Ich kann zwar gerade keine Paragrafen nennen, aber ich meine aus dem StGB oder der StPO herausinterpretiert zu haben, dass man jemanden nicht zu einer
aktiven Mitwirkung, z.B. zu einer Urinabgabe zu einem Drogentest, zwingen kann - somit solltest du die Urinuntersuchung ablehnen können.
Jedoch könnte dann eine Blut-/Haarwurzeluntersuchung folgen nach [
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dulden musst. Dafür ist jedoch nach §81a StPO ein richterlicher Beschluss, oder ein Beschluss der Staatsanwaltschaft oder ihrer Hilfsorgane, die Voraussetzung. Auch wenn kein Beschluss vorliegt darfst du dich
nicht aktiv dagegen wehren, kannst jedoch sagen, dass du mit einer Blutuntersuchung
nicht einverstanden bist, denn wenn du dich nicht dagegen aussprichst, kann dies als eine Zustimmung gewertet werden, und die Untersuchung ohne richterlichen Beschluss durchgeführt werden.
Wenn du dich dagegen aussprichst und kein Beschluss vorliegt wäre das ein Verstoß gegen
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und ggf.
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und solange kein Tatverdacht gegen dich vorliegt
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Alle Angaben ohne Gewehr, ich bin KEIN Rechtsanwalt und dies ist keine verbindliche juritische Beratung, nur eine nett gemeinte Zusammenstellung - IMO - dazu passender Paragraphen, die dir unter Umständen helfen könnten, wenn nochmal so ein Brief bei dir angeflogen kommt.