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myGully |
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11.06.12, 21:53
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#1
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Anfänger
Registriert seit: May 2009
Ort: Aachen, NRW
Beiträge: 17
Bedankt: 3
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Kindergeld 18+
Ich bin 18 und beende grade die Schule, will aber auf ein Berufsgolleg gehen ohne Betriebliche Ausbildung, ich verdiene da also nichts. Wir haben kein großes einkommen und ich kann wenn das Kindergeld versagt wird die Kosten die mir während den 3 Jahren entstehen nicht decken. Es sind einige Formulare gekommen deswegen, aber mir wurde gesagt, dass ich BaFöG zusätzlich beantragen muss. Dazu muss ich noch die Unterschrift von meinem Vater besorgen, allerdings sind wir von Russland hergekommen und er ist dort geblieben, wird also schwierig daranzukommen. Gibts hier evtl. jemanden der sich mit solchen Dingen auskennt oder das selber schon erlebt hat?
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11.06.12, 21:59
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#2
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.381
Bedankt: 55.393
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Dann schreib, Vater unbekannt verzogen!
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11.06.12, 22:04
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#3
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Stammi
Registriert seit: Apr 2011
Ort: Terra
Beiträge: 871
Bedankt: 761
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Bei sowas ist am besten direkt zum Amt zu gehen.
Musst mal googlen wo bei dir in der Stadt/Landkreis die BAFög stelle ist. Die Berater da sind (meistens) nett und wissen was Sache ist, da sie das öfters bearbeiten werden solche Fälle.
Kenne mich beim SchülerBaFög nicht gut aus, aber denke da müsste es was geben.
Und der wird auch wissen (bzw einige Infos haben) wie das dann mit dem Kindergeld weiterläuft und die Anträge kann man oft da auch mit denen bearbeiten, sodass der dir sagen kann was wegen deinem Vater zu tun ist.
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" Die Rechtschaffenheit deines Handelns wird gemessen an der Stärke deiner Überzeugung. "
" Sieg bedarf keiner Erklärung, Niederlage erlaubt keine. "
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11.06.12, 23:25
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#4
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Anfänger
Registriert seit: May 2009
Ort: Aachen, NRW
Beiträge: 17
Bedankt: 3
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Ich war da in dem BAföG Amt und habe mit einer der Angestellten gesprochen, soweit ich verstanden habe kriege ich kein Kindergeld mehr wenn ich nicht gleichzeitig BAföG beziehe, dort hat die frau mir nur ein Formular zur Einkommenserklärung von 2010 gegeben, welches wieder von meinem Vater ausgefüllt werden muss und es ginge nicht ohne.
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11.06.12, 23:39
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#5
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 159
Bedankt: 181
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Kindergeld kriegst du solange du zur Schule gehst(bis 25 Jahre), mit und ohne BAfög und persönlich würde ich dir vom SchülerBAföG abraten, da es kein elternunabhängiges sein wird(?) und du es daher zurückzahlen musst.
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Also lass dir einfach einen Kindergeldantrag schicken, füll ihn aus (Vater unbk. verzog.), lass die Schulbescheinigung im Sekretariat deiner Schule ausfüllen und fertig ist's.
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11.06.12, 23:57
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#6
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Anfänger
Registriert seit: May 2009
Ort: Aachen, NRW
Beiträge: 17
Bedankt: 3
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Die Beamten mit denen ich das jetzt zu tun hatte sagten mir ausdrücklich, ich würde keinen Anspruch mehr auf Kindergeld haben wenn ich nicht bis ende Juni die BAfoG Formulare eingereicht habe, ist das direkt festgelegt oder kann ich die Papiere liegen lassen? Ich musste zum BAföG Amt gehen und mir bestätigen lassen dass ich darauf keinen Anspruch habe und dass das der einzige Fall wäre in dem ich noch Kindergeld bekommen würde. Dort haben die Angestellten gesagt ich hätte den Anspruch auf BAföG und deswegen müsste ich das +Kindergeld nehmen oder ich würde nichts mehr bekommen, denn ohne die Bestätigung ich könnte es nicht bekommen krieg ich keinen Bewilligungsbescheid.
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12.06.12, 00:43
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#7
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Stammi
Registriert seit: Apr 2011
Ort: Terra
Beiträge: 871
Bedankt: 761
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Stimmt habe ich bei VividStyle überlesen.
Schüler-BaFög muss man nicht zurückzahlen (ein paar Freunde haben das mal in Anspruch genommen).
@ Knoerf das Problem dürfte sein, dass er kein Halbwaise ist^^
Ich brauchte auch die Unterschrift beider Eltern. Warum das so ist habe ich auch nie verstanden.
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12.06.12, 03:14
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#8
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 159
Bedankt: 181
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Also ob das mit dem Kindergeld Ländersache ist weiß ich nicht allerdings steht dazu auch nichts in Wikipedia.
Was das mit der Unterschrift deines Vaters angeht:
Meine Eltern leben seit meinem 14. Lebensjahr auseinander und ich seither bei meiner Mutter.
Bis ich so ungefähr 18 war waren die beiden noch "verheiratet", da sich die Scheidung ziemlich in die länge zog.
Das Beantragen des Kindergelds ging jedoch immer ohne Probleme und ohne irgendeine Unterschrift seitens meines Vaters.
Da ich auch nach meiner ersten schulischen Ausbildung auf weiterführende Schulen gegangen bin, lief das immer nach dem gleichen Prinzip ab:
Antrag auf Kindergeld bekommen
Schulbescheinigung im Sekretariat ausfüllen lassen
Antrag ausfüllen und abschicken
Fertig
Und das alle 1 - 3 Jahre, je nachdem wie lange die schulische Ausbildung dauert.
