Hab die Info bekommen das es auch Abmahnungen gibt wenn ihr bei Uploaded.to Filme saugt.
Hier mal einen Auszug:
Das Ermittlungssystem der Firma "xxxx" GmbH hat duch einen Datentransfer sichergeschellt und protokolliert, dass das Werk unserer Mandantschaft unter der aufgeführten IP-Adresse weltweit allen Nutzern der Tauschbörse Bittorrent zur angegebenen Zeit zum Herunterladen angeboten wurde:
Killer Elite ( film )
tele Münschen Fernseh Gbmh
(datum und Uhrzeit)
( IP-Adresse : .........)#
Schon komisch das ein Film das direkt von Uploaded.to gezogen wurde oben aber als Bittorrent bezeichnet wird und dazu noch behauptet wird das hier UPLOAD betrieben wurde????
Mein guter freund hat es mit sicherheit gezogen , aber für mich is Download immer noch NUR Download wenns über Uploaded.to gesaugt wird.
was sagt ihr dazu?
Gibt es noch mehr betroffene hier ?? Jetzt mal egal ob Uploaded oder Rapid usw....
Red einfach kein Mist...
Da steht eindeutig (in dem was du selbst getippt hast) bittorrent, ergo, Torrent, und nix andres. Nun geh dich trollen.
Ich weiß wovon ich rede, leider du wohl nicht.
Ich bin davon ausgegangen das hier alle es herauslesen können.
Nochmal KLARTEXT auch für die die es nicht verstehen:
1. FILM wurde 100% gesaugt über Uploaded.to
2. Es wurde Abgemahnt ( JA genau für den FIlm der bei Uploadet.to gesaugt wurde)
3. Ja da steht BITTORRENT ( DAS IST JA DAS KURIOSE )
4. Und trotzdem wird auch vorgeworfen es weltweit verbreitet zu haben, obwohl über uploaded.to
Er versteht es auch nicht warum sie da im schreiben Bittorrent vorwerfen, er saugt schon seit jahren nicht bei bittorrents.
Der TE ist offensichtlich verwirrt, weil in dem Schreiben nur die Rede von Bittorrent ist, sein Kumpel den Film aber bei UL.to gesaugt hat... oder?
Vermutlich nur ein Abzock-Versuch "auf gut Glück"!
@TE:
Wer ist der Absender des Schreibens?
Hat Dein "guter Freund" das Schreiben per Post oder per Email erhalten?
Screenshot/Scan wäre gut!
Ja er ist natürlich verwirrt, kein wunder wenn er mit premium acc bei uploaded.to nutzt und nun trotdem Abgemahnt wird.
1. Waldorf Frommer Anwälte ( Laut google haben schon einige von denen was bekommen)
2. Per Post 20 Seiten mit UE und 960€ abmahnung , die 960€ laut google sind standart.
es geht nicht darum, dass er den film über UL gezogen hat, sondern darum dass die datei parallel via bittorrent angeboten wurde. vielleicht hat er ja ein entsprechendes programm auf dem rechner, dass zu dem zeitpunkt aktiv war.
__________________
"Der Hund ist das einzige Lebewesen auf der Welt, das Dich mehr liebt als sich selbst."
Es ist die erste Theorie.
Der TE schreibt hier einfach hin, es würde Uploaded da stehn, den Beweis bleibt er schuldig. Und wenn es wirklich so wäre, würd das bekannt sein, es gäbe mehr Fälle und es gäbe Beweise.
Schrieb es oben schon, er hat sich was über torrent gesaugt und wurd erwischt, selbst schuld, fertig.
Theorie: Eventuell Film bei Uploaded gesaugt, dann gleich in den download Ordner von Bittorrent gelegt und dabei versehentlich gleich bei Bittorrent, welches vielleicht irgendwie lief, angeboten.
denn sie wissen nicht was sie tun... Die Zeiten von peer-to-peer sind schon lange vorbei und jeder solche Proggis oder Netzwerke nutzt, soll sich nicht wundern wenn es teuer wird...
Hallo, da hier schon eine rege diskussion herrscht möcht ich auch mal meinen senf dazugeben.
Mal zu uploadet.
