Hi leute hoffe einer kann mir helfen bzw. Einen ratschlag geben.
Bin heute mit dem wagen von meinem vater unterwegs gewesen 2 spurige fahrbahn rechts hat mich einer überholt war eine 50 er zone.
Und der mich überholt hat von rechts hat dann sofort nach dem überholvorgang nach links gewechselt also vor mich und wollte plötzlich links abbiegen damit ich ihm nicht drauffahre habe ich aus panik gebremst und leicht zur rechten spur gewechselt. Plötzlich habe ich neben mir einen fahrzeug entdeckt und sofort wieder stärker gebremst und auf die linke wieder gezogen. War ca. 15 centimeter vielleicht auf der rechten spur wegen dem totenwikel habe ich den fahrer zu spät gesehen. Aber gottsei dank noch rechtzeitig bevor es zu einem crash kam, erst als ich wieder nach liks gezogen hatte hat der rechte den ich kurz geschnitten hatte das fenster runtergefahren und sofort angefangen zu brüllen das sein felge nun kaputt sei wegen mir ich habe ihn erst nicht verstanden weil er nur am brüllen war ich habe mich entschuldigt und gesagt das ich ihn nicht gesehen habe und es mir leid tut.
Dann sind wir vielleicht 100 meter gefahren er stand neben mir an der ampel und sagte wiede mein felge ist kaputt wegen dir ich sagte okey diesmal hatte ich es auch verstanden da wir zwei die komplett fahrbahn gesperrt hatten erklärte ich ihm das er mich vor lassen soll ich vor ihm anhalte und wir nur eine fahrbahn blockieren und der verkehr hinter uns weiter kann und das ivch die felge sehen mochte.
Ich blinkte nach rechts er hat mich nicht reingelassen gibte gas und ist weggefahren und ich dachte mir ja ich glaube er hat einen schaden an der felge schon gehabt und wollte das jetzt ausnutzen er ist nicht einmal ausgestiegen und nnach der felge geguckt er hat auch als ich ihm geschnitten hatte nach rechts auf nem bordstin oder so gezogen er hat einfach gerade leicht gebremst.
Am abend kam die polizei ich hätte fahrerflucht begangen ihm geschnitten und er ware am bordstein ausgewischen und die felge kaputt gemacht.
Meine frau war neben mi und er war alleine das ist aber auch nicht das problem wenn seinen fahrzeug etwas wegen mir gestossen ist bin ich naturlich bereit es zu zahlen nur fahrerflucht habe ich nicht gemacht ich hab die unfallstelle nach ihn verlassen und ich finde es merkwürdig woher er sagen kann das seine felge kaputt ist er ist doch garnicht ausgestiegen.
Als die polizei da war habe ich natürlich aussage verweigert wie soll ich vorgehen das auto ist auf meinem vater.
Bist du Weggefahren oder er ? Wenn du - dann ist das Fahrerflucht, auch wenn der Schaden banal ist.
Wenn er weggefahren ist, dann seine Schuld und du kannst das der Polizei auch. Deine Ehegattin war ja Zeugin.
Und für die Zukunft : Bitte achte auf deine Rechtschreibung und benutze Absätze .
Gehe ich davon aus, das es kein Unfall war? Das heißt, Ihr seid auch nicht miteinander kollidiert? Dann ist das natürlich kein Unfall, und wenn kein Unfall stattgefunden hat, kann auch kein Unfallflucht stattgefunden haben.
Wenn jemand einen Unfall verursacht, dann holt man direkt die Polizei, oder die beteiligten. Er kann auch woanders gegen den Bordstein gefahren sein und sich vielleicht einen Sündenbock finden und sich daraus profilieren.
Aus Deinem Text lese ich raus, dass eure Autos sich nicht berührt haben, richtig? Wie sollst Du dann seine Felge zerstört haben? Irgendwas kann da nicht stimmen.
