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myGully |
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18.01.12, 12:29
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#1
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Newbie
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 56
Bedankt: 6
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Mofa - Musik bei der Fahrt hören - Erlaubt?
Hey,
ich habe mal eine Frage zum Mofa...
Ich habe vor 2 Wochen den Mofalappen gemacht und wollte mal fragen, ob es erlaubt ist mit normalen Kopfhörern (also nicht diese mit Bügel aber auch keine wo man nichts mehr hört, eher sowas z.B. Apple Kopfhörer) Musik während des Fahrens zu hören...Und ich sage extra nochmal : Meine Frage ist ob es ERLAUBT ist, also ob die Bullerei mir was anhaben kann (z.B. Geldstrafe, Führerschein einkassieren usw.) und nicht ob man es soll oder nicht, mich intressiert alleine ob es GESETZLICH ERLAUBT ist oder nicht...Kennt sich da jemand aus?
iammostwanted
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Pass immer auf! Ich weiss wo dein Haus wohnt! - Hafenbefehl
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18.01.12, 12:55
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#2
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Mitglied
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 342
Bedankt: 210
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klares NEIN!
auch wenn überall (auch in Fahrschulen) verbreitet wird, dass es mit einem Kopfhörer zulässig ist, ist es rein rechtlich nicht zulässig. Allerdings wird es vielerorts auch seitens der Polizei toleriert. Richtig problematisch wird es erst, wenn es zu einem Unfall kommt. Je nach Unfallart kann es passieren,
dass du dich mit der gegnerischen Versicherung über die Schadensregulierung rumstreiten müsst.
Aufgekommen ist dieser Irrglaube übrigens durch die Headsets der Handys.
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18.01.12, 13:13
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#3
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Newbie
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 56
Bedankt: 6
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okey danke erstmal, das ist schlecht...:/...gibts nicht irgendeine andere möglichkeit beim fahren musik zu hören ? weil ohne musik halt ich es lange zeit wirklich nicht aus :/
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Pass immer auf! Ich weiss wo dein Haus wohnt! - Hafenbefehl
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20.01.12, 00:48
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#4
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Bekloppter Reggaehörer
Registriert seit: Dec 2010
Beiträge: 10
Bedankt: 11
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also ich selbst hab auch immer mit einem hörer gehört, wurde auch schon angehalten und hatte sogar den hörer damals im hor gehabt, die polizisten haben aba nix gesagt.
Es ist also reines Glück ob du an einen netten bullen oder an ein arschloch gerätst
Es ist aber absolut Verboten
da du durch die musik nix hörst wenn jemand hupt bremst, schreit etc.
um sonst musik zu hören kannst du dir Boxen und nen Player ins Helmfach basteln hat en kumpel damals gemacht aba ob es das bringt
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Money can´t buy Life - Bob Marley
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20.01.12, 07:35
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#5
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Mitglied
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 376
Bedankt: 76
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Zitat:
Zitat von darkman10
klares NEIN!
auch wenn überall (auch in Fahrschulen) verbreitet wird, dass es mit einem Kopfhörer zulässig ist, ist es rein rechtlich nicht zulässig. Allerdings wird es vielerorts auch seitens der Polizei toleriert. Richtig problematisch wird es erst, wenn es zu einem Unfall kommt. Je nach Unfallart kann es passieren,
dass du dich mit der gegnerischen Versicherung über die Schadensregulierung rumstreiten müsst.
Aufgekommen ist dieser Irrglaube übrigens durch die Headsets der Handys.
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Dann hätte ich gerne von Dir das Gesetz wo es sich befindet , dass es verboten / nicht erlaubt ist.
Wenn Du schon dabei bist, was ist mit in den helm intergrierten ( eingeklebten / eingenehten lautsprecher ?
