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myGully |
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04.07.12, 09:25
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#1
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Sohn des Teufels
Registriert seit: May 2012
Ort: In the Hell
Beiträge: 34
Bedankt: 17
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geschenk bekommen..!!
Moin.
also ich habe von meiner exfreundin ein gebrauchtes iphone 4s bekommen (hat nen kleinen riss am home-button). sie selbst hat es von ihrer mutter bekommen mit einer vertragskarte. die vertragskarte hat sie noch und will jetz nach dem die beziehung beendet ist das iphone wieder haben.
habe auch erst nach der beziehung erfahren das sie das iphone von ihrer mutter bekommen hat.
wie sieht da die rechtslage aus ?
sie hat mir das iphone ja geschenkt 
hat sie da recht drauf das wieder zu kriegen ?
danke schonmal im vorraus.
lg rick
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04.07.12, 09:27
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#2
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Anfänger
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 10
Bedankt: 11
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Hier steht eigentlich alles:
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Es ist um Grunde deins, sollte es zur Anzeigen kommen brauchs du Leute die es bezeugen können das sie dir das geschenkt hat.
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04.07.12, 09:32
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#3
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Banned
Registriert seit: Jan 2012
Ort: Bei dir im Wohnzimmer
Beiträge: 435
Bedankt: 444
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Sie hat es dir Geschenkt, dann gehört es auch dir!
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04.07.12, 10:50
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#4
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Sohn des Teufels
Registriert seit: May 2012
Ort: In the Hell
Beiträge: 34
Bedankt: 17
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da ich also es bezeugen kann das sie es mir geschenkt hat und auch belegen kann das sie es nicht zurück wollteund auch keine gegenleistung wollte kann mir also nichts pasieren wenn ich das jetz richtig verstanden habe ?
und danke für die schnelle antwort  
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04.07.12, 10:57
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#5
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.381
Bedankt: 55.393
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Naja, wenn sie das iPhone nun aber von der Mutter beispielsweise "geliehen" bekommen hat, dann kann sie es nicht einfach an dich weiter verschenken.
Nun kommt es auch darauf an, was es denn für ein genauer Wortlaut bei der Übergabe des iPhones gab.
Bei einem "Hier schenke ich dir", sollte es schon eindeutig sein.
Wenn sie aber nun etwas wie "Hier kannst du haben" gesagt hat, ist es eben nicht eindeutig, ob es nur eine "Leihgabe" oder eine "Schenkung" ist.
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04.07.12, 12:18
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#6
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Sohn des Teufels
Registriert seit: May 2012
Ort: In the Hell
Beiträge: 34
Bedankt: 17
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ob sie es von ihrer mutter geliehen bekommen hat oder geschenkt das weiß ich nicht 
das sie es mir geschenkt hat und auch nicht wieder haben wollte und auch keine gegenleistung haben wollte kann ich belegen.
per zeugenaussage sowie schriftlich(skype, faceook und icq)
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04.07.12, 12:27
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#7
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.381
Bedankt: 55.393
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Ja was war denn der genaue Wortlaut? "Hier ich SCHENKE dir mein iPhone weil ich dich so liebe ..." oder eher so was wie "Da du ja derzeit kein Handy hast, gebe ich dir mein iPhone".
Aber mal im Ernst ... gib ihr doch ihr lächerliches iPhone wieder. Mein Gott ... würde mich doch wegen so einem Kram nicht rumstreiten.
Immer zusehen dass man als "der Gute" aus einer Beziehung geht.
Taktisch klug, falls man mal eine Freundin der Ex flachlegen will. So sehen die immer, dass du ja immer versucht hast ... und hast am Ende der Beziehung sogar wieder Geschenke zurück gegeben, weil du es ja nur gut gemeint hast.
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04.07.12, 12:52
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#8
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Flaschengeist
Registriert seit: Jun 2010
Ort: Zauberlampe
Beiträge: 21
Bedankt: 1.133
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Ich möchte ja nicht den anderen, die dir hier Rechtsauskunft geben (freundlicherweise) in die Parade fahren, aber du solltest dir definitv Gedanken darüber machen, ob sich das überhaupt lohnt.
