichte mich keine Musik von xyz illegal herunterzuladen. XYZ kann ein einzelner Künstler oder ein Label sein.

Das scheint mir ein lösbares Problem zu sein. Sie nehmen einfach eine Liste der Künstler / Titel (die ja vorliegt) in die Abmahnung ein und das Rennen beginnt von vorne.

So wie ich das sehe kann es sein das die Frau noch einmal Glück gehabt hat und vielleicht bekommen auch ein paar die schon bezahlt haben ihr Geld zurück. Aber mehr auch nicht.
Zum Thema Geld zurück. Viele der abgemahnten dürften Eltern sein denen ihr Filius das Ei ins Nest gelegt hat. Und ich denke das viele Eltern die Sache unter Verlust verbucht haben und von dem ganzen Internetmusikscheissdreck nichts mehr hören wollen. Und nun nochmal vor Gericht? Nein danke ...
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Wenn Kik den Preis pro Shirt um einen Euro erhöht um seinen Mitarbeitern ein besseres Gehalt zu zahlen, dann finden wir das alle gut.

Und dann gehen wir zu Takko einkaufen ...
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Ungelesen 13.07.12, 14:34   #6
Drachenlady45
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Das ist ein älteres Urteil, keine Ahnung warum das jetzt wieder aufgegriffen wird. wahrscheinlich handelt es sich um eine Abmahnung des Anwalts Rasch, der hatte mal einige Zeit seine Unterlassungserklärungen zu weit gefasst. Allerdings ist das längst bereinigt und alle großen Abmahner verschicken keine pauschalen oder zu weit gefassten Abmahnungen mehr. Also vorsicht, noch ist lange kein Ende des Abmahnwahns in Sicht. Die Abmahnung um die es in dem Urteil geht dürfte vor 3 oder 4 Jahren rausgegangen sein, solange dauert es nämlich bis ein Nichtzahler verklagt wird und es zu einem Urteil kommt.

Weitere Infos gibt es auch hier: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Das ist ein Selbsthilfe-Forum von Abgemahnten für Abgemahnte und im Gegensatz zu anderen bekannten Foren, wird das dort nicht von Anwälten gesponsert. Denn man darf nie vergessen, auch die verteidigenden Anwälte haben kein Interesse den Abmahnwahn zu beenden, einige von denen rühmen sich mit 13.000 Mandanten, die verdienen ihr Geld damit genauso wie die Abmahner.
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