Zitat:
Zitat von SEDShadow
Es ist also reines Glück ob du an einen netten bullen oder an ein arschloch gerätst
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Oooooo, wuste nicht ob das Gesetz zwischen gut und Arschloch unterscheidet  Eins ist sicher, Du guckst zu viel Krimmis
Zitat:
Zitat von SEDShadow
da du durch die musik nix hörst wenn jemand hupt bremst, schreit etc.
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Mit huppen hast recht, mit dem schreien aber vor allen Bremsen - grösseren Schwachsin habe ich bis jetzt noch nicht gehört. Hast überhaupt 'ne FE ?
Zitat:
Zitat von SEDShadow
um sonst musik zu hören kannst du dir Boxen und nen Player ins Helmfach basteln hat en kumpel damals gemacht aba ob es das bringt
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Und deswegen kan man Dich belangen, - wegen belästigung ! Ist genau der gleiche §§ wie mit den Türen knallen oder unnötig huppen.
Zitat:
Zitat von iammostwanted
Ich habe vor 2 Wochen den Mofalappen gemacht
ob die Bullerei mir was anhaben kann (z.B. Geldstrafe, Führerschein einkassieren
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Hrt sich gut an Führerschein  Sie können ir es nicht kassieren, weil Du keinen Führerschein hast ! Das was Du besitzt ist Mofa Prüfbescheiigung
Zu Deiner Frage, Du annst die musik ören aber nur mit lediglich einem "knopf" beide sind nich erlaubt
Frag doch zur Sicherheit Deinen Fahrlehrer.
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20.01.12, 09:27
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#6
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 39
Bedankt: 203
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Zitat:
Zitat von iammostwanted
Hey,
ich habe mal eine Frage zum Mofa...
Ich habe vor 2 Wochen den Mofalappen gemacht und wollte mal fragen, ob es erlaubt ist mit normalen Kopfhörern (also nicht diese mit Bügel aber auch keine wo man nichts mehr hört, eher sowas z.B. Apple Kopfhörer) Musik während des Fahrens zu hören...Und ich sage extra nochmal : Meine Frage ist ob es ERLAUBT ist, also ob die Bullerei mir was anhaben kann (z.B. Geldstrafe, Führerschein einkassieren usw.) und nicht ob man es soll oder nicht, mich intressiert alleine ob es GESETZLICH ERLAUBT ist oder nicht...Kennt sich da jemand aus?
iammostwanted
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Scheiß aufs Musik hören und denk an Deine Gesundheit... Was wenn Du mal ein Hupen überhörst, was Dich eventuell warnen wollte? Deine Augen kannst du nicht überall haben, so sehr Du auch aufpasst.
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20.01.12, 14:37
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#7
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Mitglied
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 342
Bedankt: 210
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@aknx7 : zum einem hat der te nicht führerschein geschrieben, sondern lappen.
und das was ich geschrieben habe, findest du unter google 
§ 23
Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden...
ist nur ein auszug, sollte aber auch dir verständlich sein
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22.01.12, 19:34
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#8
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Mitglied
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 376
Bedankt: 76
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Zitat:
Zitat von darkman10
1. § 23
Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
2. (1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden...
3. ist nur ein auszug, sollte aber auch dir verständlich sein 
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1. Wenn man schon was angibt dam sollte man auch angeben wo der § zu finden sei es gibt noch andere Gesetze als die StVO
2. §23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Er muß auch dafür sorgen, daß die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, daß sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1).
(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.
(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
(2) Der Fahrzeugführer muß das Fahrzeug, den Zug oder das Gespann auf dem kürzesten Weg aus dem Verkehr ziehen, falls unterwegs auftretende Mängel, welche die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigen, nicht alsbald beseitigt werden; dagegen dürfen Krafträder und Fahrräder dann geschoben werden.
(3) Radfahrer und Führer von Krafträdern dürfen sich nicht an Fahrzeuge anhängen. Sie dürfen nicht freihändig fahren. Die Füße dürfen sie nur dann von den Pedalen oder Fußrasten nehmen, wenn der Straßenzustand das erfordert.
