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myGully |
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16.05.12, 23:53
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#1
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Ist öfter hier
Registriert seit: Sep 2011
Ort: Next to the Mars
Beiträge: 184
Bedankt: 39
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Darf ein Lehrer die Gemasperre auf YT umgehen?
Hallo,
wir waren heute im Musikunterricht wie immer im Raum mit einem Smartboard (= elektronische Tafel) und unserer Lehrerin wollte uns ein Lied vorspielen. Sie sagte auch noch, dass sie sich nicht sicher ist, ob es geht aufgrund der Gema Sperren. Darauf schob ich ein, dass man diese mit einem Proxyserver umgehen kann, was ja viele machen.
Sie hatte da aber Bedenken, da das Schulamt ja ihre Schritte im Internet nachvollziehen kann wegen ihres Logins und ihr eine Strafe dohen könne, da die Videos eben gesperrt sind.
Kann man ihr etwas, wenn sie etwa mit einem US Proxy diese Gema-Sperre für Videos auf Youtube umgeht?
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17.05.12, 00:04
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#2
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abcdefgh
Registriert seit: Oct 2008
Ort: Ziegengehege
Beiträge: 2.645
Bedankt: 2.533
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-Moved-
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17.05.12, 00:43
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#3
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Haha! :D
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 111
Bedankt: 25
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Es ist nicht verboten auf einen Proxyserver zuzugreifen. Aber rechtlich geschütze Inhalte weiterzugeben schon.
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17.05.12, 01:41
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#4
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Anfänger
Registriert seit: Mar 2012
Beiträge: 1
Bedankt: 0
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Eigentlich nciht da er ja rechtlich Geschütze Inhalte wieder gibt..... so wie Lehrer auch keine Politischen Äußerungen machen sollten.
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17.05.12, 08:30
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#5
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Schattenkrieger
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 95
Bedankt: 70
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Rechtlich gesehn ist eine GEMA Sperre unbedeutend... die GEMA hat soviel zu melden wie der DFB oder ein lokaler Schachclub - die GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft und keine Behörde.
Problematisch könnte es für den Lehrkörper werden, wenn gegen die bestehende Dienstanweisung zum Umgang mit neuen Medien verstoßen wird (Nutzung von nicht freigegebenen Programmen und S*****en zum Beispiel). Nutzt man jedoch einfach einen Webservice, der das gewünschte Video wiedergibt, indem er IP Sperren o.Ä. umgeht, ist es nicht illegal aber moralisch und pädagogisch zweifelhaft - besonders als Lehrer mit Vorbildfunktion.
Die Wiedergabe bzw. Aufführung von Musik und Filmmaterial durch Schulen ist in der BRD in der Regel durch Rahmenvereinbarungen mit den Rechtverwertungsgesellschaften geklärt, wäre auch echt unklug, wenn junge Menschen nur Bach und Mozart statt Beatles und Maiden im Unterricht vermittelt bekommen würden.
Kleiner Tipp für die Zukunft: die meisten Media Boards haben USB und/oder Card Reader... einfach schnell den Clip per Lappy oder Handy rippen und dann auf den Stick/die Speicherkarte und schon kann man das Lied prima mehrfach einbinden.
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19.05.12, 09:09
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#6
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Ort: ♥♥BACHELOR's NIGHT♥♥
Beiträge: 6.877
Bedankt: 13.575
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@Spurenverwischer
Mit Deinem Tipp würde sich die Lehrkraft nur noch mehr in Schwierigkeiten bringen. Stell Dir vor, es macht die Runde, dass in ihrem Unterricht gerippte Medieninhalte wiedergegeben werden.
Genauso mit dem Bnutzen von Proxy und/oder kleinen Helferlein's wie Stealthy/whatever.
Auch wenn es am mitgebrachten Laptop geschieht.
Frau Lehrerin sollte sich einfach gründlicher auf den Unterricht vorbereiten und solche Medieninhalte vorher nach deren Verfügbarkeit überprüfen.
__________________
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19.05.12, 14:03
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#7
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Ist öfter hier
Registriert seit: Nov 2008
Beiträge: 230
Bedankt: 84
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gibts da nicht genaue %-angaben wieviel die lehrer benutzen dürfen?
20% (oder so) darf aus büchern kopiert werden, die nicht zum lehrmaterial (also von der schule an die schüler ausgegebenes material) gehören.
könnte mir denken, dass es mit musik und filmen bei youtube ähnlich ist...