Ich würde an Deiner Stelle diesen Vorfall erst mal vergessen. Ich glaube nicht, dass von dem Kerl noch was kommt. Falls doch, ist das eher ein Fall für die Haftpflicht. Und selbst da soll er dir im Nachhinein beweisen, dass Du an dem Felgenschaden schuld bist.
Hoffentlich hast Du eine Rechtsschutzversicherung, dann übergib es einem Anwalt Deiner Wahl und lass es über ihn klären.
Auch wenn es das Auto Deines Vaters war, Du bist gefahren.
Mein Rat: nimm unbedingt einen Anwalt zur Hilfe und lass Dich von ihm beraten, auch wen Du keinen RS hast!
Mein Rat: nimm unbedingt einen Anwalt zur Hilfe und lass Dich von ihm beraten, auch wen Du keinen RS hast!
Wieso? Sind doch genug Hobbyanwälte hier. 1 oder 2 haben vielleicht sogar nen Führerschein?!
Schon mal auf die Idee gekommen, dass der TE den anderen geschnitten hat, so dass der Andere am Randstein entlang geschlittert ist? Da muss ich net aussteigen, das Geräusch dabei spricht Bände.
Auf jedenfall liest man das raus. Und somit hat der TE sehr wohl Fahrerflucht begangen.
was mich gerade wundert, wenn der wagen auf seinen vater zugelassen ist,
wieso steht die polizei dann bei ihm vor der tür?
sorry, aber warum "trollt" mich gerade ein komischer gedanke?
aussage verweigert, trotz zeuge?
komisch...
Gehe ich davon aus, das es kein Unfall war? Das heißt, Ihr seid auch nicht miteinander kollidiert? Dann ist das natürlich kein Unfall, und wenn kein Unfall stattgefunden hat, kann auch kein Unfallflucht stattgefunden haben.
Das ist gefährliches Halbwissen, was du hier von dir gibst. Natürlich kann es ein Unfall gewesen sein. Ein Unfall kann auch dadurch entstehen, wenn es nicht zu einer Kollision gekommen ist. Es muß nicht zwangsläufig zu einem Zusammenstoß gekommen sein. Nur durch ein Fehlverhalten kann es zu einem Unfall kommen.
Beispiel: Ein Pkw-Fahrer zieht von der mittleren Spur auf die rechte Spur 'rüber, ohne auf den dortigen Verkehr zu achten. Der auf der rechten Spur befindliche Pkw-Fahrer weicht nach rechts aus und knallt gegen den Bordstein. Ergebnis: Felge kaputt. Pkw-Fahrer der auf der mittleren Spur fuhr, fährt einfach weiter.
Dieser PKw-Fahrer hat eine Unfallflucht begangen, weil durch sein Verhalten ein anderes Fahrzeug beschädigt wurde.
Zum Sachverhalt:
Augenscheinlich hast du eine Unfallflucht begangen. Jetzt heißt es für dich, wie ist damit umzugehen???
Das erste was du richtig gemacht hast, als die Polizei auftauchte, keine Stellungnahme abzugeben.
Es ist leider an der Tagesordnung, dass derjenige der zuerst zur Polizei fährt um Anzeige zu erstatten, die besseren Karten hat. Das kann ich aus eigener Erfahrung sagen, denn ich war in einer ähnlichen Situation.
Ich empfehle dir dringend einen auf Verkehrsrecht versierten Rechtsanwalt zu beauftragen. Anders wirst du Schaden für dich kaum abwenden können.
Eine zügige Schadenregulierung hilft dabei, das Staatsanwälte ein Verfahren schnell einstellen.
Du kannst dich natürlich auch kämpferisch hinstellen und verlangen, dass der Unfallgegner erst einmal nachweist, das der Schaden tatsächlich aus diesem Sachverhalt stammt. Erfolgsaussichten: Ungewiß.
Zitat:
Wenn zuerst wegfährt verzichtet er damit auf Ansprüche. Sag das der Polizei, das er einfach weggefahren ist - verbessert deine Chancen.
