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Jobcenter P-Konto ?

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Ungelesen 21.12.11, 12:30   #1
Kaioken x20
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Standard Jobcenter P-Konto ?

Hallo,

ich habe heute Post erhalten das es die Möglichkeit gibt mein Girokonto in ein P-Konto umwandeln zulassen doch nun weiss ich nicht ob ich dies tun soll da es sich um Schutz vor Pfändungen handelt. Ich habe keine Pfändung auf meinem Konto gehabt und wüsste auch nicht das ich eine bekommen soll.
Nun habe ich mal gegoogelt und nicht wirklich viel gefunden was mir hilft bzw ich verstehe

zu mir
ich mache Eine Ausbildung und beziehe BAB ( Ausbildungsbeihilfe ) und etwas Mietzuschuss.

jetzt ist meine frage soll ich es umwandeln lassen?
kann mir das jemand besser erklären und hat die Umstellung dann auch Auswirkungen auf meinen Dispo?

wäre nett wenn mir jemand mehr Licht ins dunkel bringen würde.
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Ungelesen 21.12.11, 12:42   #2
srgt-smokealot
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Wenn du keine Schulden hast, bzw keine Forderungen die über einen Gerichtsvollzieher laufen, wirst wohl kaum ein P-Konto brauchen. Ein P-Konto kostet auch mehr Gebühren, so 10-20€ pro Monat.


Gruß Srgt
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Ungelesen 21.12.11, 12:50   #3
Kaioken x20
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hm ok

ich habe noch eine "kleine" Restschuld die ich aber immer bisher pünktlich in raten abzahlt habe, und noch ca 1/2 abzahlen muss...
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Ungelesen 21.12.11, 12:59   #4
Shazam09
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Hab hier von meiner Bank mal ein paar infos hoffe man kann es einigermaßen lesen.

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Ungelesen 21.12.11, 13:18   #5
Ghozz
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Glaube das du damit keinen Dispo mehr haben darfst, genauso nicht mit einem Guthabenkonto.

Diese sogenannte P-Konto darf nicht eingefroren werden.

Eingefroren in dem Sinne, wenn das Finanzamt das Konto einfrieren will, das geht dann gar nicht, nur bei Girokonten oder Guthabenkonten. Aber wenn du mehr als 1028€ auf dem Konto haben solltest, darf es lediglich, was über die Summe heraus geht gepfändet werden. Wenn du 1050€ auf dem P-Konto hast, darf dann nur 22€ gepfändet werden, die übrigen 1028€ sind unantastbar.

Ein Freund von mir hatte leider seine Arbeit verloren, und sein finanziertes Haus wurde leider unter seinem Hintern verpfändet. Die Gläubiger hatten Ihm des öfteren auch das Konto pfänden lassen. Da geht dann gar nichts mehr, er konnte kein Geld abheben, nichts überweisen. Wenn das Konto einmal eingefroren ist, dann werden nicht einmal die monatlichen Fixkosten überwiesen. Alles Geld was auf Konto eingeht wird einbehalten und dann eben gepfändet.

Dem Gläubiger intressiert es nicht ob es sich um soziale Leistungen handelt, hauptsache das Geld wird gepändet.

Die Banken spielen dann auch mit, an der Seite der Gläubiger, wenn man dann sein Geld abheben will, dann rücken die das auch nicht gerne raus.

Oder auch für rückständige Kreditraten, da dürfen die Banken auch nicht einfach Sozialgelder einbehalten. Die Banken sagen einfach zu dem Kunden, das sie das Geld für die rückständigen Raten einbehalten, dann schicken sie den ahnungslosen Kunden weg. Wenn man aber der Bank mitteilt, das es nach § 55 SGB Absatz 2, diese Sozialgelder nicht verpfänden kann und innerhalb der 7 Tage Frist, ab dem Zeitpunkt, wo das Geld auf dem Konto eingeht, den Kunden auszahlen müssen. Dann muss die Bank zähneknirschend das Geld auszahlen. Fakt ist, die Bank wird niemanden von diesem § in Kenntnis setzen. Wer es weiß, der kann sein Geld abholen, wer es nicht weiß, der geht ohne Geld nach Hause.

