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myGully |
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12.02.12, 13:25
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#1
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Süchtiger
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 747
Bedankt: 244
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Nutzern illegaler Filmportale droht Strafverfahren
Stillgelegte Raubkopie-Seiten Kino.to und Kinox.toNutzern illegaler Filmportale droht Strafverfahren
Zitat:
Die Staatsanwaltschaft hat Tausende Daten von Kunden der im Juni 2011 geschlossenen Seite "Kino.to" ermittelt. Weil davon auszugehen sei, dass die Nutzer wussten, dass sie Kriminelle unterstützen, droht ihnen jetzt die gerichtliche Verfolgung.
Bei den ermittelten Nutzern handelt es sich um Premium-Kunden, die mittels PayPal Geld für einen werbefreien Zugang zu den illegalen Streams gezahlt hatten. Auch für Nutzer ist das Streamen aus dem Internet illegal.
Die GVU möchte auch gegen die Betreiber der Seite gerichtlich vorgehen. Es gibt umfangreiche Hinweise und Erkenntnisse auch über die am Rande beteiligten Personen.
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Nun scheint es ja doch ernst zu werden!!!
Allerdings wurde schon oft gedroht und nix ist passiert!!!
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12.02.12, 14:25
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#2
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Anfänger
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 2
Bedankt: 0
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Strafverfahren gegen ehemalige kino.to Premium-User
Nutzern illegaler Filmportale droht Strafverfahren
Zitat:
Stillgelegte Raubkopie-Seiten Kino.to und Kinox.to: Nutzern illegaler Filmportale droht Strafverfahren. Die Staatsanwaltschaft fand auf den beschlagnahmten Rechnern von Kino.to die Daten von Premium-Kunden der Seite. Sie zahlten für einen werbefreien Zugang zu den Filmen per PayPal.
Tausende ehemalige Nutzer der im Juni 2011 stillgelegten Raubkopie-Seite Kino.to müssen laut FOCUS-Informationen mit einem Strafverfahren durch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden rechnen. Die Daten von sogenannten Premium-Kunden der Seite, die für einen werbefreien Zugang zu den Filmen per PayPal zahlten, fand die Staatsanwaltschaft auf den beschlagnahmten Rechnern von Kino.to. Ein ähnliches Bezahlsystem existiert auch auf der ebenfalls illegalen Nachfolgeseite Kinox.to.
Der Geschäftsführer der Gesellschaft zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), Matthias Leonardy, sagte FOCUS: „Den Nutzern von Kinox.to müsste klar sein, dass sie damit Kriminelle unterstützen. Das gilt insbesondere für die Inhaber von bezahlten Premium-Accounts.“
Den Machern von kinox.to droht Strafantrag
Nach einem Urteil des Amtsgerichts Leipzig vom Dezember 2011 ist das sogenannte „Streamen“ von Film-Raubkopien aus dem Internet strafbar.
Gegen die Macher von Kinox.to will die GVU im Februar Strafantrag stellen. Das bestätigte GVU-Sprecherin Christine Ehlers. Zu Hintermännern und Struktur der Seite seien „eine Menge Hinweise bei uns eingegangen“, sagte Ehlers. Die GVU geht davon aus, dass es sich bei den Betreibern von Kinox.to um deutschsprachige IT-Experten handelt.
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FOCUS Online: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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12.02.12, 15:01
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 476
Bedankt: 461
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Ist das überhaupt möglich? Immerhin war vor der Schließung von Kino.to nie ganz sicher, ob Streamen jetzt erlaubt ist, oder nicht.
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13.02.12, 01:39
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#4
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Newbie
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 69
Bedankt: 38
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so lange alle weitermachen wird schon nichts passieren. Die können ja schlecht halb Deutschland anklagen.
__________________
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13.02.12, 08:11
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 499
Bedankt: 440
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Zitat:
Zitat von gullyabani
so lange alle weitermachen wird schon nichts passieren. Die können ja schlecht halb Deutschland anklagen.
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es zahlt nicht halb Deutschland fürs Premium.
Wer sowieso dafür bezahlt ist selbst schuld..
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13.02.12, 01:48
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#6
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Katzenfisch
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 571
Bedankt: 614
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Kann mir nicht vorstellen, dass da viele angeklagt werden. Der Großteil der Nutzer dürften Free-User gewesen sein, die man jetzt nicht mehr verfolgen kann. Ein kleiner Teil, der nicht wusste, dass Adblock exisitiert, hat für einen werbefreien Zugang gezahlt - aber wieviele werden das schon sein? 1% der User?
Könnte mir vorstellen, dass man der Sache nachgeht, dürfte ja sogar recht einfach werden, wenn Paypal die Daten rausgibt.