Da kann ich euch nur mal einen Asuzug aus den Agbs zeigen, der eh shcon alles sagt:
ul ist berechtigt, die rechtswidrigen Informationen einschließlich Dateien und Inhalten zu entfernen oder in die Liste des Datenfilters von ul einzustellen.
7. Kein Verzeichnis über gespeicherte Informationen einschließlich Dateien und Inhalten
7.1
ul hat keinen Einfluss darauf, wer die mittels Upload eines Users auf der Internet-Plattform von ul gespeicherten Informationen einschließlich Dateien und Inhalten herunter lädt. ul gibt die Information, unter welcher Internet-Adresse Informationen einschließlich Dateien und Inhalten auf der Internet-Plattform von ul gespeichert sind, nicht an Dritte weiter, es sei denn, ul ist hierzu verpflichtet. Durch diese AGB wird keine Pflicht von ul zur Weitergabe oder zur Bereitstellung eines Verzeichnisses der auf der Internet-Plattform von ul verfügbaren Informationen einschließlich Dateien und Inhalten begründet.
Also kann sowas auf keinen Fall sein, dass man mit einer Geldstrafe abgemahnt wird. Das einzige was ist, die Dateien werden vom Server genommen. und da kommt man auch nicht mit ""was wäre wenn"" Thesen weiter, weil es was wäre wenn einfach nicht gibt.
Zu den p2p Netzwerken
Ich hab oben gelesen, dass diese out of time wären. Da scheiden sich die Meinungen auch. Mittlerweile weiss man, dass die Behörden über die Uploads zu den IP Adressen kommen und leider sehr viele "unwissende normal verbraucher" keine Anstalten machen, die richtige Ip adresse hinter einen Hide zu bewegen. Das Funktioniert dann so :
Normalverbraucher downloadet die Torrentfile
Startet diese im Torrentnetzwerk
Diese wird gleichzeitig nach Abschluss wieder gehostet
Davon leben diese Netzwerke. Man wird automatisch vom Leecher zum Seeder.
Und wenn man sich mit dem befasst, weiss man, dass man diese Seed funktion auch ausschalten kann.
Denn bei den Seeds, stehen die IP Adressen dabei. Seedest du etwas kopiergeschütztes, bist du den Behörden ausgeliefert.
Es gibt aber auch noch sehr viele und gut besuchte premium torrent netzwerke (Tracker) (wie zum beispiel der anti leech tracker) , wo man von Grund auf sicher ist, da diese nur auf Einladung (ode premium key) betretbar sind.
Daher ist auch meine Meinung, dass dies eine Abzocke ist , oder dein guter Freund, lieber Threadverfasser, uploadet als Alias für ein tatsächliches torrent netzwerk genommen hat und somit die Strafe auch legitim wäre :P.
Eher tendiere ich zur Abzocke.
Naja vielleicht konnte ich ein bisschen die Fronten klären, freue mich immer wieder über so rege diskussionen .
Auch hier liegst du falsch. Die Sicherheit steht und fällt mit der Zugangsbeschränkung. Und da eigentlich jeder ALT irgendwann mal irgend wen einlädt, ohne das dieser Jemand irgend wem persönlich bekannt wäre, kann niemand dafür garantieren, dass nicht auch mal der Falsche eingeladen wurde.
Ich denke , dass dies wohl jedem Klar ist, der sich damit befasst, dass es zweierlei von Trackern gibt. Klar gibt es auch solche, wo jeder eingeladen wird. Aber ich spreche von denen, wo nur wenige die Berechtigung haben einzuladen mit Punkteverteilung ect., nicht jeder Tracker ist ein unüberschaubarer basar von leechern und wenige seedern.
Ich gehe mal schwer davon aus das dein Freund den Folgenden Fehler begangen hat:
Einen Film bei upload geladen und im gleichen downloadverzeichnis auch torrent geladen(oder vergleichbares).
Da ist die Quelle egal.
Aber er wäre nicht der erste angemahnte der nichts der gleichen getan hat. Bei einem Freund soll so ein illegaler tausch 2 Tage nach einem blitztschlag vonstatten gegangen sein . Nachdem Blitzschlag ging der DSL Verteiler der Straße 2 Wochen nicht. Aber online klar doch. Ich sag nur Gutachten und Ende.