3. Der Witz ist, für mich ist es verständlich, für dich anscheinend nicht. Anscheinend genügt es nichtnur lesen zu können, man soll es auch verstehen und begreifen.
Also ochmals für Anfänger
Der Fahrzeugführer hat dafür zu sorgen, das er hören kann was in seiner Umgebung sa alles passiert. Die kopförer haben damit nichts zu tun, es handelt siech lediglich um die Lautstärke.
Man kann die " Anlade " sa aufdrehen, dass man von draußen überhaupt nichts hören könnte, obwohl man keine Kopfhörer auf hat - begreifst du jetzt ? Oder ist es immer noch zu schwer ?
Übrigens was ist mit Taubstummen ? Dürfen die Kraftfahrzeuge im öffentlichen Verkehr führen ?
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23.01.12, 17:44
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#9
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Mitglied
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 342
Bedankt: 210
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Zitat:
Zitat von aknx7
3. Der Witz ist, für mich ist es verständlich, für dich anscheinend nicht. Anscheinend genügt es nichtnur lesen zu können, man soll es auch verstehen und begreifen.
Also ochmals für Anfänger
Der Fahrzeugführer hat dafür zu sorgen, das er hören kann was in seiner Umgebung sa alles passiert. Die kopförer haben damit nichts zu tun, es handelt siech lediglich um die Lautstärke.
Man kann die " Anlade " sa aufdrehen, dass man von draußen überhaupt nichts hören könnte, obwohl man keine Kopfhörer auf hat - begreifst du jetzt ? Oder ist es immer noch zu schwer ? 
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verstehen ist relativ...
klar geht es auch um die lautstärke - hab selber genug musik im auto...
aber in dem mom. wo er kopfhörer oder "in ear" dinger benutzt, wird er beeinträchtigt.
ergo, offiziell nicht erlaubt.
btw: mir gefällt das gesetz auch nicht, wenn ich ab und an mal motorrad fahre,
im auto - vor allem im sommer - ebenso wenig.
btt: der punkt ist: NICHT beeinträchtigt werden...
*ironie an* : die frage ist, wer es nicht begreift...
du, ich, die rennleitung, der gesetzgeber... *ironie aus*
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23.01.12, 21:06
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#10
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Mitglied
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 376
Bedankt: 76
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[QUOTE=darkman10;23213030]
wo er kopfhörer oder "in ear" dinger benutzt, wird er beeinträchtigt.
ergo,
Ebenso könnte man darüber diskutierenob eine knopfzelle se beaintrechtigt oder nicht. Ein Mensch hört in stereo, Musik hörst du mono, bleibt rechnerisch ein ohr zum wahrnehmen, vermisse deine Aussage zum Thema taubstummen und tauben, Laut deinen Argumenten dürfen sie kein Kfz im Straßenverkehr führen - ist es so ?
Zitat:
Zitat von darkman10
offiziell nicht erlaubt.
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Sagt wer ? ? ?
Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen ofiziel und nicht ofiziel.
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23.01.12, 21:09
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#11
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Mitglied
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 376
Bedankt: 76
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Zitat:
Zitat von darkman10
wo er kopfhörer oder "in ear" dinger benutzt, wird er beeinträchtigt.
ergo,
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Ebenso könnte man darüber diskutieren ob eine Knopfzelle es beaintrechtigt oder nicht. Ein Mensch hört in stereo, Musik hörst du in dem Fall mono, bleibt rechnerisch ein Ohr zum Wahrnehmen, vermisse deine Aussage zum Thema Taubstummen und Tauben, Laut deinen Argumenten dürfen sie kein Kfz im Straßenverkehr führen - ist es so ?
Zitat:
Zitat von darkman10
offiziell nicht erlaubt.
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Sagt wer ? ? ?
Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen ofiziel und nicht ofiziel.
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20.01.12, 14:54
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#12
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Nennt mich IceTea
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 239
Bedankt: 151
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Du darfst!