Wer zuerst von der Unfallstelle wegfährt verzichtet keinesfalls auf seine Ansprüche. Selbst wenn du dich mit deinem Unfallgegner an der Unfallstelle geeinigt hast, und dann ein Woche später Anzeige erstattest, wird dein Unfallgegner bestraft. Du kannst dich auch nur an seine Haftpflichtversicherung wenden, ohne jemals ein Wort mit deinem Unfallgegner gesprochen zu haben. Denn die Haftpflichtversicherungen haben das Recht, ohne Zustimmung des Versicherungsnehmers zu regulieren.
Prognose: Das Gericht wird dir anbieten gegen Zahlung von ca. 1000Euro (zur Wahrung des Rechtsfriedens!) das Verfahren einzustellen.
Würde mich freuen wenn du mir Bescheid gibst ob es so gekommen ist.
Hintergrund: Ich sammel "Fälle" in denen dem Beschuldigten nichts nachgewiesen werden kann und
er/sie zu solchen Zahlungen "erpresst" werden.
Wohne noch bei meinen eltern deshalb sind die polizisten zu mir bzw. Nach hause gekommen.
Habe leider kein Rechtschutz und finanziel sieht es bei mir auch nicht gut aus.
Aus diesem grund weiss ich garnicht wie ich vorgehen soll.
Mein vater hat einen schreiben erhalten in dem er angeben soll wer mit dem fahrzeug gefahren ist.
Im Grunde musst du einfach das Angeben was passiert ist!
Du bist während eines Bremsvorgangs leicht nach links ausgewichen, dabei aber nicht auf die Linke Spur gekommen, es gab keinerlei Berührung mit einem anderen Fahrzeug.
Du wolltest diesen Sachverhalt auch mit dem Kläger klären doch dieser hat den Ort des Geschehens ohne weitere Angabe von Gründen verlassen.
Zeuge: Deine Frau
Fahrerflucht wird dann schneller fallengelassen als du Katze im Sack sagen kannst (Ich hatte das selbst mal und nach nem Telefonat mit dem Staatsanwalt kam die Bestätigung der fallengelassenen Anklage)
irgendwann kommt dann evtl. was von deiner Versicherung, da gibst du dann das gleiche an wie o.g. und fertig ist die Angelegenheit!
Also die Leute die Schreien, dann weist du Sofort, das der Typ irgend wie wohl Erfahrung in unfällen hat, und weiss wie er dich klein kriegen könnte. Den Normale leute die nicht jeden Tag ein Unfal haben, schreien nicht die sind genauso fertig wie du. " ich kenn mich aus ich hab 3 Unfälle gehappt 3 davon hat niemand gebrüllt.
Ja,, ganz Ruhig, kennt ihr doch Anklage wir immer erhoben, ob die dann sin hat ist denn egal, das stellt sich dann raus das alles umsonst war, weil das eine Schwirieg Situation war, wo es eben nicht anders möglich war, vorallem anhalten auf der Hauptstrasse, lach sollen noch mehr unfälle passieren..
D
Eine Frage: du sagst es war eine 50er Zone.
Wie schnell bist du denn gefahren? Du bist ja rechts überholt worden, oder? Das heißt, der andere, dessen Felge wegen dir angeblich kaputt ist, müsste wenn du 50 gefahren bist, mindestens 70 gefahren sein, um auf deiner Höhe zu sein.
Vl solltest du das auch bei der Polizei angeben.
Also am Besten wäre es gewesen, wenn du dann zur Polizei gegangen wärst & denen mitgeteilt hättest, wie es zu dem Vorfall kam. Somit hätte die Polizei schon mal nichts in der Hand wegen "Fahrerflucht", übrigens heißt es Unerlaubtes entfernen von der Unfallstelle.
Selbst wenn du kein Kontakt mit dem Gegner-Fahrzeug hattest, kann es durch dich einen Unfall gegeben haben, auf Grund dessen, dass der Gegner auch nach rechts Ausweichen musst & somit den Bordstein berührt hat. = Unfall!
