Es ist völlig egal, ob die Verstösse durch die Polizei, dem Ordnungsamt oder durch rechtmässig beauftragte Dritte festgestellt und an die zuständige Ortspolizeibehörde (Bussgeldstelle) weitergeleitet wird/wurde.
Das Legalitäts-/Opportunitäsprinzip steht über den o.g. Einsatzkräften.
Aber dies (Tateinheit/Tatmehrheit) hatten wir schon mal.
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