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myGully |
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11.03.12, 13:02
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#1
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Newbie
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 79
Bedankt: 39
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Roller ohne gültiges Kennzeichen
Hallo Leute,
eben ist mir etwas selten dämliches passiert.
Ich hatte meinen 50ccm Roller aus der Garage geholt, um zu sehen ob er noch anspringt nach der Winterpause. Ich wollte mir morgen ein neues Kennzeichen holen.
Da er zwar anging aber etwas merkwürdige Geräusche von sich gab, bin ich ca.100m die Strasse hoch- und wieder zurückgefahren. Das ganze ohne Helm.
Hier siehst du das ganze Jahr keine Polizei, ausser heute. Was soll ich sagen, ein Riesen-Powow Mit Kontrolle des Atems und der Papiere. Er ging mit mir dafür sehr puplikumswirksam zu mir nach hause.
Natürlich war ich selbst schuld und es war nicht richtig. 
Hat jemand eine Ahnung welche Strafe droht. Es ist mein erstes Vergehen. Ich fahre seit über 30 Jahren Auto ohne Unfall.
Gruß
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11.03.12, 14:59
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 530
Bedankt: 963
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Es handelt sich hierbei um einen Verstoß gegen § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PfVG). Zum Nachlesen:
Bezogen auf deinen Fall, kann das eine kleine Geldstrafe -- immer gemessen an deinem Verdienst -- bedeuten. Hier spielt auch eine große Rolle, ob du in Flensburg vertreten bist  Ich würde erstmal nicht davon ausgehen, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellt oder im Gegeteil, dir ein Fahrverbot auferlegt.
Du bekommst in den nächsten Tagen wahrscheinlich einen Anhörungsbogen, indem du nochmals zu der Sache schriftlich Stellung nehmen kannst.
Es ist jetzt die Frage, ob du einen Rechtsanwalt über eine Rechtschutzversicherung (falls vorhanden) einschaltest? Aber was kann der erreichen? Eine Reduzierung der Geldstrafe im besten Fall.
Die Punkte in Flensburg kann er dir nicht nehmen. Nach dem Punktekatalog des KBA gibts hierfür 6 Punkte, die dir 5 Jahre (--> weil Straftat und keine Ordnungswidrigkeit) nachlaufen.
Ich würde den Anhörungsbogen wahrheitsgemäß ausfüllen und abwarten, was passiert. Ach ja, eine andere Variante ist, dass sich euer Dorfsheriff bei dir meldet und eine offizielle Vernehmung machen will.
Gruß
Merlin1136
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11.03.12, 17:32
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#3
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Newbie
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 79
Bedankt: 39
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Hallo merlin,
vielen Dank für deine Antwort.
Was mir noch zu schaffen macht, ist die Frage, ob es einen Eintrag ins Führungszeugnis oder Ähnliches gibt, da ich mir das für meinen Job nicht erlauben könnte.
Deswegen werde ich mir wohl doch einen Anwalt nehmen.
Es ist schon krass, ich habe mir in meinem Leben noch nichts zu Schulden kommen lassen und bin über 30 Jahre ohne Beanstandungen Auto gefahren (ergo keine Eintragung in Flensburg) und jetzt fühle ich mich wegen dieser 100m wie ein Schwerbrecher, der jetzt um seinen Job bangt.
Ich bin lediglich ein paar Meter gefahren, um auf den Motor zu hören, ob ich die Kiste überhaupt noch anmelden soll.
Ein Fehler, sicher, aber Strafsache???
Gruß
raindog
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11.03.12, 18:09
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 530
Bedankt: 963
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Hi,
also da kann ich dich beruhigen. Einen Eintrag ins Führungszeugnis o.a. gibt es dafür nicht.
Strafsache....Das Wort hört sich erstmal gewaltig an. Aber man muß jeden Fall als Einzelfall prüfen. Erst wenn Alles zusammen getragen ist, entscheidet die Staatsanwaltschaft, wie dieser oder jener Fall zu bearbeiten ist.
Deine Geschichte sehe ich so, dass du nicht die typische Person bist, für die das Gesetz gemacht worden ist. Was ist mit denen, die mit dem Pkw jeden Tag ohne Versicherungsschutz fahren?? Wer bezahlt im Schadenfall??