Fakt ist, wenn du einen Zeugen hast (deine Frau) die bestätigen kann, dass du dem Gegner "angeboten" hast, dass du dir den Schadden vor Ort an schauen kannst & dieser dann die Unfallstelle verlassen hat, ist es somit ein klacks den Spieß umzudrehen! Jetzt hast du die Chance ebenfalls eine Anzeige zuerstatten wegen "Unerlaubten entfernen von der Unfallstelle"!
Was meinst du wohl, wer den kürzeren ziehen wird?!
Aus deiser Sache kannst du auch ohne Anwalt raus kommen.
Du bist fast all deiner Pflichten nachgekommen. Du hättest halt nur direkt zur Polizei fahren sollen & den den Sachverhalt schildern. Dann wärst du ganz fein aus der Sache raus!
Lass es zum Gerichtstermin kommen. Vor Gericht teilst du dann auch deine Befürchtung mit, dass du den verdacht hast, er wolle sich durch deine Versicherung bereichern (Schadensersatz der Felge etc). Teile auch mit, dass du dir nicht vorstellen kannst, dass der Unfallgegner soweit nach rechts ausweichen musste (wenn überhaupt), dass er gegen den Bordstein gekommen ist.
Nun ist der Spieß wieder erneut umgedreht, denn jetzt ist dein Gegner in der Pflicht nachweisen zu können, dass DU der Verschulder bist und der Schaden durch dein Fahrverhalten zustande gekommen ist!
Ich denke er wird ziemlich schnell seine Anzeige wieder zurück ziehen ;-).
Sorry, das was jetzt kommt ist scheiße aber ich erteile solchen Leuten gerne eine Lektion.
Mach vor Gericht deine Ausfälle geltend. Sprich Verdienstausfall, Entschädigung wegen der Anreise (Sprit, Bahn, etc) & ggf. noch Schadensersatzforderung auf Grund des Aufwandes, den du erheben musstest um die Angelegenheit klären zu können.
Das kann ganz schön teuer werden für Ihn. Bei den Ansprüchen, solltest du vielleicht zu einem Anwalt gehen und dich beracten lassen.
Du kannst auch direkt am Anfang zum Anwalt gehen & ein Beratungsgespräch anfordern. Diese sind für den ersten termin IMMER kostenlos!
Ja das ist ja der knacktpunkt.
Ich bin nicht zur Polizei gegangen, da er weggefahren ist, somit dachte ich aha er will mir die Felge nicht zeigen oder da war doch nichts.
Ich wäre aber nie zur der Idee gekommen, das er zur Polizei fährt und mich wegen Fahrerflucht anzeigt.
Mal abwarten ich werde erst mal zu einem Anwalt gehen und mich beraten lassen wie die Chancen für mich aussehen mehr oder weniger Erzählen als es passiert ist kann ich ja nicht.
Immer ehrlich bleiben
Für die Zukunft: Bei Verkehrsunfällen jeglicher Art, auch bei so unklaren Situationen, immer die Polizei rufen.
Auch auf die Nachfrage der Polizei hin, ob die Beteiligten sich den einig seien, immer verneinen. Ihr habt ein Recht auf Unfallaufnahme ^^ (Dies aber nur um eine mögliche Beweislast für Versicherungsansprüche umzukehren.)
servasli_serdar,
Deine Darstellung hinsichtlich des Unfallgeschehens ist zwar sehr lang aus Deiner Sicht beschrieben: aber leider sehr verklausuliert und verkehrstechnisch nicht eindeutig nachvollziebar. Habe den Unfallhergang mal mit einer speziellen Software nach Deinen Angaben nachgestellt und am PC simuliert; mit dem Ergebnis, das es dabei mehrere verkehrs-technische Widersprüche gibt, auf die ich aber aus rechtlichen Gründen nicht näher eingehen kann und darf.
