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Staatliche Unterstützung für Alleinerziehenden, in Trennung lebenden, Elternteil

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Ungelesen 28.03.12, 21:58   #1
der_anonyme
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Standard Staatliche Unterstützung für Alleinerziehenden, in Trennung lebenden, Elternteil

Schönen Guten Morgen/Mittag/Abend/Nacht liebe Foren-Mitglieder!

Ich wollte mich einmal bei euch in folgendem Fall erkundigen, in der Hoffnung, dass jemand damit schon Erfahrungen hat bzw. darüber etwas mehr Bescheid weiß. Moralische Fragwürdigkeiten sind bitte zu unterlassen.

Und zwar wollte ich mal fragen, was für staatliche Unterstützungen man als Alleinerziehender Elternteil(in Trennung lebend) empfangen kann, wenn man seit kurzem arbeitslosen geworden ist, aufgrund von Krankheit/Behinderung. Im Haushalt lebt ein Sohn(minderjährig), der andere bleibt bei dem anderen Elternteil.

Durch eben diese Krankheit/Behinderung ist man auch in Zukunft nicht arbeitsfähig, welches durch eine Klinik bestätigt wurde.

Bisher hat der Alleinerziehende Elternteil bei einer Firma 4 Jahre einen Job auf 400€-Basis erledigt, und seid der Trennung(Umzug, ect.) einen Teilzeit-Job(30 Stunden/Woche), welcher jedoch nach dem 1-Jahres Vertrag gecancelt wurde, aufgrund der Krankheit.

Was denkt ihr, bekommt man ab diesem Zeitpunkt bereits Hartz-IV? Normalerweise muss man doch dafür vorher eine bestimmte Zeit lang gearbeitet haben.
Wie sieht es mit Arbeitslosengeld aus?
Kennt ihr vielleicht noch andere Mittel/Wege/Ansprechpartner in solchen Fällen?

Ich würde mich sehr über ernsthafte Antworten freuen.
Mit freundlichen Grüßen, der_anonyme
__________________
The end is near.
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Ungelesen 30.03.12, 23:40   #2
eL_p4ra
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Hallo der Anonyme:

Arbeitslosengeld oder auch "ALG I" bekommst du unter diesen Vorrausetzungen :

Hast du in den letzten 24Monaten 12 Monate davon Beitragspflichtige Arbeit ausgeübt -> Dieser Anspruch beläuft sich dann auf 6 Monate. Nach weitere 4 Monaten Beschäftigungszeit erhöht sich der Anspruch um weitere 2 auf dann 8 Monate usw. Die Höchstanspruchsdauer für Arbeitnehmer unter 50 Jahren beträgt 12 Monate, hierfür müssen 24 Monate Beiträge in den vergangenen 24 Monaten vor der Arbeitslosigkeit geleistet worden sein.

In der Zeit indem ALG I bezogen wird hast du anrecht auf Wohngeld. Diese wird je nach Lage (mit Kind(er) oder ohne Kind(er) extram berechnet. So das du Strom, Wasser und Heizung bezahlen kannst ohne das du und dein Kind hungern müssen. Zusätzlich hast du ja noch das Kindergeld was meines Wissens nicht in die Berechnung einbezogen wird. Da dieses ja für dein Kind ist wovon Kleidung usw. Finanziert werden soll.

Sofern du ALG II dann bekommst fällt das Anrecht auf Wohngeld weg. Dafür hast du aber dann bzw dein Kind auch Anrecht auf ALG II dieser sich wie folgt Staffelt :

251 Euro für Kinder von 0 – 14 Jahren
287 EUR Euro für Kinder von 15 – 17 Jahren
299 EUR Euro für unter 25-Jährige im Haushalt

Auf deine anderen Fragen wirst du meines erachtens nach alle Antworten hier finden : [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

Mit freundlichen Grüßen : p4ra
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Ungelesen 31.03.12, 04:17   #3
Style-Kill
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@eL_p4ra
Richtig, bei ALG l wird Kindergeld, Wohngeld und auch ALG ll nicht angerechnet.

@der_anonyme

Arbeitslosengeld gibt es in 2 Stufen die hat eL_p4ra ja schon richtig erklärt, das wäre ALG l und ALG ll(Harz lV) das würdest du aber eigentlich rausfallen, da du bei ALG l den Anforderungen scheinbar nicht entsprichst und bei ALG ll da du nicht erwerbsfähig bist(für ALG ll muss man halt Erwerbsfähig sein).