Über seinen Schatten zu springen und ihr das Ding zurückzugeben, wird dir psychologisch gesehen um einiges weiterhelfen, wie mit ihr darum zu streiten. Ich will auf keinen Fall wertend werden, denn ich weiss ja nicht, was zwischen euch vorgefallen ist und das geht mich auch nichts an, aber:
- du schliesst weniger mit deiner Beziehung zu ihr ab wenn du weiterhin mit ihr darum diskutieren musst
- böses Blut ist nie gut, auch nicht wegen eines Iphones nachdem die Beziehung in die Brüche ging
in diesem Sinne: Ich schliesse mich da ganz Prinz Porn an:
Zitat:
Aber mal im Ernst ... gib ihr doch ihr lächerliches iPhone wieder. Mein Gott ... würde mich doch wegen so einem Kram nicht rumstreiten.
Immer zusehen dass man als "der Gute" aus einer Beziehung geht.
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04.07.12, 13:11
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#9
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Sohn des Teufels
Registriert seit: May 2012
Ort: In the Hell
Beiträge: 34
Bedankt: 17
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das problem ist diese iphone existiert nicht mehr..
und als de rgute aus der beziehung gehen ? nach dem was war bin cih so oder so der gute
wollte halt nur die rechtslage wissen.
weil es meiner meinung nach schon komisch ist wenn nach de rbeziehung 6woche funkstille herrscht und dann auf einmal ne nachricht von ihrer schwester kommt das meine ex doch wohl ihr iphone wieder haben möchte
würde das iphone noch existieren hätte ich ja schon längst gesagt nimm es wieder.
sie hat mir das iphone gegeben weil sie sich ein neus handy (weg von apple) holen wollte sagte das ich es behalten kann sie auch nichts dafür will etc.
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04.07.12, 13:14
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#10
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.381
Bedankt: 55.393
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Ja vielleicht hat sie sich mit ihrer Mutter darüber unterhalten. Oder ihr ist ihr eigenes Handy kaputt gegangen, und dann fiel ihr ein ... Ohh Moment, mein lieber Ex hat ja noch eines von mir. Das könnte ich mir ja nun zurück holen. Und da wir eh nicht mehr zusammen sind, sollte es kein Problem sein.
Kann alles sein ...
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04.07.12, 13:22
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#11
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Sohn des Teufels
Registriert seit: May 2012
Ort: In the Hell
Beiträge: 34
Bedankt: 17
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stimmt kann alles sein :/
aber wenigstens kenn ich jetz die rechtliche lage
dank an alle die so schnell kommentiert haben und mir weitergeholfen haben.
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04.07.12, 15:16
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#12
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Mitglied
Registriert seit: May 2009
Ort: in Wonderland
Beiträge: 385
Bedankt: 311
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Zitat:
Zitat von Prince Porn
Naja, wenn sie das iPhone nun aber von der Mutter beispielsweise "geliehen" bekommen hat, dann kann sie es nicht einfach an dich weiter verschenken.
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Sorry, aber da muss ich den Prinzen mal berichtigen:
Solange das IPhone mit Willen des Eigentümers (also in dem Fall der Mutter) im Besitz des Übertragenden (also deiner Ex) ist, dann kann sie das Eigentum auch als sog. Nichtberechtigter übertragen. Allerdings müsstest du dann in dem Moment der Eigentumsübertragung geglaubt haben, dass das IPhone deiner Freundin gehört. (Mal grob zusammengefasst)
In dem Fall wärst du neuer Eigentümer geworden, müsstest also weder irgendwas herausgeben noch Schadensersatz etc. leisten...
Hierzu[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] BGB
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04.07.12, 15:34
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#13
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.381
Bedankt: 55.393
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§929 gilt ja aber wieder für einen Verkauf.
Eine "Schenkung" ist doch wieder was anderes.
