Das ist ja mal wieder ne tolle Story.
Wo nehmt Ihr eigentlich die Ideen für so einen Blödsinn her ?
Wenn du schlau bist setzt du dich mit jedem einzelnen Käufer in Verbindung und regelst das.
Was du da gemacht hast ist ein ganz klarer Betrug und wenn, was wahrscheinlich ist, sich die Käufer an die Herstellerfirma wenden platzt die Bombe.
Das gibt ganz sicher ein Gerichtsverfahren und bei 30 Fällen ist auch die Möglichkeit für eine Strafe jenseits der 90 Tagessätze sehr hoch.
Volljährig musst du ja sein sonst hättest du bei eBay garnicht verkaufen dürfen.
Solltest du noch nicht Volljährig sein kommst du vielleicht etwas besser davon, dafür reiht sich dann gleich der nächste Betrug ein, der grarantiert auch zur Sprache kommen wird.
Abgesehen davon kannst du dann auch gleich damit rechnen das die Herstellerfirma zivilrechtlich gegen dich vorgeht und wenn es ganz gut läuft alle oder ein Teil der Käufer auch noch.
Ganz grosses Kino. Wir haben zwar auch Mist gebaut aber keinen 30fachen Betrug.
EDIT:
Das lese ich ja jetzt erst:
Zitat:
allerdings steht in den AGB des Herstellers nicht ein Wort davon das man die Aktivierungscodes nicht weitergeben darf,denke sowas sollte schon drinstehen oder?
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Dir scheint echt das Hirn zu brennen. Die Frage meinst du doch nicht wirklich ernst ?
Erkläre mir mal was das kopieren von Keys mit der Weitergabe eines Keys zu tun hat.
Du scheinst ein wenig ausgeprägtes Unrechtsbewusstsein zu haben, anders ist die Frage wohl kaum zu erklären
@Thorasan
Zum Tatbestand des Betruges gehört IMMER Vorsatz, der hier aber zweifellos gegeben ist