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myGully |
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10.01.12, 18:08
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#1
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Da steckt Saft drin!
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 605
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Strafzettel Parkverbot rechtens ?
Hallo ich habe heute einen Strafzettel wegen Falschparken bekommen und wollte fragen ob der Strafzettel rechtens ist.
Also ich habe wie auf den Bild zu erkennen ist in der Straße (Sackgasse) geparkt.
(Auf den Seitenstreifen)
Das Parkverbotsschild habe ich erst gesehen wo ich den Strafzettel am Auto hatte.
Früh war es noch dunkel da habe ich es nicht erkannt.
Meiner Meinung nach müsste noch ein Parkverbotsschild an der Einfahrt der Straße stehen.
Bis da hinter wo das Schild steht fährt keiner, da es ja eine Sackgasse ist.
Was sagt ihr dazu ?
Danke
Bild:
http://www.bilder-upload.eu/show.php...1326219752.jpg
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10.01.12, 18:20
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#2
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Zoidberg Jesus will give
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 558
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Zitat:
Früh war es noch dunkel da habe ich es nicht erkannt.
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Also hast du als einziger die Idee gehabt auf der "leeren" Straßenseite zu stehen ... logisch nachdenken ftw. Wenn da sonst niemand steht heisst das meistens das man dort nicht stehen darf.
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"If you don´t stand for something, you´ll fall for anything" -Sucker Punch- Wiseman
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10.01.12, 18:22
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#3
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Da steckt Saft drin!
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 605
Bedankt: 298
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Ich war nicht der einzige, ich hatte nur mein Auto auf die Skizze gemacht.
Es hatten insgesamt 6 Autos ein Strafzettel  Abzocke
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10.01.12, 18:25
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#4
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Zoidberg Jesus will give
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 558
Bedankt: 815
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Dann ein kleiner Hinweis an die Zeiten der Fahrschule:
Zitat:
§ 12 Abs. 4 StVO:
"Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch für den, der nur halten will"
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Edit:
Ich bin einfach mal davon ausgegangen das die angesprochene Straße keine 2 ausladenden Fahrbahnen hat.
Edit:
Muss mich nochmal korrigieren ... der Post is unnütz :/
siehe:
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Zitat:
(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch für den, der nur halten will; jedenfalls muß auch er dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zuläßt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Soweit auf der rechten Fahrbahnseite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220), darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.
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"If you don´t stand for something, you´ll fall for anything" -Sucker Punch- Wiseman
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10.01.12, 18:33
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#5
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Da steckt Saft drin!
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 605
Bedankt: 298
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Was willst du mir damit sagen ?
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10.01.12, 18:41
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#6
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Zoidberg Jesus will give
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 558
Bedankt: 815
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Das ich nächstes mal besser recherchieren sollte bevor ich was Poste - um mich nicht selber korrigieren zu müssen.
Aber hier um deine Frage hoffentlich endgültig zu beantworten:
Zitat:
Tatsächlich kommt es nur noch darauf an, ob Verkehrsteilnehmer allein die theoretische Möglichkeit der Kenntnisnahme hatten; insofern hat das Bundesverwaltungsgericht seine früher vertretene Auffassung zum so genannten Sichtbarkeitsprinzip auf diese rein theoretische Möglichkeit ausgedehnt.[8] Wichtig ist dies vor allem für Halter von Kfz, die im Wege der Zustandsverantwortlichkeit (Verantwortlichkeit für den Zustand einer Sache, also eines Wagens der im Haltverbot steht und damit ordnungswidrig geparkt ist) für das Umsetzen oder Abschleppen des Fahrzeugs „zur Kasse gebeten“ werden, auch dann, wenn das Fahrzeug schon stand, bevor Verkehrszeichen aufgestellt wurden oder sie selbst das Fahrzeug gar nicht geführt haben (weil sie es an einen Dritten während des Urlaubs verliehen haben und dieser Dritte den Wagen ordnungswidrig geparkt hat).[9]
Vom Zeitpunkt der Bekanntgabe zu unterscheiden ist der Beginn der Anfechtungsfrist. Diese beträgt ein Jahr (da Verkehrszeichen nicht mit Rechtsmittelbelehrungen versehen sind) und beginnt, wenn der Verkehrsteilnehmer erstmals von der durch das Verkehrszeichen ausgedrückten Anordnung betroffen ist (sog. Adressatentheorie). Der Fristbeginn war lange Zeit umstritten, ist aber mit den Urteilen des BVerwG vom 23. September 2010 geklärt.[10]
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Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] im Abschnitt "Bekanntgabe" nachzulesen.