Bei dir ist das wohl kaum anders, da du ja gerade deine Mittlere Reife? oder zumindest einen Abschluss macht, der den Besuch auf dem Berufskolleg ermöglicht.
Also gehst du quasi von deiner derzeitigen Klassenstufe auf eine höhere, jedoch an einer anderen Schule und dazwischen sind nur die Sommerferien.
Theoretisch ist das genau so, als ob du nie aufgehört hast Schüler zu sein nur, dass der derzeitige Kindergeldanspruch nur bis zum Abschluss dieses Schuljahres gültig ist und daher nochmal neu beantragt/verlängert werden muss. (würdest du z.B. das Jahr wiederholen, hättest du genau so einen Anspruch auf das Kindergeld)
Wieso jetzt dieser Beamte dir iwas von BAföG aufgeschwatzt hat, hab ich keine Ahnung.
Jedoch findet man auch auf studis-online die gleiche Bedingung wie auf Wikipedia:
Zitat:
Für Kinder über 18 Jahre gibt es nur dann Kindergeld, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Insbesondere kann für Kinder, die sich in Ausbildung befinden, weiterhin Kindergeld bezogen werden. In diesem Fall endet der Kindergeldanspruch spätestens mit dem 25. Geburtstag des Kindes. Zeiten des Wehr- bzw. Zivildienstes verschieben das Ende des Kindergeldanspruchs entsprechend nach hinten.
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Sowie auch auf der offiziellen Kindergeldseite der Arbeitsagentur:
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Geh also, sobald das neue Schuljahr auf dem Berufskolleg beginnt, zur Familienkasse in deiner Stadt und hol dir da den Antrag fürs Kindergeld.
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14.06.12, 08:53
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#9
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Mitglied
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 287
Bedankt: 88
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Zitat:
Zitat von VividStyle
SchülerBAföG abraten, da es kein elternunabhängiges sein wird(?) und du es daher zurückzahlen musst.
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falsch, ich bekomme auch elternabhängiges schülerbafög und muss es net zurückzahlen.
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14.06.12, 09:08
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#10
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Banned
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 1.430
Bedankt: 924
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Zitat:
Zitat von VividStyle
Das Beantragen des Kindergelds ging jedoch immer ohne Probleme und ohne irgendeine Unterschrift seitens meines Vaters.
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Kindergeld kann derjenige beantragen, bei welchem das "Kind" wohnt, oder falls das Kind nicht mehr zuhause wohnt, dann derjenige, der dem Kind die größere finanzielle Unterstützung gibt. (Unterhalt..)
Zitat:
Kindergeld kriegst du solange du zur Schule gehst(bis 25 Jahre), mit und ohne BAfög und persönlich würde ich dir vom SchülerBAföG abraten, da es kein elternunabhängiges sein wird(?) und du es daher zurückzahlen musst.
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Da missverstehst Du was. SchülerBafög muss man NIE zurück zahlen. Reguläres Bafög immer. Ob das Bafög alternunabhängig ist oder nicht, hängt von anderen Faktoren ab (z.B. Schulform) - hat mit dem rückzahlen aber nichts zu tun.
Der Vater ist im Prinzip dann nur fürs BaFög interessant, weil er sein einkommen darlegen muss. Wenn er jedoch nicht erreichbar ist, dann ist das so. Mit den Leuten im Bafög-Amt kann man nach meiner Erfahrung ganz gut reden.
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20.06.12, 09:30
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#11
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Leider GEIL!!!
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 466
Bedankt: 214
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du bekommst kindergeld bis du 25 bist und du keine beschäftigung hast.
niemand kann dich dazu nötigen bafög zu beantragen.
ich bin student und habe auch kein bafög beantragt, bekommer aber trotzdem das kindergeld.
ich weiß nicht welches amt du mit 'bafög amt' meinst. gehe zur familien kasse, da wird das kindergeld beantragt!
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20.06.12, 16:36
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#12
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Ist öfter hier
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 227
Bedankt: 187
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doc_bg das ist nicht richtig, es erhält man bis 21 Jahren Kindergeld ohne eine Beschäftigung, bis 25 erhält man es nur wenn man Ausbildungssuchend ist, da muss man dann absagen von Firmen vorweisen oder bei einem Amt (Jobcenter, Agentur für Arbeit/Berufsberatung) Ausbildungssuchend im System vermerkt sein somit ist es Hinreichend belegt das ein Ausbildungsmangel vorliegt. ich glaube zivi und Wehrdienst zählen auch dazu das man bis 25 Kindergeld erhält.
Ist mein Waise oder die Eltern nicht im Lande so kann und darf das Kind auf seinen Namen Kindergeld beantragen...
Einfach mal zur Familienkasse gehen und den Antrag dort stellen für Kindergeld!
oder hier den antrag laden und drucken:
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21.06.12, 22:02
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#13
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Leider GEIL!!!
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 466
Bedankt: 214
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Zitat:
Zitat von Style-Kill
doc_bg das ist nicht richtig, es erhält man bis 21 Jahren Kindergeld ohne eine Beschäftigung, bis 25 erhält man es nur wenn man Ausbildungssuchend ist
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oder student
so hatte ich das auch gemeint 
ich gehe davon aus, dass man sich als jugendlicher versucht eine zukunft aufzubauen und nicht nur auf der faulen haut liegt und aufs kindergelt wartet
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