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Frage zu Umtauschrecht

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Ungelesen 17.01.12, 17:17   #1
TheReal_O
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Standard Frage zu Umtauschrecht

Hallo,
ich brauche mal eure Hilfe.
Also ich habe mir zu Weihnachten einpaar Schlittschuhe Gekauft, Reebok 6K (180€). Im Onlineshop....
Nun Habe ich die Schlittschuhe nach sage und schreibe 26 Tagen Lieferzeit erhalten.
So ich nun auf zum Hockey Training Ich mir die Schlittschuhe schleifen lassen, erster schock: Der Schleifmeister wies mich darauf hin das die Linke Kufe schief montiert ist,
nur nen paar mm aber schon mit dem Auge sichtbar. Was ja beim Eishockey sich schon bemerkbar machen kann.
Ok Ich die Schlittschuhe angezogen und bin aufs eis nach 5 min bin ich wider Runter da die schuhe drückten wie sau mein spann war in zwischen schon gut rot.
Ich sie wider ausgezogen und ab Heim.
ich halt zuhause angekommen und habe bemerkt das mein spann inzwischen Blau war
Da auf der Internet seit des Shops folgendes stand: THE PUMP® passt sich an den Fuß an - Höchstmaß an Individualität und Komfort Zitat Ende.
Bin ich bei der Bestellung davon ausgegangen das sie nicht drücken dürften.

Ich habe die Schlittschuhe zurück geschickt, sind dort heute angekommen.
Ich habe schon mit dem Geschäftsführer gesprochen und der meinte das ich die Schuhe behalten muss da sie angeblich keine schiefe Kufe sehen
Und da die schuhe ein Hygieneartikel sind sie die nicht zurück nehmen können und es auch nicht tuen.

Wie sieht jetzt die Rechtslage aus für mich, ich habe doch 14 Tage Rücksende recht ohne Angabe von gründen oder? Die schuhe hatte ich nicht mal 4 Tage hier zuhause.

Danke schon mal und Entschuldigung für den langen text doch wusste ich nicht wie ich es kürzen sollte ohne das was Fehlt LG TheReal_O
TheReal_O ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 17.01.12, 17:45   #2
sumisu25
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Hast du Reebok direkt schonmal angschrieben?
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Ungelesen 17.01.12, 17:48   #3
Jayde
Zoidberg Jesus will give
 
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Das ist kein Recht - lediglich eine Kulanzleistung der meisten Händler.

Versandhandel - Rückgabe innerhalb von 14 Tagen hierzu:
Zitat:
(3) Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, kann der Verbraucher das in Absatz 1 vorgesehene Widerrufsrecht nicht ausüben bei

- Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen, deren Ausführung mit Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Frist von sieben Werktagen gemäß Absatz 1 begonnen hat;

- Verträgen zur Lieferung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung der Sätze auf den Finanzmärkten, auf die der Lieferer keinen Einfluß hat, abhängt;

- Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde;

- Verträgen zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, die vom Verbraucher entsiegelt worden sind;

- Verträgen zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten;

- Verträgen zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen
Siehst du dort was von "Hygieneartikeln"?

Bzgl. Schleifen ... ziemlich verzwickt, kA wie man es genau bewerten kann ob Wertsteigerung oder -minderung.
__________________
"If you don´t stand for something, you´ll fall for anything" -Sucker Punch- Wiseman
Jayde ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 17.01.12, 18:18   #4
Lord_Wellington
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Du hast beim Onlinekauf 14 Tage Widerrufsrecht. Diese Frist beginnt erst zu laufen, wenn du die Ware erhalten hast (das nur der Vollständigkeit halber).

Schuhe sind meines Erachtens keine Hygieneartikel. Erstens werden gerade Schlittschuhe ja grundsätzlich mit Socken, also nicht auf der nackten Haut getragen, weshalb eine Argumentation, wie man sie teilweise bei Unterwäsche findet, nicht anwendbar ist. Zweitens listet Wikipedia zu "[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]" vieles auf, aber definitiv keine Schuhe. Also ernsthaft: die Aussage, Schlittschuhe seien ein Hygieneartikel, ist Unsinn. Der Verkäufer muss die Schlittschuhe zurücknehmen.

Bleibt noch die Frage, ob eine Wertminderung vorhanden ist. Ich denke schon, denn durch das Schleifen lassen hast du die Beschaffenheit der Ware verändert, und zwar deutlich mehr, als es beim Ausprobieren im Laden der Fall gewesen wäre. Dafür würde ich aber nicht mehr als 10 oder 20 Euro ansetzen.
Lord_Wellington ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 17.01.12, 20:34   #5
davolki
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Wertminderung darf er evtl. nur verlangen, wenn du über das "Begutachten und Ausprobieren" hinaus gegangen bist. Wobei es natürlich schwer zu sagen ist, in wie fern das Schleifen zum Ausprobieren gehört und ob es evtl. sogar notwendig ist um sich ein Bild von den Schlittschuhen zu machen. Meiner Meinung nach ist das Schleifen notwendig um die Schlittschuhe auszuprobieren.

