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[Kurioses] Haftbefehl fürs Falschparken

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Ungelesen 09.02.12, 01:06   #1
TheFallenDice
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Standard Haftbefehl fürs Falschparken

Zitat:
6.500 Bürger erhielten 2011 aus Bielefeld einen Erzwingungshaftbefehl

Bielefeld. Um im Gefängnis zu landen, muss man schon einiges auf dem Kerbholz haben. So denkt man. Dass aber schon eine Ordnungswidrigkeit ausreichen kann, um hinter Gittern zu landen, wissen nur wenige. 2011 erhielten 6.500 hartnäckige Zahlungs-Verweigerer sogenannte Erzwingungshaftbefehle vom Amtsgericht Bielefeld. Offenbar eine effektive Drohkulisse, nur 27 von ihnen gingen wirklich ins Gefängnis.

So ist es einem Firmeninhaber ergangen, dessen Mitarbeiter in Herford mit dem Firmenwagen ein Knöllchen über 5 Euro erhalten hatte. Sein Bielefelder Rechtsanwalt erklärt: "Mein Mandant ist kein Ignorant. Weil aber seine Firma in die Insolvenz gegangen war, waren Mahnungen und Inkasso-Briefe zu Hauf bei ihm eingegangen." Dabei muss der Bußgeldbescheid vergessen worden sein, auch vom Insolvenzverwalter.

Ob ein Gerichtsvollzieher den Mandanten aufgesucht hat, konnte der Jurist, der nicht namentlich genannt werden will, nicht sagen. Was er dennoch überzogen findet, ist der Haftbefehl, den der verschuldete Mandant im September 2011 von der Bielefelder Staatsanwaltschaft erhielt: Ein Tag hinter Gittern, weil er 5 Euro (plus 27 Euro Gebühren) nicht gezahlt hat.

Erzwingungshaft bedeutet, dass Nicht-Zahler – meist für ein oder Tage, mehr sind die Ausnahme – wegen nicht bezahlter Bußgelder in Haft genommen werden. "Dabei handelt es sich nicht um eine Ersatzfreiheitsstrafe, mit der das Bußgeld anschließend abgesessen ist", betont der Jurist. Die Erzwingungshaft befreit anschließend nicht von der Zahlung. "Das ist doch nicht verhältnismäßig, wenn man bedenkt, was ein Straftäter alles anrichten muss, bis er tatsächlich ins Gefängnis muss", zweifelt der Verteidiger an den richtigen Mitteln der Behörden.

Ordnungsamtsleiter Roland Staude erklärt: "Das ist bei uns immer das letzte Mittel." Und zwar erst nach dem erfolglosen Vollstreckungsversuch durch die Stadtkasse (das Bußgeldverfahren muss also rechtskräftig abgeschlossen sein) "Wenn es so weit kommt, setzen wir dieses Mittel rigoros ein. Wir wollen schon im Ansatz verhindern, dass es sich herumspricht, in Bielefeld würden nicht alle Bußgelder eingezogen."

Das hat vor allem mit dem berühmten Blitzer am Bielefelder Berg zu tun. Allein 15.000 Erzwingungshaftbefehle habe die Behörde seit Aufstellung des Autobahn-Starenkastens am 11. Dezember 2008 bis vergangenen August beantragt. "Die meisten Betroffenen sind hier Auswärtige, die gehofft haben, aus der Ferne nicht belangt zu werden."

Immerhin 5 Prozent aller Bielefelder Bußgeldverfahren endeten demnach mit diesen Haftanträgen. Die meisten der vorausgehenden Vergehen lägen unter 100 Euro, sagte Amtsgerichtssprecherin Anett Poßecker. Zwei Drittel davon seien Temposünder, die auch höhere Bußgelder begleichen müssten, so Staude. Die übrigen Fälle verteilten sich aber auf Parkvergehen, Abschleppmaßnahmen, Verstöße gegen Tierschutzauflagen oder das Lebensmittelgesetz.

Steht aber erst ein Polizeibeamter mit dem Haftbefehl vor der Tür, kommt die Zahlungsmoral offensichtlich sofort zurück: Laut Oliver Burlage, stellvertretender Leiter der Justizvollzugsanstalt Brackwede, saßen 2011 lediglich 27 der Bürger tatsächlich in Erzwingungshaft. "Es zeigt, wie wirksam ein drohender Freiheitsentzug wirkt."

Dass aber Erzwingungshaftanträge in Bielefeld die Regel zu sein scheinen, macht den Bielefelder Rechtsanwalt wütend: "Dabei heißt es doch immer, wie überlastet die Gerichte sind." Ein guter Gerichtsvollzieher müsse doch in der Lage sein, bei einer Taschenpfändung 5 Euro einzuziehen, ohne dass man danach den kompletten Justizapparat bemühen müsse. Eine Kontopfändung sei wahrscheinlich zu aufwändig für solche Summen.

Stefanie Jürgenlohmann, Sprecherin der Staatsanwaltschaft, bestätigte, dass ein Verfahren bis hin zum Erzwingungshaftbefehl ungleich teurer ist, als Bußgeld und Gebühren in Höhe von 33 Euro. Allein ein Tag im Gefängnis kostet rund 90 Euro. Über die Kosten lasse sich also trefflich streiten. Doch wo solle man aufhören? "Wenn sich herumspricht, dass Bußgelder unter 25 Euro nicht mehr verfolgt werden, zahlt bald keiner mehr", so die Staatsanwältin.

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Die haben auch sonst nichts zu tun..
57 Euro zusätzlich pro verurteilten Falschparker aus der Staatskasse.. ist jetzt nicht viel, aber immerhin! Wozu?
__________________
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TheFallenDice ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 09.02.12, 10:22   #2
Lord_Wellington
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Naja, bei einigen geht es offensichtlich ja nicht anders, immerhin war ja bei fast allen Fällen plötzlich ausreichend Geld zum Bezahlen der Strafe da, als die Polizei vor der Tür stand.

Mit was soll man Nicht-Zahlern sonst drohen? Mit noch einer Geldstrafe?

Und zu der Frage, ob es sich lohnt: immerzu wird behauptet, dass die meisten Blitzer doch nur zum Abkassieren dastehen. Wenn aber ein Verkehrsverstoß auch dann verfolgt wird, wenn nicht abkassiert werden kann, ist es auch wieder nicht richtig?
Lord_Wellington ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 09.02.12, 12:18   #3
keks3000
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Die haben doch nur nicht bezahlt weil die Bußgeldbescheide aus [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] kamen... Absolut nachvollziehbar.
keks3000 ist offline   Mit Zitat antworten
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