Deswegen müsste man Sozialhilfe bekommen, das erhalten Personen die nicht erwerbsfähig sind durch Krankheit/Behinderung/ zu wenig Rente etc. am besten mal zum Sozialamt hin und dort sich Informieren und beraten lassen, da es ein Ziemlich Bürokratischer Müll ist brauchen die oft recht viel von einem, daher wenn sie etwas verlangen gleich sagen was sie alles haben wollen und schriftlich geben lassen mit Unterschrift, ansonsten kann es passieren das die immer häppchenweise neue Sachen brauchen und somit alles herauszögern wollen.

MFG
Style-Kill
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Ungelesen 02.04.12, 04:35   #4
Mukwu
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Zitat:
Zitat von eL_p4ra Beitrag anzeigen
Hallo der Anonyme:

Arbeitslosengeld oder auch "ALG I" bekommst du unter diesen Vorrausetzungen :

Hast du in den letzten 24Monaten 12 Monate davon Beitragspflichtige Arbeit ausgeübt -> Dieser Anspruch beläuft sich dann auf 6 Monate. Nach weitere 4 Monaten Beschäftigungszeit erhöht sich der Anspruch um weitere 2 auf dann 8 Monate usw. Die Höchstanspruchsdauer für Arbeitnehmer unter 50 Jahren beträgt 12 Monate, hierfür müssen 24 Monate Beiträge in den vergangenen 24 Monaten vor der Arbeitslosigkeit geleistet worden sein.

In der Zeit indem ALG I bezogen wird hast du anrecht auf Wohngeld. Diese wird je nach Lage (mit Kind(er) oder ohne Kind(er) extram berechnet. So das du Strom, Wasser und Heizung bezahlen kannst ohne das du und dein Kind hungern müssen. Zusätzlich hast du ja noch das Kindergeld was meines Wissens nicht in die Berechnung einbezogen wird. Da dieses ja für dein Kind ist wovon Kleidung usw. Finanziert werden soll.

Sofern du ALG II dann bekommst fällt das Anrecht auf Wohngeld weg. Dafür hast du aber dann bzw dein Kind auch Anrecht auf ALG II dieser sich wie folgt Staffelt :

251 Euro für Kinder von 0 – 14 Jahren
287 EUR Euro für Kinder von 15 – 17 Jahren
299 EUR Euro für unter 25-Jährige im Haushalt

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Mit freundlichen Grüßen : p4ra

Danke für diese Informationen.
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Ungelesen 31.03.12, 12:11   #5
eL_p4ra
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Style-Kill :

Also ich weiss aus dem eigenen Familienkreis das diese EU-Rente (Erwerbsunfähigkeitsrente) ebenfalls vom Arbeitsamt bzw Jobcenter gezahlt wird. Sofern diese unter dem Mindestniveau liegt wird diese dann zusätzlich durch ALG II Aufgestockt.

Bei einer 30 Stunde Woche wird sicherlich genügend Beiträge gezahlt worden sein das 6 Monate ALG I gewährleistet wird. Dennoch empfehle ich dem Anonymen die Anträge paralel zu stellen. Da es ja auch eine gewisse Bearbeitungsdauer gibt. Sofern ALG I abgelehnt wird hast du wenigstens die Grundsicherung durch ALG II. Denn dir steht erst das Geld zu ab den Tag an dem du dich angemeldet hast. Deswegen paralel stellen. Sollte dir nach 5 Wochen gesagt werden das für ALG I die Vorrausetzungen nicht erfüllt wurden und dann erst den ALG II Antrag stellst fehlen dir die 5 Wochen. Am besten bei dem ALG II Antrag den Bearbeiter bescheid geben das da noch keine Entscheidung getroffen wurde. Absagen das du das ALG II nicht brauchst kannst du immer, vorraussagen leider nicht.
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Ungelesen 31.03.12, 13:18   #6
Thorasan
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Aufstockendes ALG2 bekommste auch, wenn du nicht arbeitsfähig bist. Hab ich selbst, da ich 100% arbeitsunfähig geschrieben bin. Die Rente reicht aber nicht, von daher aufstockung, alle 3-4 Monate zu nem Reha-Job-Vermittler, der aber nichts tut. Soll heissen, du bekommst das Geld, hast sämtliche "Rechte" eines regulären ALG2 Empfängers aber keine Pflichten was die Jobsuche angeht.
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