Du bist dafür verantwortlich, das heißt du trägst die Folgen eines Unfalls mit größerem Anteil.
Wenn du die Musik so laut machst, dass du nichts mehr mitkriegst und dir dann einer rein fährt, weil du ihn nicht gehört hast, hast du mit schweren Folgen zu rechnen (bis auf der kaputten Maschine^^)
Ich fahre schon sehr lange und auch ab und zu mit einseitigen Kopfhörern (größere Maschine).
Bei jeder bisherigen Kontrolle wurde ich anstandslos weiter fahren gelassen.
Es gibt sogar spezielle Helm Kopfhörer, wenn du im Louis nachfragst sagen die dir das gleiche und die Helm Kopfhörer sind auf jeden Fall legal.
Ich will hier aber auf keinen Fall jemanden dazu animieren mit Musik zu fahren, da ich es für sehr riskant halte und auch für verantwortungslos gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern, weil das Risiko für einen Unfall definitiv höher wird. Wenn dann fahre bitte nur mit EINEM Stöpsel und am besten noch mit offenem Kopfhörer System, dann kriegst du wenigstens noch genug vom Verkehr mit
Gruß IceTea
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F**k The System!
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20.01.12, 15:16
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#13
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Newbie
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 56
Bedankt: 6
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Das war auch schon so mein Gedanke dabei, einfach nur mit einem Hörer und auch nciht zu laut... Und ja ich weiss das es ne Prüfbescheinigung ist aber ich sag halt immer Führerschein oder Lappen, naja, ich wollte aber auch eigentlich nur Wissen ob die netten Männer in Blau mir da was können, naja, meine Frage ist ja jetzt eher : Darf ichs auch immernoch nicht wenn ich nur mit einem Hörer und leise höre? Dürfte ja eigentlich niemanden wirklich stören weil ich dann ja noch alles höre
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Pass immer auf! Ich weiss wo dein Haus wohnt! - Hafenbefehl
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21.01.12, 05:14
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#14
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Süchtiger
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 833
Bedankt: 234
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Es ist eben eine Gradwanderung...
Solang wie nichts passiert kannst du mit 1 Hörer fahren
Passiert aber etwas und es kommt raus das du mit 1 Hörer Musik gehört hast könnte es sein das die Gegnerische Versicherung dir eine Teilschuld anhängt...
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21.01.12, 12:21
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#15
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Auf den Punkt
Registriert seit: Feb 2011
Ort: Deutschland
Beiträge: 1.903
Bedankt: 2.107
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Von der rechtlichen Seite (siehe darkman10) mal abgesehen, sollte dir bewusst sein, dass du als Mofafahrer der schwächste motorisierte Verkehrsteilnehmer auf der Strasse bist.
Die anderen sitzen in 1.5 Tonnen Stahl mit 100 PS und mehr, und wenn einer von denen mal kurz nicht aufpasst, bist du Matsch.
Du solltest also selbst dafür sorgen, dass du was von deiner Umgebung mitkriegst.
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22.01.12, 19:48
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#16
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Bekloppter Reggaehörer
Registriert seit: Dec 2010
Beiträge: 10
Bedankt: 11
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Zitat:
Zitat von aknx7
Dann hätte ich gerne von Dir das Gesetz wo es sich befindet , dass es verboten / nicht erlaubt ist.
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das ist im § 23 der Strassenverkehrsordnung geregelt: es besagt das ein verkehrsteilnehmer seis auf 2 oder 4 rädern dazu verpflichtet ist weder seine sicht noch sein gehör zubeeinträchtigen.
das habe ich auch mit dem Polizisten gemeint, in dem paragraphen ist nähmlich nicht genau festgelegt wann eine beeinträchtigung statt findet, weswegen es für einen polizisten auch völlig legitim ist zu sagen das das blosse musik hören, egal in welcher lautstärke gefährdent ist.
