Eine kurze Schilderung des Sachverhaltes :
Ich lebe seit fast einem Jahr mit meiner Freundin (19 J.) und unserer gemeinsamen Tochter (16 Mon.) in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Sie befindet sich seit Oktober 2011 im 2ten Lehrjahr ihrer Ausbildung. Bis Oktober 2011 wurde das Kindergeld regelmäßig bewilligt und gezahlt. Ab Oktober bis Dezember 2011 wurde die Zahlung des Kindergeldes eingestellt da das Einkommen zu hoch gewesen wäre ! Mit der Antragsablehnung für Oktober / November & Dezember wurde ihr in dem Schreiben versichert dass sie ab Januar 2012 wieder regulär Kindergeld erhalte da die Vorraussetzungen ab diesem Monat wieder erfüllt wäre.Doch es erfolgte bis heute keine Zahlung.
Meine Frage :
Bekommt man in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft , wie oben geschildert, Kindergeld , wenn man sich in einer Ausbildung befindet , 19 Jahre alt ist und das Nettoeinkommen im Monat im Durchschnitt 760-800 € beträgt ?