Todesschütze von Dachau wurde im Gericht nicht kontrolliert
Es gab keine Sicherheitsschleuse“, sagte ein Sprecher des bayerischen Justizministeriums auf dapd-Anfrage in München. Zwar könne am Dachauer Amtsgericht der Vorsitzende einer Verhandlung spezielle Kontrollen im Vorfeld anordnen. Diese Notwendigkeit sei aber in diesem Fall nicht gesehen worden. Der Sprecher verwies darauf, dass eine Kamera im Eingangsbereich des Amtsgerichts installiert ist. Auch sitze ein Wachmann an der Pforte. „Der kann aber nicht jeden kontrollieren“, sagte er.
Ein Mann hat am Mittwochnachmittag während eines Prozesses am Amtsgericht Dachau einen Staatsanwalt erschossen. Dies teilte das Justizministerium in München mit.
Zuvor hatte der Angeklagte nach Polizeiangaben auch auf den Richter geschossen. Der Täter konnte von Justizbeamten überwältigt werden.
Nach ersten Ermittlungen des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord in Ingolstadt zog der 54-Jährige während der mündlichen Verhandlung am Amtsgericht gegen 16.00 Uhr plötzlich eine Waffe. Er schoss damit wild um sich. Zunächst zielte er auf den Richter, danach streckte er mit drei Schüssen den 31 Jahre alten Staatsanwalt nieder. Das Opfer stammte nach Polizeiangaben aus München. Der Täter ist aus Dachau.
Der Bayerische Rundfunk (BR) berichtete, dass ein Notarzt sich noch um das Leben des Anklagevertreters bemühte. Der Jurist sei mit schweren Schussverletzungen ins Krankenhaus gekommen und dort gestoben. Nach ersten Ministeriumsangaben soll es bei der Verhandlung um Unterhaltsansprüche gegangen sein. Nach Polizeiangaben dagegen ging es bei der Verhandlung um Veruntreuung von Arbeitsentgelt. Beim Angeklagten handelte es sich um einen nicht vorbestraften Arbeitgeber. Er soll Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 44.000 Euro nicht gezahlt haben. Das Strafmaß dafür liegt nach Angaben der Staatsanwaltschaft zwischen einer Geldstrafe und fünf Jahren Haft.
Zunächst war völlig unklar, wie der Angeklagte unbemerkt die Waffe in den Gerichtssaal mitbringen konnte. Offensichtlich gab es in dem Gebäude keine Personenkontrollen, obwohl die Sicherheitsvorkehrungen nach mehreren Anschlägen auf Richter und Staatsanwälte in den vergangenen Jahren verschärft wurden. Auch der Verteidiger des Angeklagten konnte die Tat nicht verhindern. Die Behörden wollten noch am Abend auf einer Pressekonferenz über Einzelheiten des Tatablaufs unterrichten. (dpa/AFP)
UPDATE: Eine Sicherheitskontrolle wäre möglich gewesen, wurde aber nicht für nötig befunden. Eine verhängnisvolle Entscheidung: Während eines Prozesses in Dachau zog ein Angeklagter plötzlich eine Waffe und erschoss einen 31-Jährigen.