Zitat:
Zitat von aknx7
Mit huppen hast recht, mit dem schreien aber vor allen Bremsen - grösseren Schwachsin habe ich bis jetzt noch nicht gehört. Hast überhaupt 'ne FE ?
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machste immer aus ner mücke nen elefanten?
das mit dem schreien habe ich bloss als beispiel gebracht, obwohl es trotzdem passieren kann
Und ja, Ich hab ne Fahrerlaubnis, sogar schon seit fast fünf jahren!
Obwohl ich jetzt aba lieber mit nem auto rumfahre
edit:Ach Ja und ich sehe sehr gerne Krimis!
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Money can´t buy Life - Bob Marley
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22.01.12, 20:46
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#17
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Mitglied
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 376
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Zitat:
Zitat von SEDShadow
machste immer aus ner mücke nen elefanten?
Und ja, Ich hab ne Fahrerlaubnis, sogar schon seit fast fünf jahren!
Obwohl ich jetzt aba lieber mit nem auto rumfahre
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Ich habe nun malo gerne genau und nicht wischi & waschi
5 JAhre ist co gut wie gar nichts, erst nach 7 und ca. 100 000 km kanst mal sagen, dass Du so einigermassen Dich bewegst.
Für mich ist das Autofahren sooooo aufregend wie 'ne Fahrt mit der U-Bahn
Bei Moped sieht es etwas anders aus
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22.01.12, 21:01
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#18
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Bekloppter Reggaehörer
Registriert seit: Dec 2010
Beiträge: 10
Bedankt: 11
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dito auto fahrn, bloss so lang mit nem roller rumkrebsen und im winter den arsch abfrieren, du aber fahren musst weils net anders geht, weil de aufm dorf lebst, biste froh wenn du mit ner karre fahren kannst
recht hast du mit em roller fahrn, viel geiler als auto aba ich finde nur im sommer
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Money can´t buy Life - Bob Marley
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22.01.12, 22:56
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#19
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Anfänger
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 30
Bedankt: 26
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Ums mal aufzuklären. Es gibt keinerlei Gesetz, dass es explizit verbietet, aber auch kein Gesetz, das besagt, dass es mit nur einem Kopfhörer erlaubt ist.
Fakt ist, wie das Gesetz schon richtig gepostet wurde, der Fahrer dazu verpflichtet ist, Gehör und Sicht nicht zu beeinträchtigen. Wann eine Beeinträchtigung gegeben ist, wird individuell entschieden, und muß im Zweifelsfall aber auch nachgewiesen werden.
Angenommen du nimmst deinen Helm ab, 2 Stöpsel fallen raus, und der Polizist kann neben dir stehend schon den Text des Liedes nachrezitieren, wird er dir vorwerfen dass eine Beeinträchtigung vorliegt. Deshalb wird im allgemeinen GERATEN, 1 Ohrstöpsel zu tragen und Musik in gemäßigter Lautstärke zu hören. Genau so funktionieren ja auch Funkanlagen für Biker, wie man sie in der Fahrschule im allgemeinen auch nutzt, oder Helme mit Bluetooth. Die haben i.d.R. auch nur einen Lautsprecher.
Im Auto ist Musik und Radio ja auch in normaler Lautstärke erlaubt. Die Basswummen werden auch gerne mal rausgezogen.
Ich hatte auf dem Motorrad auch schon mehrere Verkehrskontrollen hinter mir, in allen möglichen Bundesländern, und eigentlich immer einen Stöpsel drin. Nur 1x bin ich gefragt worden, wo der 2. Stöpsel ist, und hab dann auf den dann aus der Jackentasche rausgefummelt, wo der MP3 Player drin ist. Er meinte nur "Passt". Sonst kam nie auch nur eine Frage auf.