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13.02.12, 18:29
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#7
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Ist öfter hier
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 227
Bedankt: 158
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Kino.to: Strafverfahren bald auch gegen Nutzer
Zitat:
Im Zuge der weitergehenden Ermittlungen gegen das im vergangenen Jahr abgeschaltete Streaming-Portal Kino.to soll nun offenbar auch gegen Nutzer der Plattform vorgegangen werden. Tausende ehemalige Anwender müssen nach Informationen des Nachrichtenmagazins 'Focus' (heutige Ausgabe) mit einem Strafverfahren durch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden rechnen.
Bei diesen handelt es sich um die so genannten Premium-Kunden der Seite, die für einen werbefreien Zugang zu den Filmen per PayPal eine Gebühr zahlten. Deren Daten fand die Staatsanwaltschaft auf den beschlagnahmten Rechnern von Kino.to. Ein ähnliches Bezahlsystem existiert auch auf der Nachfolgeseite Kinox.to.
"Den Nutzern von Kinox.to müsste klar sein, dass sie damit Kriminelle unterstützen. Das gilt insbesondere für die Inhaber von bezahlten Premium-Accounts", erklärte der Geschäftsführer der Gesellschaft zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), Matthias Leonardy, gegenüber dem Magazin. Er beruft sich dabei unter anderem auf ein Urteil des Amtsgerichts Leipzig vom Dezember 2011, nach dem das streamen von Film-Raubkopien aus dem Internet strafbar ist.
Allerdings ist die Problematik noch nicht abschließend von den Gerichten entschieden. Letztlich wird sich zeigen, inwieweit die Justiz wirklich bereit ist, Nutzer der Angebote wirklich strafrechtlich zu belangen. Schließlich dürften ihre Taten im Vergleich zu den Betreibern oder den Uploadern eher als Bagatellen eingeschätzt werden. Die Betroffenen müssen wohl eher damit rechnen, im Zuge einer Abmahnung eine Unterlassungserklärung abgeben und einige hundert Euro zahlen zu müssen.
Gegen die Macher von Kinox.to will die GVU im Februar Strafantrag stellen. Das bestätigte GVU-Sprecherin Christine Ehlers. Zu Hintermännern und Struktur der Seite seien "eine Menge Hinweise bei uns eingegangen", so Ehlers. Die GVU geht davon aus, dass es sich bei den Betreibern von Kinox.to um deutschsprachige IT-Experten handelt.
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13.02.12, 18:47
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 499
Bedankt: 440
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schon das 3te mal eröffnet.
Das Thema gibt es schon
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13.02.12, 19:17
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#9
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Ist öfter hier
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 227
Bedankt: 158
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Zitat:
Zitat von Michalius
schon das 3te mal eröffnet.
Das Thema gibt es schon
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Nein.
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13.02.12, 19:21
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 499
Bedankt: 440
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Zitat:
Zitat von 00:00
Nein.
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DOCH
[URL="http://mygully.com/thread/390-nutzern-illegaler-filmportale-droht-strafverfahren-2569151[/URL]
das 2te wurde schon gelöscht...
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13.02.12, 09:44
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#11
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 499
Bedankt: 440
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Zitat:
Zitat von Cleber
Bin auch der Meinung dass das Streamen, bisher legal war.
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Ganz legal war es noch nie, die Anwälte und Gerichte waren sich nicht ganz sicher wie sie es einstufen sollen. Das heisst jedoch nicht das es legal ist solange es kein Urteil gibt.
Außerdem haben die Free-User nichts zu befürchten, da nur die Premium-User angegangen werden.
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13.02.12, 09:54
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#12
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 29
Bedankt: 6
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Zitat:
Zitat von Cleber
Kann mal wer die Frage von Exelto beantworten?!?!?
Bin auch der Meinung dass das Streamen, bisher legal war.
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Ich hab die Geschichte seit dem letzten Jahr ein wenig verfolgt. Der Rechtsprechung fehlt einfach der Ansatzpunkt, wo eingegriffen werden kann. So richtig eindeutig kann bis heute keiner sagen wie man den Streamer packen kann. Da geht es lediglich um technische Gesichtspunkte, wie zum Beispiel ob das Buffern einem Download entspricht usw.? Wenn der Punkt dann irgendwann mal geklärt ist, wird sich die Frage stellen was der Download für einen Schaden anrichten wird!, wie z. B. öffentl. Aufführung, Vertrieb, Upload ...
Und dann noch mal zum eigentlichen Thema -PayPal&Kino.to. Für welches Vergehen soll so ein User bestraft werden? Weil er Geld bezahlt hat, um eine Internetseite mit Hyperlinks werbefrei sehen zu können?
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