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myGully |
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20.01.12, 07:54
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#1
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...Stole your Brain
Registriert seit: Oct 2008
Ort: Berlin
Beiträge: 364
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Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz - Was tun?
Hi Leute,
folgenden Situation: Ich habe Anfang Dezember die Versicherung von meinem Auto vorerst abgemeldet. Grund: Ich hatte keine Winterreifen und brauchte das Auto ohnehin gerade nicht. Man wies mich bei der Versicherung dann an das Auto auch so schnell es geht abzumelden.
Tja, dann kam plötzlich der ganze Weihnachtsstress und ich vergaß natürlich das Auto abzumelden. Anfang Januar kam dann jemand vom Straßenverkehrsamt und legte mein Auto still.
Nun kam wiederum ein Strafvorwurf der Polizei, das ich in dem Zeitraum von Anfang Dezember bis Anfang Januar das Auto unversichert im Straßenverkehr bewegt hätte.
Das Auto wurde natürlich NICHT bewegt. Sowie ich die Versicherung abgemeldet hatte, habe ich das Auto in die Garage meines Onkels gefahren und dort stand es die ganze Zeit. Das können durchaus auch mehrere Leute bezeugen.
Was meint ihr kann mich da nun im schlimmsten Fall erwarten? Bin noch Student, mit Geldstrafe wird das also wohl nix. Für Sozialstunden bin ich zu alt. Ich habe nämlich etwas bammel das die mir den Führerschein wegnehmen, den ich eigentlich dringend ab April brauchen werde.
Grüße
sylar3
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20.01.12, 08:46
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#2
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Ort: ♥♥BACHELOR's NIGHT♥♥
Beiträge: 6.877
Bedankt: 13.575
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Erstmal sollte, der Beweisführung halber, eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen der Abmeldepflicht erfolgen. Fas ist nicht weiter tragisch und musst Du in Kauf nehmen.
Eine Strafanzeige wird, in Absprache (automatisiert) mit der Zulassungsstelle und der Polizei, dann von Amts wegen gestellt. Die Anzeige müsste aber (wenn die Polizei ihren Job richtig macht) in deinem Fall:
Verdacht auf Verstoss gegen das Pflichtversicherungsgesetz
lauten.
Wie du erkennen kannst, ist der Zusatz "Verdacht" hier ausserordentlich wichtig, weil bislang kein Gegenbeweis zu Deinen Gunsten erbracht wurde und die Erfüllung des Tatbestandes auch nicht als gegeben anzusehen ist.
Da kannst Du dann Deine Zeugen schriftlich bei der Polizei zu Wort kommen lassen. Wenn die Zeugenaussagen glaubhaft sind, wird das Verfahren auch ohne Nachteile für Dich eingestellt.
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20.01.12, 09:25
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#3
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Banned by himself
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 2.930
Bedankt: 2.107
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Zitat:
Zitat von gentleman-smart
Da kannst Du dann Deine Zeugen schriftlich bei der Polizei zu Wort kommen lassen. Wenn die Zeugenaussagen glaubhaft sind, wird das Verfahren auch ohne Nachteile für Dich eingestellt.
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Müsste nicht (zumindest nach meinem Rechtsverständnis) eher die Polizei einen Beweis erbringen das er das Auto in Betrieb genommen hat ?
Ich dacht eigentlich schon das in den Grundgesetzen irgendwo die berühmte "Unschuldsvermutung" verankert ist ?
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20.01.12, 09:12
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#4
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...Stole your Brain
Registriert seit: Oct 2008
Ort: Berlin
Beiträge: 364
Bedankt: 164
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Danke für deine Info! Du hast übrigens recht es ist "Verdacht auf Verstoss gegen das Pflichtversicherungsgesetz"
Nur noch eine Sache:
Ich schreibe gerade meine Äußerung gegenüber der Sache. Später lasse ich noch von meinen Zeugen eine Aussage schreiben.