Trovato - da liegst du falsch. Aber wir kommen vom Thema ab. Solltest du noch etwas zu besprechen haben, bin ich gern bereit - per pn. Aber für mich hat sich das hier erledigt, da keine persönliche situation in /von/mit trackern gefragt (übehaupt nicht meine!) war sondern die abmahnung vom Threadersteller.
ist ja toll das ihr eine rege Diskussion darüber startet, aber wie schon so oft gesagt wurde, ist das eine Abzocke, darauf nicht reagieren und bloß die Unterlagen nicht unterschreiben. Denn diese Unterlassungserklärung, zwingt Euch dann dazu diese besagten 980€ zu zahlen.
Daher den Brief wieder zusammenpacken und damit zu einem Anwalt gehen, der sich mit dem Internetrecht befasst, oder bzw. einen Anwalt, der sich mit dieser Abmahnfirma schon länger beschäftigt. Im Regelfall bezahlt man dann einmallig 10€ zwecks Bearbeitungskosten des Anwalts, aber danach habt ihr für immer ruhe.
Weil mir selber ist derzeit nicht bekannt, dass mann über UL, SO, RS, NL etc. eine Abmahnung bekommt.
Dazu sollte auch gesagt sein, dass man die Abmahnschreiben nur durch die OpenTracker bezieht.
Beispiel: Torrent.to, bitreactor.to u.s.w
Und laut dem Brief wurde keiner dieser Seiten rein geschrieben.
Weil ich es gerade sehe...wie kommst du auf diesen Blödsinn ?
1. Kann ein per Mail gesendetes Schriftstück sehrwohl Rechtskraft haben
2. Ist es im Fall einer Abmahnung vollkommen irrelevant da eine Abmahnung ein reines Entgegenkommen der abmahnenden Seite ist um so einen Gerichtsprozess zu verhindern.
...da eine Abmahnung ein reines Entgegenkommen der abmahnenden Seite ist um so einen Gerichtsprozess zu verhindern.
Das ist leider nicht richtig.
Die Abmahnende Seite kann ohne mich abgemahnt zu haben gar keinen Prozess gegen mich einleiten.
Denn um einen Prozess einzuleiten ist eine vorherige Abmahnung (aussergerichtlicher einigungsversuch) zwingend notwendig.
Das ist leider nicht richtig.
Die Abmahnende Seite kann ohne mich abgemahnt zu haben gar keinen Prozess gegen mich einleiten.
Denn um einen Prozess einzuleiten ist eine vorherige Abmahnung (aussergerichtlicher einigungsversuch) zwingend notwendig.
Ach du Scheisse
Das wird ja immer schlimmer hier.
Leute, informiert euch doch erstmal richtig, bevor Ihr so einen Blödsinn schreibt.
Das schlimmste dabei ist das andere mit solchen absoluten Falschaussagen wieder loslaufen.
Auf Schreiben von Anwälten, Inkassobüros und dergleichen muß man in Deutschland nicht reagieren. Soweit man sich sicher ist, dass man nichts zu befürchten hat (also nix Torrent-Download) leg die Post beiseite und fertig.
Du MUSST allerdings auf gerichtliche Mahnbescheide (14 Tage Reaktionsfrist beachten !) sowie evtl. bei Gericht eingereichte Klagen gegen Dich reagieren (Reaktionsfrist legt der in diesem Falle zuständige Richter fest).
Beim Mahnbescheid rechtzeitig reagieren und das Kreuz an der richtigen Stelle machen "Anspruch wird vollständig widersprochen" Dem Anspruchsteller bleibt dann nur noch der Klageweg um seine Ansprüche Dir gegenüber durchzusetzen ... und trägt dabei auch das vollständige Kostenrisiko (Anwalts-, Gerichts- und ggf. Gutachterkosten) ... was er sich vorher sehr gut überlegen wird (Abzocker sind an dieser Stelle meistens schon mit ihrem Latein am Ende).
Fazit: nur wenn der Anspruchsteller (=Abmahner usw.) sich wirklich sicher ist, wird er eine Klage gegen Dich einreichen.