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04.07.12, 15:36
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#14
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Ort: ♥♥BACHELOR's NIGHT♥♥
Beiträge: 6.877
Bedankt: 13.575
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§ 932 BGB ist aber in diesem Moment nicht unbedingt von Belang, da sich der TE lieber über den Inhalt des [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] im Klaren sein sollte.
Dieser nämlich ist für den TE der Casus knacksus
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04.07.12, 15:39
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#15
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Mitglied
Registriert seit: May 2009
Ort: in Wonderland
Beiträge: 385
Bedankt: 311
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Eigentumsübertragung ist Eigentumsübertragung, das zugrunde liegende Schuldverhältnis spielt keine Rolle, in Deutschland gelten Abstraktions- und Trennungsprinzip.
Beim §929 sehe ich keine Problem:
Einigung ist gegeben, beide wollten, dass der TE neuer Eigentümer wird.
Übergabe hat es auch gegeben.
Berechtigung wird durch §932 ersetzt.
Einigsein bei der Übergabe ist auch gegeben...
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04.07.12, 18:11
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#16
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Beichtvater
Registriert seit: Aug 2009
Ort: Großraum Deutschland
Beiträge: 148
Bedankt: 99
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So viel Stolz sollte man doch haben, geb ihr das Handy ( Recht hin und her ) zurück und fertig. So ein Handy würde mich bei jedem Telefonat an die Ex-Partnerin erinnern und sei froh das Du es los bist (!) ...
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04.07.12, 18:51
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#17
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Sohn des Teufels
Registriert seit: May 2012
Ort: In the Hell
Beiträge: 34
Bedankt: 17
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Zitat:
Zitat von Bruder Abt
So viel Stolz sollte man doch haben, geb ihr das Handy ( Recht hin und her ) zurück und fertig. So ein Handy würde mich bei jedem Telefonat an die Ex-Partnerin erinnern und sei froh das Du es los bist (!) ...
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wie schon oben erwähnt ist es nicht mehr in meinem besitz -.-
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04.07.12, 18:51
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#18
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.381
Bedankt: 55.393
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Ist natürlich deine Sache, aber ich finde es ziemlich mies ein "Geschenk" zu verkaufen!
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04.07.12, 19:00
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#19
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Sohn des Teufels
Registriert seit: May 2012
Ort: In the Hell
Beiträge: 34
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Zitat:
Zitat von Prince Porn
Ist natürlich deine Sache, aber ich finde es ziemlich mies ein "Geschenk" zu verkaufen! 
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mies ist es aber wenn die ämter in deutschland mal aus dem arsch kommen würden hätte ich es auch ncith verkaufen müssen -.-
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04.07.12, 19:08
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#20
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Mitglied
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 310
Bedankt: 449
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Möglicherweise spielt es auch eine Rolle warum sie jetzt deine EX ist.
Man kann z.B. auch Verlobungsgeschenke zurückfordern wenn es dann vor einer Hochzeit
auseinander geht.
Ausserdem kann man nichts (rechtsgültig) verschenken was einem nicht wirklich gehört.
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04.07.12, 20:12
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#21
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Sohn des Teufels
Registriert seit: May 2012
Ort: In the Hell
Beiträge: 34
Bedankt: 17
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also vor ner berlobung oder hochzeit standen wir nicht ^^
und der grund :/ naa ich lass mich nicht gerne betrügen wa -.-
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04.07.12, 21:36
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#22
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Mitglied
Registriert seit: May 2009
Ort: in Wonderland
Beiträge: 385
Bedankt: 311
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Zitat:
Zitat von Woozzh
Ausserdem kann man nichts (rechtsgültig) verschenken was einem nicht wirklich gehört.