Ansonsten gibt es noch einen Rechtsstreit, wo es um die Gültigkeit eines Wertersatzes ging. Laut EU-Recht ist ein Wertausgleich nicht rechtens, nach deutschen Recht jedoch schon. Da solltest du selbst mal etwas nachforschen.
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Ungelesen 18.01.12, 21:02   #6
thyriel
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Zitat:
Zitat von TheReal_O Beitrag anzeigen
Da auf der Internet seit des Shops folgendes stand: THE PUMP® passt sich an den Fuß an - Höchstmaß an Individualität und Komfort
Ich kenn zwar so "selbstanpassende" Schuhe nur von teuren Tourenskischuhen, aber da ist es zumindest so das die schonmal 2-3 Touren brauchen können bis sie sich richtig angepasst haben, davor kann man schon auchmal Druckstellen und dergleichen haben...

Zum Umtauschen; das kann eigentlich nur Blödsinn sein das man Schuhe nicht umtauschen kann... Jeder seriöse Händler von "Spezialschuhen" für den Sportbereich, seis nun (Touren)Skischuhe, Eislaufschuhe, Kletterschuhe, Bergstiefel was auch immer, nimmt die normal zurück wenn der Schuh drückt... (ja selbst Kletterschuhe die man üblicherweise ohne Socken trägt)
Wär ja Katastrophal wenn das nicht so wäre, die meisten Schuhe aus diesen Kategorien sind sauteuer und man merkt es erst beim Sport selbst ob sie wirklich perfekt passen...

Und für die Zukunft mein Tipp bei solchen Sachen, zumindest das gewünschte Modell in einem Geschäft anprobieren. Billiger im Internet bestellen kann mans dann ggf. immer noch, aber gerade Schuhe würd ich mir nie im Internet bestellen das die auf gut Glück schon passen werden... Wär mir bei so Dingern die gleich mal hunderte Euro kosten den Aufwand gar nicht wert das ich dann extra zur Post laufen kann und mich mit Rückgabescheinen rumärgern darf nur um an Zwanziger oder so zu sparen... Da zahl ich lieber ein bissl mehr und kann Probleme unkompliziert im Laden lösen...
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Ungelesen 18.01.12, 22:20   #7
Jacky110
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Also für mich sieht das so aus, dass sie dir eine mangelfreie Sache schicken müssen, da sie sich nicht an den Kaufvertrag gehalten haben. Es fing schon an mit der Erfüllungszeit, in der du den Kaufvertrag hättest wiederrufen können. Dann kam auchnoch dazu, dass eine zugesicherte Eigenschaft an der Kaufsache fehlte. Deshalb MUSS der Händler die Sache zurücknehmen, eine mangelfreie Sache schicken oder dir eine Minderung des Kaufpreises vorschlagen.
Zu den Kufen möchte ich nichts sagen, da du sie gar nicht brauchst um die Sache zurückzugeben.
Wenn das Problem auch nach dem liefern einer mangelfreien Sache noch da ist, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten und damit dem Händler klar machen, dass du dein Geld zurückhaben möchtest.

Und: Schlittschuhe sind soweit ich weiß keine Hygieneartikel.

1. die Wissenschaft von der Erhaltung und Pflege der Gesundheit
2. Maßnahmen zur Erhaltung der Sauberkeit

wer denkt, dass darauf Schlittschuhe zutreffen, der irrt sich aber stark.
Jacky110 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 18.01.12, 22:58   #8
kkhamburg
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Das Argument des Verkäufers ist natürlich totaler Käse und damit würde er auch letztenendes nicht durchkommen.
Hygieneartikel sind Artikel aus z.B. dem Bereich Unterwäsche, die direkt auf der Haut getragen werden.
Das Widerrufsrecht ansich ist da sehr eindeutig.

Das Problem wird werden das du die Kufen bereits hast schleifen lassen, obwohl du zu diesem Zeitpunkt wusstest das ein Schuh wahrscheinlich nicht mangelfrei ist.

Meiner Ansicht nach kannst du maximal Nachbesserung verlangen aber auch das wird schon schwierig, zumindestens wenn du es so schilderst bzw. geschildert hast wie hier.

Fakt ist das du den Mangel billigend in Kauf genommen hast und die Kufen hast schleifen lassen.

Und so wie sich der Verkäufer jetzt schon wehrt wird er es erst recht tun wenn ihm das bewusst wird.

Zumal das Schleifen ja auch "personalisiert" ist, du also entscheidest was für einen Schliff die Kufen bekommen sollen.

Das könnte vor Gericht als personalisierende Änderung betrachtet werden und damit verlierst du das Widerrufsrecht.

Also ich an deiner Stelle würde versuchen eine Nachbesserung zu bekommen. Vielleicht kannst du ja den Schleifer dazu bringen dir seine beobachtung schriftlich zu geben.
__________________

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Ungelesen 19.01.12, 01:47   #9
thyriel
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Zitat:
Zitat von kkhamburg Beitrag anzeigen
Das Problem wird werden das du die Kufen bereits hast schleifen lassen, obwohl du zu diesem Zeitpunkt wusstest das ein Schuh wahrscheinlich nicht mangelfrei ist.
Stimmt, daran wirds ziemlich sicher scheitern...
Ich hatte das mal ähnlich mit nem neuen Quad über ebay, anderes Modell (weit billiger) geliefert als bezahlt, u.a. Elektronik nicht funktionsfähig... hab dann dummerweise um überhaupt fahren zu können die Elektronik repariert, und selbst der Konsumentenschutz meinte dann (obwohl bereits einige Anzeigen gegen den Händler liefen) das ich nix machen kann da ich bereits Änderungen daran vorgenommen hab :/
thyriel ist offline   Mit Zitat antworten
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