Meine Empfehlung, versuche bitte nochmal in aller Ruhe und Sachlichkeit (ohne jegliche Emotionen) das Geschehene im chronologischem Ablauf zu rekonstruieren. Mach Dir dazu einige Notizen und eine Übersichtsskizze. Vielleicht kannst Du auch von der vermeintlichen Unfallstelle nachträglich einige Tagesfotos mit einer Digatialkamera machen.
Manchmal sagen Fotos mehr als eine Darlegung.
Zum Schluß:
Schildere den Unfallhergang aus Deiner Sicht so genau wie möglich Deines Vaters Haftpflichtversicherung. Nur Objektivitäten schildern - keine Vermutungen.
Verlange bitte von Deines Vaters Haftpflichtversicherung, dass das gegnerische Fahrzeug auf vermeintliche Schäden zu begutachten ist.
Es gibt auch vereinzelte "Fahrzeugführer", im Volksmund als "Bumser" genannt, die darauf spezialisiert sind, Verkehrsunfälle der gleichen Art mehrfach zu provozieren. Diese Unfälle werden dann immer mit anderen Verkehrteilnehmern provoziert und dann das Geld von den Versicherungen abkassiert. Das kann aber nur ein Sachverständiger nachweisen.
Aber wie schon andere vor mir geschrieben haben, bei einem Unfall oder "vermeintlichen" Unfall immer vor Ort bleiben und die Polizei rufen. Oft bekommen dann die "Berufsbumser" kalte Füße.
Wenn wirklich nichts weiter hilft, empfehle ich Dir, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Es geht weniger um den Sachschaden beim Unfall; aber der mögliche Vorwurf für Dich des Verdachtes wegen "Unerlaubten Entfernen vom Unfallort", gem. § 142 StGB angeklagt zu werden, ist kein Kavaliesdelikt, sondern eine Straftat.
Ich wünsche Dir, das es für Dich gut und ohne den Vorwurf des § 142 StGB ausgeht.
Ich habe mit einem Bekannten von mir gesprpochen, der bei der Polizei arbeitet.
Du hättest den Beamten an deiner Türe eine Aussage geben sollen, wie der Unfall passiert ist.
Die Beamten wären dann zur Unfallstelle gefahren und hätten erstmal Spuren gesichert, sofern welche vorhanden sind / waren.
Bei einer Solchen Aussage, dass seine Felge kaputt sei müssten am Boardstein gewisse "frische" Spuren sein. Fehlen diese liegt der Tatverdacht des Betruges vor!
Leider war es in diesem Fall ein Fehler die Aussage zu verweigern. Wenn alles so passiert ist wie du gesagt hast, dann wäre dir bei deiner Aussage nichts passiert.
Aber bitte nicht mit Schuleingeständnis verwechseln.
Vorallem weil du die Aussage verweigert hast, erschwert sich der Verdacht bei dir für die "Fahrerflucht"! Hast dir mehr oder minder ins eigene Fleisch geschnitten!
@ Pumlakum
Sorry aber was schreibst du denn da für ein Schwachsinn?! Du hättest das nach gestellt etc... Darfst aber aus rechtlichen Gründen nichts sagen.... bla bla bla
Dann lass dch so einen Mist in Zukunft weg, das hilft nicht bei dem Problem!
Und ich wüsste gerne mal wo in dieser Aussage technische Widersprüche sind?
Mal zum nachlesen § 142 StGB
§ 142
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich
1. nach Ablauf der Wartefrist (Absatz 1 Nr. 2) oder
2. berechtigt oder entschuldigt
vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.
(3) Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, daß er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.
(4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).
(5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.
Wenn du dir dies genau durchliest, wirst du bei dem Absatz 1 Nr. 2 was feststellen! Was ist eine angemessene Zeit?! - Vielleicht verstehst du was ich meine ;-)
Zu Nr5 müsstest du den "eigentlichen" Verursacher melden, sprich der jenige, der dich geschnitten bzw. ausgebremst hat! Er ist der eigentliche Unfallverursacher!
