Moin,
da ist wohl etwas Vorsicht geboten. Zum Sektkorkenknallen ist es noch ein wenig zu früh
Das Gericht hat in der Sache nur entschieden das die Frau Aussicht auf Erfolg hat wenn sie gegen die Abmahnung vorgeht. Deshalb steht ihr Prozesskostenhilfe zu. Und nur um die PKH ging es in diesem Fall.
Das was das OLG zu der Abmahnung gesagt hat dient nur dazu um diese Erfolgsaussichten zu belegen. Die Frau wird also PKH bekommen und den eigentlichen Prozess führen können. Ob das dann entscheidende Gericht der Auffassung des OLG folgen wird bleibt abzuuwarten. Es ist möglich und ich halte es auch für wahrscheinlich. Aber sicher ist das nicht.
Fans des FC Bayern werden wissen was ErfolgsAUSSICHTEN wert sind.
Und es scheint mir auch so das die "Abmahnanwälte" sehr schnell in der Lage sein werden ihre Schriftsätze an die Gegebenheiten dieses Urteils anzupassen.
Das OLG verlangt ja lediglich das die Unterlassungserklärung eine konkrete Tat benennt die der Abgemahnte zu unterlassen hat. Statt also zu schreiben "Ich verpflichte mich keine Musik mehr illegal herunterzuladen" muss nun da stehen "Ich verpflichte mich keine Musik von xyz illegal herunterzuladen. XYZ kann ein einzelner Künstler oder ein Label sein.
Das scheint mir ein lösbares Problem zu sein. Sie nehmen einfach eine Liste der Künstler / Titel (die ja vorliegt) in die Abmahnung ein und das Rennen beginnt von vorne.
So wie ich das sehe kann es sein das die Frau noch einmal Glück gehabt hat und vielleicht bekommen auch ein paar die schon bezahlt haben ihr Geld zurück. Aber mehr auch nicht.
Zum Thema Geld zurück. Viele der abgemahnten dürften Eltern sein denen ihr Filius das Ei ins Nest gelegt hat. Und ich denke das viele Eltern die Sache unter Verlust verbucht haben und von dem ganzen Internetmusikscheissdreck nichts mehr hören wollen. Und nun nochmal vor Gericht? Nein danke ...