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24.01.12, 23:32
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#20
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Mitglied
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 342
Bedankt: 210
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mööp, sorry, die frage hatte ich bewusst überlersen,
da jeder weiß, das es ne sonder-genemigung gibt...
aber btw...
wie schonmal gesagt, ich find es albern, dass gesetz.
da ich aber mit meinen 39 lenzen etwas erfahrung habe, was verkehr auf den strassen - nicht verkehr allgemein *lol* und nur die "alten" gesetze kenne,
lasse ich mich gerne eines besseren belehren 
also jedenfalls was gesetze und dieses thema angeht
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25.01.12, 06:40
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#21
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Mitglied
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 376
Bedankt: 76
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Zitat:
Zitat von darkman10
... ich find es albern, dass gesetz.
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Ooooo, ich finde nicht nur das eine Gsetz albern, so neben bei am Rande.
Zitat:
Zitat von darkman10
da ich aber mit meinen 39 lenzen etwas erfahrung habe, was verkehr auf den strassen und nur die "alten" gesetze kenne, lasse ich mich gerne eines besseren belehren 
also jedenfalls was gesetze und dieses thema angeht 
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Erfahrung kanst ja haben aber jeder Jungfahrlehrer mit 22 Lenzen wird viel mehr über Gesetze ( auslegung / verstehen / und vor allen richtig deuten ) wissen.
So viel zu dem Alter.
Mir mus du nicht glauben, fah doch bei gelegenheit bei einer Fahrschuloe vorbei und frege nach. Polizei weis auch nicht alles, letztens fragte ich nach wegen " mit dem Motorrad zwischen stehenden Fahrzeugen fahren " kamen sie mir mit den 10 000 Bußgeldkatalog
Nummer, was totaler Schwachsinn ist.
Ich vermisse imer noch deine antwort was ist mit den tauben und taubstummen, was sagt da deine "erfahrung" und " Gesetzkenntnis "
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25.01.12, 11:21
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#22
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Mitglied
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 342
Bedankt: 210
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ja, dürfen sie
und das die jungs in grün (oder blau) nicht alles wissen, ist bekannt ggg
das ich nicht alle gesetze kenn, mir auch lol
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26.01.12, 01:50
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#23
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Alt - Teil
Registriert seit: Mar 2011
Ort: O.V.W.
Beiträge: 348
Bedankt: 285
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... also nun muss ich auch mal  Ich fahre seit rund 20 Jahren eine Honda "Goldwing" und die Mucke ist immer meist volles Rohr (egal ob jetzt über die Lautsprecher oder Kopfhörer) an. Es gibt da noch ne ganze reihe anderer Moppeds mit originaler Soundanlage ... und ich hatte da noch nie irgendwelche Probleme mit der Rennleitung ... habe auch diesbezüglich noch nie was von anderen Kollegen gehört.
Ob die da unterschiede machen bloss weil es ein Mofa ist ... keine Ahnung  Was für'n Tip könnte ich dir geben? Würde einfach mal bei der Zulassungsstelle anrufen und darlegen, das es einge Hersteller von Motorrädern gibt welche original Soundanlagen verbaut haben. Wenn nicht, warum werden da unterschiede gemacht ... dein Mofa ist doch genau so ein einspuriges Fahrzeug.
Gruss Clon
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26.01.12, 10:01
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#24
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jun 2011
Beiträge: 158
Bedankt: 87
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Ich bin auch der Meinung mit einem "knopf" im Ohr darf man fahren.
Ich weiß auch nicht wieso es verboten sein sollte. In Autos sind auch Radios verbaut und das sogar mit sinn, nicht etwa weil die fahrt ohne Musik langweilig wäre, nein Musik beruhigt. Man sollte nur darauf achten das man Rettungsfahrzeuge Optisch sowie Akkustisch wahrnehmen kann. Zu laut Musik im Auto ist auch Strafbar.
Deswegen, solange du nicht irgendwie auf 100% volume hörst und du von deiner umwelt alles mitkriegst ist alles tutti.
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Zitat:
Zitat von Melvin van Horne
Freuen wir uns doch lieber das einer der "Google" für einen Lockruf für Hühner hält überhaupt eine Schule besucht.
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Bester Mann
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