Das Problem ist nun das ich kurz nachdem ich die Versicherung abgemeldet hatte, das Auto doch nochmal kurz bewegt habe. Und zwar habe ich es in eine Garage gefahren die ca. 800m entfernt war. Die Frage ist nun ob ich das in die Äußerung mit rein schreiben soll, oder nicht.
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20.01.12, 09:24
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#5
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Ort: ♥♥BACHELOR's NIGHT♥♥
Beiträge: 6.877
Bedankt: 13.575
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lol natürlich nicht 
Du sollst Dir jja nicht selbst unnötig Probleme bereiten; was dann zweifellos der Fall sein würde.
Damit wäre der Tatbestand nämlich erfüllt...
ok.
Du bist (für's Protokoll  ) mit dem Bus (Nachweis wär natürlich geil) oder zu Fuss/Fahrrad mit den erforderlichen Unterlagen zu und weg von Deinem Versicherungsheini getigert.
In keinem Fall (Gott sei dein Zeuge/ cross your fingers)  bist du irgendwie unerlaubt mit dem Kfz unterwegs gewesen.
klar?
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20.01.12, 09:40
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#6
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Ort: ♥♥BACHELOR's NIGHT♥♥
Beiträge: 6.877
Bedankt: 13.575
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Vergiss die TV-Praxis ^^
Aber gut: Ja und nein.
Die Polizei ermittelt natürlich in beide Richtungen, wobei erstmal gegen den Beschuldigten ermittelt wird. Je nach Erkenntnisstand (auch Frage- und Antwortspiel) werden Gegenbeweise zu seinen Gunsten aufgenommen und weiter verfolgt.
Ich denke, dass hiermit alle Fragen umfassend beantwortet wurden. Die Ermittlingspraxis hier zu erklären wäre zu umfangreich und würde ich (weiss nicht, aber vielleicht hatte ich es das eine oder andere Mal erwähnt, dass ich früher auch ein grünes Mützchen trug ^^ ), dem jeweiligen "Betroffenen" nur per PN mitteilen/erklären.
Falls der TE keine allgemeinen Fragen mehr hat (davon gehe ich aus ^^) bin ich dafür, das Thema als erledigt anzusehen.
Wer weiss, was da sonst noch alles von anderer Seite (sehr oft auch des Senf's wegen) kommt ...
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20.01.12, 12:55
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#7
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 143
Bedankt: 35
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Zitat:
Zitat von sylar3
Tja, dann kam plötzlich der ganze Weihnachtsstress und ich vergaß natürlich das Auto abzumelden. Anfang Januar kam dann jemand vom Straßenverkehrsamt und legte mein Auto still.
Das Auto wurde natürlich NICHT bewegt. Sowie ich die Versicherung abgemeldet hatte, habe ich das Auto in die Garage meines Onkels gefahren und dort stand es die ganze Zeit. Das können durchaus auch mehrere Leute bezeugen.
Grüße
sylar3
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Wie könnte der Herr vom Straßenverkehrsamt dein KFZ Stillegen, wenn es immer in der Garage steht. ?
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20.01.12, 13:55
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#8
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Ort: ♥♥BACHELOR's NIGHT♥♥
Beiträge: 6.877
Bedankt: 13.575
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In der Tat eine berechtigte Frage...
Aber es könnte ja auch sein, dass die Jungs der Zulassungsstelle einfach beim KFZ-Halter klingelten und somit Zugang zum KFZ bekommen haben. Oder etwa nicht ?!?
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20.01.12, 14:16
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#9
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Anfänger
Registriert seit: Nov 2008
Beiträge: 21
Bedankt: 24
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bzw hat er danach einfach sein Auto in die Garage geschoben mit ein paar Kollegen
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20.01.12, 15:33
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#10
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Anfänger
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 5
Bedankt: 2
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höchstens eine kleine Ordnungswidrigkeit. Spätestens der Staatsanwalt wird das Verfahren einstellen. Desweiteren: wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, nihm dir einen Anwalt. Du brauchst dich zu den vorwüferen nicht äußern! Es muss zweifelsfrei bewiesen werden können das du es warst....
in diesem Sinne: keine Panik, die machen gerne viel tam tam...
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