Du hast einen verhältnismäßig kleinen Fehler begangen. Ich denke, den Kopf wird man dir nicht abreißen, aber einen kleinen Denkzettel wird es schon geben.....aber ich bin kein Staatsanwalt.
Zum Thema 'Rechtsanwalt ja oder nein' ist folgendes zu sagen: Im Moment brauchst du ihn noch nicht. Erst wenn ein Strafbefehl auf den Tisch kommt, ist er vielleicht angebracht.
Ich kann dir abschließend nur den Rat geben: Gib alles zu....versuche nicht dir irgendwelche Ausreden einfallen zu lassen...es wird alles als Schutzbehauptung gewertet. Entschuldige dich 100mal...verweise auf deine 30jährige Fahrpraxis ohne große Fehler. Immer das Positive von dir darstellen. Das hört sich jetzt nach PoPo-Kriecherei an. Ist es vielleicht auch....aber wenn es dich in dieser Sache weiter bringt, ist jedes (legale) Mittel erlaubt.
Vielleicht sagst du mir noch wie die Sache, in ein paar Wochen/Monaten ausgegangen ist. Würde mich freuen.
Gruß
Merlin1136
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11.03.12, 18:19
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 661
Bedankt: 1.168
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Zitat:
Zitat von raindog
Ein Fehler, sicher, aber Strafsache???
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Verstöße gegen die Versicherungspflicht werden deshalb so streng geahndet, weil bei einem Unfall schnell enorm hohe Kosten entstehen können, die nur die wenigsten Privatpersonen problemlos zahlen können. Deshalb bleiben dann meistens die Geschädigten auf den Kosten sitzen.
Dir muss auf den paar Metern nur ein unvorsichtiges Kind vor den Roller laufen. Wenn keine Versicherung besteht, musst du persönlich für sämtliche Krankenhauskosten usw. gerade stehen. Das können - wenn das Kind z.B. schwer am Kopf verletzt wird - locker ein paar zehntausend Euro sein.
Wenn mehrere Personen verletzt werden (gut, bei einem Roller eher unwahscheinlich, aber deswegen wird die Strafe für dich auch eher gering ausfallen), geht es bei schweren Unfällen schnell in Richtung hunderttausend Euro. Ohne Versicherung auf der Autobahn einen Unfall mit zwei vollbesetzen Autos verursacht, alle Insassen schwer verletzt? Da kannst du eigentlich nur noch auswandern.
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11.03.12, 18:23
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#6
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Newbie
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 79
Bedankt: 39
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Hallo Ihr netten "Forums-Kollegen"
vielen Dank nochmals für Eure Hilfe. Das beruhigt mich schon einmal.
Ich werde es wohl so machen, wie merlin es vorgeschlagen hat.
Als Pokriecherei sehe ich es auch nicht unbedingt, aber auch wenn es so wäre, es ist hier wohl angebracht.
Ich werde auf jeden Fall Bericht erstatten, wie es ausgegangen ist.
Nette Grüße
raindog
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12.03.12, 17:41
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#7
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Stammi
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 1.247
Bedankt: 1.130
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Wäre zudem sehr gut wenn du weiter hin hier berichten würdest, was so noch kam. Damit in Zukunft bei ähnlichen Fällen man hier darauf verweisen könnte.
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15.03.12, 11:33
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#8
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Newbie
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 79
Bedankt: 39
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Also jetzt geht es weiter:
Heute kam die "Beschuldigten-Anhörung".
Straftat: §1 + 6 Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Angehängt ein Fragebogen zum Ausfüllen:
-Angeben zur Person: Name, Wohnsitz, Geburtsdatum und -ort, Familienstand und Beruf.
-Freiwillige Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen.
Name des Ehegatten, Anzahl der Kinder, evtl. Unterhaltszahlungen, Höhe meines
Nettoeinkommens und das meiner Frau.
-Erklärung zur Aussagebereitschaft. Quasi ob ich die Tat zugebe.
-Ein Blatt auf dem ich eine Erklärung abgeben kann.
Ich werde alles ausfüllen und mich schuldig gestehen.
Ob ich Auskünfte über unser Einkommen erteile weiß ich noch nicht. Aber wahrscheinlich doch.