Zu Nr. 3 habe ich ja schon was geschrieben - Die Polizeidienststelle aufsuchen!
Aber davon mal weg... Versuch es wirklich den Sachverhalt umzudrehen! Teile mit, dass du den Schaden begutachten wolltest er aber einfach davon gefahren ist! Somit dreht sich der ganze Spieß um & dein Gegner ist in der Beweislast!
@Gamebeast1989
Meine Berufserfahrung, die Strafrechtskommentare von "Dreher & Tröndle", sowie das OLG Hamm sagen, dass es sich bei der angemessenen Zeit um 20 Minuten handelt.
Danach sollte man sich zur Polizei begeben, vorher jedoch noch eine Mitteilung am fremdgeschädigten Gut hinterlassen, um dort Angaben zum Sachverhalt zu machen.
@Pumlakum
In der Tat: Es sind schon seltsame Behauptungen die Du da aufstellst. Solche Gründe, welche eine Geheimhaltung beinhalten (es sei denn es würde in laufendes Ermittlungsverfahren von bedeutender Tragweite sein....) wurde mir nie gelehrt. Vielleicht habe ich auch damals in Verkehrs- und Strafrecht geschlafen.
Das Programm hätte ich aber gerne ^^
@TE
Wenn Du es vielleicht schaffst, ein VU-Skizze zu erstellen, dann kann Dir sicherlich besser geholfen werden. Immer davon ausgehend, dass wir hier keine Beihilfe zu verschiedenen Straftaten (wenn auch anonym) leisten.
Danke für den Hinweis mit den 20 Minuten... Das mit dem Zettel, das kannte ich shcon, jedoch denke ich wäre es in dem Fall, den der TE eröffnet hat nicht möglich gewesen *lach*
Zu dem nächsten Punkt, den du auf Pumlakum beziehst, das zeigt mir nur, dass ich da mit meiner Auffassung doch nicht alleine wr ;-).
Ich hatte auch mal so einen ähnlichen Fall.Da wollte auch jemand aus einem angeblichen Unfall von mir Profit schlagen,obwohll ich Ihn garnicht berührt hatte.Da kam auch nachts noch die Polizei zu mir und hat mich behandelt wie einen Schwerverbrecher.
Jedenfalls wurde mir dann vorgeschlagen gegen Zahlung eines Bußgeldes von ca. 400 Euro(was Sie Dir auch anbieten werden)das Verfahren einzustellen.
Da bin ich jedenfalls nicht drauf eingegangen.Bei der Gerichtsverhandlung bin ich dann ohne Anwalt hin(der kostet nur Geld) und konnte denen erklären,das ich den Schaden garnicht verursacht haben kann.Das Verfahren wurde dann nach 10 Minuten gegen mich eingestellt.
Also mach Dir nicht so einen Kopf.Es wird auch schwer zu beweisen sein,das der Felgenschaden von Dir ist,wenn es zu keiner weiteren Kollision kam.Das wird für jeden Richter sehr unglaubwürdig wirken,mit dem Felgenschaden.Außerdem steht dann ja noch Aussage gegen Aussage und im Zweifel immer für den Angeklagten.Also,bleib ganz locker.
Was noch dazu kommt ist,das selbst wenn er durch Dein Bremsen ausweichen mußte u. dann dadurch gegen den Bordstein fuhr,dann ist es verkehrsrechtlich nicht Deine Schuld,da er jederzeit mit so einer Situation im Straßenverkehr rechnen muß und immer so vorrausschauend fahren muß,das er jederzeit sein Fahrzeug sicher zum stehen bekommt.
Habe vor 4 Tagen einen Schreiben von der Versicherung bekommen bin dann auch direkt zum Anwalt gegangen, die ich vom ADAC vorgeschlagen bekommen habe.
Warte nun drauf bis der Anwalt die Akte durchgeschaut hat.
Er sagte mir aber bis zum Geruicht würde es garnicht kommen ?