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Doch kann man! Ich verweise nochmal auf meinen Beitrag oben. Schuldrechtliche Verträge (Z.B. Kaufvertrag, Schenkung etc.) kann ich über ALLES abschließen, ob es mir nun gehört oder nicht. Ob ich den Vertrag dann erfüllen kann ist eine andere Fragen. (Abstraktionsprinzip)
In diesem Fall ist sogar die Übereignung möglich, nach den §§929, 932BGB, zumindest wenn die Angaben des TE soweit stimmen. Wenn der TE sich mit seiner (ex) Freundin darauf geeinigt hat, dass das Eigentum auf ihn übergehen soll (kann auch konkludent, also aus dem Zusammenhang, erfolgt sein), die Sache übergeben wurde und der TE dachte und denken durfte (d.h. keine schwerwiegenden Anhaltspunkte dagegen sprachen), dass das IPhone seiner Ex gehörte, dann wurde wirksam Eigentum übertragen und der TE ist jetzt Eigentümer. Damit kann er über die Sache bestimmen und muss es niemandem herausgeben.
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04.07.12, 22:30
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#23
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Banned
Registriert seit: Jan 2012
Ort: MyGullyland
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Bedankt: 128
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Zitat:
Man kann z.B. auch Verlobungsgeschenke zurückfordern wenn es dann vor einer Hochzeit
auseinander geht.
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Ja wenn die Geschenke einen bestimmten Zweck haben sollen.
z.B. Du kaufst ein Notebook und bekommst nen USB Stick dazu geschenkt.
Wenn du das Notebook zurück gibts musst du auch den Stick zurückgeben
weil dieser als Lockvogel war das Notebook zu kaufen.
So wie ich das sehe, kann sie wenn sie es dir geschenkt hat, damit du
sie immer anrufst kann sie es zurückfordern wenn sie es so gesagt hat
(Bitte korrigieren wenn ich mich irre)
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04.07.12, 22:48
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#24
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Mitglied
Registriert seit: May 2009
Ort: in Wonderland
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Bedankt: 311
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@nabasa18: Es kommt in diesem Fall, sehr auf die Aussagen der Beteiligten an. Beide werden sich wahrscheinlich nicht juristisch perfekt ausgedrückt oder gar einen schriftlichen Schenkungsvertrag ausgearbeitet haben.
Grundsätzlich ist bei der Abgabe von Willenserklärungen (in diesem Fall: "Ich schenke und übereigne dir hiermit das IPhone") auf den "mutmaßlichen Willen" abzustellen ([ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ])
Die Eigentumsübertragung war, unter den o.g. Voraussetzungen, wirksam. Das einzige, worüber man jetzt noch nachdenken könnte wäre "Grober Undank" nach [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ], der hier imo aber nicht ersichtlich ist.
Andernfalls müsste man das zugrunde liegende Rechtsgeschäft "angreifen" um dann im Wege des Bereicherungsrechts nach den §§812 f. BGB die Sache wieder herauszufordern.
Soweit ich den Fall aber übersehen kann ist die Rechtslage hier aber recht klar und der TE muss nichts befürchten.
In deinem Beispiel mit dem Notebook, kann man entweder über eine Zubehöreigenschaft nach [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] nachdenken (die ich aber ablehnen würde) oder man muss sich die vertragliche Gestaltung anschauen. Wenn ich einen Schenkungsvertrag über den Stick mache, dann ist der erstmal unabhängig von dem Kaufvertrag über das Notebook (dazu kommen dann noch die Erfüllungsgeschäfte, die ich hier mal außen vor lasse). Aber wie gesagt, das hängt immer alles vom Einzelfall ab.
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04.07.12, 23:03
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#25
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Banned
Registriert seit: Jan 2012
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Danke, bist du Anwalt oder Jura Student?
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04.07.12, 23:08
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#26
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Mitglied
Registriert seit: May 2009
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Jura-Student, 6. Semester...
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05.07.12, 00:03
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#27
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Banned
Registriert seit: Jan 2012
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Bedankt: 128
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Ok dann weißt du es wohl.
Mein Vater hat mir während seiner kauzfmännischen Ausbildung
einiges erzählt, aber mit nem Jura Student kann sein
Wissen wohl wirklich nicht mithalten.