Da aber das P-Konto nicht pfändbar ist, dann kann man sich einiges an Ärger ersparen, wenn derjenige wirklich viel Schulden hat. Nur wer mehr des schon erwähnten 1028€ auf dem Konto haben sollte, wird verpfändet.

Mittlerweile war mein Freund bei der Schuldenberatung, was ich Ihm auch geraten hatte. Ihm selber war das Wasser bis zum Hals, nun blickt er wieder hoffnungsvoll in die Zukunft. Insolvenz wurde beim Gericht beantragt, er nimmt auch das P-Konto, hat schon als Anfang einen 400€ Job, die natürlich zu seiner Hartz 4 angerechnet werden.

Wenn man Schulden hat un die Gläubiger im Nacken, dann sollte man das P-Konto in Anspruch nehmen. Ob dieser § 55 SGB noch ab dem 01.01.2012 noch aktuell ist, kann ich leider nicht sagen.

Ich hoffe, damit etwas Licht ins Dunkle gebracht zu haben.
Ghozz ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 21.12.11, 13:39   #6
Kaioken x20
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danke Shazam09 etwas unscharf aber man kanns grade so lesen^^

und danke Ghozz!

etwas mehr licht ist nun da aber ich verdiene eh deutschlich weniger als die 1028 euro, um genauer zu werden ca 650 mit den zuschüssen vom amt
und wenn ich alles gezahlt habe miete strom usw bleibt auch nicht mehr viel über :/ nun weiss ich nicht was ich tun soll hmmm weil auf der einen seite ist mein dispo ( wenn mal was schief läuft oder ich mehr geld brauche ) dann wohl weg wie du sagtest auf der anderen seite bin ich dann abgesichtert vor pfändungen. hmmmmmm
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Ungelesen 21.12.11, 16:52   #7
nettermann64
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Denke bitte daran, das das konto deutlich mehr kostet!
genau weiß ich es nicht- allerdings habe ich einen beitrag im tv gesehen und dort wurde berichtet,das die banken für jede (!) Überweisung richtig Geld nehmen.
Fazit: wer nicht schon den gerichtsvollztieher im Haus hat, sollte die finger davon lassen und mit seinen Gläubigern reden.
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Ungelesen 21.12.11, 17:09   #8
Evangelium
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Zitat:
Zitat von srgt-smokealot Beitrag anzeigen
Ein P-Konto kostet auch mehr Gebühren, so 10-20€ pro Monat.

nicht umbedingt.
die meisten banken nehmen gar keine extra kosten dafür.
zum besipiel die sparkasse will dafür gar nichts.

genenrel dprften eigendlich bis nächstes jahr gar keine bank mehr dafür gebühren nehmen da die von den gerichten dazu verdonnert werden da der Pfändungsschutz von sozialleitungen wegfällt
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Ungelesen 21.12.11, 18:06   #9
Kaioken x20
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ok ich denke mal ich lass es sein da ich ja keine pfändung habe und meine schulden ja per raten abgezahle und ich mich nun näher informiert habe und es viel negatives gibt:

kredit karte wird eingezogen
eintrag in die schufa
und dispo ist weg

also lass ich es lieber
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Ungelesen 21.12.11, 19:11   #10
Shazam09
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Bei der Sparkasse sind es um die 9-10 € im monat was das Konto kostet. Und meine bänkerin meinte das alles unter 1024€ eh nicht gefändet werden kann.
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Ungelesen 21.12.11, 20:38   #11
Thorasan
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Ab 01.01. kann alles bzw wird alles gepfändet, was drauf kommt.
Gebühren kostet es bei jeder Bank, allerdings unterschiedlich. Bei der VB z.b. 7,50 im MOnat, 4 Buchungen inklusive. D.h. jedes mal wenn Geld reinkommt oder rausgeht ist eine Buchung fällig, jede Überweisung ebenso. Wenns mehr als 4 sind kostet es nochmal 0,25€ extra. Klingt nicht nach viel, summiert sich aber..

Generell richtet man sich aber nur ein P-Konto ein, wenn mans auch braucht. Alles andre ist Unsinnig.
Würde eine Pfändung kommen, würdest du immer noch mindestens 7 Tage haben, es umzustellen, von daher kannst dann immer noch reagieren ohne Verlust zu haben.
Thorasan ist offline   Mit Zitat antworten
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