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10.01.12, 18:51
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#7
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Da steckt Saft drin!
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 605
Bedankt: 298
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Danke für deine Hilfe
Also ist es rechtens, auch wenn vorne an der Straße kein Schild steht ?
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10.01.12, 18:57
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#8
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Zoidberg Jesus will give
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 558
Bedankt: 815
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Richtig, es geht lediglich um "ob Verkehrsteilnehmer allein die theoretische Möglichkeit der Kenntnisnahme hatten", und die hattest du - hättest nur bis zum Ende der Straße gehen müssen.
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"If you don´t stand for something, you´ll fall for anything" -Sucker Punch- Wiseman
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10.01.12, 19:06
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#9
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Da steckt Saft drin!
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 605
Bedankt: 298
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Mal ehrlich, wer macht sowas ?
Ich sehe es ja ein, wenn das Schild ca10-15m weiter weg steht, aber so ist es nur Abzocke  
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10.01.12, 20:48
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#10
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Echter Freak
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 2.393
Bedankt: 1.068
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Abgesehen davon muss meines Wissens nach nur der Beginn eines Park- oder Halteverbots angezeigt werden, und das nunmal in Fahrtrichtung die ja aus der Sackgasse heraus besteht. Das Ende ist dann automatisch das Ende der Straße. Zugegebenermaßen blöd gemacht und nicht klar erkennbar für Ortsunkundige, aber wird vermutlich seinen Sinn haben dass dort ein Halteverbot eingerichtet wurde.
Auf den ersten Blick also zu Deinem Leidwesen alles korrekt und wohl zu bezahlen.
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Mein Psychater ist ein guter Mann,
er sagt auf ein Ich mehr oder weniger kommt's heute nicht mehr an.
(Reinald Grebe)
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14.01.12, 17:42
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#11
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Mitglied
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 398
Bedankt: 131
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"Die theoretische Möglichkeit" ist ein schöner Begriff, habe mal n Strafzettel angefechtet wegen 50 in einer angeblichen 30er-Zone. Problem des Ordnungsamts war es, dass ich an einer Stelle in die 30er-Zone eingefahren bin (von 50er kommend), wo nur ein normales Schild "30" stand, was sich ja ab der nächsten Kreuzung/T-Kreuzung aufhebt. Ergo Prozess gewonnen, obgleich ich theoretisch auch an anderen Enden/Anfängen der 30er-Zone hätte das Schild sehen können, dort bin ich aber halt nicht langgekommen.
In deinem Fall bringt es nichts, du darfst nicht links parken in einer Sackgasse, denn Sackgasse != Einbahnstraße! Somit hättest du von da hinten, wo das Schild steht, kommen können/müssen
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15.01.12, 14:46
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#12
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Anfänger
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 24
Bedankt: 13
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Zitat:
Zitat von Dante1253
In deinem Fall bringt es nichts, du darfst nicht links parken in einer Sackgasse, denn Sackgasse != Einbahnstraße! Somit hättest du von da hinten, wo das Schild steht, kommen können/müssen 
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Ganz genau.
Du darfst in dieser Straße überhaupt nicht, wie auf deinem Bild gezeichnet, nach oben mit der Front stehen, da du entgegen der Fahrtrichtung stehst.
Du musst korrekterweise die Straße bis ganz nach oben fahren, dort umdrehen, z.B. auf der Wendestelle und dann nach unten fahren, damit du in die richtige Richtung (Fahrtrichtung) parken kannst. (auf deinem Bild dann mit der Front nach unten)
Hättest du das korrekt gemacht, dann hättest du das Schild gesehen.
Du hast hier de facto zwei Verstöße begangen:
Parken gegen die Fahrtrichtung und Parken im Parkverbot.
Der Sinn in Fahrtrichtung zu parken ist die Tatsache, dass beim Parken gegen die Fahrtrichtung (also hier Linksparken) gefährliche Situationen durch entgegenkommenden Verkehr entstehen können.
Hat alles seine Richtigkeit und ist vollkommen nachvollziehbar.
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15.01.12, 19:15
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#13
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Stammi
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 998
Bedankt: 1.141
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wieviel musst du denn nun zahlen? ich hoffe, dass dein vergehen dich und deine familie nicht ins unglück stürzt.
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22.01.12, 17:09
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#14
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Da steckt Saft drin!
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 605
Bedankt: 298
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Zitat:
Zitat von cracklink
wieviel musst du denn nun zahlen? ich hoffe, dass dein vergehen dich und deine familie nicht ins unglück stürzt.
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15 € muss ich zahlen
@nachtgrab
Fahrzeugfront zeigt nach unten
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