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myGully |
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09.07.12, 10:28
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#1
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Grünschnabel
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 69
Bedankt: 35
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Werden Steuern hinterzogen?
Hallo zusammen,
ich arbeite neben der Schule ein bisschen bei einer Pizzeria in meiner Nähe und fahre dort, je nachdem wie viel zu tun ist und wie viele andere Fahrer noch da sind, mit meinem eigenen Auto die Pizzen aus.
Pro gefahrenen Kilometer bekomme ich dann am Ende meiner Schicht 27 Cent ausbezahlt.
Soweit ich das weiß, kann man doch aber solche Fahrtkosten von der Steuer absetzen und das mit 30 Cent pro Kilometer.
Ist es dann nicht eigentlich Steuerhinterziehung, wenn ich tatsächlich nur 27 Cent bekomme aber letztendlich 30 Cent von der Steuer abgesetzt werden?
LG
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"And the only way to do great work is to love what you do"
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09.07.12, 10:31
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#2
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Ort: ♥♥BACHELOR's NIGHT♥♥
Beiträge: 6.877
Bedankt: 13.575
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Bist Du dort angemeldet, oder arbeitest Du schwarz ... ?
Wie setzt sich Deine Bezahlung zusammen? Ist das ein Fixlohn, bzw. Stundenlohn, oder nur die erwähnten 27 Ct.?
Gib mal über Dein Beschäftigungsverhältnis etwas genauere Auskünfte.
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09.07.12, 10:47
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#3
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Grünschnabel
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 69
Bedankt: 35
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Ich bin dort richtig angemeldet.
Ich bekomme einen Stundenlohn von 4,20 EUR und 27 Cent für jeden Kilometer den ich während meiner Arbeitszeit mit meinem privaten Auto gefahren bin, um Essen auszuliefern.
Für den Hin- und Zurückweg zur Arbeit bekomme ich kein Geld von der Firma.
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09.07.12, 11:51
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#4
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Ort: ♥♥BACHELOR's NIGHT♥♥
Beiträge: 6.877
Bedankt: 13.575
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Fahrten von und zur Arbeit ganz normal angeben und zusätzlich Dienstfahrten geltend machen.
Diese Fahrten (Auslieferungen) zusätzlich als Dienstfahrten mit Verpflegungsaufwand geltend machst.
Dafür muss dir allerdings der Arbeitgeber diese Dienstfahrten schriftlich (mit der Anzahl pro Monat - nicht täglich - ) bestätigen.
timebug - unter 4nwe
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09.07.12, 12:34
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#5
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Super Moderator
Registriert seit: Apr 2010
Ort: Dämmerstern
Beiträge: 8.008
Bedankt: 11.640
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Ähhmm.. das gehört doch zur Arbeit dazu. Da du 27cent bekommst ist das Auslagenersatz. Ich bezweifle, dass Du noch weitere Ansprüche bei der Steuer geltend machen kannst.
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Umfahren ist das Gegenteil von umfahren!
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09.07.12, 12:37
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#6
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Ort: ♥♥BACHELOR's NIGHT♥♥
Beiträge: 6.877
Bedankt: 13.575
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Nö, ich mach's doch auch so 
Ich muss während meiner Arbeit mehrere Örtlichkeiten aufsuchen, die nicht einmal 100 m jeweils voneinander entfernt sind. Bisher hat das FA immer anstandslos gezahlt.
Auch in diesem Fall gehören Kundenadressen auch dazu.
Ich empfehle dem TE zum Kauf der "1000 legalen Steuertricks" von Konz. Da steht sogar eine Anleitung drin.
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09.07.12, 18:36
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#7
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Ex-Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 457
Bedankt: 220
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Hallo gentleman-smart,
richtig ist: Für dienstliche Fahrten mit dem privaten PKW kann eine Kilometerpauschale von 0,30 € / km angesetzt werden.
Aber: Das gilt nur, sofern der AG diese Werbungskosten nicht übernimmt. Werden die Kosten, wenn auch nur anteilig, vom AG übernommen, so sind diese gegenzurechnen und nur der Differenzbetrag kann in der Steuererklärung als Werbungskosten abgesetzt werden.
Der TE kann also lediglich 30-27 Cent, also 3 Cent pro gefahrenem km als Werbungskosten geltend machen. Wichtig ist noch, dass das Finanzamt sicherlich ein Fahrtenbuch sehen will und auch eine Bescheinigung des AG über die Höhe der von ihm gezahlten KM-Pauschale, sofern diese nicht 0,30 € entspricht.
Eine andere legale Möglichkeit gibt es nicht und dürfte damit auch nicht in deinem empfohlenem Buch zu finden sein.
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10.07.12, 01:07
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#8
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Banned
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 358
Bedankt: 491
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Zitat:
Zitat von 4nwe
Ist es dann nicht eigentlich Steuerhinterziehung, wenn ich tatsächlich nur 27 Cent bekomme aber letztendlich 30 Cent von der Steuer abgesetzt werden?
LG
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Nö, wieso ??
Wenn die Rechtslage (bzw Steuerrechtsgebung) so ist, dann ist das so !
Deine moralischen Gedanken oder Zweifel machen dich allerdings
sehr sympathisch !
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10.07.12, 10:41
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#9
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Leider GEIL!!!
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 466
Bedankt: 214
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ist das hier nicht ein anderer fall???
wenn ich zur arbeit hin und zurück fahre, und ich vll auch mal woanders(kunden etc.) hinfahere, dann geht es doch darum, dass ich eine gewisse strecke zurücklegen muss um meiner arbeit nachtzugehen.
hier ist doch aber das fahren an sich die arbeit. danach wird ja sozusagen keine geleistet, außer vll die klingel gedrückt.
ich glaube nicht, dass das das selbe ist, denn die verrichtete arbeit ist das fahren an sich!!!
bin mir nicht ganz sicher, aber für mich ist das nicht steuerlich absetzbar.
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Hab ich gesagt machst du so? Hab ich gesagt mach so!
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10.07.12, 19:48
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#10
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Ex-Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 457
Bedankt: 220
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@doc_bg, selbstverständlich ist es steuerlich absetzbar.
Grundsätzlich ist es aber so, dass der AG diese Kosten pauschal übernimmt (0,30 EUR/km).
Übernimmt er nur einen Teil davon, so kann der AN die Differenz in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.
Das gleiche gilt übrigens für Verpflegungsmehraufwand bei Dienstreisen.
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17.07.12, 14:24
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#11
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Banned
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 226
Bedankt: 264
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30 Cent pro Kilometer, das sagt dass Volk, was nicht Stimmt mann bekomme ein Pauschale aus irgend einem Jahrhunder Bezahlt egal wie Viel du fahren tust, du bekommst fast nichts wieder.
4,20 € in der Stunde , is wirklich Wenig.
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17.07.12, 14:31
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#12
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Profi
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 1.858
Bedankt: 711
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Also man muss sagen das dein Effektiver Stundenlohn bei 4,20 liegt. Wartung, Verschleiß, Sprit, Anschuffungskosten... Da Zahlt man so je nach Auto zwischen 27-40 Cent pro Kilometer nur fürs Auto. Ich würde mir da lieber was anderes suchen!!!
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