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05.07.12, 00:24
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#28
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Mitglied
Registriert seit: May 2009
Ort: in Wonderland
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Bedankt: 311
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Naja ich würde nie behaupten, auch nur im Ansatz "Alles" zu diesem Thema zu wissen oder richtig zu bewerten. Schon weil der alte Spruch "Zwei Juristen haben immer drei verschiedene Meinungen" durchaus zutrifft. Um einigermaßen sicher zu sein, muss man wohl immer zu einem Rechtsanwalt gehen, der hat zwar auch nicht immer Recht, aber der hat das nötige Fachwissen und Zeit sich ausführlich mit dem Einzelfall auseinanderzusetzen.
Die Eigentumsübertragung um die es hier geht ist eigentlich recht unproblematisch und sollte von jedem Studenten im 2 oder spätestens dritten Semester erkannt werden. Da bin ich mir absolut sicher.
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05.07.12, 00:51
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#29
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Banned
Registriert seit: Feb 2011
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@rickofdevil
ich würde es zurückgeben ohne deine eigene sim-karte ... dann kann dich appel und & co. auch nicht mehr überwachen ... vergiss die apps und so nen schrott zur datenfassung ... freu dich wenn du es los hast und lass dir bissel geld geben dann dafür und kauf dir ein normales (das ist erfahrung von freunden von mir)
LG
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05.07.12, 02:53
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#30
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//.|
Registriert seit: Dec 2009
Ort: saxonia
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sag mal, lest ihr eigentlich den thread bevor ihr antwortet?
DAS HANDY BEFINDET SICH NICHT MEHR IN SEINEM BESITZ!!!
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05.07.12, 11:48
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#31
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Sohn des Teufels
Registriert seit: May 2012
Ort: In the Hell
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Bedankt: 17
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also wenn ich das jetz richtig verstanden habe, habe ich nichts zu befürchten da ich ja in dem glauben war das es meiner ex gehörte ?
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05.07.12, 12:38
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#32
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Banned
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 226
Bedankt: 264
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Von einer exfreundin nehme ich Grundsätzlich nichts mehr an, diese Frauen sind böswillig und gemein.
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05.07.12, 12:40
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#33
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Sohn des Teufels
Registriert seit: May 2012
Ort: In the Hell
Beiträge: 34
Bedankt: 17
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Zitat:
Zitat von KeinGeld
Von einer exfreundin nehme ich Grundsätzlich nichts mehr an, diese Frauen sind böswillig und gemein.
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ja von einer ex nehm ich sowieso nicht an
aber zu dem zeitpunkt waren wir noch zsm :/
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05.07.12, 13:40
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#34
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Mitglied
Registriert seit: May 2009
Ort: in Wonderland
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Zitat:
Zitat von rickofdevil
habe ich nichts zu befürchten da ich ja in dem glauben war das es meiner ex gehörte ?
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Richtig. Solange du nicht grob fahrlässig gehandelt hast, dir also hätte klar sein müssen, dass es nicht deiner Freundin gehört, dann bist du Eigentümer geworden, wenn ihr beide das bei der Übergabe wolltet, und so hört es sich ja an...
In dem Fall hast du nichts zu befürchten.
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05.07.12, 14:23
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#35
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Stammi
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 1.273
Bedankt: 694
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So siehts aus... Genau sowas haben wir in der Berufsschule gelernt.
Heißt, man kann eine Geliehene Sache weiter verkaufen oder verschenken. Der Käufer darf halt nur nicht wissen bzw. keinen Verdacht haben, dass diese Sache jemand anderes gehören könnte. Wenn er keinen Verdacht hat etc. wird das Eigentums Recht laut o.g. Paragraphen auf den Käufer übertragen...
In diesem Fall könnte die Mutter das Iphone aber trotzdem von ihrer Tochter zurückfordern. Dann müsste die Tochter es ersetzen, aber sie kann in keinem Fall zu dir kommen und sagen, du ersetzt das jetzt.
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