Ich war nur überrascht, dass das Schreiben an den Polizeibeamten und nicht an die Staatsanwaltschaft geht.
Fortsetzung folgt
Gruß
raindog
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16.03.12, 09:56
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 530
Bedankt: 963
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Hi raindog,
die Angaben zu deinem Namen etc. mußt du machen. Ansonsten besteht die Möglichkeit (jedenfalls in NRW) das du gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz verstossen hast (Personalienverweigerung) und deswegen einen reingewürgt bekommst. Kann, muß aber nicht. Einige Polizeibehörden machen das.
Zitat:
Ob ich Auskünfte über unser Einkommen erteile weiß ich noch nicht. Aber wahrscheinlich doch.
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Wenn du hierzu keine Angaben machst, besteht die Möglichkeit des Schätzens.
Zitat:
Ich war nur überrascht, dass das Schreiben an den Polizeibeamten und nicht an die Staatsanwaltschaft geht.
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Die Polizei wird hier für Staatsanwaltschaft (StA) tätig....ist quasi der "verlängerte Arm" der StA....
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17.03.12, 20:33
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#10
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Newbie
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 79
Bedankt: 39
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Also ich habe das Schreiben komplett ausgefüllt, da ich ja nichts zu verbergen habe.
Den "Tathergang" habe ich beschrieben so wie er war. Ich habe dabei nochmals besonders herausgehoben, dass ich über 30 Jahre ohne Beanstandung gefahren bin und dass ich keine grosse Ausfahrt geplant hatte, sondern nur das Geräusch des Motors orten wollte. Dies war auch für den Polizisten ersichtlich, da ich nur ein altes Sweat-Shirt und Jogginghose anhatte und nichts dabei hatte ausser meinem Wohnungsschlüssel.
Natürlich habe ich auch mehrmals betont, dass ich den Fehler einsehe und bereue.
Trotzdem kann ich mal wieder nicht sehen, was unser Recht nichts mit gerecht zu tun hat. Jetzt gilt es halt abzuwarten.
Ich berichte weiter.
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03.05.12, 16:16
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#11
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Newbie
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 79
Bedankt: 39
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Hallo liebe Gemeinde,
hier die versprochene Rückmeldung.
Nach mittlerweile fast 8 Wochen bangen Wartens, habe ich heute Post von der Staatsanwaltschaft bekommen.
Und was soll ich sagen, das Verfahren wurde eingestellt.
Wenn ich mir vorstelle, was mir hätte blühen können.....
Mir ist heute ein Riesen-Stein vom Herzen gefallen.
Na ja, Glück gehabt.
Was aber nicht zum Nachahmen auffordern soll.
Ich danke euch allen jedenfalls für eure Anteilnahme und Unterstützung.
Gruß
raindog
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03.05.12, 17:25
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#12
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Toller Hecht!
Registriert seit: Apr 2012
Beiträge: 191
Bedankt: 286
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Verfahren wurde eingestellt.
wie kommt denn sowas? hat unser staat im lotto gewonnen, sind doch sonst immer so geldgeil.
ich freue mich für dich raindog, dass du so ein glück hast.
__________________
walk on the wild side of life
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06.05.12, 13:54
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#13
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Anfänger
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 1
Bedankt: 0
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Bei einem Bekannten von mir, war es ähnliches, bei dem wurde es nicht eingestellt. Also haste wirklich Glück gehabt.
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06.05.12, 19:35
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#14
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Newbie
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 79
Bedankt: 39
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Darf ich fragen, wie es bei deinem Bekannten ausgegangen ist?
Mir ist schon bewusst, dass ich Glück gehabt habe.
Aber ich gehe davon aus, dass es eine Rolle gespielt hat, dass ich in einem intakten Umfeld lebe, dass ich offensichtlich nur ein paar Meter zum Lokalisieren des Motorengeräuschs gefahren bin und (dank eurer Ratschläge) plausibel zum Ausdruck gebracht habe, dass es mir leid tat und ich den Fehler eingesehen habe.
Ausserdem habe ich mir in meiner langen Praxis noch nichts zu Schulden kommen lassen.
Aber trotzdem hätte es anders ausgehen können.
Wie war es bei deinem Bekannten?
Gruß
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