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19.05.12, 14:15
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#8
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abcdefgh
Registriert seit: Oct 2008
Ort: Ziegengehege
Beiträge: 2.645
Bedankt: 2.533
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Zitat:
Zitat von PerfectHit
gibts da nicht genaue %-angaben wieviel die lehrer benutzen dürfen?
20% (oder so) darf aus büchern kopiert werden, die nicht zum lehrmaterial (also von der schule an die schüler ausgegebenes material) gehören.
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Aha? Und wo ist die Quelle dazu? Das Copyright von Lehrmaterial ist ohnehin eine sehr suspekte Angelegenheit - allerdings gibt es da keine Prozentangaben.
Wie möchtest du das denn auch kontrollieren? Was würde bei 21% passieren?
@Topic: Auch ein Lehrer muss sich an geltendes Recht halten. Eine Vorführung von GEMA geschützten Inhalten bedarf eines Einverständnis und ggf. würden Gebühren fällig werden.
Man hat das schon auf Demonstrationen als öffentliche Veranstaltung mitbekommen, wo im Nachhinein Gebühren fällig wurden (20 Euro oder so).
Eine Ahndung halte ich aber dennoch für ausgeschlossen. Das Schulamt ist zwar die dienstweisende Instanz, letzlich aber nicht das Kontrollorgan, welches überwacht was die einzelnen Menschen am Rechner treiben.
Da wird letzlich ein Admin zuständig sein, welcher das Kabinett wartet. Ggf. sogar ein 1Euro-Jobber - und ich denke nicht, dass ein solcher einen Aufriss aufgrund einer einmaligen Vorführung machen wird.
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19.05.12, 14:32
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#9
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Ist öfter hier
Registriert seit: Nov 2008
Beiträge: 230
Bedankt: 84
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Zitat:
Zitat von Mr_Braun
Aha? Und wo ist die Quelle dazu? Das Copyright von Lehrmaterial ist ohnehin eine sehr suspekte Angelegenheit - allerdings gibt es da keine Prozentangaben.
Wie möchtest du das denn auch kontrollieren? Was würde bei 21% passieren?
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quelle ist mein ehemaliger bio lehrer... und natürlich kontrolliert das niemand
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20.05.12, 02:03
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#10
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//.|
Registriert seit: Dec 2009
Ort: saxonia
Beiträge: 102
Bedankt: 31
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Zitat:
Zitat von Mr_Braun
Wie möchtest du das denn auch kontrollieren? Was würde bei 21% passieren?
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Todesstrafe
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19.05.12, 22:35
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#11
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Echter Freak
Registriert seit: Sep 2009
Ort: Im hohen Norden.
Beiträge: 1.997
Bedankt: 26
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Also das zugreifen über einem Proxi ist nicht verboten, auch nicht an einer Schule, aber wie schon gesagt müssten dann rein theoretisch Gebüren gezahlt werden. Aber dem würde niemand nachgehen, wer sollte es auch melden? Wenn die Lehrkraft ein bisschen lockerer ist sollte es keine Problem geben.
OT: Meine Schule hat nicht so viel Kohle und bis auf einem Lehrer haben alle mein Angebot angenommen sie mit Filmen oder Musik für den Unterricht zu beliefern  , inoffiziel versteht sich. Mein Englisch Lehrer sagte immer: Legal, illegal, Scheissegal!!
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20.05.12, 15:22
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#12
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ewig maulender
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 179
Bedankt: 228
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Die Frage ist nicht, ob da eine angebliche GEMA Sperre umgangen wird.
Die Frage ist, ob die Musik im Unterricht rechtlich gesehen eine öffentliche Aufführung darstellt. NUR DANN interessiert sich die GEMA dafür. Und ob der Unterricht als öffentliche Aufführung gesehen wird, kann jeder auf der HP der Gema nachlesen.
Das wäre doch sinnvoller, als hier Halbwissen herumzuspekulieren.
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22.05.12, 18:27
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#13
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Mitglied
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 318
Bedankt: 319
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GEMA Sperre zu umgehen ist legal und wird sogar empfohlen
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23.05.12, 10:24
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#14
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Newbie
Registriert seit: Aug 2011
Ort: Harz
Beiträge: 74
Bedankt: 52
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außerdem wird es niemanden interessieren ob der lehrer eine sperre umgeht oder nicht die leute haben wichtigere sachen zu tun als zu schauen wer ein proxyserver nutzt oder nicht
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